Medienkonferenz Faktenblatt MNA-Empfehlungen Datum 20. Mai 2016 Thema Empfehlungen der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) zu unbegleiteten minderjährigen Kindern und Jugendlichen aus dem Asylbereich (MNA-Empfehlungen) A Ausgangslage Unbegleitete minderjährige Kinder und Jugendliche aus dem Asylbereich – auch „mineurs non accompagnés“ oder kurz „MNA“ genannt – haben aufgrund ihres Alters sowie des Umstandes, dass sie ohne Sorgeberechtigte in der Schweiz sind und teilweise im Asylprozess stehen, besondere Schutzbedürfnisse. Sie sind aus diesen Gründen auch speziell gefährdet, Opfer von Menschenhandel, weiteren Formen der Ausbeutung (insbesondere sexuelle), organisierter Kriminalität sowie anderen illegalen Tätigkeiten zu werden. Zudem sind MNA aufgrund ihrer Fluchterfahrungen oft traumatisiert. Aufgrund der markanten Zunahme der Asylgesuche von unbegleiteten minderjährigen Kindern und Jugendlichen seit 2014 sah sich das Staatssekretariat für Migration (SEM) gezwungen, diese Personen ab Frühjahr 2015 ohne Berücksichtigung der Alterskategorien gemäss dem Verteilschlüssel auf alle Kantone zu verteilen. Diese Massnahme hat zur Folge, dass auch Kantone, die bis dahin noch nicht über die entsprechende Infrastruktur oder Lösungen verfügten, künftig eine den Bedürfnissen entsprechende Unterbringung, Betreuung und gesetzliche Vertretung von MNA sicherzustellen haben. Aktuell gehen die Kantone sehr unterschiedlich auf die spezifischen Bedürfnisse von unbegleiteten minderjährigen Kindern und Jugendlichen aus dem Asylbereich ein. B Ziel der Empfehlungen Um die Kantone im Umgang mit MNA zu unterstützen, hat die SODK Empfehlungen erarbeitet. Diese sehen Minimalstandards vor und sollen insbesondere in den Bereichen Unterbringung, Betreuung und gesetzliche Vertretung eine gewisse Harmonisierung der kantonalen Regelungen herbeiführen. Unbegleitete minderjährige Kinder und Jugendliche aus dem Asylbereich sind in erster Linie minderjährige Personen und sollen gemäss den Empfehlungen nicht wie „de-facto Erwachsene“ behandelt werden. Im Umgang mit MNA ist bei allen staatlichen Massnahmen das übergeordnete Kindesinteresse vorrangig zu wahren. Die Behörden sollen bei ihren Handlungen eine Unterbringung, Betreuung und gesetzliche Vertretung zur Verfügung stellen, die den spezifischen Bedürfnissen der MNA – auch nach Schutz und Beistand – Rechnung trägt. Die SODK hat die Empfehlungen zu unbegleiteten minderjährigen Kindern und Jugendlichen aus dem Asylbereich an ihrer Plenarversammlung vom 19./20. Mai 2016 zu Handen der Kantone verabschiedet. Die Empfehlungen richten sich primär an die zuständigen Stellen in den Kantonen und Gemeinden oder an mit dieser Aufgabe betraute Dritte. Im Zusammenhang mit der Vorlage zur Beschleunigung der 1/2 Asylverfahren und der geplanten bis zu 140-tägigen Aufenthaltsdauer in den Zentren des Bundes, könnten die Empfehlungen auch für den Bund relevant sein. C Inhalt der Empfehlungen Die Empfehlungen formulieren Mindeststandards in den Hauptbereichen Unterbringung, Betreuung, gesetzliche Vertretung, Schule und weiterführende Ausbildungsmöglichkeiten sowie Übergang zur Volljährigkeit. Insbesondere empfiehlt die SODK den Kantonen: 2/2 - MNA in die sie betreffenden Entscheide miteinzubeziehen und ihre Anliegen und Wünsche wenn immer möglich und sinnvoll zu berücksichtigen. - MNA bei Verwandten, in Pflegefamilien, in speziellen MNA-Zentren, in Wohngruppen oder (bei entsprechenden Bedürfnissen) in sozialen Einrichtungen unterzubringen. Die Unterbringung von MNA im Alter der obligatorischen Schulpflicht in Asylunterkünften mit erwachsenen Personen ist zu vermeiden. - ein möglichst bereites Angebot an Unterbringungsformen zur Verfügung zu stellen; das allenfalls durch regionale Zusammenarbeit optimiert werden kann. - sicherzustellen, dass die Bewilligungskriterien für die Unterbringung von MNA erfüllt und die Aufsichtspflichten wahrgenommen werden. - die Betreuung von MNA professionell, bedürfnis-, alters- und geschlechtergerecht auszugestalten sowie der Urteilsfähigkeit, dem Entwicklungsstand, den Fähigkeiten und der Lebenserfahrung von MNA Rechnung zu tragen. - den Schutz der Kinder und Jugendlichen, die Förderung des Selbstbewusstseins sowie – sofern notwendig – das schrittweise Heranführen an die Selbständigkeit als wichtigste Zielsetzung der Betreuung von MNA anzuerkennen. Dies beinhaltet unter anderem den Spracherwerb, die Unterstützung bei der Integration in Bildungsangebote sowie das Entwickeln von Zukunftsperspektiven. - entsprechend dem Verfahrensstand des Asylgesuches und dem Entwicklungsstand der MNA einen zentralen Fokus auf die soziale Integration, die Vermittlung von gesellschaftlichen Werten und Normen sowie auf die Integration in die berufliche Bildung bzw. die Arbeitswelt zu legen. - dafür zu sorgen, dass nach der Zuweisung einer/eines MNA in den Kanton so rasch als möglich eine Beistand- oder Vormundschaft errichtet wird. Die Ernennung einer Vertrauensperson ist nicht alternativ, sondern als temporäre Massnahme bis zur schnellstmöglichen Ernennung einer Beiständin/eines Beistandes oder einer Vormündin/eines Vormundes zu sehen. - allfällige Hürden im Hinblick auf die Integration in die Berufsbildung und den Arbeitsmarkt abzubauen sowie die Zusammenarbeit mit den Arbeitsmarktbehörden und der Wirtschaft zu fördern. - für die Bedürfnisse von spät zugewanderten Jugendlichen entsprechende Massnahmen aufzugleisen, insbesondere um die berufliche Integration von denjenigen Jugendlichen mit Bleiberecht zu ermöglichen. - Patenschaften zur Unterstützung der Integration von MNA in die Gesellschaft, zur Begünstigung ihres emotionalen Wohlergehens sowie zur Erleichterung des Übergangs in das Erwachsenenalter zu fördern. - MNA bei Bedarf über die Volljährigkeit hinaus und bis zum Abschluss der Erstausbildung bzw. bis zum Erreichen der Fähigkeiten, welche für eine autonome Lebensführung erforderlich sind, im Rahmen einer sozialpädagogischen Nachbegleitung zu betreuen. Reg: lme-6.56
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