Die Entgeltregelung sowie die Mietregelung für Leihinstrumente der Musikschule Mannheim wird zum 01.05.2016 wie folgt geändert: § 1 Entgelte Für den Besuch der Städtischen Musikschule Mannheim wird pro Semester ein privatrechtliches Entgelt (Schulgeld) nach den vom Gemeinderat aktuell beschlossenen Sätzen erhoben. Für Schülerinnen und Schüler, die nicht Einwohner von Mannheim, Brühl, Edingen-Neckarhausen, Heddesheim oder Ilvesheim sind, erhöht sich das nachfolgend genannte Schulgeld um 30%. Klassenunterricht Elementare Musikpädagogik Wöchentliche Schulgeld Unterrichtszeit für ein monatlicher in Minuten Semester Anteil in Euro in Euro Klassenunterricht ab 13 Teilnehmer Klassenunterricht Eltern-Kind 8-12 Teilnehmer Klassenunterricht 8-12 Teilnehmer Klassenunterricht 5-7 Teilnehmer 45 45 60 45 113,40 145,80 172,80 167,40 18,90 24,30 28,80 27,90 45 45 45 30 232,20 270,00 324,00 216,00 38,70 45,00 54,00 36,00 30 45 60 403,20 604,80 806,40 67,20 100,80 134,40 30 45 45 121,80 172,80 153,00 20,30 28,80 25,50 Ergänzungsfächer ohne Instrumental-/Vokalunterricht 153,00 25,50 Gruppenunterricht Instrumental- und Vokalunterricht Gruppenunterricht 4-6 Teilnehmer Gruppenunterricht 3 Teilnehmer Partnerunterricht 2 Teilnehmer Partnerunterricht 2 Teilnehmer Einzelunterricht Einzelunterricht Einzelunterricht Einzelunterricht Musiktherapie Einzeltherapie Einzeltherapie Gruppentherapie Ergänzungsfächer Nutzungszuschlag für Klavier/Tasteninstrumente (lt. Beschluss des Gemeinderats v. 14.03.1995) Unterrichtsdauer 30 Min. Unterrichtsdauer 45 Min. Unterrichtsdauer 60 Min. Mietregelung für Musikinstrumente Ziff. 3 Höhe der Miete Miete pro Instrument 19,20 28,80 38,40 3,20 4,80 6,40 pro Semester pro Monat 72,00 12,00
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