Volkswagen schlägt Hauptversammlung

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Wolfsburg, 11.05.2016
Volkswagen schlägt Hauptversammlung Entlastung aller Mitglieder des Vorstands und
des Aufsichtsrats vor
[0]Der Aufsichtsrat der Volkswagen AG hat der Hauptversammlung die Entlastung der im
Geschäftsjahr 2015 amtierenden Vorstandsmitglieder empfohlen. Der Vorstand hat eine
gleichlautende Entscheidung aufgrund eigener Prüfung getroffen. Dies geht aus der
Einladung zur 56. ordentlichen Hauptversammlung am 22. Juni 2016 in Hannover hervor, die
am 12. Mai veröffentlicht wird. Der Aufsichtsrat weist darauf hin, dass mit der
vorgeschlagenen Entlastung durch die Hauptversammlung kein Verzicht auf mögliche
Schadensersatzansprüche verbunden ist.
Grundlage dieser Empfehlung sind die derzeit vorliegenden Informationen aus der
umfassenden, wenngleich noch nicht abgeschlossenen, Untersuchung der
US-amerikanischen Kanzlei Jones Day zur Diesel-Thematik. Auf dieser Grundlage hat die
Anwaltssozietät Gleiss Lutz eine umfassende rechtliche Prüfung vorgenommen, die auch
durch Prof. Wulf Goette (früherer Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof) bestätigt
worden ist.
Der Aufsichtsrat hat prüfen lassen, ob nach derzeitigem Kenntnisstand eindeutige und
schwerwiegende Pflichtverletzungen von aktuellen oder ehemaligen Vorstandsmitgliedern
festzustellen sind. Ungeachtet dessen, dass die Jones Day Untersuchung derzeit noch läuft,
sind nach derzeitigem Kenntnisstand keine eindeutigen und schwerwiegenden
Pflichtverletzungen von aktuellen oder ehemaligen Vorstandsmitgliedern festgestellt worden,
die einer Entlastung zum jetzigen Zeitpunkt entgegenstehen würden. Der Aufsichtsrat hat in
intensiven Diskussionen die maßgeblichen Kriterien für die Entlastungsvorschläge
umfassend abgewogen. Die Abwägung orientierte sich am Interesse und Wohl der
Gesellschaft. In der Entscheidung kommt das Vertrauen des Aufsichtsrats in den
amtierenden Vorstand zum Ausdruck, die Diesel-Thematik zu bewältigen und den
Volkswagen-Konzern und seine Marken erfolgreich für die Zukunft auszurichten.
Die Untersuchung von Jones Day wird intensiv vorangetrieben. Der vom Aufsichtsrat
eingesetzte Sonderausschuss wird diese Arbeit weiterhin eng begleiten.
Volkswagen bedauert ausdrücklich, dass eine Veröffentlichung von Zwischenergebnissen
der Untersuchung von Jones Day nach wie vor mit unvertretbaren Risiken für den Konzern
verbunden wäre und daher auch zum jetzigen Zeitpunkt nicht erfolgen kann. Aus diesem
Grund sind derzeit auch nähere Ausführungen zu der Empfehlung zur Entlastung nicht
möglich.
Aufsichtsrat und Vorstand betonen, dass dieser Beschlussvorschlag unter dem Vorbehalt
steht, dass sich bei den weiteren Untersuchungen bis zur Hauptversammlung am 22. Juni
2016 keine neuen Erkenntnisse ergeben, die eine andere Abwägungsentscheidung geboten
erscheinen lassen.
Der Aufsichtsrat weist darauf hin, dass mit der vorgeschlagenen Entlastung durch die
Hauptversammlung kein Verzicht auf mögliche Schadensersatzansprüche verbunden ist.
Entsprechend seiner gesetzlichen Pflichten prüft der Aufsichtsrat seit dem vergangenen
Herbst, als die Diesel-Thematik bekannt geworden war, ob er verpflichtet ist,
Schadensersatzansprüche gegen einzelne Vorstandsmitglieder geltend zu machen. Diese
Prüfung dauert aufgrund der laufenden Untersuchungen zur Diesel-Thematik an. Sie wird
rechtlich von der Anwaltssozietät Gleiss Lutz begleitet.
Darüber hinaus empfehlen Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung, allen
Mitgliedern des Aufsichtsrats der Volkswagen AG Entlastung zu erteilen.