Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Gesundheit BAG Faktenblatt „Aktionsplan Radon 2012 – 2020“ Handlungsfeld: 1. Lebensqualität Ziel: 1.2 Komplettierung Gesundheitsschutz Massnahme: 1.2.2 Verbesserter Schutz vor Chemikalien und anderen Wirkstoffen Hintergrund Rund 10 Prozent der Lungenkrebsfälle in der Schweiz sind auf Radon, ein radioaktives Gas aus dem Boden, das wir in unseren Häusern einatmen, zurückzuführen. Damit ist Radon nach dem Tabakkonsum die zweithäufigste Ursache für Lungenkrebs. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat 2009 unter Berücksichtigung der neusten Erkenntnisse über die Gefährlichkeit von Radon empfohlen, den zulässigen Höchstwert in der Innenluft von 1000 auf 300 Bq/ m3 zu senken. Der aktuell in der Schweiz geltende Höchstwert liegt bei 1000 Bq/m3. Mit dem Aktionsplan Radon soll die Gesundheitsbelastung durch das Gas Radon zukünftig gesenkt werden – in Abstimmung mit den von der WHO, der Internationalen Strahlenschutzkommission (ICRP) und der EU-Kommission anerkannten wissenschaftlichen Erkenntnisse. Die geplanten Massnahmen sollen dazu beitragen, die Zahl der Lungenkrebsfälle, die auf Radon in Wohnräumlichkeiten zurückzuführen sind, zu reduzieren. Damit soll wirksam und nachhaltig gegen das Radon vorgegangen werden, welches in der Schweiz jedes Jahr für den Tod mehrerer Hundert Menschen verantwortlich ist. Ziele Die Hauptziele des Radonaktionsplans sind: - - - die Revision der Rechtsbestimmungen, die nicht mehr der neuen Risikobeurteilung von Radon in Wohn- und Aufenthaltsräumen entsprechen; Intensivierung der Radonmesskampagnen, insbesondere in Schulen und öffentlichen Gebäuden sowie in einigen Regionen mit geringerer Messdichte; Verschärfung der Bauvorschriften (kantonale Bestimmungen, SIA-Normen), stärkerer Einbezug der Radonproblematik in die Ausbildung von Baufachleuten, bessere Information und vermehrte Sensibilisierung der Öffentlichkeit; Sanierungen bei Grenzwertüberschreitungen und Verlängerung der entsprec henden Programme über das Jahr 2014 hinaus, um dauerhaft für gesunden Wohnraum zu sorgen, wenn möglich Verknüpfung mit den energetischen Gebäudesanierungen; Entwicklung von Prüfmethoden durch Forschung und Beteiligung an internationalen Expertengruppen. Aktueller Stand Alle Ziele des Aktionsplans wurden gut aufeinander abgestimmt. Der Entwurf zur Revision der Strahlenschutzverordnung enthält die erforderlichen gesetzgeberischen Massnahmen. In den drei 1/2 Aktualisierung: Mai 2016 Sprachregionen wurden Radondelegierte ernannt, welche die Aufgabe haben, die Baufachleute zu beraten und die Radonproblematik stärker in deren Ausbildung zu integrieren. Das weitere Vorgehen Die Stellungnahmen aus der Vernehmlassung zur Radongesetzgebung werden ausgewertet und die Revision zu Ende gebracht. Die Messkampagnen, die Sensibilisierungs- und Ausbildungsaktionen, die Massnahmen in Zusammenhang mit den energetischen Gebäudesanierungen und die Entwicklung der Methoden und Werkzeuge erfolgen im Rahmen der entsprechenden Programme. Weitere Informationen Weitere Informationen sind auf der Website www.ch-radon.ch verfügbar. 2/2 Aktualisierung: Mai 2016
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