Hinweise für plombierte Grundstücksanschlüsse und

Hinweise für plombierte Grundstücksanschlüsse und
Grundstücksanschlussvorbereitungen
Plombierte Grundstücksanschlüsse/
Grundstücksanschlussvorbereitung:
Auf Antrag des Anschlussnehmers können plombierte Grundstücksanschlüsse
(Gussleitungen) / Grundstücksanschlussvorbereitungen (PE-Leitungen) hergestellt
werden.
Die
Kosten
der
Herstellung
des
plombierten
Anschlusses/
der
Grundstücksanschlussvorbereitung trägt gem. § 10 AVBWasserV i. V. m. § 10
ZVBWasser der Anschlussnehmer. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem
Aufwand. Für die Verlegung ist ein Vorschuss in Höhe von 300,00 € zu zahlen. Der
Vorschuss wird mit den tatsächlichen Kosten der Herstellung des plombierten
Anschlusses/der Grundstücksanschlussvorbereitung verrechnet.
Der Antrag ist zwingend vor Beginn der Baumaßnahme zu stellen.
Im Antrag ist anzugeben, ob die Erdarbeiten auf dem Grundstück des Antragsstellers
vom diesem selbst durchgeführt werden oder das Wasserversorgungsunternehmen
diese übernehmen soll. Die notwendigen Erdarbeiten im öffentlichen Straßenraum
werden stets vom Wasserversorgungsunternehmen ausgeführt.
Bei plombierten Grundstücksanschlüssen an Gussleitungen ist zusätzlich zu den
Herstellungskosten gem. § 1 Absatz 4 Preisverzeichnis eine jährliche Grundgebühr zu
zahlen. Ferner verpflichtet sich der Anschlussnehmer, diesen Anschluss innerhalb der
nächsten 2 Jahre zu nutzen. Erfolgt innerhalb der kommenden 2 Jahre kein
Wasserbezug, wird der Anschluss aus Gründen der Trinkwasserhygiene wieder
abgetrennt. Die Kosten der Abtrennung hat ebenfalls der Anschlussnehmer zu zahlen.
Antrag auf Herstellung eines plombierten Grundstücksanschlusses/
einer Grundstücksanschlussvorbereitung:
Hiermit erkenne ich die umseitigen Bedingungen an und beantrage die Herstellung
eines/einer
plombierten Grundstücksanschlusses
Grundstücksanschlussvorbereitung
Anschrift des Antragstellers:
Anschrift des Wasseranschlusses:
Name:
Gemarkung:
Flur/ Flurstück:
Vorname:
Straße/Nr.
Str./Nr.
PLZ/Ort
Tefefon:
Fax:
Die Ausführung der Erdarbeiten auf dem vorgenannten Grundstück erfolgt durch:
den Antragsteller
das Wasserversorgungsunternehmen.
Für den späteren Einbau eines Wasserzählers, sind die notwendigen Antragsunterlagen
rechtzeitig einzureichen. Der Einbau des Wasserzählers erfolgt nach Zahlung des
festgesetzten Baukostenzuschusses für das Grundstück und das Gebäude.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.kne-web.de
oder telefonisch 06551/9512-0.
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Ort, Datum, Unterschrift