FD-Ostseecup 2016 Ausschreibung Ranglistenregatten (RR 1,1) der Flying Dutchman am 11./12.Juni 2016 in der Neustädter Bucht - Ostsee Veranstalter: Segler-Verein Niendorf/Ostsee e.V. Im Hafen 1, 23669 Timmendorfer Strand, 01732447871 in Zusammenarbeit mit dem Niendorfer Yacht Club e. V. Die Regatta unterliegt den Regeln wie sie in den „Wettfahrtregeln Segeln“ der ISAF festgelegt sind. Besteht ein Konflikt zwischen Sprachen gilt der englische Text, für die Ordnungsvorschriften des DSV der deutsche Text. Jedes Boot muss einen gültigen Messbrief vorweisen können. Revier und Bahn Neustädter Bucht. Die Beschreibung der Bahnen erfolgt in den Segelanweisungen. Wettfahrten : 11. / 12. Juni 2016 Zeitplan : 1. Wettfahrt 11. Juni, Ankündigung 10:55 Uhr Letzte Startmöglichkeit : Sonntag 12.Juni, 14:30 Uhr Anzahl der Wettfahrten: Es sind 5 Wettfahrten vorgesehen Segelanweisungen sind Bestandteil des Programms und ab Freitag, 10.06.2015 ab 19.00 Uhr im Regattabüro erhältlich. Meldegebühr : 30,00 € Abendessen je Person : 12,50 € Meldekonto: Olaf Ballerstein, Postbank Hamburg, BLZ 20010020, Kto. 442030201 Meldeschluss : Freitag , 03. Juni 2016 Eingang Meldestelle Meldestelle: Olaf Ballerstein, Fuchsbergsiedlung 5a, 23626 Warnsdorf Telefax 040-3288812674, E-Mail: [email protected] Jede Meldung bedarf der Unterzeichnung des Haftungsausschlusses der gesamten Bootsbesatzung. Bei nicht unterschriebenem Haftungsausschluss wird das Boot nicht gewertet. Wertung : Low-Point-System Preise : Für je fünf gemeldete Boote (vollendet) einer Klasse wird je ein Preis für Steuer-und Vorschotleute gegeben (max.10 Preise je Klasse). Preise, die bei der Siegerehrung nicht abgeholt werden, werden nicht nachgesandt. Veranstaltungen : Samstag , 11. Juni 2016, 19 Uhr Begrüßungsabend im Clubhaus des NYC mit Regattaessen. Sonntag , 12. Juni 2016, Preisverteilung ca. 1½ Stunden nach Beendigung der letzten Wettfahrt im Clubhaus des SVNO Unterkunft : Tourismuszentrale Timmendorfer Strand, Camper Parkplatz Vogelpark, ein paar Zelte sind möglich MELDUNG FD-Ostseecup Ranglistenregatten (RR 1,1) der Flying Dutchman am 11. / 12.Juni 2016 in der Neustädter Bucht, Ostsee 1. Meldeschluss: 2. Meldestelle: 03. Juni 2016, Eingang Meldestelle Olaf Ballerstein, Fuchsbergsiedlung 5a, 23626 Warnsdorf Telefax 040-3288812674, E-Mail: [email protected] 3. Meldedaten (bitte in Blockschrift und Großbuchstaben) Segelnummer:…………………………………………………....................................................... Steuermann / frau /..................................................................................................................... Verein / Club............................................................ DSV Nr…………........................................ Anschrift ..................................................................................................................................... e-mail.......................................................................................................................................... Tel. ........................................................ Fax ............................................................................. Vorschoter/in............................................................................................................................... Verein / Club............................................................ DSV-Nr. ................................................... Am Abendessen – ja/nein - nehmen wir mit................... Personen teil. …………………………………………………………………………………………………………… Datum, Unterschrift des Steuermanns/der Steuerfrau und Vorschoter/in Das Meldegeld ist bis zum Meldeschluss zu zahlen auf das Konto . Olaf Ballerstein, Postbank Hamburg, BLZ 20010020, Kto. 442030201 1.Teilnahmeberechtigung Der Schiffsführer muss entweder einen gültigen DSV-Führerschein, Jüngstensegelschein, Sportsegelschein oder einen für das Fahrtgebiet vorgeschriebenen oder empfohlenen amtlichen, auch vom DSV im Auftrage des Bundesministeriums für Verkehr, Bau-und Wohnungswesen ausgestellten und gültigen Führerschein besitzen. Bei Mitgliedern anderer nationaler Verbände gilt ein entsprechender Befähigungsnachweis ihres Landes. Jedes Mannschaftsmitglied muss Mitglied eines Vereins seines nationalen Verbandes sein. Jeder, einem deutschen Verein angehörende Teilnehmer, muss sich über die Internetseite des Deutschen Segler-Verbandes registriert haben. 2. Meldegebühr Die Zahlung des Meldegeldes muss mit der Meldung erfolgen. Der Anspruch auf Zahlung des Meldegeldes entfällt nicht durch Rücknahme der Meldung oder durch Fernbleiben des Bootes. Das Meldegeld wird nur bei Ablehnung der Meldung zurückerstattet. Der Zahlungseingang wird zwei Stunden vor dem ersten Start überprüft. Sollte ein Teilnehmer bis dahin nicht bezahlt haben, bzw. die Zahlung nicht nachweisen können, wird das Boot nicht gewertet. 3. Versicherung Alle teilnehmenden Boote müssen eine gültige Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 3,5 Millionen € pro Veranstaltung oder dem Äquivalent davon haben. Der Nachweis ist auf Verlangen im Regattabüro vorzulegen. 4. Haftungsausschluss Die Verantwortung für die Entscheidung eines Bootsführers an einer Wettfahrt teilzunehmen oder sie fortzusetzen, liegt allein bei ihm, er übernimmt insoweit auch die Verantwortung für seine Mannschaft. Der Bootsführer ist für die Eignung und das richtige seemännische Verhalten seiner Crew sowie für die Eignung und den verkehrssicheren Zustand des gemeldeten Bootes verantwortlich. Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen besteht keine Schadensersatzverpflichtung des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer, sofern der Veranstalter den Grund für die Änderung oder Absage nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat. Eine Haftung des Veranstalters, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Sach-und Vermögensschäden jeder Art und deren Folgen, die dem Teilnehmer während oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung durch ein Verhalten des Veranstalters, seiner Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Beauftragten, entstehen, ist bei der Verletzung von Pflichten, die nicht Haupt-/ bzw. vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) sind, beschränkt auf Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung des Veranstalters in Fällen einfacher Fahrlässigkeit beschränkt auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden. Soweit die Schadenersatzhaftung des Veranstalters ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, befreit der Teilnehmer von der persönlichen Schadensersatzhaftung auch die Angestellten-, Arbeitnehmer und Mitarbeiter -Vertreter, Erfüllungsgehilfen, Sponsoren und Personen, die Schlepp-, Sicherungs-oder Bergungsfahrzeuge bereitstellen, führen oder bei deren Einsatz behilflich sind, sowie auch alle anderen Personen, denen im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung ein Auftrag erteilt worden ist. Die gültigen Wettfahrtregeln der ISAF, die Klassenvorschrift sowie die Vorschriften der Ausschreibung und Segelanweisung sind einzuhalten und werden ausdrücklich anerkannt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Mit der Unterschrift auf der Meldung erkläre ich mich einverstanden, dass Namen und Bilder der Regattateilnehmer veröffentlicht werden dürfen.
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