Ausschreibung 2016 OderStrand - Messe und Veranstaltungs GmbH

Bekanntmachung einer Vergabeabsicht – Gastronomierechte
„OderStrand“ 2016
Veranstalter/Auftraggeber:
Messe und Veranstaltungs GmbH
Platz der Einheit 1
15230 Frankfurt (Oder)
vertreten durch den Geschäftsführer Stefan Voss
- nachfolgend VP 1 genannt -
Auftragnehmer:
- nachfolgend VP 2 genannt Präambel
Der OderStrand, der im Sommer 2015 das erste Mal durchgeführt wurde,
ist eine kleine Oase am Ufer der Oder, unmittelbar neben der Stadtbrücke mit einem
wunderbaren Blick auf Słubice.
Grenzenlos wird hier auf weißem Strand musiziert, getanzt, Theater erlebt, Filme geschaut,
sich sportlich gemessen oder auch nur bei einem kühlen Getränk „gechillt“.
Im Sommer 2015 wurde der OderStrand durch das Frankfurter Stadtmarketing ins Leben
gerufen. Auf Grund des großen Erfolges wurde der für vier Wochen geplante Betrieb um eine
Woche verlängert. In diesem Zeitraum besuchten mehr als 5000 Gäste den OderStrand,
viele davon mehrfach.
Mit dem diesjährigen OderStrand werden zum kulturellen Veranstaltungsprogramm, aus
gegebenen Anlass, die Themen Fußball EM und Olympia aufgenommen. Mögliche LiveÜbertragungen und sportliche Veranstaltungen zu diesen Themen erhöhen nochmals die
Attraktivität. Hierfür wurde die Strandfläche mit großzügigen Sport- und Spielflächen um etwa
das 6-faches erweitert.
Geplante Veranstaltungen sind in der Anlage ersichtlich.
Im gesamten Zeitraum wird der OderStrand durch seine Mediapartner, Radio Eins vom RBB
und die Märkische Oderzeitung, medial begleitet.
§1
Verkaufsberechtigung, Vertragszweck
(1) VP 1 erteilt VP 2 für den Zeitraum 10.06. bis 31.08.2016, die Berechtigung, gemäß
nachstehend genannten Bedingungen und Regelungen und unter Berücksichtigung des
Programms, die gastronomische Versorgung der Gäste im eigenen Namen sowie auf
eigene Rechnung und Risiko vorzunehmen.
(2) VP 2 legt seinen Schwerpunkt auf ein hochwertiges, regional ausgerichtetes und
bedarfsorientiertes Catering.
(3) Der gastronomische Versorgungszeitraum für 2016 ist wie folgt festgelegt:
10.06.2016 bis 31.08.2016: von 10:00 Uhr bis 24:00 Uhr
Änderungen nur nach vorheriger Absprache und schriftlicher Genehmigung durch VP 1.
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„OderStrand“ 2016
Vergeben wird folgender Bereich
OderStrand nördlich der Oderbrücke, sowie angrenzend unter der Brücke.
(1) Alle für den Betrieb notwendigen Unterlagen und Genehmigungen sind von VP2
einzuholen, zu beantragen und auf Verlangen vorzuzeigen. Lautsprecheranlagen
müssen in Richtung Oder ausgerichtet werden, um eine Belästigung der Anwohner zu
vermeiden.
(2) Die behördlichen Auflagen und gesetzlichen Bestimmungen sind strikt einzuhalten.
(3) Auf dem
Gelände des Oderstrands ist VP
Sanitäreinrichtungen und Sauberkeit verantwortlich,
2
für
Ordnung,
Sicherheit,
(4) Rückbau und Endreinigung müssen am 07.09.2016, 22:00 Uhr abgeschlossen sein.
(5) In der Anlage ist ein Lageplan des OderStrands 2016 beigefügt.
§2
Standorte für die Gastronomie
(1) VP 2 erstellt einen Standortplan für die gastronomischen Betriebe auf der Grundlage des
Oderstrandplanes.
