49751 Sögel - Samtgemeinde

Samtgemeinde Sögel
Der Samtgemeindebürgermeister
49751 Sögel
Ludmillenhof
Vermittlung: (05952) 206-0
Telefax: (05952) 206-666
Internet: www.soegel.de
Datum:
10.05.2016
Bekanntmachung
Bauleitplanung der Samtgemeinde Sögel
101.1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Sögel
(Aufhebung des Ausschlusses von Windenergieanlagen außerhalb der
dargestellten Sonderbauflächen im gesamten Samtgemeindegebiet)
- Öffentliche Auslegung des Entwurfs gemäß § 3 Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB)
Der Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Sögel hat in seiner Sitzung am
08.03.2016 die Aufstellung der 101.1. Änderung des Flächennutzungsplanes
beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde gemäß § 2 Abs. 1 BauBG am
09.03.2016 bekannt gemacht. Darüber hinaus hat der Samtgemeindeausschuss in
seiner Sitzung am 28.04.2016 die öffentliche Auslegung des Entwurfs nebst
Begründung mit Umweltbericht für die Dauer eines Monats beschlossen.
Der
Geltungsbereich
der
aktuell
verbindlichen
101.
Änderung
des
Flächennutzungsplanes umfasst das gesamte Gebiet der Samtgemeinde Sögel. Mit
der Flächennutzungsplanänderung erfolgte die Darstellung von Sonderbauflächen für
die Windenergienutzung östlich der Landestraße L 32 im Norden der
Mitgliedsgemeinde Börger und der Ausschluss von Anlagen außerhalb der
dargestellten Sonderbauflächen im gesamten Samtgemeindegebiet.
Die genaue Lage der Sonderbauflächen für die Windenergienutzung ergibt sich aus
der Darstellung im anliegenden Übersichtsplan (M 1:25.000).
I. Derzeitiger Umweltzustand
1. Schutzgut Mensch
 Umweltbericht
2. Natur und Landschaft (Schutzgüter, Pflanzen, Boden, Wasser, Klima/Luft)
 Umweltbericht
 Stellungnahme Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Bezirksstelle
Emsland vom 31.03.2016; Hinweis auf Wald
 Stellungnahme Niedersächsische Landesforsten, Ankum vom
14.03.2016; Hinweis auf Forsten
3. Artenschutz (Schutzgut Tiere)
 Umweltbericht
4. Schutzgut Kultur- und sonstiges Sachgüter
 Umweltbericht
 Stellungnahme Landkreis Emsland vom 14.04.2016; Hinweis zu
Städtebau und Raumordnung

Stellungnahme Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Bezirksstelle
Emsland vom 31.03.2016; Hinweis auf die Planungssicherheit für die im
Außenbereich wirtschaftenden Landwirte
 Stellungnahme Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und
Verkehr, Geschäftsbereich Lingen vom 06.04.2016; Hinweis zur
verkehrlichen Erschließung über vorhandene Gemeindestraßen an das
klassifizierte Straßennetz, Hinweis auf die Gefahr des Eisabwurfs durch
Windenergieanlagen
 Stellungnahme des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und
Dienstleistungen der Bundeswehr vom 23.03.2016, Hinweis auf die
militärischen Interessen, Hinweis zur möglichen Betroffenheit der
Belange der Bundeswehr und Wehrtechnischen Dienststelle für Waffen
und Munition (WTD 91)
 Stellungnahme Gemeinde Börger vom 24.04.2016; Hinweis auf einen
Flächenbedarf für die Windenergie
 Stellungnahme Ericsson, Düsseldorf vom 31.03.2016; Hinweis auf
Richtfunkverbindungen
 Stellungnahme Deutsche Telekom Technik GmbH, Osnabrück vom
19.04.2016; Hinweis auf das Telekommunikationsnetz und
die
Richtfunkverbindungen
 Stellungnahme EWE Netz GmbH, Netzregion Cloppenburg/Emsland,
Haselünne vom 20.04.2016; Hinweis auf Versorgungsleitungen und
Anlagen
5. Wechselwirkung zwischen den vorgenannten Schutzgütern
 Umweltbericht
II. Umweltauswirkungen der Planung
1. Schutzgut Mensch
 Umweltbericht
2. Natur und Landwirtschaft (Schutzgüter Pflanzen, Boden, Wasser, Klima/Luft)
 Umweltbericht
 Stellungnahme Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Bezirksstelle
Emsland vom 31.03.2016; Hinweis auf Wald
 Stellungnahme Niedersächsische Landesforsten, Ankum vom
14.03.2016; Hinweis auf Forsten
3. Artenschutz (Schutzgut Tiere)
 Umweltbericht
4. Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter
 Umweltbericht
 Stellungnahme Landkreis Emsland vom 14.04.2016; Hinweis auf
Belange des Städtebaus und der Raumordnung
 Stellungnahme Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Bezirksstelle
Emsland vom 31.03.2016; Hinweis auf die Planungssicherheit für die im
Außenbereich wirtschaftenden Landwirte
 Stellungnahme Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und
Verkehr, Geschäftsbereich Lingen vom 06.04.2016; Hinweis auf die
verkehrliche Erschließung über vorhandene Gemeindestraßen an das
klassifizierte Straßennetz, Hinweis auf die Gefahr des Eisabwurfs durch
Windenergieanlagen
 Stellungnahme des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und
Dienstleistungen der Bundeswehr vom 23.03.2016, Hinweis auf
militärischen Interessen, Hinweis zur möglichen Betroffenheit der
Belange der Bundeswehr und der WTD 91
 Stellungnahme Gemeinde Börger vom 24.04.2016; Hinweis auf
Flächenbedarf für die Windenergie

