Europäische Kommission - Factsheet Fusionskontrolle: Kommission untersagt geplante Übernahme von Telefónica UK durch Hutchison – Factsheet Brüssel, 11. Mai 2016 Die Kommission hat die geplante Übernahme von O2 durch Hutchison nach der EUFusionskontrollverordnung unterbunden. Sie hatte starke Bedenken, dass die Übernahme zu weniger Auswahl und höheren Preisen für die Mobilfunkkunden im Vereinigten Königreich geführt und der Innovation im wichtigen Mobilfunksektor geschadet hätte. Dieses Factsheet enthält einschlägige Hintergrundinformationen über den Mobilfunkmarkt im Vereinigten Königreich und den Ansatz der Kommission bei der Prüfung von Fusionen. Eine Zusammenfassung der Wettbewerbsbedenken der Kommission, der von Hutchison angebotenen Abhilfemaßnahmen und der Prüfung dieser Angebote durch die Kommission finden Sie in der entsprechenden Pressemitteilung. Mobilfunkmarkt im Vereinigten Königreich Der Mobilfunkmarkt im Vereinigten Königreich ist derzeit von Wettbewerb geprägt – die MobilfunkEndkundenpreise gehören zu den niedrigsten in der gesamten EU. Das Vereinigte Königreich ist auch eines der Länder in der EU, in denen die Einführung der 4G-Technologie und die Nutzung von 4GDiensten am weitesten fortgeschritten sind. Zurzeit gibt es dort vier Mobilfunknetzbetreiber: EE (die Mobilfunksparte von BT), O2 (Telefónica), Vodafone und Three (Hutchison). Die Kommission hatte aufgrund ihrer Untersuchung starke Bedenken, dass der Zusammenschluss von Three und O2 zu einer geringeren Angebotspalette, höheren Preisen und schlechteren Diensten für die Kunden im Vereinigten Königreich geführt hätte. Rolle von Three Three ist als letzter Mobilfunknetzbetreiber in den Markt eingetreten und ist seitdem als aggressivster und innovativster Marktteilnehmer die Triebkraft für den Wettbewerb. So gilt Three allgemein als Anbieter mit den wettbewerbsfähigsten Preisen und war der erste Mobilfunknetzbetreiber, der 4G ohne Zusatzkosten anbot. Ferner hat Three beliebte Angebote wie kostenloses internationales Roaming eingeführt und als erstes Netz im Vereinigten Königreich einen Dienst mit der neuen Technologie "Voice over LTE" ins Angebot genommen. Trotz des späten Eintritts in den Mobilfunkmarkt des Vereinigten Königreichs ist es Three – wie unabhängige Analysen bestätigten – gelungen, einen guten Netzdienst anzubieten, besonders in Bezug auf Netzzuverlässigkeit und Leistungen des mobilen Internets. Der Marktanteil von Three in Bezug auf Abonnenten steigt beständig, was sonst nur für O2 gilt. Rolle von O2 O2 hat eine starke Stellung mit hohem Markenwert und gutem Ruf. Das Unternehmen ist nach Einnahmen der zweitgrößte und nach Abonnentenzahl der größte Mobilfunkbetreiber (bei Einbeziehung des Anteils am Joint Venture Tesco Mobile). Der Marktanteil von O2 nach Abonnenten nimmt beständig zu. Rolle virtueller Mobilfunknetzbetreiber „Virtuelle“ Mobilfunknetzbetreiber sind nicht Eigentümer der Netze, die sie für die Erbringung von Mobilfunkleistungen für Verbraucher im Vereinigten Königreich nutzen. Sie schließen stattdessen Vereinbarungen mit einem der Mobilfunknetzbetreiber über den Zugang zu dessen Netz zu Vorleistungspreisen. Die Kommission gelangte zu dem Schluss, dass die Fähigkeit virtueller Mobilfunknetzbetreiber, auf dem Mobilfunk-Endkundenmarkt im Vereinigten Königreich im Wettbewerb zu bestehen, bereits heute begrenzt ist. Wie die Untersuchung der Kommission ergeben hat, fällt es virtuellen Mobilfunkbetreibern im Vereinigten Königreich – auch so bekannten Anbietern wie Virgin Media – schwer, in Bezug auf Daten (besonders große Datenpakete) und Innovationen (z. B. 4G-Leistungen und ganz neue Technologien) erfolgreich zu konkurrieren, da sie von den Konditionen abhängig sind, die ihnen der abwickelnde Mobilfunknetzbetreiber für den Zugang auf Vorleistungsebene bietet. Das Vorgehen der Kommission bei Fusionskontrollverfahren auf Mobilfunkmärkten Ziel der EU-Fusionskontrolle ist es, dafür zu sorgen, dass Zusammenschlüsse in der Europäischen Union nicht zu einer Schwächung des Wettbewerbs führen. Auf den Mobilfunkmärkten gewährleistet wirksamer Wettbewerb faire Preise und hochwertige Netze und ist eine Triebfeder für Innovationen. Mobilfunkbetreiber sind in der EU weiterhin innerhalb nationaler Märkte tätig, da unter anderem die Regulierung im Telekommunikationsbereich und die Frequenzzuteilung noch immer stark auf nationaler Ebene stattfinden. Die Prüfung eines Zusammenschlusses in dieser Branche durch die Kommission steht folglich nach wie vor mit den nationalen Märkten im Zusammenhang. Die Schaffung eines wirklich integrierten digitalen Binnenmarktes gehört zu den obersten