Nutzungsbedinungen Online-Service

Nutzungsbedingungen
Nutzungsbedingungen und -hinweise für den Online-Service zur ordentlichen
Hauptversammlung der E.ON SE am 8. Juni 2016
1. Geltungsbereich
Diese Nutzungsbedingungen und -hinweise gelten für alle Aktionäre, die unseren Online-Service zur
ordentlichen Hauptversammlung der E.ON SE am 8. Juni 2016 nutzen.
2. Stabilität und Verfügbarkeit des Online-Services zur
Hauptversammlung/Haftungsausschluss
Die von uns zur Gewährleistung der Funktionsfähigkeit unseres Internetangebots und der
Datensicherheit getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen zur entsprechen
modernsten Standards. Die Verfügbarkeit, Funktionsfähigkeit, Stabilität und Zuverlässigkeit des
Internetangebots können nach dem heutigen Stand der Technik jedoch Schwankungen und
Störungen unterworfen sein. Die E.ON SE hat keinen Einfluss auf die Verfügbarkeit,
Funktionsfähigkeit, Stabilität und Zuverlässigkeit des Telekommunikationsnetzes und der in
Anspruch genommenen Internetdienste und Netzelemente Dritter. Die E.ON SE kann daher keine
Gewährleistung und Haftung für die Verfügbarkeit, Funktionsfähigkeit, Stabilität und Zuverlässigkeit
des Telekommunikationsnetzes, der in Anspruch genommenen Internetdienste und Netzelemente
Dritter sowie für den jederzeitigen Zugang zu unserem Internetangebot übernehmen. Ferner
übernimmt die E.ON SE keine Verantwortung für Fehler und Mängel der für den Online-Service
eingesetzten Hard- und Software einschließlich solcher der eingesetzten
Dienstleistungsunternehmen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen. Sofern
Sicherheitserwägungen es der E.ON SE zwingend erforderlich erscheinen lassen, behalten wir uns
vor, unser Internetangebot ohne weitere Ankündigung zu unterbrechen oder einzustellen. Bei
technischen Problemen wenden Sie sich bitte an die E.ON-Hotline, die Ihnen von Montag bis Freitag
von 9 - 17 Uhr unter der Telefonnummer 018 02-30 29 00 zur Verfügung steht (6 Cent je Anruf aus dem
Festnetz der Deutschen Telekom, Mobilfunk max. 42 Cent je Minute).
3. Online-Anmeldung zur Hauptversammlung
Die Anmeldung zur Hauptversammlung über den Online-Service ist bis zum Ablauf des 1. Juni 2016
möglich. Bis dahin können Sie über den Online-Service Eintrittskarten bestellen oder die
Stimmrechtsvertreter der E.ON SE oder am Online-Service teilnehmende Kreditinstitute und
Aktionärsvereinigungen zur Ausübung Ihres Stimmrechts bevollmächtigen und ihnen Weisungen zu
den Abstimmungspunkten erteilen.
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Wir empfehlen Ihnen, den Online-Service für die Anmeldung zur Hauptversammlung frühzeitig zu
nutzen, damit Sie sich bei eventuellen technischen Störungen noch rechtzeitig vor dem
Anmeldeschluss (Ablauf des 1. Juni 2016) per Post anmelden können. Aktionäre, die sich für den EMail-Versand der Einladung zu Hauptversammlungen registriert haben und deshalb keine
Anmeldeunterlagen per Post erhalten, bitten wir, sich bei Störungen an die E.ON-Hotline, die von
Montag bis Freitag von 9 - 17 Uhr unter der Telefonnummer 018 02-30 29 00 zur Verfügung steht (6
Cent je Anruf aus dem Festnetz der Deutschen Telekom, Mobilfunk max. 42 Cent je Minute), zu
wenden.
4. Bestellung der Eintrittskarte(n)
Im Online-Service können Sie für sich oder einen Vertreter eine Eintrittskarte bestellen. Nach einer
Eintrittskartenbestellung ist eine spätere Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter, eines am
Online-Service teilnehmenden Kreditinstituts oder einer Aktionärsvereinigung über den OnlineService nicht mehr möglich. Eine uns eventuell bereits vorliegende Vollmacht an die
Stimmrechtsvertreter, ein am Online-Service teilnehmendes Kreditinstitut oder eine
Aktionärsvereinigung wird im Falle einer Eintrittskartenbestellung nicht mehr berücksichtigt, d. h.
die Stimmrechtsvertreter, das betreffende Kreditinstitut oder die betreffende Aktionärsvereinigung
werden aufgrund der vorrangigen Eintrittskartenbestellung die Stimmen aus dieser Vollmacht nicht
mehr vertreten.
5. Bevollmächtigung der von der E.ON SE benannten Stimmrechtsvertreter
Die Stimmrechtsvertreter der E.ON SE sind neutral und üben das Stimmrecht ausschließlich auf der
Grundlage der von Ihnen erteilten Weisungen aus. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine
Einzelabstimmung stattfinden, gilt eine hierzu erteilte Weisung entsprechend für jeden einzelnen
Unterpunkt.
