¿ Vorvertragliche Informationen für den Verbraucher - Vertrag über eine MasterCard/Visa Card Diese Informationen gelten bis auf weiteres und stehen nur in deutscher Sprache zur Verfügung. Stand: 09.05.2016 A. Allgemeine Informationen Name und Anschrift der Sparkasse Zentrale Kreissparkasse Biberach Zuständige Filiale (soweit bereits bekannt) Zeppelinring 27 - 29 88400 Biberach Telefon: 07351 570-2020 Telefon: Telefax: 07351 570-2340 Telefax: E-Mail: [email protected] E-Mail: Name und Anschrift des für die Sparkasse handelnden Vermittlers/Dienstleisters (soweit vorhanden) Gesetzlich Vertretungsberechtigte der Sparkasse Vorstand: Günther Wall Thomas Jakob, Joachim Trapp Hauptgeschäftstätigkeit der Sparkasse Die Sparkasse betreibt alle banküblichen Geschäfte (insbesondere Kreditgeschäft, Kontoführung, Einlagengeschäft, Wertpapier- und Depotgeschäft, Zahlungsverkehr u. Ä.), soweit das Sparkassengesetz, die Sparkassensatzung oder andere gesetzliche Regelungen keine Einschränkungen vorsehen. Kartensperre Wählen Sie bei Verlust oder Diebstahl Ihrer Karte den Sperr-Notruf 116 116. Bei Anrufen aus dem Ausland ergänzen Sie die dort gültige Landesvorwahl für Deutschland (z. B. +49 116 116). In Deutschland ist der Sperr-Notruf kostenfrei. Bei Anrufen aus dem Ausland richten sich die Gebühren nach den Preisen des jeweiligen ausländischen Anbieters/Netzbetreibers. Zuständige Aufsichtsbehörde Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn und Marie-Curie-Straße 24-28, 60439 Frankfurt am Main (Internet: www.bafin.de) Eintragung im Handelsregister Umsatzsteuer-Identifikationsnummer HRA 640983 beim Amtsgericht Ulm DE144889668 Vertragssprache Maßgebliche Sprache für dieses Vertragsverhältnis und die Kommunikation mit dem Karteninhaber während der Laufzeit des Vertrages ist Deutsch. Rechtsordnung/Gerichtsstand Auf die Geschäftsbeziehung findet deutsches Recht Anwendung, sofern dem nicht zwingende gesetzliche Regelungen entgegenstehen. Es gibt keine vertragliche Gerichtsstandsklausel. Außergerichtliche Streitschlichtung Der Sparkassenverband Baden-Württemberg hat zur Klärung und Vermittlung bei Meinungsverschiedenheiten zwischen den ihm angeschlossenen Sparkassen und Verbundunternehmen und deren Kunden eine Schlichtungsstelle eingerichtet. Näheres regelt die "Schlichtungsordnung des Sparkassenverbandes Baden-Württemberg", die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Beschwerde ist schriftlich an die Schlichtungsstelle beim Sparkassenverband Baden-Württemberg, Am Hauptbahnhof 2, 70173 Stuttgart zu richten. Hinweise zum Bestehen einer freiwilligen Einlagensicherung Die Sparkasse ist dem Sicherungssystem der Deutschen Sparkassen-Finanzgruppe angeschlossen. B. Informationen zum Vertrag über eine MasterCard/Visa Card Wesentliche Leistungsmerkmale Mit der von der Sparkasse ausgegebenen MasterCard/Visa Card (nachfolgend Kreditkarte) kann der Karteninhaber (Haupt- oder Zusatzkarteninhaber) im Inland - und als weitere Dienstleistung auch im Ausland - im MasterCard Verbund/Visa-Verbund bei Vertragsunternehmen Waren und Dienstleistungen bargeldlos bezahlen und zusätzlich im Rahmen des Bargeldservices an Geldautomaten Bargeld beziehen. Die Vertragsunternehmen und die Geldautomaten im Rahmen des Bargeldservices sind an den Akzeptanzsymbolen zu erkennen, die auf der Kreditkarte zu sehen sind. Soweit mit der Kreditkarte zusätzliche Leistungen (z. B. Versicherungen) verbunden