Ausschreibung - Landjugend Bezirk Kirchdorf

Landjugend Bezirk Kirchdorf
Sengsschmiedstraße 10, 4560 Kirchdorf
www.lj-ki.at
ZVR-Zahl: 383208355
Ausschreibung
für den
Bezirksentscheid im Sensenmähen
am 11. Juni 2016 in Steinbach am Ziehberg
Gemeinsam mit der Ortsgruppe Steinbach am Ziehberg veranstaltet die
Bezirkslandjugend Kirchdorf am Samstag, 11. Juni 2016 den Bezirksentscheid im
Sensenmähen.
1. Durchführungsort
Bei Familie Hinterwirth vulgo Flösser in der Au (Steinbachstraße 21, 4562
Steinbach am Ziehberg)
2. Zeitplan
Samstag, 11. Juni 2016
12:00 Uhr
Schiedsrichterbesprechung
bis 12:30 Uhr
Anmeldung der Teilnehmer/innen
12:45 Uhr
Besprechung mit den Teilnehmer/innen
13:00 Uhr
Beginn des Wettbewerbes
ca. 18:00 Uhr
Siegerehrung
3. Teilnahmeberechtigung
a)
Gruppeneinteilung:
Gruppe
Gruppe
Gruppe
Gruppe
Gruppe
Gruppe
b)
Damen I:
Burschen I:
Damen II:
Burschen II:
"Damen-Profis":
"Burschen-Profis":
Geburtsjahrgänge 1998 und jünger
Geburtsjahrgänge 1998 und jünger
Geburtsjahrgänge 1997 bis einschließlich 1986
Geburtsjahrgänge 1997 bis einschließlich 1986
alle Damen mit Sensen über 80 cm; 1981 und jünger
alle Burschen mit Sensen über 90 cm; 1981 und jünger
Für die Trennung in die Profiklasse wird dabei als Sensenlänge die auf der
Rückseite der Sense angegebene Sensenlänge gewertet bzw. im Zweifelsfall
das Maß von der Sensenspitze bis zur Mitte des Zapfens an der
Sensenhalterung gemessen und danach in die jeweilige Gruppe zugeordnet.
Mädchen bzw. Burschen mit Sensen über der angegebenen Länge können
ausschließlich in der Profiklasse starten, unabhängig von ihrem Alter.
4. Anmeldung und Startgeld
Bitte um Anmeldung der Teilnehmer/innen (Name, Anschrift, Landjugendgruppe,
Geburtsdatum und Gruppe) bis spätestens
07. Juni 2016
bei Stefanie Almhofer, Tel: 0650/9090649
Mail: [email protected]
€ 15,- Startgeld sind bei der Anmeldung vor Ort zu bezahlen! Dieses beinhaltet ein
Essen und ein Getränk!
5. Wettbewerbsgeräte
Zum Wettbewerb ist jede Art von Sense, Sensenhalterung und jede Art von
Wetzstein zulässig, die von den Teilnehmer/innen selbst mitgebracht werden
müssen.
Die Wettbewerbsgeräte müssen ausreichend geschützt sein. Für etwaige Unfälle,
die außerhalb der tatsächlichen Mäharbeit passieren, haftet jede/r Teilnehmer/in
selbst.
Unbeaufsichtigt dürfen die Sensen nur im dafür vorgesehenen, eingezäunten und
gekennzeichneten Lagerplatz abgelegt werden.
6. Wettbewerbsparzellen und Bewuchs
Größe und Anordnung der Wettbewerbsparzellen:
Burschen unter 18
Burschen über 18
Burschen Profi
Bezirksentscheid
5x7
5x7
10x10
Damen unter 18
Damen über 18
Damen Profi
5x5
5x5
5x7
Die Parzellen sind an jener Ecke mit der Parzellennummer gekennzeichnet, wo
der/die Teilnehmer/in mit dem Mähen zu beginnen hat. Eine Änderung des
Startpunktes wird allenfalls bei der Teilnehmerbesprechung bekannt gegeben.
Bewuchs:
Bei der Wettbewerbsfläche handelt es sich um eine Dauerwiese. Aufgrund der
derzeitigen Bedingungen ist mit einem zweiten Schnitt zu rechnen.
7. Jury und Obergericht
Jede teilnehmende Ortsgruppe ist für die Entsendung eines Zeitnehmers
verantwortlich.
Die Jurymitglieder und das Obergericht werden vom Bezirksvorstand nominiert.
Zur Erläuterung der Wettbewerbskriterien und zur Abstimmung der Schiedsrichter
untereinander wird um 12:00 Uhr eine Einschulung mit Besprechung der Regeln
und Bewertungsmerkmale anhand einer Probeparzelle durchgeführt. Die
Teilnahme daran ist für alle Jurymitglieder Pflicht.
Obergericht:
Das Obergericht besteht aus einer vom Bezirksvorstand bestimmten Person.
Entscheidungen des Obergerichtes sind bindend.
Zu den Aufgaben des Obergerichtes zählen:
 Auswahl der Wettbewerbs- bzw. Ersatzparzellen
 Durchführung der Jurybesprechung
 Disqualifikation bei sehr unsauberem Mähen
 Koordinierung des Wettbewerbsablaufes
 Zuteilung von Ersatzparzellen
 Vergabe von Zu- und Abschlägen aufgrund stark unterschiedlicher Parzellen
 Klärung sonstiger Fragen
8. Wettbewerbsregeln
Auslosung der Parzellen:
Die Parzellen und damit die Startreihenfolge werden ausgelost. Die Startnummer
ist mit der Parzellennummer ident. Die Startnummer ist während des
Wettbewerbes deutlich sichtbar zu tragen. Es treten jeweils mehrere
Teilnehmer/innen zugleich zum Bewerb an.
