Ausschreibung zweite Förderrunde Talentscouting Nach Überzeugung der Landesregierung können Initiativen zur Aktivierung unerschlossener Talente einen bedeutenden Beitrag zu mehr Bildungsgerechtigkeit leisten und Impulse für regionale Entwicklung setzen. Zielsetzung des Ministeriums für Innovation, Wissenschaft und Forschung ist eine Entkoppelung von Herkunft und Bildungschancen. Deshalb müssen die für Jugendliche aus Familien ohne akademische Erfahrung sowie für Jugendliche aus Familien mit Migrationshintergrund immer noch vorhandenen Hürden im Zugang zu akademischer Ausbildung abgebaut werden, um so einen chancengerechteren Zugang zu den Hochschulen zu schaffen. Die ausgeprägte Heterogenität im Studienaufnahmeverhalten macht aus Sicht des MIWF eine systematische Auseinandersetzung mit zielgruppenspezifischen Herausforderungen auf dem Weg zu einem erfolgreichen Studieneinstieg und abschluss erforderlich. Im Vordergrund stehen dabei die bessere Ansprache von leistungsfähigen Schülerinnen und Schülern, die eine akademische Bildungsbiographie bislang nicht in Erwägung ziehen, die Überwindung von herkunftsbedingten Einstiegsbarrieren in (duale) Studiengänge bzw. die Verbesserung von Einstiegsvoraussetzungen insbesondere in sprachlichen und mathematischen Kompetenzbereichen, die Senkung von Studienunterbrechungen und -abbrüchen durch Berücksichtigung zielgruppenspezifischer Bedürfnislagen. Hinsichtlich der Umsetzung verschiedener Formate in der Talentförderung hat die Westfälische Hochschule in Gelsenkirchen in den letzten Jahren einen erheblichen Erfahrungsschatz aufgebaut, darunter das Modell eines bislang in Deutschland einzigartigen Talentscoutings. Inzwischen ist ein festes Netzwerk mit zahlreichen Schulen (Berufskollegs, Gesamtschulen, Gymnasien) aufgebaut worden, über das Schülerinnen und Schüler – mit unterschiedlichen Aktivitätsniveaus – mobilisiert und unterstützt werden, ihren Weg in eine akademische Karriere zu gestalten. Die Arbeit lässt sich dabei als Interaktionsarbeit charakterisieren, bei der Schülerinnen und Schüler, die über das Potenzial für ein Studium verfügen, möglicherweise aber aufgrund ihrer sozioökonomischen Kontextbedingungen diese Perspektive nicht für sich sehen, aktiv angesteuert, über einen längeren Prozess ermutigt, bei der Überwindung konkreter Problemfelder unterstützt werden sowie eine Vereinbarung zur weiteren Gestaltung der Schullaufbahn getroffen und deren Umsetzung begleitet wird. Vor diesem Hintergrund wurde am Standort Gelsenkirchen der Westfälischen Hochschule ein NRW-Zentrum für Talentförderung als Servicezentrum für die Ausweitung des Talentscoutings im Ruhrgebiet eingerichtet. Ziel des Zentrums ist es, gewonnene Erfahrungen mit dem Einsatz von Talentscouts und der spezifischen, personenzentrierten Ansprache potentieller Studierender den beteiligten Hochschulen durch geeignete Supportstrukturen zugänglich zu machen. Prozessbegleitend stellt das Servicezentrum u.a. transferierbare Formate für die teilnehmenden Hochschulen bereit, organisiert und moderiert regelmäßige Treffen der Projektleitungen und hat ein Fortbildungskonzept für Talentscouts entwickelt. . Zu den Elementen eines so verstandenen Talentscoutings gehören Kontaktaufnahme zu geeigneten Schulen (Berufskollegs, Gesamtschulen, Gymnasien) Mobilisierung, Einbindung und Schulung der Lehrerinnen und Lehrer Mentoring und Coaching der Schülerinnen und Schüler (durch den Talentscout, durch peers, durch Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, durch Personen aus der Praxis) Beratung zu Studium und Studienwahl (in Kooperation und Abstimmung mit den etablierten Stellen für Studienberatung) Entwicklung und Begleitung individueller Förderpläne Begleitung der Jugendlichen unter Einsatz von social media Kursangebote und Lehrveranstaltungen zur Vorbereitung auf das Studium (fachliche wie auf den Habitus zielende Inhalte) Beratung der Eltern Beratung bzgl. Studienfinanzierung Beratung bzgl. Stipendien Angebote und Begleitung in der Studieneingangsphase Eine wissenschaftliche Begleitung des Vorhabens wird in Kooperation der Universität zu Köln und des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung (WZB) geleistet. Die Auswahl der Schulen, die die teilnehmenden Hochschulen adressieren, soll in enger Abstimmung mit dem NRW-Zentrum für Talentförderung und der wissenschaftlichen Begleitung erfolgen. Die interessierten Universitäten und Fachhochschulen in der Trägerschaft des Landes, die staatlichen Kunst- und Musikhochschulen und die staatlich refinanzierten privaten Hochschulen können eine Beteiligung am Talentscouting beantragen. Je teilnehmender Hochschule kann für die Jahre 2017 bis 2020 eine jährliche Fördersumme von bis zu € 500.000,- beantragt werden. Die geförderte Summe reduziert sich bei den privaten Hochschulen mit refinanzierten Studiengängen anteilig auf den Umfang, der dem Anteil der Studienanfänger im ersten HochschulSemester (1. HS) in refinanzierten Studiengängen an der Gesamtzahl der Studienanfänger (1. HS) entspricht. Frist für die Einreichung der Anträge ist der 08.07.2016. Die Begutachtung der Anträge erfolgt durch eine Expertenjury. Bitte legen Sie dar, warum Sie sich für das Vorhaben "Talentscouting" interessieren und welche Effekte Sie für Ihre Hochschule erwarten. inwieweit Sie im Umfeld Ihrer Hochschule einen besonderen Bedarf für den Einsatz von Talentscouts sehen. welche Angebote für den Übergang in die Hochschule und für die Studieneingangsphase an Ihrer Hochschule bereits etabliert sind und wie die Nachhaltigkeit bzw. Wirksamkeit dieser Maßnahmen gesichert wird. wie Sie das Talentscouting mit den bereits vorhandenen Angeboten verknüpfen. wie Sie den Förderbetrag von bis zu € 500.000,- jährlich über einen Zeitraum von vier Jahren einsetzen und wie Sie die Nachhaltigkeit der getroffenen Maßnahmen sichern wollen. sofern Sie mit einer anderen Hochschule kooperieren: beschreiben Sie Art und Ausgestaltung der geplanten Kooperation. in welcher Form und welchem Umfang Sie eine Verstetigung des Talentscoutings über 2020 hinaus verbindlich zusagen. Über die Auswahl entscheidet eine vom MIWF eingesetzte Expertenjury. Bitte senden Sie bis zum 08.07.2016 (Dienstschluss) alle Antragsunterlagen (maximal 10 Seiten) in sechsfacher Ausfertigung und elektronisch an Dr. Sabine Graap Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes NRW Völklinger Str. 49 40221 Düsseldorf [email protected] Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Dr. Sabine Graap, 0211-896 4132
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