Prioritäten der Kommission. Die Kommission untersucht jeden Fall stets für sich genommen und anhand des jeweiligen Sachverhalts. Es gibt keine „magische Anzahl“ von Mobilfunknetzbetreibern, die gewährleisten würde, dass der Wettbewerb auf einem Mobilfunkmarkt funktioniert. Ausschlaggebend sind vielmehr die spezifischen Merkmale des fraglichen nationalen Marktes. Stellt die Kommission Wettbewerbsbedenken fest, können die Parteien Abhilfemaßnahmen vorschlagen, die die Bedenken der Kommission vollständig ausräumen müssen. Durch strukturelle Maßnahmen werden Wettbewerbsbedenken in der Regel endgültig beseitigt. Es gibt daher gute Gründe dafür, strukturellen Abhilfemaßnahmen den Vorzug zu geben, wenn die beteiligten Unternehmen auf demselben Markt tätig sind: Die Umsetzung kann leicht gemessen werden und erfordert – anders als bei verhaltensbezogenen Abhilfemaßnahmen – keine künftige Überwachung, die sich sehr komplex und langwierig gestalten kann. Unterschiede zu vorangegangenen Fusionen im Mobilfunkbereich Die geplante Übernahme von O2 durch Hutchison weist einige besondere Merkmale auf, die sie klar von vorangegangenen Zusammenschlüssen in anderen Mitgliedstaaten (Österreich, Dänemark, Irland und Deutschland) unterscheidet, durch die die Zahl der Mobilfunknetzbetreiber ebenfalls von vier auf drei gesunken ist. Insbesondere hätte das neu aufgestellte Unternehmen Vereinbarungen über die gemeinsame Netznutzung mit beiden verbleibenden Netzbetreibern, EE und Vodafone, gehabt. Die geplante Übernahme hätte sich folglich auf die gesamte Mobilfunkinfrastruktur im Vereinigten Königreich ausgewirkt. Die Störung der bestehenden Vereinbarungen über die gemeinsame Netznutzung im Vereinigten Königreich hätte die künftige Entwicklung der Mobilfunkinfrastruktur beispielsweise hinsichtlich des Aufbaus der nächsten Technologiegeneration wie 5G zum Nachteil der Verbraucher und Unternehmen behindert. Konsolidierung und Investitionen Nach den Erfahrungen der Kommission ist der wirksame Wettbewerb auf den Telekommunikationsmärkten die Triebfeder für Innovationen, da jeder Anbieter durch hochwertigere Leistungen und niedrigere Preise mehr Kunden gewinnen möchte als seine Konkurrenten. Forschungsergebnisse deuten darauf hin, dass eine Verringerung der Anzahl der Mobilfunknetzbetreiber von vier auf drei auf einem nationalen Mobilfunkmarkt in der EU zu höheren Verbraucherpreisen führen kann, hingegen legen sie nicht nahe, dass daraus mehr Investitonen pro Abonnent entstehen. Anders ausgedrückt, die Verringerung scheint nicht zu deutlich höheren Gesamtinvestitionen auf dem Markt zu führen. Die Prüfung der geplanten Übernahme von O2 durch Hutchison untermauert diesen Standpunkt. Ferner stellt die Kommission fest, dass – wie im Vereinigten Königreich der Fall – Mobilfunknetzbetreiber Mobilfunknetze gemeinsam nutzen, die Kosten für den Netzaufbau teilen und von großen, effizienten Netzen profitieren können, ohne dass eine Konsolidierung notwendig wäre. Effizienzvorteile Die Kommission berücksichtigt bei ihrer Prüfung des Zusammenschlusses auch die Vorteile, die entstehen können, wie beispielsweise die Auswirkungen auf die Netzqualität. So kann sie nach bestimmten, in der EUFusionskontrollverordnung festgelegten Kriterien prüfen, ob die Effizienzvorteile eines Zusammenschlusses schwerer wiegen würden als der Schaden für die Verbraucher. Die Effizienzvorteile müssen sich ferner unmittelbar aus dem Zusammenschluss ergeben und die Kommission muss hinreichend sicher sein können, dass die Vorteile tatsächlich entstehen und in welchem Umfang. Im Fall der geplanten Übernahme von O2 durch Hutchison hat die Kommission die von Hutchison geltend gemachten Effizienzvorteile geprüft und ist zu dem Schluss gelangt, dass sie die Kriterien nicht erfüllen. Die von Hutchison angeführten Effizienzvorteile beruhten hauptsächlich auf der Integration der Netze der Anbieter Three und O2. Ob diese Effizienzvorteile tatsächlich entstehen würden, war ungewiss. Wenn sie entstanden wären, dann erst allmählich und einige Jahre nach dem Zusammenschluss, in vollem Umfang sogar noch später. Die Kommission konnte daher nicht zu dem Ergebnis kommen, dass die geltend gemachten Effizienzvorteile schwerer wiegen könnten als der für die Verbraucher entstehende Schaden, der sich unmittelbar nach dem Zusammenschluss durch den schwächeren Wettbewerb auf dem Markt ergeben hätte. MEMO/16/1705 Kontakt für die Medien: Ricardo CARDOSO (+32 2 298 01 00) Yizhou REN (+32 2 299 48 89) Kontakt für die Öffentlichkeit: Europe Direct – telefonisch unter 00 800 67 89 10 11 oder per E-Mail
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