(2) Der Standortplan (einschließlich der erforderlichen Anschlüsse) wird VP 1 bis spätestens
zum 02.05.2016 zugesandt.
(3) Die Liste mit den gastronomischen Standorten ist bis zum 10.05.2016 im Gewerbeamt
einzureichen.
§3
Abstimmungen mit anderen Partnern
(1) Veranstaltungen und Aktionen durch VP 2 im Bereich des „OderStrands“, sind mit
VP 1 und deren Medienpartner abzustimmen und müssen schriftlich genehmigt
werden.
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§4
Wertbons
(1) VP2 stellt jeweils 150 Catering-Wertbons für Imbiss und Getränke kostenfrei zur
Verfügung. Weitere 150 Catering-Wertbons werden zum Preis von 1 EUR zur Verfügung
gestellt.
§5
Gastronomiestände
(1) VP 2 hat Sorge zu tragen, dass sich die Gastronomiestände stets in einem gepflegten,
störungsfreien und zweckentsprechenden Zustand befinden und allen gesetzlichen
Vorschriften und Verordnungen entsprechen.
(2) VP 2 hat zu den jeweiligen Gegebenheiten angepassten Einsatz des Personals
vorzunehmen und zu gewährleisten. Angebot und Verkauf haben so zu erfolgen, dass
eine Beeinträchtigung oder Störung von Veranstaltungen ausgeschlossen ist.
(3) VP 2 engagiert das von ihm benötigte Personal auf eigene Rechnung und verpflichtet
sich, allen mit der Eigenschaft als Arbeitgeber verbundenen Pflichten ordnungsgemäß
nachzukommen.
(4) VP 2 hat bei seinem gastronomischen Betrieb darauf zu achten, dass der Spiel- oder
Veranstaltungsbetrieb in keiner Weise behindert oder sonst beeinträchtigt wird.
(5) Das Abstellen von Fahrzeugen im „Strandbereich“ ist während der gesamten Laufzeit
untersagt, bei Zuwiderhandlungen werden die Fahrzeuge ohne Rücksprache
sofort für VP2 kostenpflichtig umgesetzt.
(6) Aufwendungen für die Beseitigung von illegaler Müllentsorgung, Einleitungen
in Kanalsysteme oder Beschädigung von Grünflächen sind von VP 2 zu tragen.
§6
Besondere Aufgaben von VP 2
(1) VP 2 ist für die Einhaltung von Ordnung, Sauberkeit und Sicherheit einschließlich
Verkehrssicherungspflicht im Bereich der Cateringflächen verantwortlich.
(2) VP 2 hat VP 1 entstandene Schäden unverzüglich mitzuteilen.
(3) VP 2 hat für den Durchführungszeitraum einen Ansprechpartner zu benennen, welcher
bei Auf- und Abbau sowie bezüglich der Durchführung des Caterings entsprechende
Kontrollen vornimmt.
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(4) VP 2 sorgt für die Herstellung der notwendigen Ver- und Entsorgungsleitungen ab den
von VP 1 bereitgestellten Verteilerpunkten.
(5) VP 2 teilt VP 1 bis spätestens 02.05.2016 seinen Strom- und Wasserbedarf (Anschluss
und Verbrauch) mit.
(6) Sponsoring und Werbung durch VP 2 ist nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen der
schriftlichen Zustimmung durch VP 1.
(7) VP 2 ist zu einer fachgerechten Müllentsorgung verpflichtet, bei Verstoß werden die
entstandenen Kosten zur Behebung des Schadens VP2 in Rechnung gestellt.
§7
Leistungen VP 1
- Bereitstellung von Stromverteilern (Grundverteilung), soweit notwendig
Wasseranschlüssen
- Maßnahmen wie Absperrungen, Reservierungen etc.
