EEG-Kampagne 2016

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Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. – BEE
Fachverband Biogas e.V. – FvB
Bundesverband Solarwirtschaft e.V. – BSW
Bundesverband WindEnergie e.V. – BWE
Di. 10. Mai 2016
Energiewende retten!
D
ie Diskussion um den nachhaltigen Umbau der deutschen Energiewirtschaft hat
mit den Vereinbarungen von Paris neue Impulse bekommen. Deutschland ist
nicht nur Vorreiter der Energiewende im eigenen Land, sondern in vielen
Bereichen technologischer Weltmarktfü hrer.
Wir haben uns die besten Voraussetzungen erarbeitet, auf deren Basis Bü rgerinnen
und Bü rger, Beschä ftigte, Industrie, Akteure im lä ndlichen Raum und Umweltverbä nde
gemeinsam erfolgreich an einer nachhaltigen wirtschaftlichen Zukunft arbeiten kö nnen.
Mit Sorge verfolgen wir nun die Debatten um Ausbaupfad, Begrenzungen und
gedeckelter Stromanteile fü r Erneuerbare Energien. Der Gesetzesentwurf zur EEGNovelle aus dem Bundeswirtschaftsministerium veranlasst uns, wichtige A3 nderungen im
Interesse von ü ber 370.000 Beschä ftigten, der Stä rkung der industriellen Basis, der
Sicherung der Wertschö pfung im lä ndlichen Raum, der Bü rgerbeteiligung und der
Erreichung der CO2-Minderungsziele einzufordern.
Hierzu zä hlen insbesondere:
AusbauWindenergieanLand:
Nach intensiven Verhandlungen wurde im EEG 2014 ein Ausbaukorridor fü r
WindenergieanLandvon2.500MWnettoproJahrfestgeschrieben. Dieser Konsens
muss mindestens bestehen bleiben. Eine Begrenzung der Onshore-Windenergie, durch
die Verrechnung mit dem Zubau anderer erneuerbarer Technologien, steht dem Ziel der
Kostenef=izienz entgegen. Deshalb muss sich der Ausbau mindestens an der
“Marktanalyse Wind an Land“ des Bundeswirtschaftsministeriums orientieren.
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AusbauBioenergie:
Bei der Beibehaltung der Regelungen des EEG 2014, wird es spä testens ab 2021 zu
einem massiven Einbruch der Stromerzeugung aus Biomasse kommen, da die
ausscheidenden Anlagen nicht durch Neuanlagen ersetzt werden. Um die
Stromerzeugung aus Biomasse zu stabilisieren, den im EEG vorgesehenen moderaten
Anlagenneubau zuzulassen und eine echte Anschlussregelung fü r Bestandsanlagen zu
schaffen, muss der Ausbaukorridor dringend angepasst werden. Die beste Mö glichkeit
ist die Umstellung des Ausbaupfads von 100 MW brutto auf100MWnettoproJahr,
d.h. dass der Ausbaupfad jedes Jahr um die (vorrausichtlich) aus dem EEG
ausscheidende Leistung erhö ht werden sollte.
AusbauSolarenergie:
Es sollten zumindest die von der Bundesregierung angestrebten jä hrlichen 2,5 GWPhotovoltaikzubau in Deutschland erreicht werden kö nnen. Zur Absicherung der
Ausbauziele muss das Auktionsvolumen ebenerdigerrichteterSolarparksauf1.000
MWproJahrverdoppelt werden. Grö ßere Aktionsmengen fü r ebenerdig errichtete
Solarparks sind tragbar. Standort-Restriktionen sollten mö glichst gleichzeitig gelockert
werden.AufAusschreibungenbeiSolarstromanlagenaufoderanGebäudenmuss
jedochebensoverzichtetwerdenwieaufeine)inanzielleBelastungsolarerSelbst-
undMieterstromversorgung.
