und Audiopädagogik (Gehörlosen- und Schwerhörigenpädagogik)

Amtliches Mitteilungsblatt
Kultur-, Sozial- und Bildungswissenschaftliche Fakultät
Aufhebung
des Bachelorstudiums
Rehabilitationswissenschaften
- Schwerpunkt Gebärdensprach- und
Audiopädagogik (Gehörlosen- und
Schwerhörigenpädagogik)
Kernfach im Kombinationsstudiengang mit
Lehramtsoption
Herausgeber:
Der Präsident der Humboldt-Universität zu Berlin
Unter den Linden 6, 10099 Berlin
Satz und Vertrieb:
Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Nr. 23/2016
25. Jahrgang/08. April 2016
Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin Nr. 23/2016
Aufhebung
des Bachelorstudiums „Rehabilitationswissenschaften
– Schwerpunkt Gebärdensprach- und Audiopädagogik
(Gehörlosen- und Schwerhörigenpädagogik)“
Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und
Wissenschaft hat mit Schreiben vom 11. März 2016
der Aufhebung des o. g. Bachelorstudiums zum
30. September 2020 zugestimmt.
Studierende, die im Bachelorstudium Rehabilitationswissenschaften – Schwerpunkt Gebärdensprach- und Audiopädagogik (Gehörlosen- und
Schwerhörigenpädagogik) (Kernfach im Kombinationsstudiengang mit Lehramtsoption) immatrikuliert
sind, haben die Möglichkeit, in das neu eingerichtete Bachelorstudium im Fach Sonderpädagogik mit
den
Fachrichtungen
Gebärdensprachpädagogik/Hören und Kommunikation (Kernfach im Kombinationsstudiengang mit Lehramtsbezug) zu
wechseln. Der Antrag ist im Prüfungsbüro des Instituts für Rehabilitationswissenschaften zu stellen.
Der Wechsel wird mit Beginn des Semesters, das
auf das Semester folgt, in dem der Antrag gestellt
wurde, wirksam. Bisherige Leistungen werden
gemäß § 110 ZSP-HU berücksichtigt.
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