Amtsblatt für die Stadt Büren 8. Jahrgang 19.05.2016 Nr. 8 / S. 1 Inhalt 1. Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 2a „Graffeler Berg“in Wewelsburg Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB 2. 89. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Büren im Bereich Hoppenberg in der Gemarkung Büren Offenlegung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB Herausgeber: Stadt Büren, Der Bürgermeister, Königstr. 16, 33142 Büren Telefon: 02951/970-145 Interessenten können das Amtsblatt kostenlos bei der Stadtverwaltung Büren abholen. Zudem besteht die Möglichkeit das Amtsblatt im Internet unter www.bueren.de abzurufen. Das Amtsblatt der Stadt Büren erscheint unregelmäßig, je nach Bedarf. 8. Jahrgang 19.05.2016 Nr. 8 / S. 2 Stadt B ü r e n Königstraße 16 33142 Büren Mitteilung Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 2a „Graffeler Berg“ in Wewelsburg Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB wird durchgeführt. Der Teilaufhebungsbeschluss wurde durch den Rat in seiner Sitzung am 25.02.2016 gefasst. Der räumliche Geltungsbereich der Teilaufhebung des o.g. Bebauungsplans ist im beigefügten Lageplan, der keine Planaussagen enthält, gekennzeichnet. Der nördlich der Straße Graffeler Berg gelegene Teil des Bebauungsplanes soll ersatzlos aufgehoben werden. Der Rest des Bebauungsplanes bleibt in Kraft. Der Vorentwurf des der Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 2a „Graffeler Berg“ in Wewelsburg liegt mit Begründung in der Zeit von Montag, 30.05.2016 bis einschließlich Freitag, 01.07.2016 im Rathaus der Stadt Büren, Königstraße 16, 33142 Büren, Abteilung IV -Planen und Bauen - Zimmer 5, während der Dienststunden öffentlich aus: Montag bis Donnerstag Freitag 8.30 - 12.00 Uhr 8.30 - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr Während der Auslegungsfrist kann sich die Öffentlichkeit über die Ziele, Zwecke und wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren. Stellungnahmen zu der Planung einschließlich Begründung können schriftlich oder zur Niederschrift zu den o.g. Zeiten bei der Stadtverwaltung Büren, Königstraße 16, Zimmer 5, 33142 Büren, vorgebracht werden. Büren, den 18.05.2016 gez. Marita Krause Allgemeine Vertreterin des Bürgermeisters Anlage: - Geltungsbereich 8. Jahrgang 19.05.2016 Nr. 8 / S. 3 8. Jahrgang 19.05.2016 Nr. 8 / S. 4 Stadt B ü r e n Königstraße 16 33142 Büren Amtliche Bekanntmachung 89. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Büren im Bereich Hoppenberg in der Gemarkung Büren Offenlegung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB Der Rat der Stadt Büren hat in seiner Sitzung am 28.04.2016 den Offenlegungsbeschluss für die 89. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Hoppenberg gefasst. Der räumliche Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung beschränkt sich auf das Flurstück 2038 aus der Flur 5 der Gemarkung Büren. Der Geltungsbereich geht auch aus der zeichnerischen Darstellung im Anhang hervor. Ziel der Planung ist die Neudarstellung einer Wohnbaufläche auf einem ehemals gewerblich genutzten Grundstück. Es liegen umweltbezogene Informationen zu Erholungsnutzung, Schall- und Schadstoffemissionen, Vogel-, Fledermaus- und Käferarten, Grundwasser, Bodentypen, Mikroklima, Landschaft, biologische Vielfalt und Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern vor. Es liegen keine umweltbezogenen Stellungnahmen vor. Der Entwurf der 89. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Hoppenberg liegt mit der Begründung inkl. Umweltbericht und Artenschutzprüfung in der Zeit von Montag, 30.05.2016 bis einschließlich Freitag, 01.07.2016 im Rathaus der Stadt Büren, Königstraße 16, 33142 Büren, Abteilung IV -Planen und Bauen - Zimmer 5, während der Dienststunden öffentlich aus: Montag bis Donnerstag Freitag 8.30 - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr 8.30 - 12.00 Uhr Während der Auslegungsfrist kann sich die Öffentlichkeit über die Ziele, Zwecke und wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren. Stellungnahmen zu dem Entwurf einschließlich Begründung inkl. Umweltbericht und Artenschutzprüfung können während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Büren, Königstraße 16, Zimmer 5, 33142 Büren, vorgebracht werden. 8. Jahrgang 19.05.2016 Nr. 8 / S. 5 Hinweis gem. § 4a Abs. 6 Satz 1 BauGB: Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist. Der Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Büren, den 18.05.2016 gez. Marita Krause Allgemeine Vertreterin des Bürgermeisters Anlage: - Geltungsbereich 8. Jahrgang 19.05.2016 Nr. 8 / S. 6
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