Betriebliche Gesundheitsförderung / 500 EUR pro Arbeitnehmer für

Betriebliche Gesundheitsförderung / 500 EUR pro Arbeitnehmer für
Gesundheitsförderung
Jeder Arbeitgeber hat die Möglichkeit zusätzlich zum Entgelt steuer- und
beitragsfreie Zuschüsse zur Gesundheitsförderung an die Beschäftigten zu zahlen.
Diese betrieblichen Gesundheitsförderung sind in Höhe von 500 EUR pro
Arbeitnehmer und Kalenderjahr steuerfrei (§ 3 Nr. 34 EStG) und damit auch
beitragsfrei zu Sozialversicherung.
Der Arbeitnehmer (Kursteilnehmer des Qi Gong Zentrums Dresden) kann bei
seinem Arbeitgeber das sogenannte Gesundheitsticket beantragen.
Das Gesundheitsticket ist ein akzeptiertes Zahlungsmittel im bundesweiten
Netzwerk zertifizierter Gesundheitsanbieter. Das Qi Gong Zentrum Dresden ist hier
akkreditiert. Mit dem Gesundheitsticket kann jeder Teilnehmer des Qi Gong
Zentrums Dresden Kurse im Wert von 500 EUR besuchen. Auf der Internetseite
Gesundheitsticket wird erläutert, wie ihr Arbeitgeber das Gesundheitsticket für
seine Mitarbeiter beantragt. Somit fördert ihr Arbeitgeber nicht nur seine Mitarbeiter,
sondern spart Steuern in Höhe von 500 EUR.
www.betriebliches-gesundheitsticket.de