Nutzungsbedingungen Nutzungsbedingungen und -hinweise für den Online-Service zur ordentlichen Hauptversammlung der E.ON SE am 8. Juni 2016 1. Geltungsbereich Diese Nutzungsbedingungen und -hinweise gelten für alle Aktionäre, die unseren Online-Service zur ordentlichen Hauptversammlung der E.ON SE am 8. Juni 2016 nutzen. 2. Stabilität und Verfügbarkeit des Online-Services zur Hauptversammlung/Haftungsausschluss Die von uns zur Gewährleistung der Funktionsfähigkeit unseres Internetangebots und der Datensicherheit getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen zur entsprechen modernsten Standards. Die Verfügbarkeit, Funktionsfähigkeit, Stabilität und Zuverlässigkeit des Internetangebots können nach dem heutigen Stand der Technik jedoch Schwankungen und Störungen unterworfen sein. Die E.ON SE hat keinen Einfluss auf die Verfügbarkeit, Funktionsfähigkeit, Stabilität und Zuverlässigkeit des Telekommunikationsnetzes und der in Anspruch genommenen Internetdienste und Netzelemente Dritter. Die E.ON SE kann daher keine Gewährleistung und Haftung für die Verfügbarkeit, Funktionsfähigkeit, Stabilität und Zuverlässigkeit des Telekommunikationsnetzes, der in Anspruch genommenen Internetdienste und Netzelemente Dritter sowie für den jederzeitigen Zugang zu unserem Internetangebot übernehmen. Ferner übernimmt die E.ON SE keine Verantwortung für Fehler und Mängel der für den Online-Service eingesetzten Hard- und Software einschließlich solcher der eingesetzten Dienstleistungsunternehmen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen. Sofern Sicherheitserwägungen es der E.ON SE zwingend erforderlich erscheinen lassen, behalten wir uns vor, unser Internetangebot ohne weitere Ankündigung zu unterbrechen oder einzustellen. Bei technischen Problemen wenden Sie sich bitte an die E.ON-Hotline, die Ihnen von Montag bis Freitag von 9 - 17 Uhr unter der Telefonnummer 018 02-30 29 00 zur Verfügung steht (6 Cent je Anruf aus dem Festnetz der Deutschen Telekom, Mobilfunk max. 42 Cent je Minute). 3. Online-Anmeldung zur Hauptversammlung Die Anmeldung zur Hauptversammlung über den Online-Service ist bis zum Ablauf des 1. Juni 2016 möglich. Bis dahin können Sie über den Online-Service Eintrittskarten bestellen oder die Stimmrechtsvertreter der E.ON SE oder am Online-Service teilnehmende Kreditinstitute und Aktionärsvereinigungen zur Ausübung Ihres Stimmrechts bevollmächtigen und ihnen Weisungen zu den Abstimmungspunkten erteilen. Seite 1 von 5 Wir empfehlen Ihnen, den Online-Service für die Anmeldung zur Hauptversammlung frühzeitig zu nutzen, damit Sie sich bei eventuellen technischen Störungen noch rechtzeitig vor dem Anmeldeschluss (Ablauf des 1. Juni 2016) per Post anmelden können. Aktionäre, die sich für den EMail-Versand der Einladung zu Hauptversammlungen registriert haben und deshalb keine Anmeldeunterlagen per Post erhalten, bitten wir, sich bei Störungen an die E.ON-Hotline, die von Montag bis Freitag von 9 - 17 Uhr unter der Telefonnummer 018 02-30 29 00 zur Verfügung steht (6 Cent je Anruf aus dem Festnetz der Deutschen Telekom, Mobilfunk max. 42 Cent je Minute), zu wenden. 4. Bestellung der Eintrittskarte(n) Im Online-Service können Sie für sich oder einen Vertreter eine Eintrittskarte bestellen. Nach einer Eintrittskartenbestellung ist eine spätere Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter, eines am Online-Service teilnehmenden Kreditinstituts oder einer Aktionärsvereinigung über den OnlineService nicht mehr möglich. Eine uns eventuell bereits vorliegende Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter, ein am Online-Service teilnehmendes Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung wird im Falle einer Eintrittskartenbestellung nicht mehr berücksichtigt, d. h. die Stimmrechtsvertreter, das betreffende Kreditinstitut oder die betreffende Aktionärsvereinigung werden aufgrund der vorrangigen Eintrittskartenbestellung die Stimmen aus dieser Vollmacht nicht mehr vertreten. 5. Bevollmächtigung der von der E.ON SE benannten Stimmrechtsvertreter Die Stimmrechtsvertreter der E.ON SE sind neutral und üben das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der von Ihnen erteilten Weisungen aus. