Verwaltungsverfahren nach dem SGB X in den

Veranstaltungsreihe 2016
Seminar am 09.05.2016 in Berlin
„Verwaltungsverfahren nach dem SGB X in den Jobcentern“
Im Verwaltungsverfahren der Jobcenter kommt es nicht nur auf eine materiell-rechtlich korrekte,
sondern auch auf die formell einwandfreie Entscheidungsfindung an.
Verfahrensfehler können zur Verzögerung des Arbeitsablaufes und zu einer beträchtlichen Kostenlast
für die Jobcenter führen. Somit sind fundierte Kenntnisse des entsprechenden
Verwaltungsverfahrensrechts - des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch (SGB X) - unerlässlich. Ein
souveräner Umgang mit den entsprechenden Vorschriften erspart juristische Auseinandersetzungen
und trägt zu einer straffen und haltbaren Entscheidungsfindung sowie zur Minimierung von
Kostenrisiken bei.
Im Seminar sollen deshalb insbesondere folgende häufige Problemaspekte erörtert werden:
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Was ist bei einer ersatzweisen Antragstellung zu beachten?
Wann, wie und warum ist auf die Durchführung eines Anhörungsverfahrens zu achten?
Was ist der Unterschied zwischen der hinreichenden Bestimmtheit und einer sauberen
Begründung eines Bescheides?
Ist die mündlich erteilte Zusage, später einen Bewilligungsbescheid zu erlassen, wirksam?
Was tun, wenn ein SGB-II-Kunde behauptet, seine Post nicht erhalten zu haben?
Wo drohen hohe Anwaltskosten, die relativ einfach vermieden werden können?
In welchem Rahmen und in welcher Form ist Prozessbevollmächtigten Akteneinsicht zu
gewähren?
Der Referent stellt praxisrelevante Situationen vor und diskutiert mit den Teilnehmenden Fälle der
täglichen Praxis von Leistungsabteilungen vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtsprechung zur
Thematik und zeigt entsprechende Lösungswege auf. Der Praxis- und Aktualitätsbezug ermöglicht den
flexiblen Einstieg und Übergang in Diskussion und Erfahrungsaustausch.
Nutzen und Zielgruppe
Ziel der Veranstaltung ist, zuständige MitarbeiterInnen in Jobcentern in die Lage zu versetzen,
rechtliche Rahmenbedingungen zu kennen bzw. kompetent zu ermitteln und anzuwenden. Das
vermittelte Wissen stärkt die individuelle Entscheidungskompetenz und die Gestaltungsräume der
Bearbeiter im Jobcenter gegenüber Antragstellern und ermöglicht eine wirksamere, kostensparende
und dabei fachlich abgesicherte Vorgehensweise.
Referent
Alexander Lahne ist Volljurist und seit Jahren im Bereich der Widerspruchs- und Klagebearbeitung in
der Rechtsbehelfsstelle eines Jobcenters in Bayern tätig.
Er ist ein erfahrener Referent mit ständigem Kontakt zum Praxisalltag von Jobcentern und Verfasser
bzw. mit Mitautor einschlägiger Fachliteratur zum SGB II. So verfasste er die Kommentierungen zu
den §§ 14, 15 und 15 a SGB II des Gemeinschaftskommentares zum SGB II des Luchterhand-Verlages
(Hrsg.: Dr. Karl-Heinz Hohm). Seine aktuelle Veröffentlichung in der Zeitschrift für die sozialrechtliche
Praxis (ZFSH/SGB) trägt den Titel „Die Eingliederungsvereinbarung nach § 15 SGB II als
Praxisinstrument der Vermittlungsfachkräfte in den Jobcentern“.
Veranstaltungsreihe 2016
Programm „Verwaltungsverfahren nach dem SGB X in den Jobcentern“
09:30 Uhr
Anmeldung und Begrüßungskaffee
09:45 Uhr
Begrüßung und Einführung
10:00 Uhr
Zuständigkeiten
- sachliche Zuständigkeit: § 16 Abs.1 SGB I
- örtliche Zuständigkeit: § 36 SGB II
Anhörung: § 24 SGB X
- Anhörungsverfahren
- Heilung unterlassener / fehlerhafter Anhörung nach § 41 SGB X
- Kostenfalle des § 63 Abs.1 Satz 2 SGB X
- Exkurs: Beispielberechnung Rechtsanwaltskosten nach dem RVG
Akteneinsicht: § 25 SGB X
- Anspruch auf Akteneinsicht
- Umsetzung
11.15 Uhr
Kaffeepause
11.30 Uhr
Begründung des Bescheides: § 35 SGB X
- Inhaltliche Anforderungen
- Rechtsfolgen unterlassener/fehlerhafter Begründung
Inhaltliche Bestimmtheit des Bescheides: § 33 SGB X und Nichtigkeitsgründe
12:30 Uhr
Mittagspause
13:30 Uhr
Rechtsbehelfsbelehrung
Wirksamkeit und Zustellung des Bescheides: §§ 37, 39 SGB X
- Fristberechnungen
- Bevollmächtigter im Verwaltungsverfahren
14:30 Uhr
Kaffeepause
15:00 Uhr
Überprüfungsantrag: § 44 SGB X
Versagung und Entziehung nach § 60 ff. SGB I
16:00 Uhr
Ende der Veranstaltung
Referat und Moderation: Alexander Lahne (Rechtsassessor)
Änderungen vorbehalten
Veranstaltungsreihe 2016
Organisatorisches
Termin
09. Mai 2016
Teilnehmerzahl
Die Anzahl der Teilnehmenden ist auf 15 Personen begrenzt.
