Versetzungsordnung Noten schlechter als 4 Ausgleich 5 a) Kernfach: mindestens die Note 3 in einem anderen Kernfach b) Sonstiges maßgebendes Fach: mindestens die Note 3 in einem anderen maßgebenden Fach. 6 a) Kernfach: kann nicht ausgeglichen werden b) Sonstiges maßgebendes Fach: - die Note 2 in einem anderen maßgebenden Fach oder - die Note 3 in zwei anderen maßgebenden Fächern 5 5 Jede Note 5 muss durch einen sinnvollen Ausgleich ausgeglichen werden. Als solcher gilt (pro Note 5): a) Kernfach: mindestens die Note 2 in einem anderen Kernfach b) Sonstiges maßgebendes Fach: - mindestens die Note 2 in einem anderen maßgebenden Fach oder - die Note 3 in zwei anderen maßgebenden Fächern 5 6 Ein Ausgleich ist nur dann möglich, wenn es sich nicht um die Note 6 in einem Kernfach handelt. Beide Noten müssen durch einen sinnvollen Ausgleich ausgeglichen werden. Als solcher gilt: a) Kernfach: die Note 5 kann durch mindestens die Note 2 in einem anderen Kernfach ausgeglichen werden b) Sonstiges maßgebendes Fach: die Note 6 kann ausgeglichen werden durch: - die Note 1 in einem anderen maßgebenden Fach oder - die Note 2 in zwei anderen maßgebenden Fächern. 6 6 Ein Ausgleich ist nur dann möglich, wenn es sich nicht um die Note 6 in einem Kernfach handelt. Jede Note 6 muss durch einen sinnvollen Ausgleich ausgeglichen werden. Als solcher gilt (pro Note 6): - die Note 1 in einem anderen maßgebenden Fach oder - die Note 2 in zwei anderen maßgebenden Fächern 5 5 5 oder schlechter kein Ausgleich möglich Kernfächer: Deutsch; Mathematik; Englisch; Latein/Französisch (Französisch ab Klasse 6); Griechisch/Französisch/Spanisch/NwT (jeweils ab Klasse 8) Sonstiges: Wäre eine Versetzung wegen der Fächer Sport, Musik oder BK nicht möglich, ist von diesen Fächern nur das mit der besten Note für die Versetzung maßgebend.
© Copyright 2024 ExpyDoc