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung stattfinden, gilt eine hierzu erteilte Weisung entsprechend für jeden einzelnen Unterpunkt. Die Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter der E.ON SE ermöglicht Ihnen weitgehend die Wahrnehmung Ihrer Aktionärsrechte in der Hauptversammlung. Wir weisen jedoch darauf hin, dass sie den persönlichen Besuch der Hauptversammlung nicht vollständig ersetzen kann. So nehmen die Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu Wortmeldungen, zum Stellen von Fragen oder Anträgen und zum Einlegen von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse entgegen. Der OnlineService eröffnet auch nicht die Möglichkeit, über die Stimmrechtsvertreter der E.ON SE an der Abstimmung über Verfahrensfragen oder über nicht gemäß § 126 AktG zugänglich zu machende Gegenanträge teilzunehmen. Die Stimmrechtsvertreter vertreten Sie anonym, d. h. ohne Nennung Ihres Namens. Wenn Sie die Stimmrechtsvertreter rechtzeitig bis zum Ablauf des 1. Juni 2016 über den OnlineService bevollmächtigen, können Sie die den Stimmrechtsvertretern erteilten Weisungen über den Online-Service noch bis zum 8. Juni 2016, 12:00 Uhr ändern. Seite 2 von 5 Sollten Sie sowohl über den Online-Service als auch in anderer Weise Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter erteilt und Weisungen abgegeben haben, so hat Ihre Weisung über den Online-Service Priorität gegenüber der Weisung in anderer Weise, unabhängig vom Zeitpunkt des Eingangs bei uns. 6. Bevollmächtigung von Kreditinstituten und Aktionärsvereinigungen Sie können am Online-Service teilnehmende Kreditinstitute und Aktionärsvereinigungen über den Online-Service unter www.eon.com/hv-service bevollmächtigen. Wählen Sie dort „Vollmacht für Kreditinstitut oder Aktionärsvereinigung“. Wenn Sie die am Online-Service teilnehmenden Kreditinstitute und Aktionärsvereinigungen über den Online-Service rechtzeitig bis zum Ablauf des 1. Juni 2016 bevollmächtigen, können Sie die über den Online-Service den am Online-Service teilnehmenden Kreditinstituten und Aktionärsvereinigungen erteilten Weisungen über den Online-Service noch bis zum 8. Juni 2016, 12:00 Uhr ändern. Wenn Sie über den Online-Service ein anderes Kreditinstitut oder eine andere Aktionärsvereinigung zur Vertretung Ihrer Stimmen bevollmächtigen möchten, wählen Sie bitte die Option „Eintrittskartenbestellung“. Sie haben dann zwei Möglichkeiten: • Sie können eine Eintrittskarte direkt an ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung senden lassen. Hierfür steht im Online-Service die Option „Eintrittskartenbestellung für nachstehend genannte Person“ zur Verfügung. • Sie lassen sich über den Online-Service eine Eintrittskarte an Ihre eigene Adresse schicken bzw. drucken diese selbst aus und bevollmächtigen mit dem Vollmachtsformular auf der Eintrittskarte ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung. Die Eintrittskarte einschließlich Vollmachtserklärung müssen Sie dann dem Bevollmächtigten zukommen lassen. Zur Bevollmächtigung eines Kreditinstituts oder einer Aktionärsvereinigung außerhalb dieses OnlineServices senden wir Ihnen auf Verlangen gerne auch ein Vollmachtsformular zu. Bitte beachten Sie, dass viele Kreditinstitute nicht mehr bereit sind, Stimmrechte zu vertreten. Sprechen Sie Ihr Kreditinstitut an, um zu vermeiden, dass Ihre Stimmen verloren gehen. Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Personen können zum Verfahren für ihre eigene Bevollmächtigung abweichende Regelungen vorsehen. Die Aktionäre werden daher gebeten, sich rechtzeitig mit dem zu Bevollmächtigenden wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht in Verbindung zu setzen. Sollten Sie sowohl über diesen Online-Service als auch in anderer Weise Vollmacht an ein Kreditinstitut bzw. eine Aktionärsvereinigung erteilt und Weisungen abgegeben haben, so hat Ihre Weisung über den Online-Service Priorität gegenüber der Weisung in anderer Weise, unabhängig vom Zeitpunkt des Eingangs bei uns. Seite 3 von 5 Für die Ausübung des Stimmrechts ist ausschließlich das bevollmächtigte Kreditinstitut bzw. die bevollmächtigte Aktionärsvereinigung verantwortlich. 