Pressemitteilung vom 13.05.2016 Seite 1 von 2 Bundesverwaltungsamt übergibt Berechtigungszertifikat für Servicekonto.NRW Der Präsident des Bundesverwaltungsamtes Christoph Verenkotte übereichte am 13. Mai dem Kölner Stadtdirektor Guido Kahlen, Verbandsvorsteher des KDN – Dachverbandes kommunaler ITDienstleister, das Berechtigungszertifikat für die elektronische Nutzung des Personalausweises in Verwaltungsverfahren für alle Kommunen in Nordrhein-Westfalen. Dieses Zertifikat erlaubt es Städten, Gemeinden und Kreisen, in ihren Online-Auftritten die Identität einer Person auch elektronisch zu prüfen und zu bestätigen. Damit können sich die Einwohner künftig online an- und ummelden, Elterngeld oder BaföG beantragen oder Gewerbeangelegenheiten erledigen. Das E-Government-Gesetz des Bundes und auch das aktuell im Landtag beratene E-Government-Gesetz NRW verpflichten alle öffentlichen Stellen, ab 2018 diesen elektronischen Identitätsnachweis anzubieten. Das überreichte Zertifikat ist die Voraussetzung dafür. Mit ihm sind die Kommunen in Nordrhein-Westfalen berechtigt, ihren Bürgerinnen und Bürgern diesen Dienst anzubieten, sobald das Gesetz in Kraft tritt. Indem der KDN es für alle beantragt hat, müssen die Städte, Gemeinden und Kreise nicht jeweils selbst ein Zertifikat beantragen und installieren. Als eine weitere Erleichterung hat der KDN die Einrichtung des Servicekonto.NRW beschlossen, eines Kontodienstes, an dem sich Bürgerinnen und Bürger mit ihrem Personalausweis einfach anmelden, um gegenüber der Verwaltung zu bestätigen, wer sie sind. Auch dieser Dienst soll noch 2016 in Betrieb genommen werden. POSTANSCHRIFT Bundesverwaltungsamt 50728 Köln BESUCHERADRESSE Bundesverwaltungsamt Barbarastraße 1 50735 Köln-Riehl KONTAKT TEL +49 (0)22899358-0 (0)22899358-2890 FAX+49 [email protected] www.bundesverwaltungsamt.de Seite 2 von 2 „Mit der Berechtigung zur Identitätsprüfung mit Hilfe des Personalausweises erreicht der KDN, dass alle Kommunen im Land ihre gesetzlich vorgeschriebene Pflicht frühzeitig und fristgerecht erfüllen und einen Dienst schaffen, der den Bürgerservice entscheidend verbessert“, erklärt KDN-Verbandsvorsteher Guido Kahlen. „Das Servicekonto.NRW ist ein wesentlicher Baustein für den bundesweiten Ausbau von Servicekonten für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen, die in Zukunft ein Single Sign-On ermöglichen, wie es der Nutzer im E-Commerce bereits gewohnt ist“, betonte Präsident Christoph Verenkotte. Der neue Personalausweis bietet neben der Ausweisfunktion eine Funktion zur sicheren Identifikation im E-Government und E-Business für Online- und Offline-Anwendungen (eIDFunktion). Die Vergabestelle für Berechtigungszertifikate (VfB) des Bundesverwaltungsamtes berechtigt IT-Dienstleister, den elektronischen Identitätsnachweis des Personalausweises für ihr Geschäftsfeld zu nutzen. Dazu benötigt der Diensteanbieter die Berechtigung zur Erteilung eines Zertifikates. Die KDN – Dachverband kommunaler IT-Dienstleister wurde 2004 als Zweckverband gegründet und hat sich als Dachorganisation für gemeinsame Anwendungen, Beschaffungen und den Leistungsaustausch nach den Prinzipien „Einer-für-Alle“ und „Einer-für-Viele“ bewährt. Ihm gehören aktuell 30 kommunale IT-Dienstleister an, die nahezu alle Kommunen im Land mit ITAnwendungen versorgen. Weitere Informationen zum Bundesverwaltungsamt, dem zentralen Dienstleister des Bundes, finden Sie auf unserer Internetseite unter www.bva.bund.de.
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