Europäische Kommission - Pressemitteilung Kommission legt Vorschlag für einen besseren Schutz der Arbeitnehmer vor krebserzeugenden Chemikalien vor Brüssel, 13. Mai 2016 Krebs ist mit einem Anteil von 53 % die häufigste arbeitsbedingte Todesursache in der EU und stellt daher das größte Gesundheitsrisiko für Arbeitnehmer in der Europäischen Union dar. Carcinogens exposure at work Zur Verbesserung des Schutzes der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor krebserzeugenden Chemikalien schlägt die Kommission heute Änderungen an der Richtlinie über Karzinogene und Mutagene (2004/37/EG) vor, durch die die Exposition am Arbeitsplatz gegenüber 13 karzinogenen chemischen Stoffen begrenzt werden soll. Die für Beschäftigung, Soziales, Qualifikationen und Arbeitskräftemobilität zuständige EU-Kommissarin Marianne Thyssen erklärte: „Krebserkrankungen haben erhebliche Auswirkungen auf Arbeitnehmer, ihre Familien sowie Industrie und Gesellschaft. Mit diesem Vorschlag werden wir in den kommenden 50 Jahren 100 000 Menschenleben retten. Der Arbeitnehmerschutz steht im Mittelpunkt des Engagements der Kommission für ein starkes soziales Europa.“ Konkret schlägt die Kommission vor, die Exposition gegenüber 13 krebserzeugenden Chemikalien zu senken, indem 13 neue oder geänderte Grenzwerte in die Richtlinie über Karzinogene und Mutagene aufgenommen werden. Diese Grenzwerte zeigen die Höchstkonzentration an, in der ein chemisches Karzinogen in der Luft am Arbeitsplatz vorhanden sein darf. Der Vorschlag beruht auf wissenschaftlichen Erkenntnissen sowie auf intensiven Gesprächen mit Wissenschaftlern, Arbeitgebern, Arbeitnehmern, Vertretern der Mitgliedstaaten und Arbeitsaufsichtsbeamten. Ein konkretes Beispiel für einen neu aufzunehmenden chemischen Arbeitsstoff ist „Quarzfeinstaub“, den die Kommission als „ verfahrensbedingten Stoff“ in die Richtlinie einführen möchte. Dabei handelt es sich um Staub, der bei Arbeitsverfahren wie Bergbau, Brucharbeiten, Tunnelbohrungen, Schneiden, Zerkleinern oder Mahlen von siliciumdioxidhaltigen Materialien wie Beton, Ziegeln oder Gestein entsteht. Auch wenn einige Unternehmen die Konzentrationen dieses chemischen Stoffes in der Luft – unterstützt von einer speziellen Vereinbarung der Sozialpartner – erfolgreich kontrollieren, so zählt er dennoch zu den Hauptursachen für die Lungenkrankheit „Silikose“ und arbeitsbedingten Lungenkrebs. Durch den Vorschlag der Kommission werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der gesamten EU geschützt, und zwar auch im Bausektor, in dem nahezu 70 % der Quarzfeinstaub ausgesetzten Arbeitnehmer tätig sind. Die Einführung solcher Grenzwerte wird die Inzidenz arbeitsbedingter Krebserkrankungen reduzieren. Außerdem sorgen EU-Grenzwerte für mehr Kohärenz, indem sie für alle Akteure gleiche Ausgangsbedingungen sowie für Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Durchsetzungsbehörden gemeinsame Ziele schaffen. Der Vorschlag führt daher zu einem effizienteren System für den Schutz der Gesundheit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie zu einem gerechteren Binnenmarkt. Hintergrund Nach Angabe der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ist Krebs ist die zweithäufigste Todesursache in den meisten entwickelten Ländern. In der Europäischen Union ist Krebs darüber hinaus die häufigste arbeitsbedingte Todesursache. Jährlich sind 53 % der arbeitsbedingten Todesfälle auf Krebs zurückzuführen, 28 % auf Krankheiten des Kreislaufsystems und 6 % auf Atemwegserkrankungen. Die Exposition gegenüber bestimmten chemischen Arbeitsstoffen kann zu Krebs führen. Zwar ist Krebs eine komplexe Krankheit, deren Ursachen teilweise schwer zu ermitteln sind, klar ist jedoch, dass durch die Arbeit verursachte Krebserkrankungen durch die Verringerung bzw. Vermeidung der Exposition gegenüber krebserzeugenden Stoffen verhindert werden können. Zur Gewährleistung des Schutzes der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor solchen Risiken hat die EU im Jahr 2004 die Richtlinie über Karzinogene und Mutagene (KM-Richtlinie) verabschiedet. Diese Richtlinie enthält Maßnahmen zur Vermeidung oder Verringerung der Exposition gegenüber krebserzeugenden Arbeitsstoffen, wodurch letztlich die Prävention arbeitsbedingter Krebserkrankungen und damit verbundener Krankheiten unterstützt wird. Mit dem Ziel, Grenzwerte für eine Reihe in der Richtlinie enthaltener Karzinogene festzulegen, hat die Kommission mehr als 20 vorrangige chemische Arbeitsstoffe einer wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Bewertung unterzogen. In der Europäischen Union sind etwa 20 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mindestens einem dieser chemischen Arbeitsstoffe ausgesetzt. Es wird vorgeschlagen, Grenzwerte für 13 dieser ermittelten vorrangigen chemischen Arbeitsstoffe einzuführen. Für die übrigen chemischen Arbeitsstoffe sind weitere vorbereitende Arbeiten erforderlich; ein diesbezüglicher Vorschlag soll bis Ende 2016 vorgelegt werden. Von einigen dieser 13 Karzinogene – wie Quarzfeinstaub, Chrom(VI)-Verbindungen, Hartholzstäube oder Hydrazin – ist eine sehr hohe Zahl von Arbeitnehmern betroffen. Für einige andere chemische Stoffe gibt es Hinweise darauf, dass der Verwendungsumfang zwar möglicherweise geringer ist, sie werden aber dennoch als prioritär eingestuft, da es im Vergleich zur Zahl der exponierten Arbeitnehmer eine große Anzahl von Krebserkrankungen gibt. Weitere Informationen Factsheet Artikel auf der Website der GD Beschäftigung Marianne Thyssen auf Facebook und Twitter Abonnieren Sie den kostenlosen E-Mail-Newsletter der Europäischen Kommission zu den Themen Beschäftigung, Soziales und Integration IP/16/1656 Kontakt für die Medien: Sara SOUMILLION (+32 2 296 70 94) Christian WIGAND (+32 2 296 22 53) Kontakt für die Öffentlichkeit: Europe Direct – telefonisch unter 00 800 67 89 10 11 oder per E-Mail
© Copyright 2024 ExpyDoc