Donnerstag, den 2.06.2016 um 18.15 Uhr im Hauptgebäude der Universität Hamburg Edmund-Siemers-Allee 1 Hörsaal ESA H Der Eintritt ist frei Das französische „Droit social“ zwischen Absicherung der Erwerbsbiographie und Flexicurity Traditionell wird in Frankreich die Gesamtheit der arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Regeln unter dem Begriff „Droit social” zusammengefasst. Seit einigen Jahren verändert sich das Verhältnis von Arbeits- und Sozialversicherungsrecht. Während bislang wesentliche soziale Schutzrechte (insbesondere im Krankheitsfall oder im Hinblick auf die berufliche Weiterbildung) vom Bestand eines Arbeitsverhältnisses abhängig waren und die Beendigung eines Arbeitsvertrages das Bestehen dieser Rechte in Frage stellte, wird nun diskutiert, einen Teil sozialer Schutzrechte nicht mehr an das Arbeitsverhältnis zu binden, sondern an die Erwerbsbiographie eines Arbeitnehmers. Das „Droit social” ist mit einer Vielzahl neuer Konzepte und Instrumente konfrontiert, um die Individualisierung sozialer Rechte einerseits und das Solidaritätsprinzip der Sozialversicherung andererseits miteinander zu vereinbaren, z. B. Mitnahmemöglichkeiten und die Etablierung von Konten für individuelle Ansprüche. Dadurch kommt es zu einer erheblichen Veränderung sowohl der Funktion der sozialen Schutzrechte als auch ihrer Rechtsnatur. Aber auch über die rechtstechnischen Aspekte hinaus ist diese Rechtsentwicklung nicht einfach zu fassen. Das französische „Droit social” scheint heute an einer Weggabelung zwischen zwei unterschiedlichen Funktionslogiken zu stehen, einerseits der Absicherung der Erwerbsbiographie, und andererseits der des Flexicurity-Konzepts. Referent: Professor Jérôme Porta Université de Bordeaux, Centre de droit comparé du travail et de la sécurité sociale (Comptrasec)
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