–1– Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. – BEE Fachverband Biogas e.V. – FvB Bundesverband Solarwirtschaft e.V. – BSW Bundesverband WindEnergie e.V. – BWE Di. 10. Mai 2016 Energiewende retten! D ie Diskussion um den nachhaltigen Umbau der deutschen Energiewirtschaft hat mit den Vereinbarungen von Paris neue Impulse bekommen. Deutschland ist nicht nur Vorreiter der Energiewende im eigenen Land, sondern in vielen Bereichen technologischer Weltmarktfü hrer. Wir haben uns die besten Voraussetzungen erarbeitet, auf deren Basis Bü rgerinnen und Bü rger, Beschä ftigte, Industrie, Akteure im lä ndlichen Raum und Umweltverbä nde gemeinsam erfolgreich an einer nachhaltigen wirtschaftlichen Zukunft arbeiten kö nnen. Mit Sorge verfolgen wir nun die Debatten um Ausbaupfad, Begrenzungen und gedeckelter Stromanteile fü r Erneuerbare Energien. Der Gesetzesentwurf zur EEGNovelle aus dem Bundeswirtschaftsministerium veranlasst uns, wichtige A3 nderungen im Interesse von ü ber 370.000 Beschä ftigten, der Stä rkung der industriellen Basis, der Sicherung der Wertschö pfung im lä ndlichen Raum, der Bü rgerbeteiligung und der Erreichung der CO2-Minderungsziele einzufordern. Hierzu zä hlen insbesondere: AusbauWindenergieanLand: Nach intensiven Verhandlungen wurde im EEG 2014 ein Ausbaukorridor fü r WindenergieanLandvon2.500MWnettoproJahrfestgeschrieben. Dieser Konsens muss mindestens bestehen bleiben. Eine Begrenzung der Onshore-Windenergie, durch die Verrechnung mit dem Zubau anderer erneuerbarer Technologien, steht dem Ziel der Kostenef=izienz entgegen. Deshalb muss sich der Ausbau mindestens an der “Marktanalyse Wind an Land“ des Bundeswirtschaftsministeriums orientieren. –2– AusbauBioenergie: Bei der Beibehaltung der Regelungen des EEG 2014, wird es spä testens ab 2021 zu einem massiven Einbruch der Stromerzeugung aus Biomasse kommen, da die ausscheidenden Anlagen nicht durch Neuanlagen ersetzt werden. Um die Stromerzeugung aus Biomasse zu stabilisieren, den im EEG vorgesehenen moderaten Anlagenneubau zuzulassen und eine echte Anschlussregelung fü r Bestandsanlagen zu schaffen, muss der Ausbaukorridor dringend angepasst werden. Die beste Mö glichkeit ist die Umstellung des Ausbaupfads von 100 MW brutto auf100MWnettoproJahr, d.h. dass der Ausbaupfad jedes Jahr um die (vorrausichtlich) aus dem EEG ausscheidende Leistung erhö ht werden sollte. AusbauSolarenergie: Es sollten zumindest die von der Bundesregierung angestrebten jä hrlichen 2,5 GWPhotovoltaikzubau in Deutschland erreicht werden kö nnen. Zur Absicherung der Ausbauziele muss das Auktionsvolumen ebenerdigerrichteterSolarparksauf1.000 MWproJahrverdoppelt werden. Grö ßere Aktionsmengen fü r ebenerdig errichtete Solarparks sind tragbar. Standort-Restriktionen sollten mö glichst gleichzeitig gelockert werden.AufAusschreibungenbeiSolarstromanlagenaufoderanGebäudenmuss jedochebensoverzichtetwerdenwieaufeine)inanzielleBelastungsolarerSelbst- undMieterstromversorgung. AusbauWindenergieaufSee Fü r die Offshore-Windenergie muss auch ab 2020 ein Zubau erfolgen kö nnen, der die wirtschaftliche Basis der Industrie erhä lt. Die Einfü hrung von Ausschreibungen muss ein Hö chstmaß an Planungs- und Rechtssicherheit gewä hrleisten. Offshore-Projekte haben lange Laufzeiten. Unklare Zukunftsperspektiven gefä hrden bereits heute gerade die mittelstä ndische Industrie und zwingen zu Kurzarbeit und Beschä ftigungsabbau. KeinAusbaudeckel Der Zubau von erneuerbaren Energien darf nicht durch einen Ausbaudeckel ausgebremst werden. 45ProzenterneuerbarerStrombis2025dürfenkeinestarre Obergrenzewerden. Die deutschen Klimaziele erfordern vielmehr einen deutlich stä rkeren Ausbau als aktuell vorgesehen, wie die Klimaschutzszenarien fü r die Bundesregierung bestä tigen. Demnach ist ein „frü hzeitiger und anhaltend starker Ausbau“ deutlich ü ber den Ausbauzielen notwendig, um bis 2050 80 bis 95 Prozent CO2Minderung erreichen zu kö nnen. Auch das angestrebte Ziel von mehr Kostenef=izienz wü rde durch eine Deckelung des Ausbaus stark behindert. Erst ein ausreichend –3– dynamisches Ausbauvolumen sorgt fü r Investitionen in innovative Technologien und Fertigungsprozesse mit denen nachhaltige Kostensenkungen erreicht werden kö nnen. AkzeptanzundAkteursschutz Die breite Akzeptanz der Energiewende muss erhalten bleiben. Die Beteiligung von Bü rgerinnen und Bü rgern und anderen kleinen Akteuren am Ausbau erneuerbarer Energien ist dafü r entscheidend und schafft nicht zuletzt auch mehr Wettbewerb. Damit weiterhin eine große Vielfalt von Akteuren gewä hrleistet ist, muss das EEG 2016 geeignete Regelungen treffen. Notwendig ist – ä hnlich wie bei der Photovoltaik bereits geschehen – mindestens die Einfü hrung einer sinnvollen Ausnahmeregelung fürWindkraftanlagenanLand(deminimis). Der EU-rechtlich mö gliche Rahmen, Projekte mit bis zu sechs Anlagen mit je bis zu drei MW von Ausschreibungen auszunehmen, muss dafü r ausgeschö pft werden. Bei der Bioenergie mü ssen im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens Regelungen geschaffen werden, die einen fairen Wettbewerb zwischen Anlagen mit hoher und Anlagen mit niedriger Leistung ermö glichen, analog zum Referenzertragsmodell bei der Windenergie an Land. Darü ber hinaus sind adä quateAusnahmeregelungen(de minimis) notwendig, insbesondere fürGüllekleinanlagen, Bioabfallvergärungsanlagen,besonderessystemdienlicheBiogasBestandsanlagensowieAnlagenmitsehrniedrigerLeistung. Die komplexen und heterogenen Projekt-, Investorenstrukturen, Finanzierungs- und Planungsprozesse erfordern bei der Fö rderung von Photovoltaik-Anlagen an Gebä uden die Beibehaltung des derzeitigen EEG-Mengen- und Preis=indungsmechanismus. Den dynamischen Ausbau der Erneuerbaren Energien derart drastisch einzuschrä nken, wie es die Reformvorschlä ge zum EEG 2016 vorsehen, halten wir klimaund wirtschaftspolitisch fü r falsch. Stattdessen muss es unser gemeinsames Ziel sein, die Potenziale fü r einen Umbau der Energiewirtschaft weiter zu fö rdern und die Verknü pfung der Sektoren Strom, Wä rme und Mobilitä t auf den Weg zu bringen. __________
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