Die Gemeinde Spiez liegt am Südufer des Thunersees in der schönsten Bucht Europas. Sie besteht aus den fünf Bäuerten Spiez, Spiezwiler, Hondrich, Faulensee und Einigen. Die Gemeindeverwaltung ist Arbeitgeberin von ca. 130 Mitarbeitenden, die in insgesamt sechs Abteilungen Verantwortung übernehmen. Als Dienstleisterin ist die Gemeindeverwaltung beauftragt, Aufgaben zu Gunsten der Bürgerinnen und Bürger zu erbringen. Die Abteilung Bau, bestehend aus den Fachbereichen Hochbau/Baupolizei, Raumplanung, Tiefbau, Umwelt und dem Werkhof, ist für die planungs-, bau- und umweltrechtlichen Belange, das Baubewilligungsverfahren, den Ausbau und Werterhalt der öffentlichen Infrastrukturanlagen sowie den Umweltschutz zuständig. Projektleiter/in Tiefbau (80 - 100%) In dieser Funktion leiten Sie als Bauherrenvertreter/in unsere Projekte im Strassenbau, in der Abwasserentsorgung und im Wasserbau/Hochwasserschutz. Zudem führen sie unser Strassenunterhaltsmanagement, beraten Bauherrschaften, Ingenieure etc. bei Fragen zu Baulanderschliessungen und dem Gewässerschutz. Bei Bedarf nehmen Sie an Sitzungen der Planungs-, Umwelt- und Baukommission teil und vertreten dabei Ihre Geschäfte aus dem Fachbereich Tiefbau. Für diese spannende Aufgabe bringen Sie einen Berufsabschluss als Bauzeichner, Bauingenieur oder verwandter Fachrichtung mit. Eine Zusatzausbildung im Bereich Bauleitung / Projektmanagement oder ähnliches dient Ihnen bei den anspruchsvollen Aufgaben. Sie sind schreibgewandt und schrecken vor administrativen Aufgaben nicht zurück. Wir wünschen uns eine kommunikative, kooperations- und entscheidungsfreudige Person mit hoher Sozialkompetenz. Mit Interesse erwarten wir Ihre Bewerbung vorzugsweise elektronisch an [email protected] oder per Post an die Gemeindeverwaltung Spiez, Personaldienst, Sonnenfelsstrasse 4, 3700 Spiez. Für Informationen steht Ihnen der Abteilungsleiter Bau, Herr Roland Dietrich 033 655 33 71 gerne zur Verfügung. Eckdaten: Stellenantritt: Befristung: Anstellungsbedingungen: Bewerbungsfrist: ab sofort oder nach Vereinbarung keine nach kantonalen und gemeindeinternen Richtlinien 29.05.2016
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