Versetzungsordnung - Reuchlin

Versetzungsordnung
Noten schlechter als 4
Ausgleich
5
a) Kernfach: mindestens die Note 3 in einem anderen Kernfach
b) Sonstiges maßgebendes Fach: mindestens die Note 3 in einem
anderen maßgebenden Fach.
6
a) Kernfach: kann nicht ausgeglichen werden
b) Sonstiges maßgebendes Fach:
- die Note 2 in einem anderen maßgebenden Fach oder
- die Note 3 in zwei anderen maßgebenden Fächern
5
5
Jede Note 5 muss durch einen sinnvollen Ausgleich ausgeglichen
werden. Als solcher gilt (pro Note 5):
a) Kernfach: mindestens die Note 2 in einem anderen Kernfach
b) Sonstiges maßgebendes Fach:
- mindestens die Note 2 in einem anderen maßgebenden
Fach oder
- die Note 3 in zwei anderen maßgebenden Fächern
5
6
Ein Ausgleich ist nur dann möglich, wenn es sich nicht um die
Note 6 in einem Kernfach handelt. Beide Noten müssen durch
einen sinnvollen Ausgleich ausgeglichen werden. Als solcher gilt:
a) Kernfach: die Note 5 kann durch mindestens die Note 2 in
einem anderen Kernfach ausgeglichen werden
b) Sonstiges maßgebendes Fach: die Note 6 kann ausgeglichen
werden durch:
- die Note 1 in einem anderen maßgebenden Fach oder
- die Note 2 in zwei anderen maßgebenden Fächern.
6
6
Ein Ausgleich ist nur dann möglich, wenn es sich nicht um die
Note 6 in einem Kernfach handelt. Jede Note 6 muss durch einen
sinnvollen Ausgleich ausgeglichen werden. Als solcher gilt (pro
Note 6):
- die Note 1 in einem anderen maßgebenden Fach oder
- die Note 2 in zwei anderen maßgebenden Fächern
5 5 5
oder schlechter
kein Ausgleich möglich
Kernfächer:
Deutsch; Mathematik; Englisch;
Latein/Französisch (Französisch ab Klasse 6);
Griechisch/Französisch/Spanisch/NwT (jeweils ab Klasse 8)
Sonstiges:
Wäre eine Versetzung wegen der Fächer Sport, Musik oder BK nicht möglich,
ist von diesen Fächern nur das mit der besten Note für die Versetzung
maßgebend.