Nachweis Leistungen in einer Fremdsprache BA/MA

Fakultät I
Philosophische Fakultät
Nachweis über Leistungen in einer Fremdsprache im Fach-BA / MA-Studium
BA Geschichte (Kernfach u. Erweitertes Kernfach 9 Leistungspunkte, E-Fach 3 LP)
BA Sozialwissenschaften (Kernfach u. Erweitertes Kernfach 9 Leistungspunkte)
MA Sozialwissenschaften (Kernfach u. Erweitertes Kernfach 9 Leistungspunkte)
(bitte den eigenen Studiengang markieren)
Name, Vorname, Matr.-Nr:
In folgenden deutschsprachigen Veranstaltungen habe ich eine Leistung in englischer (oder
anderer Fremdsprache) erbracht 1. Titel der Veranstaltung - Modulelement (z.B. WM 1.1), Studien- o. Prüfungsleistung
Name der Dozentin oder des Dozenten:
Datum
Stempel, Unterschrift des Dozenten/in
2. Titel der Veranstaltung - Modulelement (z.B. WM 1.1), Studien- o. Prüfungsleistung
Name der Dozentin oder des Dozenten:
Datum
Stempel, Unterschrift des Dozenten/in
3. Titel der Veranstaltung - Modulelement (z.B. WM 1.1), Studien- o. Prüfungsleistung
Name der Dozentin oder des Dozenten:
Datum
Stempel, Unterschrift des Dozenten/in
Nachweis von Leistungen in einer Fremdsprache (Sozialwissenschaften und Geschichte)
1. Das Formular bitte verwenden, wenn Sie in einer deutschsprachigen Veranstaltung die Möglichkeit
erhalten, eine Leistung in einer Fremdsprache zu erbringen
2. Das Formular so weit wie möglich online ausfüllen
3. Die Leistungspunkte für den erfolgreichen Besuch der Veranstaltung sowie die Punkte und Note für
die Prüfungsleistung werden vom Lehrenden wie gewohnt über das LSF eingetragen. (unbedingt
regulär übers LSF zur Leistungserbringung anmelden)
4. Sobald Sie das ausgefüllte Formular im Prüfungsamt vorlegen, erhält die im LSF bereits vorhandene Leistung den Vermerk „ES“ (in englischer Sprache) – bei andern Sprachen erscheint ein individueller Hinweis
5. Nur Formulare, die neben der Unterschrift des Dozenten auch seinen Stempel oder den Stempel
des Faches tragen, werden im Prüfungsamt angenommen
6. Sollten Sie in einer Veranstaltung sowohl Studien- wie auch Prüfungsleistung in englischer Sprache
erbringen, bitte zwei Felder ausfüllen und zwei Unterschriften einholen – pro Unterschrift werden
grundsätzlich nur 3 Leistungspunkte verbucht.
Hier der Auszug aus den jeweiligen Fachspezifischen Bestimmungen:
Geschichte (BA)
§8
Leistungen in einer Fremdsprache
(1) Im Kernfach sowie im erweiterten Kernfach Geschichte sollen im Verlauf des Studiums mindestens 9 LP, im
Ergänzungsfach mindestens 3 LP durch Leistungen in einer Fremdsprache erworben werden. Die Punkte können
sich auf mehrere Module verteilen. Sie können auch einem anderen Fach (zweites Kernfach oder Ergänzungsfach) entstammen, während eines Auslandsstudiums, dem Besuch einer universitären Summer School oder eines fachlichen Intensivprogramms im In- und Ausland (Lehre in einer Fremdsprache) erworben werden. Sprachpraktische Übungen, Sprachkurse und Fachsprach-kurse zählen jedoch nicht dazu.
Sozialwissenschaften (BA)
§8
Leistungen in einer Fremdsprache
Im Kernfach sowie im erweiterten Kernfach Sozialwissenschaften müssen im Verlauf des Studiums von den insgesamt zu erzielenden LP mindestens 9 LP durch Leistungen in einer Fremdsprache (in der Regel Englisch) erworben werden. Die Punkte können sich auf mehrere Module verteilen. Sie können auch einem anderen Fach
(zweites Kernfach oder Ergänzungsfach) entstammen, sprachpraktische Übungen zählen jedoch nicht dazu.
Sozialwissenschaften (MA)
§9
Leistungen in der Fremdsprache
Im Forschungsorientierten Studienmodell und im Kernfach Sozialwissenschaften müssen im Verlauf des Studiums mindestens 9 LP durch Leistungen in einer Fremdsprache (in der Regel Englisch) erworben werden. Die
Punkte können sich auf mehrere Module verteilen. Sie können auch dem Ergänzungsfach entstammen, sprachpraktische Übungen zählen jedoch nicht dazu.
Fragen dazu?
Bitte im Prüfungsamt melden: http://www.uni-siegen.de/phil/pruefungsamt/personen_und_zeiten.html