Mitteilung – zur Kenntnisnahme

Drucksache 17/2932
17.05.2016
17. Wahlperiode
Mitteilung – zur Kenntnisnahme –
Ergebnisse und die Umsetzung des Gesetzesantrags des Landes Berlin – BundesratsDrucksache 410/15 – Smiley jetzt und für alle Berliner/-innen! Für mehr Verbraucher/innenschutz bei Lebensmitteln
Drucksachen 17/0622 und 17/2729
Abgeordnetenhaus von Berlin
17. Wahlperiode
Seite 2
Drucksache 17/2932
Senatsverwaltung für Justiz
und Verbraucherschutz
WV 9 – I/2016
Telefon: 9013 (913) – 2757
An das
Abgeordnetenhaus von Berlin
über Senatskanzlei - G Sen -
Mitteilung
- zur Kenntnisnahme über die Ergebnisse und die Umsetzung des Gesetzesantrags des Landes Berlin
- Bundesrats-Drucksache 410/15 Smiley jetzt und für alle Berliner/-innen! Für mehr Verbraucher/-innenschutz bei Lebensmitteln
- Drucksachen Nrn. 17/0622 und 17/2729 --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz legt nachstehende Mitteilung
dem Abgeordnetenhaus zur Besprechung vor:
Das Abgeordnetenhaus hat in seiner Sitzung am 3. März 2016 Folgendes beschlossen:
„Der Antrag – Drucksache 17/0622 – wird in der folgenden Fassung angenommen:
1. Das Abgeordnetenhaus begrüßt die von Berlin gestellte Bundesratsinitiative zur
Schaffung eines rechtssicheren Transparenzsystems für Lebensmittelbetriebe.
2. Der Senat wird aufgefordert, die mit der Bundesratsinitiative Drucksache 410/15 zur
Änderung des Lebens- und Futtermittelgesetzbuches unternommenen Anstrengungen
fortzusetzen.
3. Nach Annahme der Bundesratsinitiative ist eine Berliner Regelung auf den Weg zu
bringen, die die Gewerbetreibenden verpflichtet, die Ergebnisse der Überprüfung der
Lebensmittelbetriebe, insbesondere der Gaststätten, gut sichtbar auszuhängen.“
Hierzu wird berichtet:
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Mit Beschluss des Senats vom 8. September 2015 (Senatsbeschluss Nr. S-504/2015)
ist der von der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz erarbeitete Gesetzesantrag zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches mit Datum
vom 15. September 2015 beim Bundesrat (BR-Drs. 410/15) eingebracht worden. Inhalt
der Bundesratsinitiative ist eine Ergänzung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches um eine Regelung, die es den Ländern ermöglicht, eigene gesetzliche Regelungen für die Veröffentlichung der Ergebnisse von amtlichen Lebensmittelkontrollen zu
erlassen. In der Sitzung des Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz (AV)
des Bundesrates am 28. September 2015 wurden die Beratungen über die Bundesratsinitiative zunächst bis zum 30. November 2015 vertragt, um eine Diskussion des Berliner Gesetzesantrags auf der 26. Sitzung der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz (LAV) am 16./17. November 2015 zu ermöglichen. In der Sitzung des AVAusschusses vom 30. November 2015 ist auf Antrag Hamburgs der Beschluss gefasst
worden, die Beratungen über den Gesetzesantrag bis zum Wiederaufruf durch das antragstellende Land Berlin zu vertagen. Begründet wurde dieser Antrag damit, dass hinsichtlich der Auslegung der Reichweite der Gesetzgebungszuständigkeiten der Länder
für Informationen über Verstöße gegen das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch
noch Unklarheiten bestehen.
Zurzeit werden auf allen Ebenen Gespräche zur Sicherung einer mehrheitlichen Entscheidung im Bundesrat und im Bundestag für die Gesetzesinitiative geführt.
Das Land Nordrhein-Westfalen hat angekündigt, entsprechend dem Auftrag des Bundes eine landeseigene Regelung bis Ende 2016 zu treffen. Da eine solche, nach der
Auffassung des Landes Berlin, nicht durch eine Gesetzgebungskompetenz gedeckt ist,
wird der Senat das dortige Vorgehen seinerseits beobachten.
Wir werden weiter unaufgefordert berichten.
Berlin, den 13. Mai 2016
Thomas Heilmann
Senator für Justiz und
Verbraucherschutz