Ablauf des Wettbewerbes:
Auf ein gegebenes Signal beginnen die Teilnehmer/innen an jener Ecke, die mit
der Parzellennummer gekennzeichnet ist, mit dem Mähen. Es ist freigestellt, ob
die Parzelle im Kreis herum oder in Streifen abgemäht wird. Doppelmahd ist nicht
zulässig.
Vor dem Start darf die Sense nicht in die Hand genommen werden. Die Sense
muss flach am Boden liegen. Das Ende der Mähzeit muss durch Handzeichen
(Hand nach oben) angezeigt werden. Um die Verletzungsgefahr einzuschränken,
muss die Sense in der Hand behalten werden. Die Sense darf nicht geworfen
werden.
Jegliche Veränderung des Grasbestandes ist verboten, ausgenommen sind das
Aufrichten von liegendem Gras am Parzellenrand, sowie das Entfernen von
Maulwurfshügeln.
Betreten der Wettbewerbsparzellen:
Das Betreten der Wettbewerbsparzellen nach Ende der Mäharbeit ist nur dem
betreffenden Teilnehmer, der Jury, den Zeitnehmern und den Hilfskräften zum
Abrechen gestattet. Jeder Versuch, nach Ende der Mäharbeit die Sauberkeit der
gemähten Parzelle zu verändern, ist ein Verstoß gegen die Wettbewerbsregeln.
Max. ein Betreuer darf während des Mähens beim Teilnehmer auf der
Wettbewerbsfläche sein. Weder stehendes noch abgemähtes Gras darf vom
Betreuer in irgendeiner Form verändert werden.
9. Beschwerden, Bestrafung und Ersatzparzellen
Ein Einspruch wegen irgendwelchen widrigen Verhältnissen ist nur vom Teilnehmer
selbst, möglichst vor seinem Start, spätestens jedoch bis zum Start der nächsten
Teilnehmergruppe vorzubringen.
Die Wettbewerbsleitung versucht ausgeglichene Parzellen zur Verfügung zu stellen
und kann bereits vorher festgelegte Zu- und Abschläge auf Parzellen vergeben.
Ersatzparzellen stehen zur Verfügung, wenn während des Wettbewerbes eine
Sense bricht. Die Ersatzparzellen sind meist etwas schwierigere Parzellen.
10. Bewertung und Auswertung
Es wird zuerst die effektive Mähzeit (zwischen Startsignal und Handzeichen des
Teilnehmers) auf hundertstel Sekunden genau gestoppt. Die Bewertung der
Sauberkeit erfolgt durch Zeitzuschläge.
Zu diesem Zweck werden von den Mitgliedern der Schiedsrichterkommission
Sauberkeitsnoten von 0 (sehr sauber) bis 4 (sehr schlecht) mit Zwischennoten
(z.B. 0,5 oder 1,5,...) vergeben.
Die höchste und die niedrigste Note werden gestrichen. Die verbleibenden Noten
werden addiert. Diese Notensumme multipliziert mit einem Faktor ergibt den
Zeitzuschlag (bei 6 Schiedsrichtern bzw. 4 gewerteten wäre z. B. der Faktor 7,5,
was einen Höchstzuschlag von 120 Sekunden ergibt.). Die Festlegung des Faktors
obliegt dem Obergericht. Bei schwierigen Mähverhältnissen (Grasbestand,...) kann
der Faktor erhöht werden. Der maximale Zeitzuschlag soll im Bereich der besten
Mähzeiten liegen. Der Sauberkeitsfaktor ist vor Beginn des Wettbewerbes vom
Obergericht festzulegen und bei der Eröffnung des Bewerbes bekannt zu geben.
Die Summe aus gemessener Mähzeit und Zeitzuschlag ergibt die Gesamtzeit.
Vor Beginn des Wettbewerbes lässt die Jury 1 - 2 Probeparzellen abmähen und
verständigt sich, welche Sauberkeit mit 0, 1, 2, 3, 4 Punkten bewertet bzw. bei
welchem unsauberen Mähen die Disqualifikation ausgesprochen wird. Mit der
Bewertung wird erst begonnen, wenn die Parzellen der ersten Serie abgemäht und
abgerecht sind. Die Schiedsrichter besprechen gemeinsam die Sauberkeitsnoten
(Offenlegen der Noten). Jeder Schiedsrichter vergibt seine Bewertung nach
eigenem Ermessen. Eine spätere Korrektur der Sauberkeitsnoten kann nur vom
Obergericht vorgenommen werden. Das Obergericht entscheidet ferner bei
Unterschieden zwischen den Schiedsrichtern der Sauberkeitsnotengebung von
mehr als 1,5 Punkten (nach Abzug der Extremwerte).
Die Staffelung des Faktors je nach Anzahl der Schiedsrichter wird voraussichtlich
wie folgt erfolgen:
Anzahl der
Schiedsrichter
gesamt
4
5
6
7
8
9
10
gewertet
4
5
4
5
6
7
8
Faktor bei
Bezirksentscheid
Normalgruppen
10-20
8-16
10-20
8-16
7-14
6-12
5-10
max. Zeitzuschlag
beim
Bezirksentscheid
120
120
120
120
120
120
120
11. Entsendung zum Landesmähen
Die Entsendung zum Landesmähen am So, 26. Juni 2016 in Ulrichsberg (Bezirk
Rohrbach) erfolgt laut Ausschreibung zum Landesentscheid Sensenmähen 2016.
Wir wünschen allen Beteiligten einen erfolgreichen Bezirksentscheid.
Michaela Gegenleitner &
Stefan Gegenleitner
Leitung Steinbach am Ziehberg
Stefanie Almhofer &
Herbert Strassmair
Bezirksleitung Kirchdorf