- Security
- Sanitärcontainer
- GEMA
- Veranstalterhaftpflicht
§8
Sicherheit und Service
(1) VP 2 berücksichtigt bei der Standortplanung, dass für die Feuerwehr und den
Rettungsdienst im Notfall eine 3,5 Meter breite Durchfahrt (Oder-Neiße-Radweg)
gewährleistet wird. Auf der für den Notfall vorzusehenden Durchfahrt dürfen lediglich
Stühle und Tische sowie unmittelbar und schnell zu entfernende Gegenstände stehen.
(2) VP2 stellt für die gesamte Dauer der Veranstaltung Service-Teams an den
Schwerpunkten (Bühne und Spielfeld.) bereit. Kernaufgaben sind Ausrichtung,
Reinigung und Kontrolle der Gastronomie-Einrichtungen (Tische und Liegestühle,
Aschenbecher, Dekorationen usw.).
§9
Kosten für Strom / Wasser
(1) Für die Bereitstellung von Stromanschlüssen (Grundversorgung) sowie
Wasseranschlüssen (Grundversorgung) wird pauschal je Einzel- Anschluss Folgendes
in Rechnung gestellt (Netto):
- für einen 220 V-Anschluss 75,00 € Netto
- für einen 380 V-Anschluss 95,00 € Netto
- für einen Wasseranschluss 50,00 € Netto
Die Medien werden nach Beendigung des Betriebs nach Verbrauch abgerechnet.
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(2) VP 2 benennt spätestens mit der Bekanntgabe der einzelnen gastronomischen
Standorte gegenüber VP 1 die benötigten Anschlüsse.
(3) Die unter (1) benannten Kosten sind nicht in dem Erlös der Gastronomierechte enthalten
und sind extra fällig. VP 1 erstellt hierzu eine separate Rechnung. Die Zahlung erfolgt
spätestens 10 Tage nach Rechnungsdatum.
§ 10
Behördliche Genehmigungen, Versicherungen, Haftung
(1) Das Anzeigen eines gastronomischen Gewerbes bei den zuständigen Behörden sowie
das Einholen aller erforderlichen Genehmigungen ist Angelegenheit von VP 2.
(2) VP 2 hat alle notwendigen Versicherungen, die zur Ausübung seines Verkaufsrechts
erforderlich sind, vorzuhalten. Dies gilt insbesondere für den Abschluss einer
Haftpflichtversicherung.
(3) VP 2 haftet für die bei der Vorbereitung und Betreibung der gastronomischen
Versorgung entstehenden Schäden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Wird
VP 1 von einem Dritten wegen eines solchen Schadens in Anspruch genommen,
stellt der Betreiber VP 1 von der Haftung frei.
(4) VP 2 hat dafür Sorge zu tragen, dass seine Vertragspartner ausreichenden
Versicherungsschutz nachweisen und auf Verlangen vorzeigen.
(5) VP 2 hat VP 1 den Abschluss einer Haftpflichtversicherung, welche die
Durchführung der gastronomischen Versorgung beinhaltet, durch Übergabe von
Kopien der entsprechenden Policen und Deckungssummen bis zum 02.05.2016 wie
folgt nachzuweisen:
- Personenschäden
in der aktuellen vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Höhe
- Sachschäden
in der aktuellen vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Höhe
- Vermögensschäden in der aktuellen vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Höhe
§ 11
Gastronomie - Rechte, Garantiesumme, Zahlungenziele
(1) Für die Überlassung der Gastronomierechte im Rahmen dieser Ausschreibung bietet
VP 2 dem VP 1 eine Garantiesumme von ......,00 € Netto an.
(2) VP 2 überweist 50% der Garantiesumme zum 02.05.2016 auf vorgenanntes Konto.
(3) VP 2 überweist 50% der Garantiesumme zum 31.05.2016
(4) Zusatzleistungen bedürfen der schriftlichen Form
(5) VP 2 verpflichtet sich, über Umsätze, die im Rahmen dieses Vertrages getätigt werden
und die darauf entfallenden Abgaben gegenüber Dritten Stillschweigen zu bewahren.
