Rules & Regulations Gastprofessorenwohnungen

Zimmer- und Wohnungsvermittlung
UZH / ETH Zürich
Sonneggstrasse 27 / SOP
8092 Zürich
Tel. +41 44 632 20 33
[email protected]
www.wohnen.ethz.ch
Rules & Regulations Gastprofessorenwohnungen
Bitte bestätigen Sie auf dem Antragsformular, dass die Informationen von den
mietverantwortlichen Personen gelesen und akzeptiert wurden.
1.
Allgemeiner Ablauf
1.1. Antragseinreichung
Der Antrag für eine Gastprofessorenwohnung wird so früh wie möglich,
durch das Institut des einladenden Professors unter [email protected]
eingereicht.
1.2. Wohnungsangebot
Die Zimmer- und Wohnungsvermittlung schickt dem Institut 3-4 Monate
bzw. 4-6 Wochen vor Mietbeginn, ein befristetes Angebot zu.*
1.3. Zu- oder Absage des Gastes
Das Institut sendet der Zimmer- und Wohnungsvermittlung die Zu- oder
Absage des Gastes innert Wochenfrist.
1.4. Wohnungsbestätigung
Nach erfolgter Zusage, verschickt die Zimmer- und Wohnungsvermittlung
einen Bestätigungsbrief adressiert an den einladenden Professor.
1.5. Wohnungsübergabe
Alexander Milicev kontaktiert das zuständige Institut bezüglich der
Schlüsselübergabe ca. 1-2 Wochen vor Mietbeginn. Die Schlüssel und der
Vertag (zwei Exemplare inkl. Einzahlungsschein für das Depot) werden dem
Gast oder dem einladenden Institut** im Büro von Alexander Milicev
übergeben. Nach Unterzeichnung des Gastes und durch ETH Immobilien
werden ein Vertragsexemplar sowie die Einzahlungsscheine für die
monatliche Miete an die Adresse der Gastprofessorenwohnung gesandt.
*
**
Mai 2016
Siehe Punkt 3.
Das Institut kann die Schlüssel und die Vertragsunterlagen nach Absprache mit Alexander
Milicev für den Gast abholen.
1
Zimmer- und Wohnungsvermittlung
UZH / ETH Zürich
Sonneggstrasse 27 / SOP
8092 Zürich
Tel. +41 44 632 20 33
[email protected]
www.wohnen.ethz.ch
2.
3.
4.
Bezeichnungen
Ordentliche Professoren
Ausländische Professoren, welche in die
Schweiz einwandern um eine Festanstellung
an der ETH Zürich anzutreten.
Gastprofessoren
Ausländische Professoren, welche für eine
bestimmte Zeit an der ETH Zürich als
Dozierende arbeiten und eine Verfügung des
Rektorats erhalten haben.
Akademische Gäste
Ausländische Professoren und
Postdoktoranden, welche aus eigenem
Interesse die ETH Zürich besuchen.
Wohnungsangebote
Ordentliche Professoren
Angebot sofort
Gastprofessoren
Angebot 3 – 4 Monate vor Mietbeginn
Akademische Gäste
Angebot 4 – 6 Monate vor Mietbeginn
Mietdauer
Ordentliche Professoren
Minimum: 1 Monat
Maximum: 1 Jahr
Gastprofessoren
Minimum: 1 Monat
Maximum: Gemäss Verfügung***
Akademische Gäste
Minimum: 1 Monat
Maximum: 4 Monate
*** Jedoch maximal ein Jahr
5.
Mietbeginn / Mietende
Verträge beginnen jeweils am ersten oder sechzehnten Tag eines Monats um
12.00 Uhr, sofern dies ein Werktag ist – ansonsten am nächstfolgenden
Werktag. Verträge enden jeweils am letzten oder fünfzehnten Tag eines
Monats um 12.00 Uhr, sofern dies ein Werktag ist – ansonsten am vorausgehenden Werktag. Es gelten die gesetzlichen Feiertage der Stadt Zürich.
Mai 2016
2
Zimmer- und Wohnungsvermittlung
UZH / ETH Zürich
Sonneggstrasse 27 / SOP
8092 Zürich
Tel. +41 44 632 20 33
[email protected]
www.wohnen.ethz.ch
6.
Kündigung
Alle Mietverträge sind auf Mitte oder Ende des Monats mit einer Kündigungsfrist
von drei Monaten kündbar. Sofern eine genug grosse Nachfrage besteht, kann
in Ausnahmefällen die Kündigungsfrist auf einen Monat gekürzt werden.
7.
Rücktritt
Wird der Mietvertrag nach erfolgter Bestätigung durch die Zimmer- und
Wohnungsvermittlung nicht angetreten, wird der Mietzins bis zu dem Zeitpunkt
berechnet, an dem ein Nachmietergefunden werden kann – längstens jedoch
für die Dauer der Kündigungsfrist.
8.
Nebenkosten
Die Kosten für Wasser, Heizung und Strom, den Internetzugang, die
Anschlussgebühren für TV, Radio und Telefon sowie die Billag-Gebühren sind
im Mietzins inbegriffen. Interne Telefongespräche sind kostenlos, Externe
werden verrechnet.
9.
Mietkaution
Die Mietkaution beträgt für alle Wohnungen CHF 1‘000, die Zahlung erfolgt bei
Mietbeginn. Übernimmt das zuständige Institut die Haftung für das Depot,
werden sämtliche anfallenden Kosten (ev. letzte Telefonrechnung, Reinigung,
Wäsche und Inventarersatz etc.) an das Institut in Rechnung gestellt.
10. Haustiere
Haustiere sind grundsätzlich nicht erlaubt. Falls wir Ausnahmefälle gestatten,
wird die Mietkaution auf CHF 2‘000 angehoben und der Mieter trägt die Kosten
für die Teppichreinigung nach Auszug, welche in jedem Fall gemacht wird. Die
Dauer des Aufenthalts spielt dabei keine Rolle.
Mai 2016
3