Ausschreibung zweite Förderrunde Talentscouting

Ausschreibung
zweite Förderrunde Talentscouting
Nach Überzeugung der Landesregierung können Initiativen zur Aktivierung
unerschlossener Talente einen bedeutenden Beitrag zu mehr Bildungsgerechtigkeit
leisten und Impulse für regionale Entwicklung setzen. Zielsetzung des Ministeriums
für Innovation, Wissenschaft und Forschung ist eine Entkoppelung von Herkunft und
Bildungschancen. Deshalb müssen die für Jugendliche aus Familien ohne
akademische Erfahrung sowie für Jugendliche aus Familien mit
Migrationshintergrund immer noch vorhandenen Hürden im Zugang zu akademischer
Ausbildung abgebaut werden, um so einen chancengerechteren Zugang zu den
Hochschulen zu schaffen.
Die ausgeprägte Heterogenität im Studienaufnahmeverhalten macht aus Sicht des
MIWF eine systematische Auseinandersetzung mit zielgruppenspezifischen
Herausforderungen auf dem Weg zu einem erfolgreichen Studieneinstieg und abschluss erforderlich. Im Vordergrund stehen dabei

die bessere Ansprache von leistungsfähigen Schülerinnen und Schülern, die eine
akademische Bildungsbiographie bislang nicht in Erwägung ziehen,

die Überwindung von herkunftsbedingten Einstiegsbarrieren in (duale)
Studiengänge bzw. die Verbesserung von Einstiegsvoraussetzungen
insbesondere in sprachlichen und mathematischen Kompetenzbereichen,

die Senkung von Studienunterbrechungen und -abbrüchen durch
Berücksichtigung zielgruppenspezifischer Bedürfnislagen.
Hinsichtlich der Umsetzung verschiedener Formate in der Talentförderung hat die
Westfälische Hochschule in Gelsenkirchen in den letzten Jahren einen erheblichen
Erfahrungsschatz aufgebaut, darunter das Modell eines bislang in Deutschland
einzigartigen Talentscoutings. Inzwischen ist ein festes Netzwerk mit zahlreichen
Schulen (Berufskollegs, Gesamtschulen, Gymnasien) aufgebaut worden, über das
Schülerinnen und Schüler – mit unterschiedlichen Aktivitätsniveaus – mobilisiert und
unterstützt werden, ihren Weg in eine akademische Karriere zu gestalten. Die Arbeit
lässt sich dabei als Interaktionsarbeit charakterisieren, bei der Schülerinnen und
Schüler, die über das Potenzial für ein Studium verfügen, möglicherweise aber
aufgrund ihrer sozioökonomischen Kontextbedingungen diese Perspektive nicht für
sich sehen, aktiv angesteuert, über einen längeren Prozess ermutigt, bei der
Überwindung konkreter Problemfelder unterstützt werden sowie eine Vereinbarung
zur weiteren Gestaltung der Schullaufbahn getroffen und deren Umsetzung begleitet
wird.
Vor diesem Hintergrund wurde am Standort Gelsenkirchen der Westfälischen
Hochschule ein NRW-Zentrum für Talentförderung als Servicezentrum für die
Ausweitung des Talentscoutings im Ruhrgebiet eingerichtet. Ziel des Zentrums ist es,
gewonnene Erfahrungen mit dem Einsatz von Talentscouts und der spezifischen,
personenzentrierten Ansprache potentieller Studierender den beteiligten
Hochschulen durch geeignete Supportstrukturen zugänglich zu machen.
Prozessbegleitend stellt das Servicezentrum u.a. transferierbare Formate für die
teilnehmenden Hochschulen bereit, organisiert und moderiert regelmäßige Treffen
der Projektleitungen und hat ein Fortbildungskonzept für Talentscouts entwickelt. .
Zu den Elementen eines so verstandenen Talentscoutings gehören

Kontaktaufnahme zu geeigneten Schulen (Berufskollegs, Gesamtschulen,
Gymnasien)

Mobilisierung, Einbindung und Schulung der Lehrerinnen und Lehrer

Mentoring und Coaching der Schülerinnen und Schüler (durch den Talentscout,
durch peers, durch Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, durch Personen
aus der Praxis)

Beratung zu Studium und Studienwahl (in Kooperation und Abstimmung mit den
etablierten Stellen für Studienberatung)

Entwicklung und Begleitung individueller Förderpläne

Begleitung der Jugendlichen unter Einsatz von social media

Kursangebote und Lehrveranstaltungen zur Vorbereitung auf das Studium
(fachliche wie auf den Habitus zielende Inhalte)

Beratung der Eltern

Beratung bzgl. Studienfinanzierung

Beratung bzgl. Stipendien

Angebote und Begleitung in der Studieneingangsphase
Eine wissenschaftliche Begleitung des Vorhabens wird in Kooperation der Universität
zu Köln und des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung (WZB) geleistet.
Die Auswahl der Schulen, die die teilnehmenden Hochschulen adressieren, soll in
enger Abstimmung mit dem NRW-Zentrum für Talentförderung und der
wissenschaftlichen Begleitung erfolgen.
Die interessierten Universitäten und Fachhochschulen in der Trägerschaft des
Landes, die staatlichen Kunst- und Musikhochschulen und die staatlich refinanzierten
privaten Hochschulen können eine Beteiligung am Talentscouting beantragen. Je
teilnehmender Hochschule kann für die Jahre 2017 bis 2020 eine jährliche
Fördersumme von bis zu € 500.000,- beantragt werden. Die geförderte Summe
reduziert sich bei den privaten Hochschulen mit refinanzierten Studiengängen
anteilig auf den Umfang, der dem Anteil der Studienanfänger im ersten HochschulSemester (1. HS) in refinanzierten Studiengängen an der Gesamtzahl der
Studienanfänger (1. HS) entspricht. Frist für die Einreichung der Anträge ist der
08.07.2016.
Die Begutachtung der Anträge erfolgt durch eine Expertenjury.
Bitte legen Sie dar,

warum Sie sich für das Vorhaben "Talentscouting" interessieren und welche
Effekte Sie für Ihre Hochschule erwarten.

inwieweit Sie im Umfeld Ihrer Hochschule einen besonderen Bedarf für den
Einsatz von Talentscouts sehen.

welche Angebote für den Übergang in die Hochschule und für die
Studieneingangsphase an Ihrer Hochschule bereits etabliert sind und wie die
Nachhaltigkeit bzw. Wirksamkeit dieser Maßnahmen gesichert wird.

wie Sie das Talentscouting mit den bereits vorhandenen Angeboten verknüpfen.

wie Sie den Förderbetrag von bis zu € 500.000,- jährlich über einen Zeitraum von
vier Jahren einsetzen und wie Sie die Nachhaltigkeit der getroffenen Maßnahmen
sichern wollen.

sofern Sie mit einer anderen Hochschule kooperieren: beschreiben Sie Art und
Ausgestaltung der geplanten Kooperation.

in welcher Form und welchem Umfang Sie eine Verstetigung des Talentscoutings
über 2020 hinaus verbindlich zusagen.
Über die Auswahl entscheidet eine vom MIWF eingesetzte Expertenjury. Bitte
senden Sie bis zum 08.07.2016 (Dienstschluss) alle Antragsunterlagen (maximal 10
Seiten) in sechsfacher Ausfertigung und elektronisch an
Dr. Sabine Graap
Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes NRW
Völklinger Str. 49
40221 Düsseldorf
[email protected]
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Dr. Sabine Graap, 0211-896 4132