Pressemitteilung - Bundesverwaltungsamt

Pressemitteilung
vom 13.05.2016
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Bundesverwaltungsamt übergibt Berechtigungszertifikat
für Servicekonto.NRW
Der Präsident des Bundesverwaltungsamtes Christoph Verenkotte
übereichte am 13. Mai dem Kölner Stadtdirektor Guido Kahlen,
Verbandsvorsteher des KDN – Dachverbandes kommunaler ITDienstleister, das Berechtigungszertifikat für die elektronische
Nutzung des Personalausweises in Verwaltungsverfahren für alle
Kommunen in Nordrhein-Westfalen. Dieses Zertifikat erlaubt
es Städten, Gemeinden und Kreisen, in ihren Online-Auftritten
die Identität einer Person auch elektronisch zu prüfen und zu
bestätigen.
Damit können sich die Einwohner künftig online an- und ummelden,
Elterngeld oder BaföG beantragen oder Gewerbeangelegenheiten
erledigen. Das E-Government-Gesetz des Bundes und auch
das aktuell im Landtag beratene E-Government-Gesetz NRW
verpflichten alle öffentlichen Stellen, ab 2018 diesen elektronischen
Identitätsnachweis anzubieten.
Das überreichte Zertifikat ist die Voraussetzung dafür. Mit ihm
sind die Kommunen in Nordrhein-Westfalen berechtigt, ihren
Bürgerinnen und Bürgern diesen Dienst anzubieten, sobald das
Gesetz in Kraft tritt. Indem der KDN es für alle beantragt hat, müssen
die Städte, Gemeinden und Kreise nicht jeweils selbst ein Zertifikat
beantragen und installieren.
Als eine weitere Erleichterung hat der KDN die Einrichtung des
Servicekonto.NRW beschlossen, eines Kontodienstes, an dem
sich Bürgerinnen und Bürger mit ihrem Personalausweis einfach
anmelden, um gegenüber der Verwaltung zu bestätigen, wer sie sind.
Auch dieser Dienst soll noch 2016 in Betrieb genommen werden.
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„Mit der Berechtigung zur Identitätsprüfung mit Hilfe des
Personalausweises erreicht der KDN, dass alle Kommunen im Land
ihre gesetzlich vorgeschriebene Pflicht frühzeitig und fristgerecht
erfüllen und einen Dienst schaffen, der den Bürgerservice
entscheidend verbessert“, erklärt KDN-Verbandsvorsteher Guido
Kahlen.
„Das Servicekonto.NRW ist ein wesentlicher Baustein für den
bundesweiten Ausbau von Servicekonten für Bürgerinnen und
Bürger und Unternehmen, die in Zukunft ein Single Sign-On
ermöglichen, wie es der Nutzer im E-Commerce bereits gewohnt ist“,
betonte Präsident Christoph Verenkotte.
Der neue Personalausweis bietet neben der Ausweisfunktion
eine Funktion zur sicheren Identifikation im E-Government
und E-Business für Online- und Offline-Anwendungen (eIDFunktion). Die Vergabestelle für Berechtigungszertifikate (VfB)
des Bundesverwaltungsamtes berechtigt IT-Dienstleister, den
elektronischen Identitätsnachweis des Personalausweises für ihr
Geschäftsfeld zu nutzen. Dazu benötigt der Diensteanbieter die
Berechtigung zur Erteilung eines Zertifikates.
Die KDN – Dachverband kommunaler IT-Dienstleister wurde 2004
als Zweckverband gegründet und hat sich als Dachorganisation
für gemeinsame Anwendungen, Beschaffungen und den
Leistungsaustausch nach den Prinzipien „Einer-für-Alle“ und
„Einer-für-Viele“ bewährt. Ihm gehören aktuell 30 kommunale
IT-Dienstleister an, die nahezu alle Kommunen im Land mit ITAnwendungen versorgen.
Weitere Informationen zum Bundesverwaltungsamt, dem zentralen
Dienstleister des Bundes, finden Sie auf unserer Internetseite unter
www.bva.bund.de.