Stellungnahme Ericsson, Düsseldorf vom 31.03.2016; Hinweis auf die
Richtfunkverbindungen
 Stellungnahme Deutsche Telekom Technik GmbH, Osnabrück vom
19.04.2016; Hinweis auf das Telekommunikationsnetz und
Richtfunkverbindungen
 Stellungnahme EWE Netz GmbH, Netzregion Cloppenburg/Emsland,
Haselünne vom 20.04.2016; Hinweis auf die Versorgungsleitungen und
Anlagen
5. Wechselwirkung zwischen den vorgenannten Schutzgütern
 Umweltbericht
III. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der
nachteiligen Auswirkungen
1. Schutzgut Mensch
 Umweltbericht
2. Natur und Landwirtschaft (Schutzgüter Pflanzen, Boden, Wasser, Klima/Luft)
 Umweltbericht
 Stellungnahme Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Bezirksstelle
Emsland vom 31.03.2016; Hinweis auf den Wald
 Stellungnahme Niedersächsische Landesforsten, Ankum vom
14.03.2016; Hinweis auf die Forsten
3. Artenschutz (Schutzgut Tiere)
 Umweltbericht
4. Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter
 Umweltbericht
 Stellungnahme Landkreis Emsland vom 14.04.2016; Hinweis auf die
Belange des Städtebaus und der Raumordnung
 Stellungnahme Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Bezirksstelle
Emsland vom 31.03.2016; Hinweis auf die Planungssicherheit für die im
Außenbereich wirtschaftenden Landwirte
 Stellungnahme Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und
Verkehr, Geschäftsbereich Lingen vom 06.04.2016; Hinweis auf die
verkehrliche Erschließung über vorhandene Gemeindestraßen an das
klassifizierte Straßennetz, Hinweis auf die Gefahr des Eisabwurfs durch
Windenergieanlagen
 Stellungnahme des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und
Dienstleistungen der Bundeswehr vom 23.03.2016, Hinweis auf die
militärischen Interessen, Hinweis zur möglichen Betroffenheit der
Belange der Bundeswehr und der WTD 91
 Stellungnahme Gemeinde Börger vom 24.04.2016; Hinweis auf
Flächenbedarf für die Windenergie
 Stellungnahme Ericsson, Düsseldorf vom 31.03.2016; Hinweis auf die
Richtfunkverbindungen
 Stellungnahme Deutsche Telekom Technik GmbH, Osnabrück vom
19.04.2016; Hinweis auf das Telekommunikationsnetz und
Richtfunkverbindungen
 Stellungnahme EWE Netz GmbH, Netzregion Cloppenburg/Emsland,
Haselünne vom 20.04.2016; Hinweis auf die Versorgungsleitungen und
Anlagen
5. Wechselwirkung zwischen den vorgenannten Schutzgütern
 Umweltbericht
Der Entwurf der 101.1. Änderung des Flächennutzungsplans und die Begründung mit
dem Umweltbericht sowie die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen
Stellungnahmen und Informationen liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
19.05.2016 bis einschließlich 20.06.2016
(Montag bis Donnerstag 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr und
Freitag 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr)
bei der Samtgemeindeverwaltung in Sögel, Flur im I. OG, Ludmillenhof, 49751 Sögel,
öffentlich aus. Während dieser Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen
geltend gemacht werden. Nach dieser Frist abgegebene Stellungnahmen können bei
der Beschlussfassung der Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben.
Ich weise daraufhin, dass diese Bekanntmachung nachrichtlich im Internet unter
http://www.soegel.de/samtgemeinde/oeffentliche-bekanntmachungen
veröffentlich
ist.
Im Auftrag
(Gößling)
Aushang: 10.05.2016
Abnahme: 21.06.2016