Kommission legt Vorschlag für einen besseren Schutz

Europäische Kommission - Pressemitteilung
Kommission legt Vorschlag für einen besseren Schutz der Arbeitnehmer vor
krebserzeugenden Chemikalien vor
Brüssel, 13. Mai 2016
Krebs ist mit einem Anteil von 53 % die häufigste arbeitsbedingte Todesursache in der EU
und stellt daher das größte Gesundheitsrisiko für Arbeitnehmer in der Europäischen Union
dar.
Carcinogens exposure at work
Zur Verbesserung des Schutzes der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor krebserzeugenden
Chemikalien schlägt die Kommission heute Änderungen an der Richtlinie über Karzinogene und
Mutagene (2004/37/EG) vor, durch die die Exposition am Arbeitsplatz gegenüber 13 karzinogenen
chemischen Stoffen begrenzt werden soll.
Die für Beschäftigung, Soziales, Qualifikationen und Arbeitskräftemobilität zuständige EU-Kommissarin
Marianne Thyssen erklärte: „Krebserkrankungen haben erhebliche Auswirkungen auf Arbeitnehmer,
ihre Familien sowie Industrie und Gesellschaft. Mit diesem Vorschlag werden wir in den kommenden
50 Jahren 100 000 Menschenleben retten. Der Arbeitnehmerschutz steht im Mittelpunkt des
Engagements der Kommission für ein starkes soziales Europa.“
Konkret schlägt die Kommission vor, die Exposition gegenüber 13 krebserzeugenden Chemikalien zu
senken, indem 13 neue oder geänderte Grenzwerte in die Richtlinie über Karzinogene und Mutagene
aufgenommen werden. Diese Grenzwerte zeigen die Höchstkonzentration an, in der ein chemisches
Karzinogen in der Luft am Arbeitsplatz vorhanden sein darf. Der Vorschlag beruht auf
wissenschaftlichen Erkenntnissen sowie auf intensiven Gesprächen mit Wissenschaftlern, Arbeitgebern,
Arbeitnehmern, Vertretern der Mitgliedstaaten und Arbeitsaufsichtsbeamten.
Ein konkretes Beispiel für einen neu aufzunehmenden chemischen Arbeitsstoff ist „Quarzfeinstaub“,
den die Kommission als „ verfahrensbedingten Stoff“ in die Richtlinie einführen möchte. Dabei handelt
es sich um Staub, der bei Arbeitsverfahren wie Bergbau, Brucharbeiten, Tunnelbohrungen, Schneiden,
Zerkleinern oder Mahlen von siliciumdioxidhaltigen Materialien wie Beton, Ziegeln oder Gestein
entsteht. Auch wenn einige Unternehmen die Konzentrationen dieses chemischen Stoffes in der Luft –
unterstützt von einer speziellen Vereinbarung der Sozialpartner – erfolgreich kontrollieren, so zählt er
dennoch zu den Hauptursachen für die Lungenkrankheit „Silikose“ und arbeitsbedingten Lungenkrebs.
Durch den Vorschlag der Kommission werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der gesamten
EU geschützt, und zwar auch im Bausektor, in dem nahezu 70 % der Quarzfeinstaub ausgesetzten
Arbeitnehmer tätig sind.
Die Einführung solcher Grenzwerte wird die Inzidenz arbeitsbedingter Krebserkrankungen reduzieren.
Außerdem sorgen EU-Grenzwerte für mehr Kohärenz, indem sie für alle Akteure gleiche
Ausgangsbedingungen sowie für Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Durchsetzungsbehörden gemeinsame
Ziele schaffen. Der Vorschlag führt daher zu einem effizienteren System für den Schutz der Gesundheit
von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie zu einem gerechteren Binnenmarkt.
Hintergrund
Nach Angabe der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ist Krebs ist die zweithäufigste Todesursache in
den meisten entwickelten Ländern. In der Europäischen Union ist Krebs darüber hinaus die häufigste
arbeitsbedingte Todesursache. Jährlich sind 53 % der arbeitsbedingten Todesfälle auf Krebs
zurückzuführen, 28 % auf Krankheiten des Kreislaufsystems und 6 % auf Atemwegserkrankungen.
Die Exposition gegenüber bestimmten chemischen Arbeitsstoffen kann zu Krebs führen. Zwar ist Krebs
eine komplexe Krankheit, deren Ursachen teilweise schwer zu ermitteln sind, klar ist jedoch, dass
durch die Arbeit verursachte Krebserkrankungen durch die Verringerung bzw. Vermeidung der
Exposition gegenüber krebserzeugenden Stoffen verhindert werden können.
Zur Gewährleistung des Schutzes der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor solchen Risiken hat die
EU im Jahr 2004 die Richtlinie über Karzinogene und Mutagene (KM-Richtlinie) verabschiedet. Diese
Richtlinie enthält Maßnahmen zur Vermeidung oder Verringerung der Exposition gegenüber
krebserzeugenden Arbeitsstoffen, wodurch letztlich die Prävention arbeitsbedingter Krebserkrankungen
und damit verbundener Krankheiten unterstützt wird.
Mit dem Ziel, Grenzwerte für eine Reihe in der Richtlinie enthaltener Karzinogene festzulegen, hat die
Kommission mehr als 20 vorrangige chemische Arbeitsstoffe einer wissenschaftlichen und
wirtschaftlichen Bewertung unterzogen. In der Europäischen Union sind etwa 20 Millionen
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mindestens einem dieser chemischen Arbeitsstoffe ausgesetzt.
Es wird vorgeschlagen, Grenzwerte für 13 dieser ermittelten vorrangigen chemischen Arbeitsstoffe
einzuführen. Für die übrigen chemischen Arbeitsstoffe sind weitere vorbereitende Arbeiten erforderlich;
ein diesbezüglicher Vorschlag soll bis Ende 2016 vorgelegt werden.
Von einigen dieser 13 Karzinogene – wie Quarzfeinstaub, Chrom(VI)-Verbindungen, Hartholzstäube
oder Hydrazin – ist eine sehr hohe Zahl von Arbeitnehmern betroffen. Für einige andere chemische
Stoffe gibt es Hinweise darauf, dass der Verwendungsumfang zwar möglicherweise geringer ist, sie
werden aber dennoch als prioritär eingestuft, da es im Vergleich zur Zahl der exponierten
Arbeitnehmer eine große Anzahl von Krebserkrankungen gibt.
Weitere Informationen
Factsheet
Artikel auf der Website der GD Beschäftigung
Marianne Thyssen auf Facebook und Twitter
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