Bekanntmachung

Stadt Gerlingen
-Ortsrecht-
Satzung
über die Form der
öffentlichen Bekanntmachungen
Rechtsgrundlagen:
§ 4 Gemeindeordnung für Baden Württemberg in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.12.1975
(Ges.Bl.1976 S.1) in Verbindung mit § 1 Abs. 1 der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung der
Gemeindeordnung für Baden-Württemberg vom 13.02.1976 (Ges.Bl.S.177)
Satzungsbeschluss des Gemeinderats
veröffentlicht im Amtsblatt
in Kraft getreten
Änderungsbeschluss vom
§ §,
Absatz
vom 07.12.1977
am 16.12.1977
am 01.01.1978
öffentliche
Bekanntm. v.
in Kraft getreten
am
STADT
GERLINGEN
- Ortsrecht Satzung über die Form der
öffentlichen Bekanntmachungen
Blatt : 1
§1
Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Gerlingen erfolgen durch Einrücken in das eigene Amtsblatt.
Sie gelten mit Ablauf des Erscheinungstages als vollzogen.
§2
Diese Satzung tritt am 01. Januar 1978 in Kraft. Die seitherige Satzung über die Form der öffentlichen
Bekanntmachungen vom 15. August 1956 tritt mit dem gleichen Zeitpunkt außer Kraft.