Die Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter der E.ON SE ermöglicht Ihnen weitgehend die
Wahrnehmung Ihrer Aktionärsrechte in der Hauptversammlung. Wir weisen jedoch darauf hin, dass
sie den persönlichen Besuch der Hauptversammlung nicht vollständig ersetzen kann. So nehmen die
Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu Wortmeldungen, zum Stellen von Fragen oder Anträgen und
zum Einlegen von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse entgegen. Der OnlineService eröffnet auch nicht die Möglichkeit, über die Stimmrechtsvertreter der E.ON SE an der
Abstimmung über Verfahrensfragen oder über nicht gemäß § 126 AktG zugänglich zu machende
Gegenanträge teilzunehmen.
Die Stimmrechtsvertreter vertreten Sie anonym, d. h. ohne Nennung Ihres Namens.
Wenn Sie die Stimmrechtsvertreter rechtzeitig bis zum Ablauf des 1. Juni 2016 über den OnlineService bevollmächtigen, können Sie die den Stimmrechtsvertretern erteilten Weisungen über den
Online-Service noch bis zum 8. Juni 2016, 12:00 Uhr ändern.
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Sollten Sie sowohl über den Online-Service als auch in anderer Weise Vollmacht an die
Stimmrechtsvertreter erteilt und Weisungen abgegeben haben, so hat Ihre Weisung über den
Online-Service Priorität gegenüber der Weisung in anderer Weise, unabhängig vom Zeitpunkt des
Eingangs bei uns.
6. Bevollmächtigung von Kreditinstituten und Aktionärsvereinigungen
Sie können am Online-Service teilnehmende Kreditinstitute und Aktionärsvereinigungen über den
Online-Service unter www.eon.com/hv-service bevollmächtigen. Wählen Sie dort „Vollmacht für
Kreditinstitut oder Aktionärsvereinigung“.
Wenn Sie die am Online-Service teilnehmenden Kreditinstitute und Aktionärsvereinigungen über den
Online-Service rechtzeitig bis zum Ablauf des 1. Juni 2016 bevollmächtigen, können Sie die über den
Online-Service den am Online-Service teilnehmenden Kreditinstituten und Aktionärsvereinigungen
erteilten Weisungen über den Online-Service noch bis zum 8. Juni 2016, 12:00 Uhr ändern.
Wenn Sie über den Online-Service ein anderes Kreditinstitut oder eine andere Aktionärsvereinigung
zur Vertretung Ihrer Stimmen bevollmächtigen möchten, wählen Sie bitte die Option
„Eintrittskartenbestellung“. Sie haben dann zwei Möglichkeiten:
•
Sie können eine Eintrittskarte direkt an ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung senden
lassen. Hierfür steht im Online-Service die Option „Eintrittskartenbestellung für nachstehend
genannte Person“ zur Verfügung.
•
Sie lassen sich über den Online-Service eine Eintrittskarte an Ihre eigene Adresse schicken bzw.
drucken diese selbst aus und bevollmächtigen mit dem Vollmachtsformular auf der Eintrittskarte
ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung. Die Eintrittskarte einschließlich
Vollmachtserklärung müssen Sie dann dem Bevollmächtigten zukommen lassen.
Zur Bevollmächtigung eines Kreditinstituts oder einer Aktionärsvereinigung außerhalb dieses OnlineServices senden wir Ihnen auf Verlangen gerne auch ein Vollmachtsformular zu.
Bitte beachten Sie, dass viele Kreditinstitute nicht mehr bereit sind, Stimmrechte zu vertreten.
Sprechen Sie Ihr Kreditinstitut an, um zu vermeiden, dass Ihre Stimmen verloren gehen.
Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte
Personen können zum Verfahren für ihre eigene Bevollmächtigung abweichende Regelungen
vorsehen. Die Aktionäre werden daher gebeten, sich rechtzeitig mit dem zu Bevollmächtigenden
wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht in Verbindung zu setzen.
Sollten Sie sowohl über diesen Online-Service als auch in anderer Weise Vollmacht an ein
Kreditinstitut bzw. eine Aktionärsvereinigung erteilt und Weisungen abgegeben haben, so hat Ihre
Weisung über den Online-Service Priorität gegenüber der Weisung in anderer Weise, unabhängig
vom Zeitpunkt des Eingangs bei uns.
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Für die Ausübung des Stimmrechts ist ausschließlich das bevollmächtigte Kreditinstitut bzw. die
bevollmächtigte Aktionärsvereinigung verantwortlich.
7. Bevollmächtigung über den Online-Service
Wenn Sie über den Online-Service die von der E.ON SE benannten Stimmrechtsvertreter oder ein
Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung bevollmächtigen und gegebenenfalls Weisungen
erteilen, so haben diese Vollmacht und Weisungen gegenüber allen auf anderem Wege erteilten
zusätzlichen Vollmachten und Weisungen Vorrang, unabhängig vom Zeitpunkt des Eingangs bei uns.