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§ 12
Sonstige Vereinbarungen
(1) Für die Beschilderung und Preisauszeichnung nach den gesetzlichen Vorschriften hat
VP 2 Sorge zu tragen.
(2) Das Verkaufspersonal hat eine in der Gastronomie übliche Kleidung und Ausweise zu
tragen, um für das Securitypersonal erkennbar zu sein.
(3) Die von VP 2 eingebrachten Gerätschaften müssen den gesetzlichen Anforderungen
entsprechen und müssen sich stets in einem gepflegten, störungsfreien und
zweckentsprechenden Zustand befinden.
(4) Schäden, die durch den Betrieb entstehen, müssen von VP 2 unverzüglich auf seine
Kosten behoben werden. Schäden, die VP 2 nicht behebt, werden zu seinen Lasten
behoben.
(5) VP 2 verpflichtet sich, beim Betrieb der ihm gestatteten Verkaufseinrichtungen alle
gesetzlichen Vorschriften einzuhalten. Insbesondere die Vorschriften des
Gaststättengesetzes, des Lebensmittelrechtes, des Jugendschutzgesetzes, der
Preisauszeichnung, die Vorschriften des Arbeitsschutzes und Auflagen im
Hygienebereich durch Behördenvertreter sind umgehend zu erfüllen.
(6) VP 2 verpflichtet sich, Kosten einschließlich Folgekosten oder andere Sanktionen, die
infolge Nichtbeachtung von gesetzlichen oder behördlichen Auflagen oder Regeln
entstehen, zu tragen.
(7) Die sachgerechte Beseitigung entstehender Abfälle, insbesondere das Bereitstellen und
das regelmäßige Entleeren einer ausreichenden Anzahl von Abfallbehältnissen in
unmittelbarer Nähe der Verkaufseinrichtungen und deren sachgerechte Entsorgung, fällt
in die Zuständigkeit von VP 1.
(8) VP 2 hat die gesetzlichen Bestimmungen der Verpackungsverordnung sowie des
Landesabfallgesetzes zu beachten.
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§ 13
Brauerei und Partner
VP1 ist im Bereich Bier und Bierprodukte an Kooperationsvereinbarungen gebunden,
dieser Partner hat exklusive Rechte. Diese Rechte sind von VP2 umzusetzen.
§ 14
Optionale Übernahme von Dienstleistungen durch VP 2
(1) Security für den gesamten Zeitraum (Außerhalb der gastronomischen Betriebszeit)
(2) Aufstellen und betreiben eines Sanitärcontainers
(3) Bereitstellen einer Tribüne am Brückenpfeiler (ca. 12 m lang, 3 Höhenstufen)
(4) Ton und Licht für die Kleinbühne
(5) Den angelieferten Kies mittels eines Radladers in den festgelegte Bereich verteilen
und auf die erforderliche Höhe schieben.
(6) Entsorgung des Kieses nach Schließung des „OderStrands“ (31.08.2016)
(7) Dekoration für den „OderStrand“ (Palmen etc.)
(8) Bereitstellen von ausreichend Liegestühlen, Tischen, Lounge-Möbel
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§ 15
Laufzeiten und Kündigung
Der Vertrag kommt mit Vertragsunterzeichnung zustande und gilt im Rahmen der
gegenständlichen Veranstaltung für das Geschäftsjahr 2016. Das Vertragsverhältnis endet
für das Geschäftsjahr 2016 mit Ablauf des 31.08.2016 um 24:00 Uhr, ohne dass es einer
Kündigung bedarf und sofern der Vertrag nicht durch eine Kündigung aus wichtigem Grund
vorzeitig schriftlich beendet wird.
Anbieter:
Datum / Ort:
Unterschrift
Messe und Veranstaltungs GmbH Frankfurt (Oder)
Datum
Stefan Voss
Geschäftsführer
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