ZVR-Zahl:054558403 Bezirksbauernkammer Urfahr Gstöttnerhofstraße 12, 4040 Linz Linz, Mai 2016 Ausschreibung für den Bezirksentscheid Sensenmähen am 22. Mai 2016 in Reichenau Die Landjugend Urfahr-Umgebung veranstaltet in Zusammenarbeit mit der Landjugend Reichenau den Bezirksentscheid im Sensenmähen auf den Flächen der Familie Pirngruber (vulgo Tonisepp), Zeil 15, 4204 Reichenau. I. PROGRAMM Sonntag, 22. Mai 2016 11.00 – 12.00 Uhr: 12.00 Uhr: 12.00 – 12.30 Uhr 12.45 Uhr: Probemähen Schiedsrichterbesprechung Anmeldung Beginn des Wettbewerbes Siegerehrung im Anschluss II. TEILNAHMEBERECHTIGUNG Gruppeneinteilung: Beim Bezirksentscheid wird in folgenden Gruppen gewertet: Gruppe Damen I: Gruppe Burschen I: Geburtsjahrgänge 1998 und jünger Geburtsjahrgänge 1998 und jünger Gruppe Damen II: Gruppe Burschen II: Geburtsjahrgänge 1997 bis einschließlich 1986 Geburtsjahrgänge 1997 bis einschließlich 1986 1 Gruppe "Damen Profis I": Gruppe "Burschen Profis I": alle Mädchen mit Sensen über 80 cm; Jg. 1986 und jünger alle Burschen mit Sensen über 90 cm; Jg. 1986 und jünger Gruppe „Damen Profis II“: Gruppe „Burschen Profis II“: alle Mädchen mit Sensen über 80 cm; Jg. 1985 – 1981 alle Burschen mit Sensen über 90 cm; Jg. 1985 – 1981 Für die Einteilung in die Profiklasse wird als Sensenlänge die auf der Rückseite der Sense angegebene Sensenlänge gewertet, bzw. im Zweifelsfall das Maß von der Sensenspitze bis zur Mitte des Zapfens an der Sensenhalterung gemessen. Mädchen bzw. Burschen mit Sensen über der angegebenen Länge können ausschließlich in der Profiklasse starten, unabhängig von ihrem Alter. III. MELDUNGEN Die Voranmeldung mit der entsprechenden Kategorie ist bis spätestens Fr. 13. Mai 2016 bei Johannes Preuer unter 0676 / 6719673. Sollte es Witterungsbedingt nicht möglich sein den Bewerb am 22. Mai 2016 durchzuführen, dann wird er zeitgerecht von Johannes Preuer, in Absprache mit der Ortgruppe Reichenau, auf den 29. Mai 2016 verschoben IV. WETTBEWERBSGERÄTE Zum Wettbewerb ist jede Art von Sense / Sensenhalterung / Wetzstein zulässig, und muss von den Teilnehmer/innen selbst mitgebracht werden. Die Wettbewerbsgeräte müssen ausreichend geschützt sein (Sensenschutz). Für etwaige Unfälle, die außerhalb der tatsächlichen Mäharbeit passieren, haftet jede/r Teilnehmer/in selbst. Unbeaufsichtigt dürfen die Sensen nur beim dafür vorgesehenen Lagerplatz abgelegt werden. V. WETTBEWERBSPARZELLEN UND BEWUCHS Größe und Anordnung der Wettbewerbsparzellen: Bezirksentscheid Burschen unter 18 5x7m Burschen über 18 5x7m Burschen Profis l+ll 10 x 10 m Damen unter 18 5x5m Damen über 18 5x5m Damen Profis l+ll 5x7m 2 Die Parzellen sind an jener Ecke mit der Parzellennummer gekennzeichnet, wo der/die Teilnehmer/in mit dem Mähen zu beginnen hat. Eine Änderung des Startpunktes wird allenfalls bei der Teilnehmerbesprechung bekannt gegeben. Bewuchs: Bei der Wettbewerbsfläche handelt es sich um eine Dauerwiese. Aufgrund der derzeitigen Bedingungen ist mit einem ersten Schnitt zu rechnen. VI. WETTBEWERBSREGELN Auslosung der Parzellen: Die Parzellen und die Startreihenfolge werden nach Anmeldereihenfolge vergeben. Die Startnummer ist mit der Parzellennummer ident. Bei mehreren Teilnehmern einer Ortsgruppe werden diese auf das Starterfeld aufgeteilt. Die Startnummer ist während des Wettbewerbes deutlich sichtbar zu tragen. Es treten jeweils mehrere Teilnehmer/innen zugleich zum Bewerb an. Ablauf des Wettbewerbes: Auf ein gegebenes Signal beginnen die Teilnehmer/innen an einer vorgegebenen Ecke der Wettbewerbsparzelle mit dem Mähen. Es ist freigestellt, ob die Parzelle im Kreis herum oder in Streifen abgemäht wird. Doppelmahd ist nicht zulässig. Vor dem Start darf die Sense nicht in die Hand genommen werden. Die Sense muss flach am Boden liegen. Das Ende der Mähzeit muss durch Handzeichen (Hand nach oben) angezeigt werden. Um die Verletzungsgefahr einzuschränken, muss die Sense in der Hand behalten werden. Die Sense darf nicht geworfen werden. Jegliche Veränderung des Grasbestandes ist verboten, ausgenommen ist das Aufrichten von liegendem Gras am Parzellenrand, sowie das Entfernen von Maulwurfshügeln. Betreten der Wettbewerbsparzellen: Das Betreten der Wettbewerbsparzellen nach Ende der Mäharbeit