Wenn Sie über den Online-Service die Stimmrechtsvertreter der E.ON SE bevollmächtigen, können
Sie bis zum Ablauf des 1. Juni 2016 noch einem am Online-Service teilnehmenden Kreditinstitut oder
einer Aktionärsvereinigung Vollmacht erteilen. Die zuvor abgegebene Vollmacht an die
Stimmrechtsvertreter der E.ON SE wird dann nicht vertreten. Wenn Sie über den Online-Service ein
am Online-Service teilnehmendes Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung bevollmächtigen,
können Sie bis zum Ablauf des 1. Juni 2016 noch Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter der E.ON SE
oder an ein anderes am Online-Service teilnehmendes Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung
erteilen. Die zuvor abgegebene Vollmacht an das Kreditinstitut oder die Aktionärsvereinigung wird
dann nicht vertreten.
Wenn Sie die Stimmrechtsvertreter oder am Online-Service teilnehmenden Kreditinstitute und
Aktionärsvereinigungen über den Online-Service rechtzeitig bis zum Ablauf des 1. Juni 2016
bevollmächtigt haben, so können Sie die über den Online-Service den Stimmrechtsvertretern der
Gesellschaft oder am Online-Service teilnehmenden Kreditinstituten und Aktionärsvereinigungen
erteilten Weisungen über den Online-Service noch bis zum 8. Juni 2016, 12:00 Uhr ändern.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der
Gesellschaft bedürfen der Textform. Der Nachweis über die Bestellung eines Bevollmächtigten kann
der Gesellschaft elektronisch übermittelt werden unter der E-Mail-Adresse [email protected].
8. Personengemeinschaften / Juristische Personen
Bitte beachten Sie, dass bei im Aktienregister eingetragenen Personengemeinschaften (z. B.
Ehepaaren), Personengesellschaften oder juristischen Personen diejenige Person, die die
Eintrittskartenbestellung, die Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter oder am Online-Service
teilnehmender Kreditinstitute und Aktionärsvereinigungen oder die Erteilung bzw. Änderung von
Weisungen vornimmt, von allen Mitgliedern der Personengemeinschaft bzw. von der juristischen
Person/Personengesellschaft, für die sie handelt, hierzu bevollmächtigt sein muss bzw. für die
juristische Person/Personengesellschaft vertretungsberechtigt sein muss.
Als Nutzer des Online-Service bestätigen Sie gegenüber der E.ON SE, dass Sie in der erforderlichen
Art und Weise autorisiert sind.
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9. Sorgfaltspflichten des Anwenders
Bitte machen Sie Ihre Aktionärsnummer und Ihr Zugangspasswort Unbefugten nicht zugänglich,
damit kein Dritter Ihren Zugang nutzen kann.
Sollte Verdacht auf Missbrauch bestehen, sollten Sie Ihren Zugang telefonisch über die E.ON-Hotline,
die Ihnen von Montag bis Freitag von 9 - 17 Uhr unter 018 02-30 29 00 zur Verfügung steht (6 Cent je
Anruf aus dem Festnetz der Deutschen Telekom, Mobilfunk max. 42 Cent je Minute), sperren lassen.
Nach der Sperrung ist eine Anmeldung, Eintrittskartenbestellung, Vollmachts- und
Weisungserteilung und deren Nachweis sowie eine Adressänderung noch anderweitig form- und
fristgerecht möglich. Falls Sie für den E-Mail-Versand der Einladung zu Hauptversammlungen
registriert sind, sollten Sie zumindest Ihr Zugangspasswort und die Sicherheitsfrage ändern.
Bitte achten Sie darauf, den Online-Service ordnungsgemäß abzuschließen. Ein ordnungsgemäßer
Abschluss des Programms verhindert, dass Unbefugte während Ihrer Abwesenheit Ihre Eingaben
einsehen oder manipulieren können. Ihre Eingaben im Online-Service sind erst dann registriert,
wenn Sie eine Quittung für die entsprechende Transaktion angezeigt bekommen.
10. Hinweise zum Datenschutz
Die Sicherheit und der Schutz Ihrer persönlichen Daten haben für uns oberste Priorität. Dies
gewährleisten wir mit Methoden zur sicheren Datenkommunikation, die dem aktuellen Stand der
Technik entsprechen.
Ihre Daten werden im Rahmen der Nutzung des Online-Services für die Anmeldung zur
Hauptversammlung ausschließlich zu folgenden Zwecken gespeichert, verarbeitet und genutzt:
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Anmeldung zur Hauptversammlung
Bestellung von Eintrittskarten
Bevollmächtigung der von der E.ON SE benannten Stimmrechtsvertreter, eines am OnlineService teilnehmenden Kreditinstituts oder einer Aktionärsvereinigung mit der zugehörigen
Weisungserteilung,
Änderung Ihrer Postanschrift im Aktienregister,
Registrierung für den E-Mail-Versand der Einladung zu Hauptversammlungen der E.ON SE.
Um den aktienrechtlichen Nachweispflichten zu entsprechen, werden die Daten für die OnlineBevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter mit den dazugehörigen Weisungen von uns drei Jahre
lang zugriffsgeschützt aufbewahrt.
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