Tabelle. - Mannheim

Die Entgeltregelung sowie die Mietregelung für Leihinstrumente
der Musikschule Mannheim wird zum 01.05.2016 wie folgt geändert:
§ 1 Entgelte
Für den Besuch der Städtischen Musikschule Mannheim wird pro Semester ein privatrechtliches
Entgelt (Schulgeld) nach den vom Gemeinderat aktuell beschlossenen Sätzen erhoben. Für Schülerinnen und Schüler, die nicht Einwohner von Mannheim, Brühl, Edingen-Neckarhausen,
Heddesheim oder Ilvesheim sind, erhöht sich das nachfolgend genannte Schulgeld um 30%.
Klassenunterricht
Elementare Musikpädagogik
Wöchentliche
Schulgeld
Unterrichtszeit
für ein
monatlicher
in Minuten
Semester
Anteil
in Euro
in Euro
Klassenunterricht ab 13 Teilnehmer
Klassenunterricht Eltern-Kind 8-12 Teilnehmer
Klassenunterricht 8-12 Teilnehmer
Klassenunterricht 5-7 Teilnehmer
45
45
60
45
113,40
145,80
172,80
167,40
18,90
24,30
28,80
27,90
45
45
45
30
232,20
270,00
324,00
216,00
38,70
45,00
54,00
36,00
30
45
60
403,20
604,80
806,40
67,20
100,80
134,40
30
45
45
121,80
172,80
153,00
20,30
28,80
25,50
Ergänzungsfächer ohne Instrumental-/Vokalunterricht
153,00
25,50
Gruppenunterricht
Instrumental- und Vokalunterricht
Gruppenunterricht 4-6 Teilnehmer
Gruppenunterricht 3 Teilnehmer
Partnerunterricht 2 Teilnehmer
Partnerunterricht 2 Teilnehmer
Einzelunterricht
Einzelunterricht
Einzelunterricht
Einzelunterricht
Musiktherapie
Einzeltherapie
Einzeltherapie
Gruppentherapie
Ergänzungsfächer
Nutzungszuschlag für Klavier/Tasteninstrumente
(lt. Beschluss des Gemeinderats v. 14.03.1995)
Unterrichtsdauer 30 Min.
Unterrichtsdauer 45 Min.
Unterrichtsdauer 60 Min.
Mietregelung für Musikinstrumente
Ziff. 3 Höhe der Miete
Miete pro Instrument
19,20
28,80
38,40
3,20
4,80
6,40
pro Semester pro Monat
72,00
12,00