Drucken Zurücksetzen Anmeldung für Weltenbummler Bei Ehepaaren oder eingetragenen Partnerschaften ist pro Person eine Anmeldung auszufüllen. 1. Definition Weltenbummler Weltenbummlerinnen und -bummler haben nicht die Absicht des dauernden Verbleibens im Ausland. Somit behalten sie ihren Lebensmittelpunkt in der Schweiz und begründen keinen neuen Wohnsitz im Ausland (gemäss Wegleitung über die Versicherungspflicht in der AHV/IV). Sofern im Ausland eine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird oder keine Absicht mehr besteht, in die Schweiz zurück zu kehren, ist die Versicherungsunterstellung in der obligatorischen Alter- und Hinterlassenenversicherung beendet. Somit sind die Bedingungen für die Erfassung als Weltenbummler nicht mehr gegeben. In diesen Fällen kann über die Schweizerische Ausgleichskasse der Anschluss an die Freiwillige Versicherung geprüft werden (sofern Aufenthalt ausserhalb EU-/EFTA-Raum). 2. Personalien (Bitte vollständig ausfüllen) Frau Herr NameVorname GeburtsdatumNationalität Versichertennummer Zivilstand ledig verwitwet seit: verheiratet seit: getrennt seit: eingetragene Partnerschaft seit: aufgelöste Partnerschaft seit: geschieden seit: (bitte genaues Zivilstandsdatum angeben) Ehepartner/in NameVorname GeburtsdatumNationalität Versichertennummer SVA Aargau, Kyburgerstrasse 15, 5001 Aarau - Telefon 062 836 81 81 - Fax 062 836 81 99 - www.sva-ag.ch - 04/2016 1 von 4 3. Letzte Wohnadresse in der Schweiz Strasse PLZ, Ort TelefonE-Mail 4. Zustelladresse in der Schweiz während des Auslandaufenthaltes (ist zwingend anzugeben) NameStrasse PLZ, Ort Telefon 5. Auszahlung von allfälligen Guthaben Kontoinhaber/in Postkonto-Nummer - - IBAN-Nummer CH 6. Angaben zum Auslandaufenthalt Beginn der Reise (genaues Datum) Voraussichtliches Ende der Reise Gehen Sie während des Auslandaufenthaltes einer Erwerbstätigkeit nach? ja nein Haben Sie die Absicht des dauernden Verbleibens im Ausland? ja nein 7. Datum der Erwerbsaufgabe Nichterwerbstätig seit (genaues Datum): Bitte legen Sie den Lohnausweis des Jahres der Erwerbsaufgabe bei (Kopie) SVA Aargau, Kyburgerstrasse 15, 5001 Aarau - Telefon 062 836 81 81 - Fax 062 836 81 99 - www.sva-ag.ch - 04/2016 2 von 4 8. Reinvermögen gemäss Steuererklärung (beider Ehepartner) Liegenschaft / Grundstück (Steuerwert*) Übriges Vermögen Zwischentotal abzüglich Schulden (Hypotheken etc.) ¯ Totales Reinvermögen Es ist das gesamte in- und ausländische Vermögen (inkl. Ehegatten- und Kindsvermögen) anzugeben; bei Verheirateten ungeachtet des Güterstandes. Zeitlich massgebend ist der Stand des Vermögens bei Beginn der Beitragspflicht. Bei rückwirkender Erfassung ist auch das Vermögen der nachfolgenden Steuereinschätzung anzugeben (letzte definitive Veranlagung beilegen). * Liegenschaften/Grundstücke werden von der Ausgleichskasse auf den für die Beitragsberechnungen massgebenden Repartitionswert umgerechnet. 9. Leistungen (beider Ehepartner) Bitte entsprechende Belege einreichen! Leistungen Bezüger Alters- oder Hinterlassenenrente der AHV Antragssteller/in Alters- Hinterlassenen- oder Invalidenrente der beruflichen Vorsorge (BVG) Antragssteller/in Überbrückungsrente der beruflichen Vorsorge (BVG) Antragssteller/in Alters- Hinterlassenen- oder Invalidenrente der Unfallversicherung (UVG) Antragssteller/in Rente der Militärversicherung (MV) Antragssteller/in von (Monat/ Jahr) bis (Monat/ Jahr) Betrag pro Monat (CHF) Ehepartner/in Ehepartner/in Ehepartner/in Ehepartner/in Ehepartner/in Rente aus ausländischen Sozialversicherungen Antragssteller/in Kinderrente (ohne Waisenrenten) Antragssteller/in Ehepartner/in Ehepartner/in Unterhaltsleistungen von Geschiedenen (ohne Kinderalimente) Antragssteller/in Unfall- oder Krankentaggelder von Arbeitgebenden oder Versicherungen Antragssteller/in Ehepartner/in Ehepartner/in SVA Aargau, Kyburgerstrasse 15, 5001 Aarau - Telefon 062 836 81 81 - Fax 062 836 81 99 - www.sva-ag.ch - 04/2016 3 von 4 10. Bestätigung Ich bestätige, die Anmeldung vollständig und wahrheitsgetreu ausgefüllt zu haben. Zudem nehme ich zur Kenntnis, dass ich mich bei der SVA Aargau melden muss, wenn ich den Lebensmittelpunkt ins Ausland verlege oder eine Erwerbstätigkeit im Ausland aufnehme. (Unvollständige Anmeldungen führen zu Verzögerungen bei der Bearbeitung.) Ort und Datum Unterschrift Achtung: Die Erfassung für die Beitragserfüllung wird nur für ein Kalenderjahr vorgenommen. Wenn die Reise länger dauert, ist eine erneute Anmeldung erforderlich. 11. Bestätigung der Gemeindezweigstelle SVA (fakultativ) Ort und Datum Stempel & Unterschrift Bemerkungen SVA Aargau, Kyburgerstrasse 15, 5001 Aarau - Telefon 062 836 81 81 - Fax 062 836 81 99 - www.sva-ag.ch - 04/2016 4 von 4
© Copyright 2025 ExpyDoc