Nachrichten Wolfsburg, 11.05.2016 Volkswagen schlägt Hauptversammlung Entlastung aller Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats vor [0]Der Aufsichtsrat der Volkswagen AG hat der Hauptversammlung die Entlastung der im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Vorstandsmitglieder empfohlen. Der Vorstand hat eine gleichlautende Entscheidung aufgrund eigener Prüfung getroffen. Dies geht aus der Einladung zur 56. ordentlichen Hauptversammlung am 22. Juni 2016 in Hannover hervor, die am 12. Mai veröffentlicht wird. Der Aufsichtsrat weist darauf hin, dass mit der vorgeschlagenen Entlastung durch die Hauptversammlung kein Verzicht auf mögliche Schadensersatzansprüche verbunden ist. Grundlage dieser Empfehlung sind die derzeit vorliegenden Informationen aus der umfassenden, wenngleich noch nicht abgeschlossenen, Untersuchung der US-amerikanischen Kanzlei Jones Day zur Diesel-Thematik. Auf dieser Grundlage hat die Anwaltssozietät Gleiss Lutz eine umfassende rechtliche Prüfung vorgenommen, die auch durch Prof. Wulf Goette (früherer Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof) bestätigt worden ist. Der Aufsichtsrat hat prüfen lassen, ob nach derzeitigem Kenntnisstand eindeutige und schwerwiegende Pflichtverletzungen von aktuellen oder ehemaligen Vorstandsmitgliedern festzustellen sind. Ungeachtet dessen, dass die Jones Day Untersuchung derzeit noch läuft, sind nach derzeitigem Kenntnisstand keine eindeutigen und schwerwiegenden Pflichtverletzungen von aktuellen oder ehemaligen Vorstandsmitgliedern festgestellt worden, die einer Entlastung zum jetzigen Zeitpunkt entgegenstehen würden. Der Aufsichtsrat hat in intensiven Diskussionen die maßgeblichen Kriterien für die Entlastungsvorschläge umfassend abgewogen. Die Abwägung orientierte sich am Interesse und Wohl der Gesellschaft. In der Entscheidung kommt das Vertrauen des Aufsichtsrats in den amtierenden Vorstand zum Ausdruck, die Diesel-Thematik zu bewältigen und den Volkswagen-Konzern und seine Marken erfolgreich für die Zukunft auszurichten. Die Untersuchung von Jones Day wird intensiv vorangetrieben. Der vom Aufsichtsrat eingesetzte Sonderausschuss wird diese Arbeit weiterhin eng begleiten. Volkswagen bedauert ausdrücklich, dass eine Veröffentlichung von Zwischenergebnissen der Untersuchung von Jones Day nach wie vor mit unvertretbaren Risiken für den Konzern verbunden wäre und daher auch zum jetzigen Zeitpunkt nicht erfolgen kann. Aus diesem Grund sind derzeit auch nähere Ausführungen zu der Empfehlung zur Entlastung nicht möglich. Aufsichtsrat und Vorstand betonen, dass dieser Beschlussvorschlag unter dem Vorbehalt steht, dass sich bei den weiteren Untersuchungen bis zur Hauptversammlung am 22. Juni 2016 keine neuen Erkenntnisse ergeben, die eine andere Abwägungsentscheidung geboten erscheinen lassen. Der Aufsichtsrat weist darauf hin, dass mit der vorgeschlagenen Entlastung durch die Hauptversammlung kein Verzicht auf mögliche Schadensersatzansprüche verbunden ist. Entsprechend seiner gesetzlichen Pflichten prüft der Aufsichtsrat seit dem vergangenen Herbst, als die Diesel-Thematik bekannt geworden war, ob er verpflichtet ist, Schadensersatzansprüche gegen einzelne Vorstandsmitglieder geltend zu machen. Diese Prüfung dauert aufgrund der laufenden Untersuchungen zur Diesel-Thematik an. Sie wird rechtlich von der Anwaltssozietät Gleiss Lutz begleitet. Darüber hinaus empfehlen Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung, allen Mitgliedern des Aufsichtsrats der Volkswagen AG Entlastung zu erteilen.
© Copyright 2024 ExpyDoc