sind, wird der Karteninhaber hierüber gesondert informiert. Preise Für die Nutzung der Kreditkarte (Hauptkarte) berechnen wir ein Jahresentgelt wie folgt: - MasterCard Standard: 25,00 EUR pro Jahr - MasterCard Gold: 50,00 EUR pro Jahr - Visa Card: 25,00 EUR pro Jahr - Visa Card Gold: 50,00 EUR pro Jahr Die Änderung von Entgelten während der Laufzeit des Kreditkartenvertrages erfolgt nach Maßgabe der entsprechenden Kreditkarten-Kundenbedingungen. Vereinbarung von Betragsobergrenzen Es besteht die Möglichkeit für die monatliche Nutzung der Kreditkarte sowie gesondert für den Einsatz der Kreditkarte an Geldausgabeautomaten einen täglichen Verfügungsrahmen zu vereinbaren. Die Vereinbarung wird bei Abschluss des Kreditkartenvertrages getroffen. Der Karteninhaber kann mit der Sparkasse eine Änderung des Verfügungsrahmens oder des täglichen Verfügungsrahmens vereinbaren. Weitere vom Kunden zu zahlende Steuern und Kosten Soweit im Rahmen der Kontoführung Guthabenzinsen anfallen, sind diese Einkünfte steuerpflichtig. Bei Fragen sollte sich der Karteninhaber an die für ihn zuständige Steuerbehörde bzw. seinen steuerlichen Berater wenden. Dies gilt insbesondere, wenn er im Ausland steuerpflichtig ist. Kosten, die nicht von der Sparkasse abgeführt oder in Rechnung gestellt werden (z. B. für Telefon, Internet, Porti), hat der Karteninhaber selbst zu tragen. Zusätzliche Telekommunikationskosten Darüber hinaus gehende Telekommunikationskosten werden seitens der Sparkasse nicht in Rechnung gestellt. Leistungsvorbehalt Der Karteninhaber darf seine Kreditkarte nur innerhalb des mitgeteilten monatlichen Verfügungsrahmens nutzen. Innerhalb des jeweiligen Verfügungsrahmens gilt für den Bargeldservice das mitgeteilte tägliche Verfügungslimit. Zahlung und Erfüllung des Vertrages Zahlung der Entgelte durch den Karteninhaber Die anfallenden Entgelte werden auf dem Kreditkartenkonto wie folgt belastet: - Jahrespreis jährlich im Voraus. - Transaktionsbezogene Einzelentgelte nach Ausführung der Transaktion. Die Abrechnung der Kreditkartenumsätze erfolgt über das vom Karteninhaber benannte Girokonto. Die Kartenumsätze werden zu dem mit dem Karteninhaber vereinbarten Zeitpunkt fällig und dem Girokonto belastet. Erfüllung Vom Karteninhaber veranlasste Kartenzahlungen erfüllt die Sparkasse durch Zahlung im Rahmen des MasterCard Verbundes/Visa Verbundes an das Vertragsunternehmen als Akzeptanten der Kartenzahlung. Vertragliche Kündigungsregeln Der Kreditkartenvertrag kann vom Karteninhaber jederzeit, von der Sparkasse mit einer Frist von zwei Monaten, jeweils zum Monatsende, gekündigt werden. Die Sparkasse kann den Kreditkartenvertrag fristlos kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, durch den die Fortsetzung des Kreditkartenvertrages auch unter angemessener Berücksichtigung der berechtigten Belange des Karteninhabers für die Sparkasse unzumutbar ist. Ein solcher Grund liegt bei der Kreditkarte insbesondere vor, wenn der Karteninhaber unrichtige Angaben über seine Vermögenslage gemacht hat oder eine wesentliche Verschlechterung seiner Vermögenslage eintritt oder einzutreten droht und dadurch die Erfüllung der Verbindlichkeiten aus dem Kreditkartenvertrag gegenüber der Sparkasse wesentlich gefährdet ist. Mit Wirksamwerden der Kündigung darf die Kreditkarte nicht mehr benutzt werden. Mindestlaufzeit des Vertrages Keine Sonstige vertragliche Vereinbarungen zur Nutzung der Kreditkarte, zur Abrechnung von Entgelten und zu Verfügungen mittels der Karte, zu Schutz- und Abhilfemaßnahmen sowie zu Änderungen der Bedingungen des Kartenvertrages Für die Kreditkarte gelten die Regelungen der Bedingungen für die MasterCard/Visa Card. Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Sparkassen. Zugang zu Vertragsbedingungen und vorvertraglichen Informationen während der Vertragslaufzeit Während der Vertragslaufzeit kann der Karteninhaber jederzeit die Übermittlung der Vertragsbedingungen sowie dieser vorvertraglichen Informationen einschließlich der besonderen Bedingungen und der Allgemeinen Bedingungen Sparkassen und des speziellen Auszugs aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis verlangen. Gültigkeit der Informationen Etwaige Befristungen ergeben sich aus den beigefügten Unterlagen. C. Informationen über die Besonderheiten des Fernabsatzvertrages Information zum Zustandekommen des Kreditkartenvertrages im Fernabsatz Der Kunde gibt gegenüber der Sparkasse ein ihn bindendes Angebot auf Abschluss des Kreditkartenvertrages ab, indem er das ausgefüllte und unterzeichnete bzw. das mit den Sicherungsmitteln PIN und TAN freigegebene Formular für den Antrag auf Ausstellung einer Sparkassen-Kreditkarte an die Sparkasse übermittelt und dieses ihr zugeht. Der Kreditkartenvertrag kommt zustande, wenn die Sparkasse gegebenenfalls nach der erforderlichen Identitätsprüfung des Karteninhabers - die Sparkassen-Kreditkarte an den Karteninhaber versendet. Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Der Karteninhaber kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung der Informationspflichten der Sparkasse gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB, sowie der Pflichten der Sparkasse gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Kreissparkasse Biberach Zeppelinring 27 - 29 88400 Biberach Fax: 07351 570-2340 E-Mail: [email protected] Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Überzieht der Karteninhaber sein Konto ohne eingeräumte Überziehungsmöglichkeit, kann die Sparkasse von ihm über die Rückzahlung des Betrags der Überziehung oder Überschreitung hinaus weder Kosten noch Zinsen verlangen, wenn die Sparkasse nicht ordnungsgemäß über die Bedingungen und Folgen der Überziehung oder Überschreitung (z. B. anwendbarer Sollzinssatz, Kosten) informiert hat. Kann der Karteninhaber der Sparkasse die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, muss er der Sparkasse insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass der Karteninhaber die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen muss. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Karteninhaber mit der Absendung seiner Widerrufserklärung, für die Sparkasse mit deren Empfang. Besonderer Hinweis Das Widerrufsrecht des Karteninhabers erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Karteninhabers vollständig erfüllt ist, bevor der Karteninhaber sein Widerrufsrecht ausgeübt hat. Bei Widerruf dieses Fernabsatzvertrags über eine Finanzdienstleistung ist der Karteninhaber auch an den hinzugefügten Fernabsatzvertrag nicht mehr gebunden, wenn dieser Vertrag eine weitere Dienstleistung der Sparkasse oder eines Dritten auf der Grundlage einer Vereinba- rung zwischen der Sparkasse und dem Dritten zum Gegenstand hat. Ende der Widerrufsbelehrung Ihre Kreissparkasse Biberach
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