Anmeldung für Weltenbummler

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Anmeldung für Weltenbummler
Bei Ehepaaren oder eingetragenen Partnerschaften ist pro Person eine Anmeldung auszufüllen.
1. Definition Weltenbummler
Weltenbummlerinnen und -bummler haben nicht die Absicht des dauernden Verbleibens im Ausland. Somit behalten
sie ihren Lebensmittelpunkt in der Schweiz und begründen keinen neuen Wohnsitz im Ausland (gemäss Wegleitung über die
Versicherungspflicht in der AHV/IV).
Sofern im Ausland eine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird oder keine Absicht mehr besteht, in die Schweiz zurück
zu kehren, ist die Versicherungsunterstellung in der obligatorischen Alter- und Hinterlassenenversicherung beendet. Somit
sind die Bedingungen für die Erfassung als Weltenbummler nicht mehr gegeben.
In diesen Fällen kann über die Schweizerische Ausgleichskasse der Anschluss an die Freiwillige Versicherung geprüft werden (sofern Aufenthalt ausserhalb EU-/EFTA-Raum).
2. Personalien (Bitte vollständig ausfüllen)
Frau
Herr
NameVorname
GeburtsdatumNationalität
Versichertennummer
Zivilstand
ledig
verwitwet seit:
verheiratet seit:
getrennt seit:
eingetragene Partnerschaft seit:
aufgelöste Partnerschaft seit:
geschieden seit:
(bitte genaues Zivilstandsdatum angeben)
Ehepartner/in
NameVorname
GeburtsdatumNationalität
Versichertennummer
SVA Aargau, Kyburgerstrasse 15, 5001 Aarau - Telefon 062 836 81 81 - Fax 062 836 81 99 - www.sva-ag.ch - 04/2016
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3. Letzte Wohnadresse in der Schweiz
Strasse
PLZ, Ort
TelefonE-Mail
4. Zustelladresse in der Schweiz während des Auslandaufenthaltes (ist zwingend anzugeben)
NameStrasse
PLZ, Ort
Telefon
5. Auszahlung von allfälligen Guthaben
Kontoinhaber/in
Postkonto-Nummer
-
-
IBAN-Nummer
CH
6. Angaben zum Auslandaufenthalt
Beginn der Reise (genaues Datum)
Voraussichtliches Ende der Reise
Gehen Sie während des Auslandaufenthaltes einer Erwerbstätigkeit nach?
ja
nein
Haben Sie die Absicht des dauernden Verbleibens im Ausland?
ja
nein
7. Datum der Erwerbsaufgabe
Nichterwerbstätig seit (genaues Datum):
Bitte legen Sie den Lohnausweis des Jahres der Erwerbsaufgabe bei (Kopie)
SVA Aargau, Kyburgerstrasse 15, 5001 Aarau - Telefon 062 836 81 81 - Fax 062 836 81 99 - www.sva-ag.ch - 04/2016
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8. Reinvermögen gemäss Steuererklärung (beider Ehepartner)
Liegenschaft / Grundstück (Steuerwert*)
Übriges Vermögen
Zwischentotal
abzüglich Schulden (Hypotheken etc.)
¯
Totales Reinvermögen
Es ist das gesamte in- und ausländische Vermögen (inkl. Ehegatten- und Kindsvermögen) anzugeben; bei Verheirateten ungeachtet des
Güterstandes. Zeitlich massgebend ist der Stand des Vermögens bei Beginn der Beitragspflicht. Bei rückwirkender Erfassung ist auch das
Vermögen der nachfolgenden Steuereinschätzung anzugeben (letzte definitive Veranlagung beilegen).
* Liegenschaften/Grundstücke werden von der Ausgleichskasse auf den für die Beitragsberechnungen massgebenden Repartitionswert
umgerechnet.
9. Leistungen (beider Ehepartner)
Bitte entsprechende Belege einreichen!
Leistungen
Bezüger
Alters- oder Hinterlassenenrente
der AHV
Antragssteller/in
Alters- Hinterlassenen- oder
Invalidenrente der beruflichen
Vorsorge (BVG)
Antragssteller/in
Überbrückungsrente der beruflichen
Vorsorge (BVG)
Antragssteller/in
Alters- Hinterlassenen- oder
Invalidenrente der Unfallversicherung
(UVG)
Antragssteller/in
Rente der Militärversicherung (MV)
Antragssteller/in
von
(Monat/
Jahr)
bis
(Monat/
Jahr)
Betrag pro Monat
(CHF)
Ehepartner/in
Ehepartner/in
Ehepartner/in
Ehepartner/in
Ehepartner/in
Rente aus ausländischen
Sozialversicherungen
Antragssteller/in
Kinderrente (ohne Waisenrenten)
Antragssteller/in
Ehepartner/in
Ehepartner/in
Unterhaltsleistungen von
Geschiedenen (ohne Kinderalimente)
Antragssteller/in
Unfall- oder Krankentaggelder von
Arbeitgebenden oder Versicherungen
Antragssteller/in
Ehepartner/in
Ehepartner/in
SVA Aargau, Kyburgerstrasse 15, 5001 Aarau - Telefon 062 836 81 81 - Fax 062 836 81 99 - www.sva-ag.ch - 04/2016
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10. Bestätigung
Ich bestätige, die Anmeldung vollständig und wahrheitsgetreu ausgefüllt zu haben. Zudem nehme ich
zur Kenntnis, dass ich mich bei der SVA Aargau melden muss, wenn ich den Lebensmittelpunkt ins Ausland verlege oder eine Erwerbstätigkeit im Ausland aufnehme.
(Unvollständige Anmeldungen führen zu Verzögerungen bei der Bearbeitung.)
Ort und Datum
Unterschrift
Achtung:
Die Erfassung für die Beitragserfüllung wird nur für ein Kalenderjahr vorgenommen. Wenn die Reise
länger dauert, ist eine erneute Anmeldung erforderlich. 11. Bestätigung der Gemeindezweigstelle SVA (fakultativ)
Ort und Datum
Stempel & Unterschrift
Bemerkungen SVA Aargau, Kyburgerstrasse 15, 5001 Aarau - Telefon 062 836 81 81 - Fax 062 836 81 99 - www.sva-ag.ch - 04/2016
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