ist nur dem betreffenden Teilnehmer, der Jury, den Zeitnehmern und den Hilfskräften zum Abrechen gestattet. Jeder Versuch, nach Ende der Mäharbeit die Sauberkeit der abgemähten Parzelle zu verändern, ist ein Verstoß gegen die Wettbewerbsregeln. Max. ein Betreuer darf während des Mähens beim Teilnehmer auf der Wettbewerbsfläche sein. Weder stehendes noch abgemähtes Gras darf vom Betreuer in irgendeiner Form verändert werden. VII. JURY UND OBERGERICHT Jede teilnehmende verantwortlich. Ortsgruppe ist für die Entsendung eines Zeitnehmers 3 Zur Erläuterung der Wettbewerbskriterien und zur Abstimmung der Schiedsrichter untereinander wird um 12.00 Uhr eine Einschulung mit Besprechung der Regeln und Bewertungsmerkmale anhand mehrerer Probeparzellen durchgeführt. Die Teilnahme daran ist für alle Jurymitglieder Pflicht. Obergericht: Entscheidungen des Obergerichtes sind bindend und werden mit einfacher Mehrheit bestimmt. Zu den Aufgaben des Obergerichtes zählen: Auswahl der Wettbewerbs- bzw. Ersatzparzellen Durchführung der Jurybesprechung Disqualifikation bei sehr unsauberem Mähen Koordinierung des Wettbewerbsablaufes Zuteilung von Ersatzparzellen Vergabe von Zu- und Abschlägen aufgrund stark unterschiedlicher Parzellen Klärung von sonstigen Fragen VIII. BESCHWERDEN, BESTRAFUNG UND ERSATZPARZELLEN Ein Einspruch aufgrund widriger Verhältnisse ist nur vom Teilnehmer selbst, möglichst vor seinem Start, spätestens jedoch bis zum Start der nächsten Teilnehmergruppe vorzubringen. Die Wettbewerbsleitung versucht ausgeglichene Parzellen zur Verfügung zu stellen und kann bereits vorher festgelegte Zu- und Abschläge auf Parzellen vergeben. Jegliche Veränderung des Grasbestandes ist verboten. Ausgenommen ist das Aufrichten von liegendem Gras am Parzellenrand, sowie das Entfernen von Maulwurfshügeln. Ersatzparzellen stehen zur Verfügung, wenn während des Wettbewerbes eine Sense bricht. Die Ersatzparzellen sind meist etwas schwierigere Parzellen. IX. BEWERTUNG UND AUSWERTUNG Es wird zuerst die effektive Mähzeit (zwischen Startsignal und Handzeichen des Teilnehmers) auf hundertstel Sekunden genau gestoppt. Die Bewertung der Sauberkeit erfolgt durch Zeitzuschläge.Zu diesem Zweck werden von den Mitgliedern der Schiedsrichterkommission Sauberkeitsnoten von 0 (sehr sauber) bis 4 (sehr schlecht) mit Zwischennoten (z.B. 0,5 oder 1,5,...) vergeben. Die höchste und die niedrigste Note werden gestrichen. Die verbleibenden Noten werden addiert. Diese Notensumme multipliziert mit einem Faktor ergibt den Zeitzuschlag (bei 6 Schiedsrichtern bzw. 4 gewerteten wäre z.B. der Faktor 7,5, was einen Höchstzuschlag von 120 Sekunden ergibt.). Die Festlegung des Faktors obliegt dem Obergericht. Bei schwierigen Mähverhältnissen (Grasbestand,...) kann der Faktor erhöht werden. Der maximale Zeitzuschlag soll im Bereich der besten Mähzeiten liegen. Der Sauberkeitsfaktor ist vor Beginn des Wettbewerbes vom Obergericht festzulegen und bei der Eröffnung des 4 Bewerbes bekannt zu geben. Die Summe aus gemessener Mähzeit und Zeitzuschlag ergibt die Gesamtzeit. Vor Beginn des Wettbewerbes lässt die Jury ein bis zwei Probeparzellen abmähen und verständigt sich, welche Sauberkeit mit 0, 1, 2, 3, 4 Punkten bewertet wird, bzw. ab welcher Unsauberkeit die Disqualifikation ausgesprochen wird. Mit der Bewertung wird erst begonnen, wenn die Parzellen der ersten Serie abgemäht und abgerecht sind. Die Schiedsrichter besprechen gemeinsam die Sauberkeitsnoten. Jeder Schiedsrichter vergibt seine Bewertung nach eigenem Ermessen und gibt nach jeder Parzelle den Zettel mit seiner Sauberkeitsnote beim Obergericht ab. Die verbleibenden Noten werden addiert. Eine spätere Korrektur der Sauberkeitsnoten kann nur vom Obergericht vorgenommen werden. Das Obergericht entscheidet ferner bei Unterschieden von mehr als 1,5 Punkten innerhalb der Schiedsrichterkommission (nach Abzug der Extremwerte). Bei allfälligen Fragen zum Bewerb meldet euch einfach bei: Johannes Preuer 0676 / 6719673 Christian Raml 0660 / 3118196 Wir freuen uns auf einen erfolgreichen und fairen Bezirksbewerb. Freundliche Grüße Die Bezirksleitung Der Bezirksbetreuer Christine Koll Christian Raml Tobias Enzenhofer 5
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