Vorvertragliche Informationen für den Verbraucher A. Allgemeine

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Vorvertragliche Informationen für den Verbraucher
- Vertrag über eine LzO MasterCard/LzO VISA CARD oder über eine LzO MasterCard Basis/LzO
VISA CARD Basis Diese Informationen gelten bis auf weiteres und stehen
nur in deutscher Sprache zur Verfügung.
Stand: 15.05.2016
A. Allgemeine Informationen
Name und Anschrift der Sparkasse
Zentrale
Landessparkasse zu Oldenburg
Zuständige Filiale (soweit bereits bekannt)
Berliner Platz 1
26123 Oldenburg
Telefon:
0441 2300
Telefon:
Telefax:
0441 230-1000
Telefax:
E-Mail:
[email protected]
E-Mail:
Name und Anschrift des für die Sparkasse handelnden Vermittlers/Dienstleisters (soweit vorhanden)
Gesetzlich Vertretungsberechtigte der Sparkasse
Vorstand:
Gerhard Fiand
Michael Thanheiser (stellvertretender Vorsitzender), Jürgen Rauber, Olaf Hemker
Hauptgeschäftstätigkeit der Sparkasse
Die Sparkasse betreibt alle banküblichen Geschäfte (insbesondere Kreditgeschäft, Kontoführung, Einlagengeschäft, Wertpapier- und
Depotgeschäft, Zahlungsverkehr u. Ä.), soweit das Sparkassengesetz, die Sparkassensatzung oder andere gesetzliche Regelungen keine
Einschränkungen vorsehen.
Kartensperre
Wählen Sie bei Verlust oder Diebstahl Ihrer Karte den Sperr-Notruf 116 116. Bei Anrufen aus dem Ausland ergänzen Sie die dort gültige
Landesvorwahl für Deutschland (z. B. +49 116 116). In Deutschland ist der Sperr-Notruf kostenfrei. Bei Anrufen aus dem Ausland richten sich
die Gebühren nach den Preisen des jeweiligen ausländischen Anbieters/Netzbetreibers.
Zuständige Aufsichtsbehörde
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht,
Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn und Marie-Curie-Straße 24-28, 60439 Frankfurt am Main (Internet: www.bafin.de)
Eintragung im Handelsregister
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
HRA 3568 beim Amtsgericht Oldenburg
DE 117472041
Vertragssprache
Maßgebliche Sprache für dieses Vertragsverhältnis und die Kommunikation mit dem Karteninhaber während der Laufzeit des Vertrages ist
Deutsch.
Rechtsordnung/Gerichtsstand
Auf die Geschäftsbeziehung findet deutsches Recht Anwendung, sofern dem nicht zwingende gesetzliche Regelungen entgegenstehen. Es
gibt keine vertragliche Gerichtsstandsklausel.
Außergerichtliche Streitschlichtung
Bei Streitigkeiten aus der Anwendung
1. der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen,
2. der §§ 491 - 509 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Verbraucherdarlehen) oder
3. der §§ 675 c - 676 c des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Zahlungsdienste)
kann sich der Kunde an die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete Schlichtungsstelle wenden. Die Verfahrensordnung ist bei der
Deutschen Bundesbank erhältlich. Die Adresse lautet: Deutsche Bundesbank, Schlichtungsstelle, Postfach 11 12 32, 60047 Frankfurt am
Main
Zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten mit der Sparkasse besteht für den Kunden zudem die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle
beim Sparkassenverband Niedersachsen anzurufen. Das Anliegen ist schriftlich an folgende Anschrift zu richten: Sparkassenverband
Niedersachsen, Schlichtungsstelle, Schiffgraben 6 - 8, 30159 Hannover
Näheres regelt die Verfahrensordnung der Schlichtungsstelle des Sparkassenverbandes Niedersachsen, die auf Wunsch zur Verfügung
gestellt wird. Bei behaupteten Verstößen gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, die §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs
oder Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch kann darüber hinaus Beschwerde bei der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht, Postfach 12 53, 53002 Bonn, eingelegt werden.
Hinweise zum Bestehen einer freiwilligen Einlagensicherung
Die Sparkasse ist dem Sicherungssystem der Deutschen Sparkassen-Finanzgruppe angeschlossen.