7. Bevollmächtigung über den Online-Service Wenn Sie über den Online-Service die von der E.ON SE benannten Stimmrechtsvertreter oder ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung bevollmächtigen und gegebenenfalls Weisungen erteilen, so haben diese Vollmacht und Weisungen gegenüber allen auf anderem Wege erteilten zusätzlichen Vollmachten und Weisungen Vorrang, unabhängig vom Zeitpunkt des Eingangs bei uns. Wenn Sie über den Online-Service die Stimmrechtsvertreter der E.ON SE bevollmächtigen, können Sie bis zum Ablauf des 1. Juni 2016 noch einem am Online-Service teilnehmenden Kreditinstitut oder einer Aktionärsvereinigung Vollmacht erteilen. Die zuvor abgegebene Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter der E.ON SE wird dann nicht vertreten. Wenn Sie über den Online-Service ein am Online-Service teilnehmendes Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung bevollmächtigen, können Sie bis zum Ablauf des 1. Juni 2016 noch Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter der E.ON SE oder an ein anderes am Online-Service teilnehmendes Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung erteilen. Die zuvor abgegebene Vollmacht an das Kreditinstitut oder die Aktionärsvereinigung wird dann nicht vertreten. Wenn Sie die Stimmrechtsvertreter oder am Online-Service teilnehmenden Kreditinstitute und Aktionärsvereinigungen über den Online-Service rechtzeitig bis zum Ablauf des 1. Juni 2016 bevollmächtigt haben, so können Sie die über den Online-Service den Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft oder am Online-Service teilnehmenden Kreditinstituten und Aktionärsvereinigungen erteilten Weisungen über den Online-Service noch bis zum 8. Juni 2016, 12:00 Uhr ändern. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Der Nachweis über die Bestellung eines Bevollmächtigten kann der Gesellschaft elektronisch übermittelt werden unter der E-Mail-Adresse [email protected]. 8. Personengemeinschaften / Juristische Personen Bitte beachten Sie, dass bei im Aktienregister eingetragenen Personengemeinschaften (z. B. Ehepaaren), Personengesellschaften oder juristischen Personen diejenige Person, die die Eintrittskartenbestellung, die Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter oder am Online-Service teilnehmender Kreditinstitute und Aktionärsvereinigungen oder die Erteilung bzw. Änderung von Weisungen vornimmt, von allen Mitgliedern der Personengemeinschaft bzw. von der juristischen Person/Personengesellschaft, für die sie handelt, hierzu bevollmächtigt sein muss bzw. für die juristische Person/Personengesellschaft vertretungsberechtigt sein muss. Als Nutzer des Online-Service bestätigen Sie gegenüber der E.ON SE, dass Sie in der erforderlichen Art und Weise autorisiert sind. Seite 4 von 5 9. Sorgfaltspflichten des Anwenders Bitte machen Sie Ihre Aktionärsnummer und Ihr Zugangspasswort Unbefugten nicht zugänglich, damit kein Dritter Ihren Zugang nutzen kann. Sollte Verdacht auf Missbrauch bestehen, sollten Sie Ihren Zugang telefonisch über die E.ON-Hotline, die Ihnen von Montag bis Freitag von 9 - 17 Uhr unter 018 02-30 29 00 zur Verfügung steht (6 Cent je Anruf aus dem Festnetz der Deutschen Telekom, Mobilfunk max. 42 Cent je Minute), sperren lassen. Nach der Sperrung ist eine Anmeldung, Eintrittskartenbestellung, Vollmachts- und Weisungserteilung und deren Nachweis sowie eine Adressänderung noch anderweitig form- und fristgerecht möglich. Falls Sie für den E-Mail-Versand der Einladung zu Hauptversammlungen registriert sind, sollten Sie zumindest Ihr Zugangspasswort und die Sicherheitsfrage ändern. Bitte achten Sie darauf, den Online-Service ordnungsgemäß abzuschließen. Ein ordnungsgemäßer Abschluss des Programms verhindert, dass Unbefugte während Ihrer Abwesenheit Ihre Eingaben einsehen oder manipulieren können. Ihre Eingaben im Online-Service sind erst dann registriert, wenn Sie eine Quittung für die entsprechende Transaktion angezeigt bekommen. 10. Hinweise zum Datenschutz Die Sicherheit und der Schutz Ihrer persönlichen Daten haben für uns oberste Priorität. Dies gewährleisten wir mit Methoden zur sicheren Datenkommunikation, die dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Ihre Daten werden im Rahmen der Nutzung des Online-Services für die Anmeldung zur Hauptversammlung ausschließlich zu folgenden Zwecken gespeichert, verarbeitet und genutzt: • • • • • Anmeldung zur Hauptversammlung Bestellung von Eintrittskarten Bevollmächtigung der von der E.ON SE benannten Stimmrechtsvertreter, eines am OnlineService teilnehmenden Kreditinstituts oder einer Aktionärsvereinigung mit der zugehörigen Weisungserteilung, Änderung Ihrer Postanschrift im Aktienregister, Registrierung für den E-Mail-Versand der Einladung zu Hauptversammlungen der E.ON SE. Um den aktienrechtlichen Nachweispflichten zu entsprechen, werden die Daten für die OnlineBevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter mit den dazugehörigen Weisungen von uns drei Jahre lang zugriffsgeschützt aufbewahrt. Seite 5 von 5
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