Antrag auf Vorschuss auf den - ÖBB

ÖBB-Business Competence Center GmbH
Pensionsservice
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ANTRAG
auf Zahlung eines Vorschusses auf Witwenversorgungsbezug gemäß § 14e BundesbahnPensionsgesetz, BGBl. I Nr. 86/2001.
Auf Antrag des überlebenden Ehegatten kann vor Abschluss des Emittlungsverfahrens ein
Vorschuss auf den Witwenversorgungsbezug und die Sonderzahlung gezahlt werden, wenn
der Anspruch dem Grunde nach feststeht. Der Vorschuss darf einen mit dem Hundertsatz
40 bemessenen Versorgungsbezug und die dazu gebührende Sonderzahlung nicht überschreiten. Der gewährte Vorschuss ist auf den gebührenden Versorgungsbezug anzurechnen.
Ich erkläre mich mit der allfälligen Rückzahlung nicht gebührender Beträge nach Abschluss
des Ermittlungsverfahrens einverstanden.
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