Amtsblatt Nr. 08/2016 vom 19.05.2016

Amtsblatt
für die Stadt Büren
8. Jahrgang
19.05.2016
Nr. 8 / S. 1
Inhalt
1. Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 2a „Graffeler Berg“in Wewelsburg
 Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB
2. 89. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Büren im Bereich
Hoppenberg in der Gemarkung Büren
 Offenlegung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB
Herausgeber: Stadt Büren, Der Bürgermeister,
Königstr. 16, 33142 Büren
Telefon: 02951/970-145
Interessenten können das Amtsblatt kostenlos bei der Stadtverwaltung Büren abholen. Zudem besteht die Möglichkeit das
Amtsblatt im Internet unter www.bueren.de abzurufen.
Das Amtsblatt der Stadt Büren erscheint unregelmäßig, je nach Bedarf.
8. Jahrgang
19.05.2016
Nr. 8 / S. 2
Stadt B ü r e n
Königstraße 16
33142 Büren
Mitteilung
Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 2a „Graffeler Berg“ in Wewelsburg
 Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher
Belange gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB wird durchgeführt. Der
Teilaufhebungsbeschluss wurde durch den Rat in seiner Sitzung am 25.02.2016
gefasst.
Der räumliche Geltungsbereich der Teilaufhebung des o.g. Bebauungsplans ist im
beigefügten Lageplan, der keine Planaussagen enthält, gekennzeichnet.
Der nördlich der Straße Graffeler Berg gelegene Teil des Bebauungsplanes soll
ersatzlos aufgehoben werden. Der Rest des Bebauungsplanes bleibt in Kraft.
Der Vorentwurf des der Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 2a „Graffeler Berg“
in Wewelsburg liegt mit Begründung in der Zeit von
Montag, 30.05.2016 bis einschließlich Freitag, 01.07.2016
im Rathaus der Stadt Büren, Königstraße 16, 33142 Büren, Abteilung IV -Planen und
Bauen - Zimmer 5, während der Dienststunden öffentlich aus:
Montag bis Donnerstag
Freitag
8.30 - 12.00 Uhr
8.30 - 12.00 Uhr
und
14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Während der Auslegungsfrist kann sich die Öffentlichkeit über die Ziele, Zwecke und
wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren. Stellungnahmen zu der Planung
einschließlich Begründung können schriftlich oder zur Niederschrift zu den o.g. Zeiten
bei der Stadtverwaltung Büren, Königstraße 16, Zimmer 5, 33142 Büren, vorgebracht
werden.
Büren, den 18.05.2016
gez. Marita Krause
Allgemeine Vertreterin des Bürgermeisters
Anlage:
- Geltungsbereich
8. Jahrgang
19.05.2016
Nr. 8 / S. 3
8. Jahrgang
19.05.2016
Nr. 8 / S. 4
Stadt B ü r e n
Königstraße 16
33142 Büren
Amtliche Bekanntmachung
89. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Büren im Bereich
Hoppenberg in der Gemarkung Büren
 Offenlegung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB
Der Rat der Stadt Büren hat in seiner Sitzung am 28.04.2016 den Offenlegungsbeschluss für die 89. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Hoppenberg
gefasst.
Der räumliche Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung beschränkt sich
auf das Flurstück 2038 aus der Flur 5 der Gemarkung Büren. Der Geltungsbereich
geht auch aus der zeichnerischen Darstellung im Anhang hervor.
Ziel der Planung ist die Neudarstellung einer Wohnbaufläche auf einem ehemals
gewerblich genutzten Grundstück.
Es liegen umweltbezogene Informationen zu Erholungsnutzung, Schall- und
Schadstoffemissionen, Vogel-, Fledermaus- und Käferarten, Grundwasser,
Bodentypen, Mikroklima, Landschaft, biologische Vielfalt und Wechselwirkungen
zwischen den Schutzgütern vor. Es liegen keine umweltbezogenen Stellungnahmen
vor.
Der Entwurf der 89. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Hoppenberg
liegt mit der Begründung inkl. Umweltbericht und Artenschutzprüfung in der Zeit von
Montag, 30.05.2016 bis einschließlich Freitag, 01.07.2016
im Rathaus der Stadt Büren, Königstraße 16, 33142 Büren, Abteilung IV -Planen und
Bauen - Zimmer 5, während der Dienststunden öffentlich aus:
Montag bis Donnerstag
Freitag
8.30 - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
8.30 - 12.00 Uhr
Während der Auslegungsfrist kann sich die Öffentlichkeit über die Ziele, Zwecke und
wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren. Stellungnahmen zu dem
Entwurf einschließlich Begründung inkl. Umweltbericht und Artenschutzprüfung
können während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Büren, Königstraße 16, Zimmer 5, 33142 Büren, vorgebracht werden.
8. Jahrgang
19.05.2016
Nr. 8 / S. 5
Hinweis gem. § 4a Abs. 6 Satz 1 BauGB: Stellungnahmen, die im Verfahren der
Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind,
können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben,
sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und
deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Der Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Büren, den 18.05.2016
gez. Marita Krause
Allgemeine Vertreterin des Bürgermeisters
Anlage:
- Geltungsbereich
8. Jahrgang
19.05.2016
Nr. 8 / S. 6