B. Informationen zum Vertrag LzO MasterCard/LzO VISA CARD / LzO MasterCard
Basis/LzO VISA CARD Basis
Wesentliche Leistungsmerkmale
Mit der von der Sparkasse ausgegebenen LzO MasterCard/LzO VISA CARD (nachfolgend Kreditkarte) kann der Karteninhaber (Haupt- oder
Zusatzkarteninhaber) im Inland - und als weitere Dienstleistung auch im Ausland - im MasterCard Verbund/Visa-Verbund bei
Vertragsunternehmen Waren und Dienstleistungen bargeldlos bezahlen und zusätzlich im Rahmen des Bargeldservices an Geldautomaten
Bargeld beziehen. Bei der LzO MasterCard Basis/LzO VISA CARD Basis (nachfolgend Prepaidkarte) steht die Nutzung dieser
Dienstleistungen unter dem Vorbehalt, dass sich ausreichendes Guthaben auf dem Kartenkonto befindet. Die Vertragsunternehmen und die
Geldautomaten im Rahmen des Bargeldservices sind an den Akzeptanzsymbolen zu erkennen, die auf der Kreditkarte zu sehen sind. Soweit
mit der Kreditkarte zusätzliche Leistungen (z. B. Versicherungen) verbunden sind, wird der Karteninhaber hierüber gesondert informiert.
Preise
Für die Nutzung der Kreditkarte (Hauptkarte) berechnen wir ein Jahresentgelt wie folgt:
- LzO MasterCard: 24,00 EUR pro Jahr
- LzO MasterCard Gold: 66,00 EUR pro Jahr
- LzO MasterCard Basis: 24,00 EUR pro Jahr
- LzO MasterCard Platinum: 200,00 EUR pro Jahr
- LzO VISA CARD: 24,00 EUR pro Jahr
- LzO VISA CARD Gold: 66,00 EUR pro Jahr
- LzO VISA CARD Basis: 24,00 EUR pro Jahr
- LzO VISA CARD Platinum: 200,00 EUR pro Jahr
Die Änderung von Entgelten während der Laufzeit des Kreditkartenvertrages erfolgt nach Maßgabe der entsprechenden
Kreditkarten-Kundenbedingungen.
Vereinbarung von Betragsobergrenzen
Es besteht die Möglichkeit für die monatliche Nutzung der Kreditkarte sowie gesondert für den Einsatz der Kreditkarte an Geldausgabeautomaten einen täglichen Verfügungsrahmen zu vereinbaren. Die Vereinbarung wird bei Abschluss des Kreditkartenvertrages getroffen. Der
Karteninhaber kann mit der Sparkasse eine Änderung des Verfügungsrahmens oder des täglichen Verfügungsrahmens vereinbaren.
Weitere vom Kunden zu zahlende Steuern und Kosten
Soweit im Rahmen der Kontoführung Guthabenzinsen anfallen, sind diese Einkünfte steuerpflichtig. Bei Fragen sollte sich der Karteninhaber
an die für ihn zuständige Steuerbehörde bzw. seinen steuerlichen Berater wenden. Dies gilt insbesondere, wenn er im Ausland steuerpflichtig
ist. Kosten, die nicht von der Sparkasse abgeführt oder in Rechnung gestellt werden (z. B. für Telefon, Internet, Porti), hat der Karteninhaber
selbst zu tragen.
Zusätzliche Telekommunikationskosten
Darüber hinaus gehende Telekommunikationskosten werden seitens der Sparkasse nicht in Rechnung gestellt.
Leistungsvorbehalt
Der Karteninhaber darf seine Kreditkarte nur innerhalb des mitgeteilten monatlichen Verfügungsrahmens nutzen, seine Prepaidkarte nur im
Verfügungsrahmen seines zuvor auf das Kartenkonto überwiesenen Kartenguthabens. Innerhalb des jeweiligen Verfügungsrahmens gilt für
den Bargeldservice das mitgeteilte tägliche Verfügungslimit.
Zahlung und Erfüllung des Vertrages
Zahlung der Entgelte durch den Karteninhaber
Die anfallenden Entgelte werden auf dem Kreditkartenkonto wie folgt belastet:
- Jahrespreis jährlich im Voraus.
- Transaktionsbezogene Einzelentgelte nach Ausführung der Transaktion.
Die Abrechnung der Kreditkartenumsätze erfolgt über das vom Karteninhaber benannte Girokonto. Die Kartenumsätze werden zu dem mit
dem Karteninhaber vereinbarten Zeitpunkt fällig und dem Girokonto belastet. Verfügungen mit der Prepaidkarte werden mit dem Guthaben
auf dem Kreditkartenkonto verrechnet.
Erfüllung
Vom Karteninhaber veranlasste Kartenzahlungen erfüllt die Sparkasse durch Zahlung im Rahmen des MasterCard Verbundes/Visa
Verbundes an das Vertragsunternehmen als Akzeptanten der Kartenzahlung.