AusbauWindenergieaufSee
Fü r die Offshore-Windenergie muss auch ab 2020 ein Zubau erfolgen kö nnen, der
die wirtschaftliche Basis der Industrie erhä lt. Die Einfü hrung von Ausschreibungen muss
ein Hö chstmaß an Planungs- und Rechtssicherheit gewä hrleisten. Offshore-Projekte
haben lange Laufzeiten. Unklare Zukunftsperspektiven gefä hrden bereits heute gerade
die mittelstä ndische Industrie und zwingen zu Kurzarbeit und Beschä ftigungsabbau.
KeinAusbaudeckel
Der Zubau von erneuerbaren Energien darf nicht durch einen Ausbaudeckel
ausgebremst werden. 45ProzenterneuerbarerStrombis2025dürfenkeinestarre
Obergrenzewerden. Die deutschen Klimaziele erfordern vielmehr einen deutlich
stä rkeren Ausbau als aktuell vorgesehen, wie die Klimaschutzszenarien fü r die
Bundesregierung bestä tigen. Demnach ist ein „frü hzeitiger und anhaltend starker
Ausbau“ deutlich ü ber den Ausbauzielen notwendig, um bis 2050 80 bis 95 Prozent CO2Minderung erreichen zu kö nnen. Auch das angestrebte Ziel von mehr Kostenef=izienz
wü rde durch eine Deckelung des Ausbaus stark behindert. Erst ein ausreichend
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dynamisches Ausbauvolumen sorgt fü r Investitionen in innovative Technologien und
Fertigungsprozesse mit denen nachhaltige Kostensenkungen erreicht werden kö nnen.
AkzeptanzundAkteursschutz
Die breite Akzeptanz der Energiewende muss erhalten bleiben. Die Beteiligung von
Bü rgerinnen und Bü rgern und anderen kleinen Akteuren am Ausbau erneuerbarer
Energien ist dafü r entscheidend und schafft nicht zuletzt auch mehr Wettbewerb.
Damit weiterhin eine große Vielfalt von Akteuren gewä hrleistet ist, muss das EEG
2016 geeignete Regelungen treffen. Notwendig ist – ä hnlich wie bei der Photovoltaik
bereits geschehen – mindestens die Einfü hrung einer sinnvollen Ausnahmeregelung
fürWindkraftanlagenanLand(deminimis). Der EU-rechtlich mö gliche Rahmen,
Projekte mit bis zu sechs Anlagen mit je bis zu drei MW von Ausschreibungen
auszunehmen, muss dafü r ausgeschö pft werden.
Bei der Bioenergie mü ssen im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens Regelungen
geschaffen werden, die einen fairen Wettbewerb zwischen Anlagen mit hoher und
Anlagen mit niedriger Leistung ermö glichen, analog zum Referenzertragsmodell bei der
Windenergie an Land. Darü ber hinaus sind adä quateAusnahmeregelungen(de
minimis) notwendig, insbesondere fürGüllekleinanlagen,
Bioabfallvergärungsanlagen,besonderessystemdienlicheBiogasBestandsanlagensowieAnlagenmitsehrniedrigerLeistung.
Die komplexen und heterogenen Projekt-, Investorenstrukturen, Finanzierungs- und
Planungsprozesse erfordern bei der Fö rderung von Photovoltaik-Anlagen an Gebä uden
die Beibehaltung des derzeitigen EEG-Mengen- und Preis=indungsmechanismus.
Den dynamischen Ausbau der Erneuerbaren Energien derart drastisch
einzuschrä nken, wie es die Reformvorschlä ge zum EEG 2016 vorsehen, halten wir klimaund wirtschaftspolitisch fü r falsch. Stattdessen muss es unser gemeinsames Ziel sein, die
Potenziale fü r einen Umbau der Energiewirtschaft weiter zu fö rdern und die
Verknü pfung der Sektoren Strom, Wä rme und Mobilitä t auf den Weg zu bringen.
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