Bezirksentscheid Sensenmähen

ZVR-Zahl:054558403
Bezirksbauernkammer Urfahr
Gstöttnerhofstraße 12, 4040 Linz
Linz, Mai 2016
Ausschreibung
für den
Bezirksentscheid Sensenmähen
am 22. Mai 2016 in Reichenau
Die Landjugend Urfahr-Umgebung veranstaltet in Zusammenarbeit mit der Landjugend
Reichenau den Bezirksentscheid im Sensenmähen auf den Flächen der Familie
Pirngruber (vulgo Tonisepp), Zeil 15, 4204 Reichenau.
I. PROGRAMM
Sonntag, 22. Mai 2016
11.00 – 12.00 Uhr:
12.00 Uhr:
12.00 – 12.30 Uhr
12.45 Uhr:
Probemähen
Schiedsrichterbesprechung
Anmeldung
Beginn des Wettbewerbes
Siegerehrung im Anschluss
II. TEILNAHMEBERECHTIGUNG
Gruppeneinteilung:
Beim Bezirksentscheid wird in folgenden Gruppen gewertet:
Gruppe Damen I:
Gruppe Burschen I:
Geburtsjahrgänge 1998 und jünger
Geburtsjahrgänge 1998 und jünger
Gruppe Damen II:
Gruppe Burschen II:
Geburtsjahrgänge 1997 bis einschließlich 1986
Geburtsjahrgänge 1997 bis einschließlich 1986
1
Gruppe "Damen Profis I":
Gruppe "Burschen Profis I":
alle Mädchen mit Sensen über 80 cm; Jg. 1986 und jünger
alle Burschen mit Sensen über 90 cm; Jg. 1986 und jünger
Gruppe „Damen Profis II“:
Gruppe „Burschen Profis II“:
alle Mädchen mit Sensen über 80 cm; Jg. 1985 – 1981
alle Burschen mit Sensen über 90 cm; Jg. 1985 – 1981
Für die Einteilung in die Profiklasse wird als Sensenlänge die auf der Rückseite der Sense
angegebene Sensenlänge gewertet, bzw. im Zweifelsfall das Maß von der Sensenspitze bis
zur Mitte des Zapfens an der Sensenhalterung gemessen.
Mädchen bzw. Burschen mit Sensen über der angegebenen Länge können ausschließlich in
der Profiklasse starten, unabhängig von ihrem Alter.
III. MELDUNGEN
Die Voranmeldung mit der entsprechenden Kategorie ist bis spätestens Fr. 13. Mai 2016 bei
Johannes Preuer unter 0676 / 6719673.
Sollte es Witterungsbedingt nicht möglich sein den Bewerb am 22. Mai 2016 durchzuführen,
dann wird er zeitgerecht von Johannes Preuer, in Absprache mit der Ortgruppe Reichenau,
auf den 29. Mai 2016 verschoben
IV. WETTBEWERBSGERÄTE
Zum Wettbewerb ist jede Art von Sense / Sensenhalterung / Wetzstein zulässig, und muss
von den Teilnehmer/innen selbst mitgebracht werden.
Die Wettbewerbsgeräte müssen ausreichend geschützt sein (Sensenschutz). Für etwaige
Unfälle, die außerhalb der tatsächlichen Mäharbeit passieren, haftet jede/r Teilnehmer/in
selbst.
Unbeaufsichtigt dürfen die Sensen nur beim dafür vorgesehenen Lagerplatz abgelegt
werden.
V. WETTBEWERBSPARZELLEN UND BEWUCHS
Größe und Anordnung der Wettbewerbsparzellen:
Bezirksentscheid
Burschen unter 18
5x7m
Burschen über 18
5x7m
Burschen Profis l+ll
10 x 10 m
Damen unter 18
5x5m
Damen über 18
5x5m
Damen Profis l+ll
5x7m
2
Die Parzellen sind an jener Ecke mit der Parzellennummer gekennzeichnet, wo der/die
Teilnehmer/in mit dem Mähen zu beginnen hat. Eine Änderung des Startpunktes wird
allenfalls bei der Teilnehmerbesprechung bekannt gegeben.
Bewuchs:
Bei der Wettbewerbsfläche handelt es sich um eine Dauerwiese. Aufgrund der derzeitigen
Bedingungen ist mit einem ersten Schnitt zu rechnen.
VI. WETTBEWERBSREGELN
Auslosung der Parzellen:
Die Parzellen und die Startreihenfolge werden nach Anmeldereihenfolge vergeben. Die
Startnummer ist mit der Parzellennummer ident. Bei mehreren Teilnehmern einer Ortsgruppe
werden diese auf das Starterfeld aufgeteilt. Die Startnummer ist während des Wettbewerbes
deutlich sichtbar zu tragen. Es treten jeweils mehrere Teilnehmer/innen zugleich zum
Bewerb an.
Ablauf des Wettbewerbes:
Auf ein gegebenes Signal beginnen die Teilnehmer/innen an einer vorgegebenen Ecke der
Wettbewerbsparzelle mit dem Mähen. Es ist freigestellt, ob die Parzelle im Kreis herum oder
in Streifen abgemäht wird. Doppelmahd ist nicht zulässig.
Vor dem Start darf die Sense nicht in die Hand genommen werden. Die Sense muss flach
am Boden liegen. Das Ende der Mähzeit muss durch Handzeichen (Hand nach oben)
angezeigt werden. Um die Verletzungsgefahr einzuschränken, muss die Sense in der Hand
behalten werden. Die Sense darf nicht geworfen werden.
Jegliche Veränderung des Grasbestandes ist verboten, ausgenommen ist das Aufrichten von
liegendem Gras am Parzellenrand, sowie das Entfernen von Maulwurfshügeln.