Vertragliche Kündigungsregeln
Der Kreditkartenvertrag (Kreditkarte und Prepaidkarte) kann vom Karteninhaber jederzeit, von der Sparkasse mit einer Frist von zwei
Monaten, jeweils zum Monatsende, gekündigt werden. Die Sparkasse kann den Kreditkartenvertrag fristlos kündigen, wenn ein wichtiger
Grund vorliegt, durch den die Fortsetzung des Kreditkartenvertrages auch unter angemessener Berücksichtigung der berechtigten Belange
des Karteninhabers für die Sparkasse unzumutbar ist. Ein solcher Grund liegt bei der Kreditkarte insbesondere vor, wenn der Karteninhaber
unrichtige Angaben über seine Vermögenslage gemacht hat oder eine wesentliche Verschlechterung seiner Vermögenslage eintritt oder
einzutreten droht und dadurch die Erfüllung der Verbindlichkeiten aus dem Kreditkartenvertrag gegenüber der Sparkasse wesentlich
gefährdet ist. Mit Wirksamwerden der Kündigung darf die Kreditkarte nicht mehr benutzt werden; ein bestehendes Guthaben der Prepaidkarte
wird dem im Kartenantrag angegebenen Korrespondenzkonto gutgeschrieben.
Mindestlaufzeit des Vertrages
Keine
Sonstige vertragliche Vereinbarungen zur Nutzung der Kreditkarte/Prepaidkarte, zur Abrechnung von Entgelten und zu
Verfügungen mittels der Karte, zu Schutz- und Abhilfemaßnahmen sowie zu Änderungen der Bedingungen des Kartenvertrages
Für die Kreditkarte gelten die Regelungen der Bedingungen für die LzO MasterCard/LzO VISA CARD, für die Prepaidkarte gelten die
Bedingungen für die LzO MasterCard Basis/LzO VISA CARD Basis. Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Sparkassen.
Zugang zu Vertragsbedingungen und vorvertraglichen Informationen während der Vertragslaufzeit
Während der Vertragslaufzeit kann der Karteninhaber jederzeit die Übermittlung der Vertragsbedingungen sowie dieser vorvertraglichen
Informationen einschließlich der besonderen Bedingungen und der Allgemeinen Bedingungen Sparkassen und des speziellen Auszugs aus
dem Preis- und Leistungsverzeichnis verlangen.
Gültigkeit der Informationen
Etwaige Befristungen ergeben sich aus den beigefügten Unterlagen.
C. Informationen über die Besonderheiten des Fernabsatzvertrages
Information zum Zustandekommen des Kreditkartenvertrages im Fernabsatz
Der Kunde gibt gegenüber der Sparkasse ein ihn bindendes Angebot auf Abschluss des Kreditkartenvertrages ab, indem er das ausgefüllte
und unterzeichnete bzw. das mit den Sicherungsmitteln PIN und TAN freigegebene Formular für den Antrag auf Ausstellung einer Kreditkarte
an die Sparkasse übermittelt und dieses ihr zugeht. Der Kreditkartenvertrag kommt zustande, wenn die Sparkasse - gegebenenfalls nach der
erforderlichen Identitätsprüfung des Karteninhabers - die Kreditkarte an den Karteninhaber versendet.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Der Karteninhaber kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail)
widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung der
Informationspflichten der Sparkasse gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB, sowie der Pflichten der Sparkasse
gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Der Widerruf ist zu richten an:
Landessparkasse zu Oldenburg
Berliner Platz 1
26123 Oldenburg
Fax: 0441 230-1000
E-Mail: [email protected]
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B.
Zinsen) herauszugeben. Überzieht der Karteninhaber sein Konto ohne eingeräumte Überziehungsmöglichkeit, kann die Sparkasse von ihm
über die Rückzahlung des Betrags der Überziehung oder Überschreitung hinaus weder Kosten noch Zinsen verlangen, wenn die Sparkasse
nicht ordnungsgemäß über die Bedingungen und Folgen der Überziehung oder Überschreitung (z. B. anwendbarer Sollzinssatz, Kosten)
informiert hat. Kann der Karteninhaber der Sparkasse die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) nicht oder
teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, muss er der Sparkasse insoweit ggf.
Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass der Karteninhaber die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum
Widerruf gleichwohl erfüllen muss. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist
beginnt für den Karteninhaber mit der Absendung seiner Widerrufserklärung, für die Sparkasse mit deren Empfang.
Besonderer Hinweis
Das Widerrufsrecht des Karteninhabers erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Karteninhabers vollständig erfüllt ist, bevor der Karteninhaber sein Widerrufsrecht ausgeübt hat. Bei Widerruf dieses Fernabsatzvertrags über eine
Finanzdienstleistung ist der Karteninhaber auch an den hinzugefügten Fernabsatzvertrag nicht mehr gebunden, wenn dieser Vertrag eine
weitere Dienstleistung der Sparkasse oder eines Dritten auf der Grundlage einer Vereinba- rung zwischen der Sparkasse und dem Dritten
zum Gegenstand hat.
Ende der Widerrufsbelehrung
Ihre Landessparkasse zu Oldenburg