Zimmer- und Wohnungsvermittlung UZH / ETH Zürich Sonneggstrasse 27 / SOP 8092 Zürich Tel. +41 44 632 20 33 [email protected] www.wohnen.ethz.ch Rules & Regulations Gastprofessorenwohnungen Bitte bestätigen Sie auf dem Antragsformular, dass die Informationen von den mietverantwortlichen Personen gelesen und akzeptiert wurden. 1. Allgemeiner Ablauf 1.1. Antragseinreichung Der Antrag für eine Gastprofessorenwohnung wird so früh wie möglich, durch das Institut des einladenden Professors unter [email protected] eingereicht. 1.2. Wohnungsangebot Die Zimmer- und Wohnungsvermittlung schickt dem Institut 3-4 Monate bzw. 4-6 Wochen vor Mietbeginn, ein befristetes Angebot zu.* 1.3. Zu- oder Absage des Gastes Das Institut sendet der Zimmer- und Wohnungsvermittlung die Zu- oder Absage des Gastes innert Wochenfrist. 1.4. Wohnungsbestätigung Nach erfolgter Zusage, verschickt die Zimmer- und Wohnungsvermittlung einen Bestätigungsbrief adressiert an den einladenden Professor. 1.5. Wohnungsübergabe Alexander Milicev kontaktiert das zuständige Institut bezüglich der Schlüsselübergabe ca. 1-2 Wochen vor Mietbeginn. Die Schlüssel und der Vertag (zwei Exemplare inkl. Einzahlungsschein für das Depot) werden dem Gast oder dem einladenden Institut** im Büro von Alexander Milicev übergeben. Nach Unterzeichnung des Gastes und durch ETH Immobilien werden ein Vertragsexemplar sowie die Einzahlungsscheine für die monatliche Miete an die Adresse der Gastprofessorenwohnung gesandt. * ** Mai 2016 Siehe Punkt 3. Das Institut kann die Schlüssel und die Vertragsunterlagen nach Absprache mit Alexander Milicev für den Gast abholen. 1 Zimmer- und Wohnungsvermittlung UZH / ETH Zürich Sonneggstrasse 27 / SOP 8092 Zürich Tel. +41 44 632 20 33 [email protected] www.wohnen.ethz.ch 2. 3. 4. Bezeichnungen Ordentliche Professoren Ausländische Professoren, welche in die Schweiz einwandern um eine Festanstellung an der ETH Zürich anzutreten. Gastprofessoren Ausländische Professoren, welche für eine bestimmte Zeit an der ETH Zürich als Dozierende arbeiten und eine Verfügung des Rektorats erhalten haben. Akademische Gäste Ausländische Professoren und Postdoktoranden, welche aus eigenem Interesse die ETH Zürich besuchen. Wohnungsangebote Ordentliche Professoren Angebot sofort Gastprofessoren Angebot 3 – 4 Monate vor Mietbeginn Akademische Gäste Angebot 4 – 6 Monate vor Mietbeginn Mietdauer Ordentliche Professoren Minimum: 1 Monat Maximum: 1 Jahr Gastprofessoren Minimum: 1 Monat Maximum: Gemäss Verfügung*** Akademische Gäste Minimum: 1 Monat Maximum: 4 Monate *** Jedoch maximal ein Jahr 5. Mietbeginn / Mietende Verträge beginnen jeweils am ersten oder sechzehnten Tag eines Monats um 12.00 Uhr, sofern dies ein Werktag ist – ansonsten am nächstfolgenden Werktag. Verträge enden jeweils am letzten oder fünfzehnten Tag eines Monats um 12.00 Uhr, sofern dies ein Werktag ist – ansonsten am vorausgehenden Werktag. Es gelten die gesetzlichen Feiertage der Stadt Zürich. Mai 2016 2 Zimmer- und Wohnungsvermittlung UZH / ETH Zürich Sonneggstrasse 27 / SOP 8092 Zürich Tel. +41 44 632 20 33 [email protected] www.wohnen.ethz.ch 6. Kündigung Alle Mietverträge sind auf Mitte oder Ende des Monats mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündbar. Sofern eine genug grosse Nachfrage besteht, kann in Ausnahmefällen die Kündigungsfrist auf einen Monat gekürzt werden. 7. Rücktritt Wird der Mietvertrag nach erfolgter Bestätigung durch die Zimmer- und Wohnungsvermittlung nicht angetreten, wird der Mietzins bis zu dem Zeitpunkt berechnet, an dem ein Nachmietergefunden werden kann – längstens jedoch für die Dauer der Kündigungsfrist. 8. Nebenkosten Die Kosten für Wasser, Heizung und Strom, den Internetzugang, die Anschlussgebühren für TV, Radio und Telefon sowie die Billag-Gebühren sind im Mietzins inbegriffen. Interne Telefongespräche sind kostenlos, Externe werden verrechnet. 9. Mietkaution Die Mietkaution beträgt für alle Wohnungen CHF 1‘000, die Zahlung erfolgt bei Mietbeginn. Übernimmt das zuständige Institut die Haftung für das Depot, werden sämtliche anfallenden Kosten (ev. letzte Telefonrechnung, Reinigung, Wäsche und Inventarersatz etc.) an das Institut in Rechnung gestellt. 10. Haustiere Haustiere sind grundsätzlich nicht erlaubt. Falls wir Ausnahmefälle gestatten, wird die Mietkaution auf CHF 2‘000 angehoben und der Mieter trägt die Kosten für die Teppichreinigung nach Auszug, welche in jedem Fall gemacht wird. Die Dauer des Aufenthalts spielt dabei keine Rolle. Mai 2016 3
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