Landjugend Bezirk Kirchdorf Sengsschmiedstraße 10, 4560 Kirchdorf www.lj-ki.at ZVR-Zahl: 383208355 Ausschreibung für den Bezirksentscheid im Sensenmähen am 11. Juni 2016 in Steinbach am Ziehberg Gemeinsam mit der Ortsgruppe Steinbach am Ziehberg veranstaltet die Bezirkslandjugend Kirchdorf am Samstag, 11. Juni 2016 den Bezirksentscheid im Sensenmähen. 1. Durchführungsort Bei Familie Hinterwirth vulgo Flösser in der Au (Steinbachstraße 21, 4562 Steinbach am Ziehberg) 2. Zeitplan Samstag, 11. Juni 2016 12:00 Uhr Schiedsrichterbesprechung bis 12:30 Uhr Anmeldung der Teilnehmer/innen 12:45 Uhr Besprechung mit den Teilnehmer/innen 13:00 Uhr Beginn des Wettbewerbes ca. 18:00 Uhr Siegerehrung 3. Teilnahmeberechtigung a) Gruppeneinteilung: Gruppe Gruppe Gruppe Gruppe Gruppe Gruppe b) Damen I: Burschen I: Damen II: Burschen II: "Damen-Profis": "Burschen-Profis": Geburtsjahrgänge 1998 und jünger Geburtsjahrgänge 1998 und jünger Geburtsjahrgänge 1997 bis einschließlich 1986 Geburtsjahrgänge 1997 bis einschließlich 1986 alle Damen mit Sensen über 80 cm; 1981 und jünger alle Burschen mit Sensen über 90 cm; 1981 und jünger Für die Trennung in die Profiklasse wird dabei als Sensenlänge die auf der Rückseite der Sense angegebene Sensenlänge gewertet bzw. im Zweifelsfall das Maß von der Sensenspitze bis zur Mitte des Zapfens an der Sensenhalterung gemessen und danach in die jeweilige Gruppe zugeordnet. Mädchen bzw. Burschen mit Sensen über der angegebenen Länge können ausschließlich in der Profiklasse starten, unabhängig von ihrem Alter. 4. Anmeldung und Startgeld Bitte um Anmeldung der Teilnehmer/innen (Name, Anschrift, Landjugendgruppe, Geburtsdatum und Gruppe) bis spätestens 07. Juni 2016 bei Stefanie Almhofer, Tel: 0650/9090649 Mail: [email protected] € 15,- Startgeld sind bei der Anmeldung vor Ort zu bezahlen! Dieses beinhaltet ein Essen und ein Getränk! 5. Wettbewerbsgeräte Zum Wettbewerb ist jede Art von Sense, Sensenhalterung und jede Art von Wetzstein zulässig, die von den Teilnehmer/innen selbst mitgebracht werden müssen. Die Wettbewerbsgeräte müssen ausreichend geschützt sein. Für etwaige Unfälle, die außerhalb der tatsächlichen Mäharbeit passieren, haftet jede/r Teilnehmer/in selbst. Unbeaufsichtigt dürfen die Sensen nur im dafür vorgesehenen, eingezäunten und gekennzeichneten Lagerplatz abgelegt werden. 6. Wettbewerbsparzellen und Bewuchs Größe und Anordnung der Wettbewerbsparzellen: Burschen unter 18 Burschen über 18 Burschen Profi Bezirksentscheid 5x7 5x7 10x10 Damen unter 18 Damen über 18 Damen Profi 5x5 5x5 5x7 Die Parzellen sind an jener Ecke mit der Parzellennummer gekennzeichnet, wo der/die Teilnehmer/in mit dem Mähen zu beginnen hat. Eine Änderung des Startpunktes wird allenfalls bei der Teilnehmerbesprechung bekannt gegeben. Bewuchs: Bei der Wettbewerbsfläche handelt es sich um eine Dauerwiese. Aufgrund der derzeitigen Bedingungen ist mit einem zweiten Schnitt zu rechnen. 7. Jury und Obergericht Jede teilnehmende Ortsgruppe ist für die Entsendung eines Zeitnehmers verantwortlich. Die Jurymitglieder und das Obergericht werden vom Bezirksvorstand nominiert. Zur Erläuterung der Wettbewerbskriterien und zur Abstimmung der Schiedsrichter untereinander wird um 12:00 Uhr eine Einschulung mit Besprechung der Regeln und Bewertungsmerkmale anhand einer Probeparzelle durchgeführt. Die Teilnahme daran ist für alle Jurymitglieder Pflicht. Obergericht: Das Obergericht besteht aus einer vom Bezirksvorstand bestimmten Person. Entscheidungen des Obergerichtes sind bindend. Zu den Aufgaben des Obergerichtes zählen: Auswahl der Wettbewerbs- bzw. Ersatzparzellen Durchführung der Jurybesprechung Disqualifikation bei sehr unsauberem Mähen Koordinierung des Wettbewerbsablaufes Zuteilung von Ersatzparzellen Vergabe von Zu- und Abschlägen aufgrund stark unterschiedlicher Parzellen Klärung sonstiger Fragen 8. Wettbewerbsregeln Auslosung der Parzellen: Die Parzellen und damit die Startreihenfolge werden ausgelost. Die Startnummer ist mit der Parzellennummer ident. Die Startnummer ist während des Wettbewerbes deutlich sichtbar zu tragen. Es treten jeweils mehrere Teilnehmer/innen zugleich zum Bewerb an. Ablauf des Wettbewerbes: Auf ein gegebenes Signal beginnen die Teilnehmer/innen an jener Ecke, die mit der Parzellennummer