WeGebAU - Landwirtschaftskammer Schleswig

Abteilung Bildung Betriebswirtschaft, Beratung
Tel.: 04331 94 53 211
Informationsstand: Mai 2015
Infoblatt
Weiterbildung von Beschäftigten - Programm WeGebAU
Wer wird gefördert?
1. Geringqualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
 Arbeitnehmer ohne Berufsabschluss oder
 Arbeitnehmer mit Berufsabschluss und mehrjähriger Berufsentfremdung (4 Jahre) aufgrund anderweitiger
Tätigkeiten auf Helferebenen.
2. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
 die in Betrieben mit weniger als 250 Beschäftigten (KMU) tätig sind und.
 die Maßnahme beginnt vor dem 31.12.2019 beginnt.
Was wird gefördert?
Es können Weiterbildungen gefördert werden, die im Rahmen des bestehenden Arbeitsverhältnisses unter
Fortzahlung des Arbeitsentgeltes durchgeführt werden.
Bei geringqualifizierten Beschäftigten können Qualifizierungen gefördert werden, die
 zu einem anerkannten Berufsabschluss führen oder
 zu berufsanschlussfähigen Teilqualifikationen führen
Weiterbildungsmaßnahmen für Beschäftigte in KMU müssen
 außerhalb des Betriebes durchgeführt werden und
 über ausschließlich arbeitsplatzbezogene Anpassungsfortbildungen hinausgehen und
 mindestens 4 Wochen oder 160 Unterrichtsstunden dauern
Es werden in der Regel nur anerkannte Maßnahmen bei anerkannten Trägern gefördert.
Die DEULA Schleswig-Holstein ist als Bildungsträger von der Arbeitsagentur anerkannt. Dies trifft auch für einige
Bildungsmaßnahmen der DEULA zu. Informationen über die förderfähigen Bildungsmaßnahmen erteilt die
DEULA, Tel.: 04331 84 79 10.
Höhe der Förderung?
1. Geringqualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
 Lehrgangskosten 100 %
 zusätzlich entstehende Fahr-, Kinderbetreuungskosten und Kosten für Unterkunft und Verpflegung
 Arbeitsentgeltzuschuss bis zu 100 % (bei innerbetrieblichen Weiterbildungen bis zu 50 %
2. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
2.1. Beschäftigte, die das 45. Lebensjahr vollendet haben
 Lehrgangskosten bis zu 75 % - die verbleibenden Kosten sind vom Betrieb oder Arbeitnehmer zu tragen
 zusätzlich entstehende Fahr-, Kinderbetreuungskosten und Kosten für Unterkunft und Verpflegung
2.2. Jüngerer Beschäftigte
 Lehrgangskosten bis zu 50 % - wenn der Betrieb mindestens 50 % der Lehrgangskosten trägt
 zusätzlich entstehende Fahr-, Kinderbetreuungskosten und Kosten für Unterkunft und Verpflegung
Verfahrensweg – Antragstellung und Beratung
Arbeitgeberservice der örtlichen Agentur für Arbeit, Tel.: 0800 4 55 55 20, www.arbeitsagentur.de