Ausschreibung! - Deutsche Flying Dutchman Klassenvereinigung

FD-Ostseecup 2016
Ausschreibung
Ranglistenregatten (RR 1,1) der Flying Dutchman
am 11./12.Juni 2016 in der Neustädter Bucht - Ostsee
Veranstalter: Segler-Verein Niendorf/Ostsee e.V.
Im Hafen 1, 23669 Timmendorfer Strand, 01732447871
in Zusammenarbeit mit dem Niendorfer Yacht Club e. V.
Die Regatta unterliegt den Regeln wie sie in den „Wettfahrtregeln Segeln“ der ISAF
festgelegt sind. Besteht ein Konflikt zwischen Sprachen gilt der englische Text, für die
Ordnungsvorschriften des DSV der deutsche Text.
Jedes Boot muss einen gültigen Messbrief vorweisen können.
Revier und Bahn Neustädter Bucht.
Die Beschreibung der Bahnen erfolgt in den Segelanweisungen.
Wettfahrten : 11. / 12. Juni 2016
Zeitplan :
1. Wettfahrt 11. Juni, Ankündigung 10:55 Uhr
Letzte Startmöglichkeit : Sonntag 12.Juni, 14:30 Uhr
Anzahl der Wettfahrten: Es sind 5 Wettfahrten vorgesehen
Segelanweisungen sind Bestandteil des Programms und ab Freitag, 10.06.2015 ab 19.00
Uhr im Regattabüro erhältlich.
Meldegebühr : 30,00 €
Abendessen je Person : 12,50 €
Meldekonto: Olaf Ballerstein, Postbank Hamburg, BLZ 20010020, Kto. 442030201
Meldeschluss : Freitag , 03. Juni 2016 Eingang Meldestelle
Meldestelle: Olaf Ballerstein, Fuchsbergsiedlung 5a, 23626 Warnsdorf
Telefax 040-3288812674, E-Mail: [email protected]
Jede Meldung bedarf der Unterzeichnung des Haftungsausschlusses der gesamten
Bootsbesatzung. Bei nicht unterschriebenem Haftungsausschluss wird das Boot nicht
gewertet.
Wertung : Low-Point-System
Preise : Für je fünf gemeldete Boote (vollendet) einer Klasse wird je ein Preis für Steuer-und
Vorschotleute gegeben (max.10 Preise je Klasse).
Preise, die bei der Siegerehrung nicht abgeholt werden, werden nicht nachgesandt.
Veranstaltungen :
Samstag , 11. Juni 2016, 19 Uhr
Begrüßungsabend im Clubhaus des NYC mit Regattaessen.
Sonntag , 12. Juni 2016,
Preisverteilung ca. 1½ Stunden nach Beendigung der letzten Wettfahrt
im Clubhaus des SVNO
Unterkunft :
Tourismuszentrale Timmendorfer Strand, Camper Parkplatz Vogelpark,
ein paar Zelte sind möglich
MELDUNG
FD-Ostseecup
Ranglistenregatten (RR 1,1) der Flying Dutchman
am 11. / 12.Juni 2016 in der Neustädter Bucht, Ostsee
1. Meldeschluss:
2. Meldestelle:
03. Juni 2016, Eingang Meldestelle
Olaf Ballerstein, Fuchsbergsiedlung 5a, 23626 Warnsdorf
Telefax 040-3288812674, E-Mail: [email protected]
3. Meldedaten (bitte in Blockschrift und Großbuchstaben)
Segelnummer:………………………………………………….......................................................
Steuermann / frau /.....................................................................................................................
Verein / Club............................................................ DSV
Nr…………........................................
Anschrift .....................................................................................................................................
e-mail..........................................................................................................................................
Tel. ........................................................ Fax .............................................................................
Vorschoter/in...............................................................................................................................
Verein / Club............................................................ DSV-Nr. ...................................................
Am Abendessen – ja/nein - nehmen wir mit................... Personen teil.
……………………………………………………………………………………………………………
Datum, Unterschrift des Steuermanns/der Steuerfrau und Vorschoter/in
Das Meldegeld ist bis zum Meldeschluss zu zahlen auf das Konto .