Betreten der Wettbewerbsparzellen:
Das Betreten der Wettbewerbsparzellen nach Ende der Mäharbeit ist nur dem betreffenden
Teilnehmer, der Jury, den Zeitnehmern und den Hilfskräften zum Abrechen gestattet. Jeder
Versuch, nach Ende der Mäharbeit die Sauberkeit der abgemähten Parzelle zu verändern,
ist ein Verstoß gegen die Wettbewerbsregeln.
Max. ein Betreuer darf während des Mähens beim Teilnehmer auf der Wettbewerbsfläche
sein. Weder stehendes noch abgemähtes Gras darf vom Betreuer in irgendeiner Form
verändert werden.
VII. JURY UND OBERGERICHT
Jede teilnehmende
verantwortlich.
Ortsgruppe
ist
für
die
Entsendung
eines
Zeitnehmers
3
Zur Erläuterung der Wettbewerbskriterien und zur Abstimmung der Schiedsrichter
untereinander wird um 12.00 Uhr eine Einschulung mit Besprechung der Regeln und
Bewertungsmerkmale anhand mehrerer Probeparzellen durchgeführt. Die Teilnahme daran
ist für alle Jurymitglieder Pflicht.
Obergericht:
Entscheidungen des Obergerichtes sind bindend und werden mit einfacher Mehrheit
bestimmt.
Zu den Aufgaben des Obergerichtes zählen:
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
Auswahl der Wettbewerbs- bzw. Ersatzparzellen
Durchführung der Jurybesprechung
Disqualifikation bei sehr unsauberem Mähen
Koordinierung des Wettbewerbsablaufes
Zuteilung von Ersatzparzellen
Vergabe von Zu- und Abschlägen aufgrund stark unterschiedlicher Parzellen
Klärung von sonstigen Fragen
VIII. BESCHWERDEN, BESTRAFUNG UND ERSATZPARZELLEN
Ein Einspruch aufgrund widriger Verhältnisse ist nur vom Teilnehmer selbst, möglichst vor
seinem Start, spätestens jedoch bis zum Start der nächsten Teilnehmergruppe vorzubringen.
Die Wettbewerbsleitung versucht ausgeglichene Parzellen zur Verfügung zu stellen und
kann bereits vorher festgelegte Zu- und Abschläge auf Parzellen vergeben.
Jegliche Veränderung des Grasbestandes ist verboten. Ausgenommen ist das Aufrichten
von liegendem Gras am Parzellenrand, sowie das Entfernen von Maulwurfshügeln.
Ersatzparzellen stehen zur Verfügung, wenn während des Wettbewerbes eine Sense bricht.
Die Ersatzparzellen sind meist etwas schwierigere Parzellen.
IX. BEWERTUNG UND AUSWERTUNG
Es wird zuerst die effektive Mähzeit (zwischen Startsignal und Handzeichen des
Teilnehmers) auf hundertstel Sekunden genau gestoppt. Die Bewertung der Sauberkeit
erfolgt durch Zeitzuschläge.Zu diesem Zweck werden von den Mitgliedern der
Schiedsrichterkommission Sauberkeitsnoten von 0 (sehr sauber) bis 4 (sehr schlecht) mit
Zwischennoten (z.B. 0,5 oder 1,5,...) vergeben.
Die höchste und die niedrigste Note werden gestrichen. Die verbleibenden Noten werden
addiert. Diese Notensumme multipliziert mit einem Faktor ergibt den Zeitzuschlag (bei 6
Schiedsrichtern bzw. 4 gewerteten wäre z.B. der Faktor 7,5, was einen Höchstzuschlag von
120 Sekunden ergibt.). Die Festlegung des Faktors obliegt dem Obergericht. Bei schwierigen
Mähverhältnissen (Grasbestand,...) kann der Faktor erhöht werden. Der maximale
Zeitzuschlag soll im Bereich der besten Mähzeiten liegen. Der Sauberkeitsfaktor ist vor
Beginn des Wettbewerbes vom Obergericht festzulegen und bei der Eröffnung des
4
Bewerbes bekannt zu geben. Die Summe aus gemessener Mähzeit und Zeitzuschlag ergibt
die Gesamtzeit.
Vor Beginn des Wettbewerbes lässt die Jury ein bis zwei Probeparzellen abmähen und
verständigt sich, welche Sauberkeit mit 0, 1, 2, 3, 4 Punkten bewertet wird, bzw. ab welcher
Unsauberkeit die Disqualifikation ausgesprochen wird. Mit der Bewertung wird erst
begonnen, wenn die Parzellen der ersten Serie abgemäht und abgerecht sind. Die
Schiedsrichter besprechen gemeinsam die Sauberkeitsnoten. Jeder Schiedsrichter vergibt
seine Bewertung nach eigenem Ermessen und gibt nach jeder Parzelle den Zettel mit seiner
Sauberkeitsnote beim Obergericht ab. Die verbleibenden Noten werden addiert. Eine spätere
Korrektur der Sauberkeitsnoten kann nur vom Obergericht vorgenommen werden. Das
Obergericht entscheidet ferner bei Unterschieden von mehr als 1,5 Punkten innerhalb der
Schiedsrichterkommission (nach Abzug der Extremwerte).
Bei allfälligen Fragen zum Bewerb meldet euch einfach bei:
Johannes Preuer 0676 / 6719673
Christian Raml 0660 / 3118196
Wir freuen uns auf einen erfolgreichen und fairen Bezirksbewerb.
Freundliche Grüße
Die Bezirksleitung
Der Bezirksbetreuer
Christine Koll
Christian Raml
Tobias Enzenhofer
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