Stadt Gerlingen -Ortsrecht- Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachungen Rechtsgrundlagen: § 4 Gemeindeordnung für Baden Württemberg in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.12.1975 (Ges.Bl.1976 S.1) in Verbindung mit § 1 Abs. 1 der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg vom 13.02.1976 (Ges.Bl.S.177) Satzungsbeschluss des Gemeinderats veröffentlicht im Amtsblatt in Kraft getreten Änderungsbeschluss vom § §, Absatz vom 07.12.1977 am 16.12.1977 am 01.01.1978 öffentliche Bekanntm. v. in Kraft getreten am STADT GERLINGEN - Ortsrecht Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachungen Blatt : 1 §1 Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Gerlingen erfolgen durch Einrücken in das eigene Amtsblatt. Sie gelten mit Ablauf des Erscheinungstages als vollzogen. §2 Diese Satzung tritt am 01. Januar 1978 in Kraft. Die seitherige Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachungen vom 15. August 1956 tritt mit dem gleichen Zeitpunkt außer Kraft.
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