Faktenblatt „Aktionsplan Radon 2012 – 2020“

Eidgenössisches Departement des Innern EDI
Bundesamt für Gesundheit BAG
Faktenblatt „Aktionsplan Radon
2012 – 2020“
Handlungsfeld:
1. Lebensqualität
Ziel:
1.2 Komplettierung Gesundheitsschutz
Massnahme:
1.2.2 Verbesserter Schutz vor Chemikalien und anderen Wirkstoffen
Hintergrund
Rund 10 Prozent der Lungenkrebsfälle in der Schweiz sind auf Radon, ein radioaktives Gas aus
dem Boden, das wir in unseren Häusern einatmen, zurückzuführen. Damit ist Radon nach dem
Tabakkonsum die zweithäufigste Ursache für Lungenkrebs. Die Weltgesundheitsorganisation
(WHO) hat 2009 unter Berücksichtigung der neusten Erkenntnisse über die Gefährlichkeit von
Radon empfohlen, den zulässigen Höchstwert in der Innenluft von 1000 auf 300 Bq/ m3 zu senken.
Der aktuell in der Schweiz geltende Höchstwert liegt bei 1000 Bq/m3. Mit dem Aktionsplan Radon soll
die Gesundheitsbelastung durch das Gas Radon zukünftig gesenkt werden – in Abstimmung mit den
von der WHO, der Internationalen Strahlenschutzkommission (ICRP) und der EU-Kommission
anerkannten wissenschaftlichen Erkenntnisse. Die geplanten Massnahmen sollen dazu beitragen, die
Zahl der Lungenkrebsfälle, die auf Radon in Wohnräumlichkeiten zurückzuführen sind, zu reduzieren.
Damit soll wirksam und nachhaltig gegen das Radon vorgegangen werden, welches in der Schweiz
jedes Jahr für den Tod mehrerer Hundert Menschen verantwortlich ist.
Ziele
Die Hauptziele des Radonaktionsplans sind:
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die Revision der Rechtsbestimmungen, die nicht mehr der neuen Risikobeurteilung von Radon
in Wohn- und Aufenthaltsräumen entsprechen;
Intensivierung der Radonmesskampagnen, insbesondere in Schulen und öffentlichen Gebäuden
sowie in einigen Regionen mit geringerer Messdichte;
Verschärfung der Bauvorschriften (kantonale Bestimmungen, SIA-Normen), stärkerer Einbezug
der Radonproblematik in die Ausbildung von Baufachleuten, bessere Information und vermehrte
Sensibilisierung der Öffentlichkeit;
Sanierungen bei Grenzwertüberschreitungen und Verlängerung der entsprec henden
Programme über das Jahr 2014 hinaus, um dauerhaft für gesunden Wohnraum zu sorgen,
wenn möglich Verknüpfung mit den energetischen Gebäudesanierungen;
Entwicklung von Prüfmethoden durch Forschung und Beteiligung an internationalen
Expertengruppen.
Aktueller Stand
Alle Ziele des Aktionsplans wurden gut aufeinander abgestimmt. Der Entwurf zur Revision der
Strahlenschutzverordnung enthält die erforderlichen gesetzgeberischen Massnahmen. In den drei
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Aktualisierung: Mai 2016
Sprachregionen wurden Radondelegierte ernannt, welche die Aufgabe haben, die Baufachleute zu
beraten und die Radonproblematik stärker in deren Ausbildung zu integrieren.
Das weitere Vorgehen
Die Stellungnahmen aus der Vernehmlassung zur Radongesetzgebung werden ausgewertet und die
Revision zu Ende gebracht. Die Messkampagnen, die Sensibilisierungs- und Ausbildungsaktionen,
die Massnahmen in Zusammenhang mit den energetischen Gebäudesanierungen und die
Entwicklung der Methoden und Werkzeuge erfolgen im Rahmen der entsprechenden Programme.
Weitere Informationen
Weitere Informationen sind auf der Website www.ch-radon.ch verfügbar.
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