gekennzeichnet ist, mit dem Mähen. Es ist freigestellt, ob die Parzelle im Kreis herum oder in Streifen abgemäht wird. Doppelmahd ist nicht zulässig. Vor dem Start darf die Sense nicht in die Hand genommen werden. Die Sense muss flach am Boden liegen. Das Ende der Mähzeit muss durch Handzeichen (Hand nach oben) angezeigt werden. Um die Verletzungsgefahr einzuschränken, muss die Sense in der Hand behalten werden. Die Sense darf nicht geworfen werden. Jegliche Veränderung des Grasbestandes ist verboten, ausgenommen sind das Aufrichten von liegendem Gras am Parzellenrand, sowie das Entfernen von Maulwurfshügeln. Betreten der Wettbewerbsparzellen: Das Betreten der Wettbewerbsparzellen nach Ende der Mäharbeit ist nur dem betreffenden Teilnehmer, der Jury, den Zeitnehmern und den Hilfskräften zum Abrechen gestattet. Jeder Versuch, nach Ende der Mäharbeit die Sauberkeit der gemähten Parzelle zu verändern, ist ein Verstoß gegen die Wettbewerbsregeln. Max. ein Betreuer darf während des Mähens beim Teilnehmer auf der Wettbewerbsfläche sein. Weder stehendes noch abgemähtes Gras darf vom Betreuer in irgendeiner Form verändert werden. 9. Beschwerden, Bestrafung und Ersatzparzellen Ein Einspruch wegen irgendwelchen widrigen Verhältnissen ist nur vom Teilnehmer selbst, möglichst vor seinem Start, spätestens jedoch bis zum Start der nächsten Teilnehmergruppe vorzubringen. Die Wettbewerbsleitung versucht ausgeglichene Parzellen zur Verfügung zu stellen und kann bereits vorher festgelegte Zu- und Abschläge auf Parzellen vergeben. Ersatzparzellen stehen zur Verfügung, wenn während des Wettbewerbes eine Sense bricht. Die Ersatzparzellen sind meist etwas schwierigere Parzellen. 10. Bewertung und Auswertung Es wird zuerst die effektive Mähzeit (zwischen Startsignal und Handzeichen des Teilnehmers) auf hundertstel Sekunden genau gestoppt. Die Bewertung der Sauberkeit erfolgt durch Zeitzuschläge. Zu diesem Zweck werden von den Mitgliedern der Schiedsrichterkommission Sauberkeitsnoten von 0 (sehr sauber) bis 4 (sehr schlecht) mit Zwischennoten (z.B. 0,5 oder 1,5,...) vergeben. Die höchste und die niedrigste Note werden gestrichen. Die verbleibenden Noten werden addiert. Diese Notensumme multipliziert mit einem Faktor ergibt den Zeitzuschlag (bei 6 Schiedsrichtern bzw. 4 gewerteten wäre z. B. der Faktor 7,5, was einen Höchstzuschlag von 120 Sekunden ergibt.). Die Festlegung des Faktors obliegt dem Obergericht. Bei schwierigen Mähverhältnissen (Grasbestand,...) kann der Faktor erhöht werden. Der maximale Zeitzuschlag soll im Bereich der besten Mähzeiten liegen. Der Sauberkeitsfaktor ist vor Beginn des Wettbewerbes vom Obergericht festzulegen und bei der Eröffnung des Bewerbes bekannt zu geben. Die Summe aus gemessener Mähzeit und Zeitzuschlag ergibt die Gesamtzeit. Vor Beginn des Wettbewerbes lässt die Jury 1 - 2 Probeparzellen abmähen und verständigt sich, welche Sauberkeit mit 0, 1, 2, 3, 4 Punkten bewertet bzw. bei welchem unsauberen Mähen die Disqualifikation ausgesprochen wird. Mit der Bewertung wird erst begonnen, wenn die Parzellen der ersten Serie abgemäht und abgerecht sind. Die Schiedsrichter besprechen gemeinsam die Sauberkeitsnoten (Offenlegen der Noten). Jeder Schiedsrichter vergibt seine Bewertung nach eigenem Ermessen. Eine spätere Korrektur der Sauberkeitsnoten kann nur vom Obergericht vorgenommen werden. Das Obergericht entscheidet ferner bei Unterschieden zwischen den Schiedsrichtern der Sauberkeitsnotengebung von mehr als 1,5 Punkten (nach Abzug der Extremwerte). Die Staffelung des Faktors je nach Anzahl der Schiedsrichter wird voraussichtlich wie folgt erfolgen: Anzahl der Schiedsrichter gesamt 4 5 6 7 8 9 10 gewertet 4 5 4 5 6 7 8 Faktor bei Bezirksentscheid Normalgruppen 10-20 8-16 10-20 8-16 7-14 6-12 5-10 max. Zeitzuschlag beim Bezirksentscheid 120 120 120 120 120 120 120 11. Entsendung zum Landesmähen Die Entsendung zum Landesmähen am So, 26. Juni 2016 in Ulrichsberg (Bezirk Rohrbach) erfolgt laut Ausschreibung zum Landesentscheid Sensenmähen 2016. Wir wünschen allen Beteiligten einen erfolgreichen Bezirksentscheid. Michaela Gegenleitner & Stefan Gegenleitner Leitung Steinbach am Ziehberg Stefanie Almhofer & Herbert Strassmair Bezirksleitung Kirchdorf
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