Drucksache 17/2932 17.05.2016 17. Wahlperiode Mitteilung – zur Kenntnisnahme – Ergebnisse und die Umsetzung des Gesetzesantrags des Landes Berlin – BundesratsDrucksache 410/15 – Smiley jetzt und für alle Berliner/-innen! Für mehr Verbraucher/innenschutz bei Lebensmitteln Drucksachen 17/0622 und 17/2729 Abgeordnetenhaus von Berlin 17. Wahlperiode Seite 2 Drucksache 17/2932 Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz WV 9 – I/2016 Telefon: 9013 (913) – 2757 An das Abgeordnetenhaus von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Mitteilung - zur Kenntnisnahme über die Ergebnisse und die Umsetzung des Gesetzesantrags des Landes Berlin - Bundesrats-Drucksache 410/15 Smiley jetzt und für alle Berliner/-innen! Für mehr Verbraucher/-innenschutz bei Lebensmitteln - Drucksachen Nrn. 17/0622 und 17/2729 --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz legt nachstehende Mitteilung dem Abgeordnetenhaus zur Besprechung vor: Das Abgeordnetenhaus hat in seiner Sitzung am 3. März 2016 Folgendes beschlossen: „Der Antrag – Drucksache 17/0622 – wird in der folgenden Fassung angenommen: 1. Das Abgeordnetenhaus begrüßt die von Berlin gestellte Bundesratsinitiative zur Schaffung eines rechtssicheren Transparenzsystems für Lebensmittelbetriebe. 2. Der Senat wird aufgefordert, die mit der Bundesratsinitiative Drucksache 410/15 zur Änderung des Lebens- und Futtermittelgesetzbuches unternommenen Anstrengungen fortzusetzen. 3. Nach Annahme der Bundesratsinitiative ist eine Berliner Regelung auf den Weg zu bringen, die die Gewerbetreibenden verpflichtet, die Ergebnisse der Überprüfung der Lebensmittelbetriebe, insbesondere der Gaststätten, gut sichtbar auszuhängen.“ Hierzu wird berichtet: 2 Mit Beschluss des Senats vom 8. September 2015 (Senatsbeschluss Nr. S-504/2015) ist der von der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz erarbeitete Gesetzesantrag zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches mit Datum vom 15. September 2015 beim Bundesrat (BR-Drs. 410/15) eingebracht worden. Inhalt der Bundesratsinitiative ist eine Ergänzung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches um eine Regelung, die es den Ländern ermöglicht, eigene gesetzliche Regelungen für die Veröffentlichung der Ergebnisse von amtlichen Lebensmittelkontrollen zu erlassen. In der Sitzung des Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz (AV) des Bundesrates am 28. September 2015 wurden die Beratungen über die Bundesratsinitiative zunächst bis zum 30. November 2015 vertragt, um eine Diskussion des Berliner Gesetzesantrags auf der 26. Sitzung der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz (LAV) am 16./17. November 2015 zu ermöglichen. In der Sitzung des AVAusschusses vom 30. November 2015 ist auf Antrag Hamburgs der Beschluss gefasst worden, die Beratungen über den Gesetzesantrag bis zum Wiederaufruf durch das antragstellende Land Berlin zu vertagen. Begründet wurde dieser Antrag damit, dass hinsichtlich der Auslegung der Reichweite der Gesetzgebungszuständigkeiten der Länder für Informationen über Verstöße gegen das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch noch Unklarheiten bestehen. Zurzeit werden auf allen Ebenen Gespräche zur Sicherung einer mehrheitlichen Entscheidung im Bundesrat und im Bundestag für die Gesetzesinitiative geführt. Das Land Nordrhein-Westfalen hat angekündigt, entsprechend dem Auftrag des Bundes eine landeseigene Regelung bis Ende 2016 zu treffen. Da eine solche, nach der Auffassung des Landes Berlin, nicht durch eine Gesetzgebungskompetenz gedeckt ist, wird der Senat das dortige Vorgehen seinerseits beobachten. Wir werden weiter unaufgefordert berichten. Berlin, den 13. Mai 2016 Thomas Heilmann Senator für Justiz und Verbraucherschutz
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