Betriebliche Gesundheitsförderung / 500 EUR pro Arbeitnehmer für Gesundheitsförderung Jeder Arbeitgeber hat die Möglichkeit zusätzlich zum Entgelt steuer- und beitragsfreie Zuschüsse zur Gesundheitsförderung an die Beschäftigten zu zahlen. Diese betrieblichen Gesundheitsförderung sind in Höhe von 500 EUR pro Arbeitnehmer und Kalenderjahr steuerfrei (§ 3 Nr. 34 EStG) und damit auch beitragsfrei zu Sozialversicherung. Der Arbeitnehmer (Kursteilnehmer des Qi Gong Zentrums Dresden) kann bei seinem Arbeitgeber das sogenannte Gesundheitsticket beantragen. Das Gesundheitsticket ist ein akzeptiertes Zahlungsmittel im bundesweiten Netzwerk zertifizierter Gesundheitsanbieter. Das Qi Gong Zentrum Dresden ist hier akkreditiert. Mit dem Gesundheitsticket kann jeder Teilnehmer des Qi Gong Zentrums Dresden Kurse im Wert von 500 EUR besuchen. Auf der Internetseite Gesundheitsticket wird erläutert, wie ihr Arbeitgeber das Gesundheitsticket für seine Mitarbeiter beantragt. Somit fördert ihr Arbeitgeber nicht nur seine Mitarbeiter, sondern spart Steuern in Höhe von 500 EUR. www.betriebliches-gesundheitsticket.de
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