Teilnahmegebühr
Die Tagungsgebühr beträgt 335,- Euro zzgl. Umsatzsteuer
Im Betrag enthalten sind die Kosten für die Veranstaltung, Verpflegung und Unterlagen
Anmeldung
Bitte melden Sie sich bis zum 08.04.2016 verbindlich mit dem beiliegenden Rückfax oder per E-Mail
bei uns an. Sie erhalten nach Anmeldeschluss eine Bestätigung und Rechnung.
Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen der uve regional GmbH.
Stornierungen
Bis zum 08.0.2016 besteht die Möglichkeit, eine Anmeldung zu stornieren. Bei späterer Stornierung
bzw. Nichtteilnahme wird der volle Teilnahmebeitrag in Rechnung gestellt. Angemeldete Personen
können jedoch eine/n Ersatzteilnehmer/in benennen.
Rückfragen und Anmeldungen richten Sie bitte an
uve regional GmbH
Vernetzung & Beratung
Kalckreuthstr. 4
10777 Berlin
Tel. 030 31582-501
[email protected]; www.uve-regional.de
Veranstaltungsort
uve regional GmbH
Kalckreuthstr. 4 (1. Etage)
10777 Berlin
Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Dauer ca. 20 Min.)
Vom HBF Berlin mit der S-Bahn S75 / S9 S Richtung Spandau/Potsdam bis Zoologischer Garten. Von
dort weiter mit der U-Bahn U2 Richtung Pankow eine Station bis Wittenbergplatz. Fußweg bis zur
Kalckreuthstr. 4 ca. 5 Minuten.
Veranstaltungsreihe 2016
uve regional GmbH – Kalckreuthstr. 4 – 10623 Berlin – Tel. 030/315 82-3
Rückfax
„Verwaltungsverfahren nach dem SGB X“
09. 05. 2016 in Berlin
____________________Faxanmeldung____________________
Fax:
Rücksendefrist:
(030) 315 82-400
08.04.2016
Ich melde mich/wir melden uns verbindlich an.
Name, Vorname .................................................................................................................................
Name, Vorname . ...............................................................................................................................
Unternehmen ………………………………………………………………………………………………………………………………
Adresse
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Telefon / Fax
E-Mail
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Die Teilnahme ist auf 16 Personen beschränkt. Nach Ablauf der Anmeldefrist werden die Teilnahmebestätigungen und
Rechnungen verschickt. Sollten nicht genügend Anmeldungen eingehen, behalten wir uns die Absage der Veranstaltung
vor.
Der Teilnahmebeitrag pro Person ist 335,- Euro (zzgl. USt.)
Ich/Wir erkennen die allgemeinen Geschäftsbedingungen der uve regional GmbH an.
Im Teilnahmebetrag enthalten sind Seminarunterlagen sowie Tagungsgetränke und -verpflegung. Der Rechnungsbetrag
ist 10 Tage nach Erhalt der Rechnung fällig.
Ich benötige/wir benötigen Übernachtungsempfehlungen.
Bis zum 08.04.16 besteht die Möglichkeit, eine Anmeldung zu stornieren. Bei späteren Stornierungen bzw.
Nichtteilnahme wird der volle Teilnahmebeitrag in Rechnung gestellt. Angemeldete Personen können jedoch eine/n
Ersatzteilnehmer/in benennen.
Ich möchte/wir möchten auch zukünftig über Veranstaltungen der uve regional GmbH per Mail informiert werden und
stimmen zu diesem Zweck der Speicherung unserer Daten zu (bitte streichen, falls nichts zutreffend). Im Übrigen
verweisen wir auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen auf unserer Homepage.
Datum ....................................................................... Unterschrift……………………………………………………………............