Hinweise für plombierte Grundstücksanschlüsse und Grundstücksanschlussvorbereitungen Plombierte Grundstücksanschlüsse/ Grundstücksanschlussvorbereitung: Auf Antrag des Anschlussnehmers können plombierte Grundstücksanschlüsse (Gussleitungen) / Grundstücksanschlussvorbereitungen (PE-Leitungen) hergestellt werden. Die Kosten der Herstellung des plombierten Anschlusses/ der Grundstücksanschlussvorbereitung trägt gem. § 10 AVBWasserV i. V. m. § 10 ZVBWasser der Anschlussnehmer. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand. Für die Verlegung ist ein Vorschuss in Höhe von 300,00 € zu zahlen. Der Vorschuss wird mit den tatsächlichen Kosten der Herstellung des plombierten Anschlusses/der Grundstücksanschlussvorbereitung verrechnet. Der Antrag ist zwingend vor Beginn der Baumaßnahme zu stellen. Im Antrag ist anzugeben, ob die Erdarbeiten auf dem Grundstück des Antragsstellers vom diesem selbst durchgeführt werden oder das Wasserversorgungsunternehmen diese übernehmen soll. Die notwendigen Erdarbeiten im öffentlichen Straßenraum werden stets vom Wasserversorgungsunternehmen ausgeführt. Bei plombierten Grundstücksanschlüssen an Gussleitungen ist zusätzlich zu den Herstellungskosten gem. § 1 Absatz 4 Preisverzeichnis eine jährliche Grundgebühr zu zahlen. Ferner verpflichtet sich der Anschlussnehmer, diesen Anschluss innerhalb der nächsten 2 Jahre zu nutzen. Erfolgt innerhalb der kommenden 2 Jahre kein Wasserbezug, wird der Anschluss aus Gründen der Trinkwasserhygiene wieder abgetrennt. Die Kosten der Abtrennung hat ebenfalls der Anschlussnehmer zu zahlen. Antrag auf Herstellung eines plombierten Grundstücksanschlusses/ einer Grundstücksanschlussvorbereitung: Hiermit erkenne ich die umseitigen Bedingungen an und beantrage die Herstellung eines/einer plombierten Grundstücksanschlusses Grundstücksanschlussvorbereitung Anschrift des Antragstellers: Anschrift des Wasseranschlusses: Name: Gemarkung: Flur/ Flurstück: Vorname: Straße/Nr. Str./Nr. PLZ/Ort Tefefon: Fax: Die Ausführung der Erdarbeiten auf dem vorgenannten Grundstück erfolgt durch: den Antragsteller das Wasserversorgungsunternehmen. Für den späteren Einbau eines Wasserzählers, sind die notwendigen Antragsunterlagen rechtzeitig einzureichen. Der Einbau des Wasserzählers erfolgt nach Zahlung des festgesetzten Baukostenzuschusses für das Grundstück und das Gebäude. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.kne-web.de oder telefonisch 06551/9512-0. _____________________________________________ Ort, Datum, Unterschrift
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