Olaf Ballerstein, Postbank Hamburg, BLZ 20010020, Kto. 442030201
1.Teilnahmeberechtigung
Der Schiffsführer muss entweder einen gültigen DSV-Führerschein, Jüngstensegelschein,
Sportsegelschein oder einen für das Fahrtgebiet vorgeschriebenen oder empfohlenen
amtlichen, auch vom DSV im Auftrage des Bundesministeriums für Verkehr, Bau-und
Wohnungswesen ausgestellten und gültigen Führerschein besitzen. Bei Mitgliedern anderer
nationaler Verbände gilt ein entsprechender Befähigungsnachweis ihres Landes. Jedes
Mannschaftsmitglied muss Mitglied eines Vereins seines nationalen Verbandes sein. Jeder,
einem deutschen Verein angehörende Teilnehmer, muss sich über die Internetseite des
Deutschen Segler-Verbandes registriert haben.
2. Meldegebühr
Die Zahlung des Meldegeldes muss mit der Meldung erfolgen. Der Anspruch auf Zahlung
des Meldegeldes entfällt nicht durch Rücknahme der Meldung oder durch Fernbleiben des
Bootes. Das Meldegeld wird nur bei Ablehnung der Meldung zurückerstattet. Der
Zahlungseingang wird zwei Stunden vor dem ersten Start überprüft. Sollte ein Teilnehmer bis
dahin nicht bezahlt haben, bzw. die Zahlung nicht nachweisen können, wird das Boot nicht
gewertet.
3. Versicherung
Alle teilnehmenden Boote müssen eine gültige Haftpflichtversicherung mit einer
Deckungssumme von mindestens 3,5 Millionen € pro Veranstaltung oder dem Äquivalent
davon haben. Der Nachweis ist auf Verlangen im Regattabüro vorzulegen.
4. Haftungsausschluss
Die Verantwortung für die Entscheidung eines Bootsführers an einer Wettfahrt teilzunehmen
oder sie fortzusetzen, liegt allein bei ihm, er übernimmt insoweit auch die Verantwortung für
seine Mannschaft. Der Bootsführer ist für die Eignung und das richtige seemännische
Verhalten seiner Crew sowie für die Eignung und den verkehrssicheren Zustand des
gemeldeten Bootes verantwortlich. Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer
Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen, Änderungen
in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen. In
diesen Fällen besteht keine Schadensersatzverpflichtung des Veranstalters gegenüber dem
Teilnehmer, sofern der Veranstalter den Grund für die Änderung oder Absage nicht
vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat. Eine Haftung des Veranstalters, gleich
aus welchem Rechtsgrund, für Sach-und Vermögensschäden jeder Art und deren Folgen,
die dem Teilnehmer während oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an der
Veranstaltung durch ein Verhalten des Veranstalters, seiner Vertreter, Erfüllungsgehilfen
oder Beauftragten, entstehen, ist bei der Verletzung von Pflichten, die nicht Haupt-/ bzw.
vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) sind, beschränkt auf Schäden, die
vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bei der Verletzung von Kardinalpflichten
ist die Haftung des Veranstalters in Fällen einfacher Fahrlässigkeit beschränkt auf
vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden. Soweit die Schadenersatzhaftung des
Veranstalters ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, befreit der Teilnehmer von der
persönlichen Schadensersatzhaftung auch die Angestellten-, Arbeitnehmer und Mitarbeiter
-Vertreter, Erfüllungsgehilfen, Sponsoren und Personen, die Schlepp-, Sicherungs-oder
Bergungsfahrzeuge bereitstellen, führen oder bei deren Einsatz behilflich sind, sowie auch
alle anderen Personen, denen im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung
ein Auftrag erteilt worden ist. Die gültigen Wettfahrtregeln der ISAF, die Klassenvorschrift
sowie die Vorschriften der Ausschreibung und Segelanweisung sind einzuhalten und werden
ausdrücklich anerkannt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Mit der
Unterschrift auf der Meldung erkläre ich mich einverstanden, dass Namen und Bilder der
Regattateilnehmer veröffentlicht werden dürfen.