Schadenmeldung WKV plus

R+V Allgemeine Versicherung AG
Raiffeisenplatz 1
65189 Wiesbaden
www.ruv.de
Schadenmeldung zur R+V-ProfiPolice WKV plus
R+V Allgemeine Versicherung AG
Bereich Banken / Kredit
Raiffeisenplatz 1
65189 Wiesbaden
Versicherungsschein-Nr.
Telefax: 0611 533-7249
Straße, Hausnummer
91
Versicherungsnehmer
Name / Firma
Ansprechpartner
PLZ, Ort
Telefon
Telefax
E-Mail
A. Angaben zu Ihrem Kunden / Abnehmer
(genau Firmenbezeichnung beachten)
Name / Firma
Straße, Hausnummer
PLZ, Ort
Telefon
Telefax
R+V Risiko-Nr. Ihres Kunden / Abnehmers (falls bekannt)
Die Geschäftsbeziehung zu diesem Kunden / Abnehmer besteht seit dem
B. Versichertes Ereignis
Zahlungsunfähigkeit Inlandskunde
Nichtzahlungstatbestand Inlandskunde
Zahlungsunfähigkeit Auslandskunde
Protracted Default
C. Aufstellung aller Forderungen, für die eine Versicherungsleistung erwartet wird
Datum der
Lieferung /
Leistung
Rechnungsdatum
Abzusetzende Beträge
Rechnungsbetrag
fällig am
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
Gesamtforderung (ausgefallene Forderung/en) abzüglich anrechenbarer Beträge
Stand 01/2016
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(z. B. Teilzahlungen, Gutschriften,
aufrechenbare Forderungen, Erlöse
aus Eigentumsvorbehalten usw.)
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
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D. Aufstellung aller weiteren Umsätze mit Ihrem Kunden in den letzten 12 Monaten
vor Lieferung/Leistung zu der ersten ausgefallenen Forderung.
(gilt nicht für Neukunden)
Eingang der Zahlung / Teilzahlung
Rechnungsdatum
Rechnungsbetrag
fällig am
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
(die Hingabe von Schecks und Wechseln gilt
erst mit der Bezahlung als Leistung)
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
am
am
am
am
am
am
am
am
am
am
am
am
am
(Sollte der Platz in der Tabelle nicht ausreichen, verwenden Sie bitte dieses Formular als Kopiervorlage.)
E. Für die Schadenbearbeitung erforderliche Informationen und Unterlagen
1.) Haben Sie bereits einen Rechtsanwalt oder ein Inkassobüro zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche
eingeschaltet?
Ja
Nein
2.) (Bau)Vertrag / Auftragsbestätigung zu den ausgefallenen Forderungen [soweit vorhanden].
3.) Bei Insolvenz Ihres Kunden: Kopie des Beschlusses, dass das endgültige Insolvenzverfahren eröffnet
bzw. mangels Masse abgewiesen wurde.
4.) Handelsauskunft über Ihren Kunden, die Sie vor Lieferung/Leistung eingeholt haben. Ausgestellt von
einer der Auskunfteien Bürgel, Creditreform, D&B, IHD-Service oder Schufa.
5.) Kopien aller Rechnungen, für die Sie eine Versicherungsleistung erwarten.
6.) Kopien der Lieferscheine / Stundenzettel / Tagesberichte / Frachtpapiere, etc.
F. Auf welches Konto soll eine mögliche Entschädigungsleistung erfolgen?
IBAN
Name der Bank
G. Datenschutz
Hinweis nach dem Bundesdatenschutzgesetz*
Im Einzelfall kann es erforderlich sein, die bei Ihnen erhobenen Daten an folgende Kategorien von
Empfängern zu übermitteln: z. B. Gutachter, Sachverständige, etc.
Über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten können Sie Auskunft beantragen.
Darüber hinaus können Sie die Berichtigung Ihrer Daten verlangen, wenn diese unrichtig oder unvollständig
sind. Ansprüche auf Löschung oder Sperrung Ihrer Daten können bestehen, wenn deren Erhebung,
Verarbeitung oder Nutzung sich als unzulässig oder nicht mehr erforderlich erweist.
Diese Rechte können Sie geltend machen bei: R+V Versicherung, Datenschutz, Raiffeisenplatz 1, 65189
Wiesbaden, E-Mail: [email protected]
*gilt nur, sofern das Bundesdatenschutzgesetz Anwendung findet
Stand 01/2016
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Schadenmeldung zur R+V-ProfiPolice WKV plus
H. Hinweis auf die Rechtsfolgen einer Obliegenheitsverletzung
Aufgrund der vertraglichen Vereinbarungen sowie der gesetzlichen Vorgaben haben Sie uns nach
Eintritt des Versicherungsfalls alle Angaben zu machen, die der Aufklärung des Tatbestands dienlich
sind (sogenannte Aufklärungsobliegenheit) oder zur Feststellung des Versicherungsfalls bzw. des
Umfangs unserer Leistungspflicht erforderlich sind (sogenannte Auskunftsobliegenheit).
Verletzen Sie arglistig oder vorsätzlich die Obliegenheit zur Auskunft oder zur Aufklärung, werden wir
von der Verpflichtung zur Leistung frei.
Verstoßen Sie hingegen grob fahrlässig gegen eine dieser Obliegenheiten, können wir unsere
Leistung im Verhältnis zur Schwere Ihres Verschuldens kürzen. Die Kürzung wird unterbleiben, wenn
Sie nachweisen, dass die Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt wurde.
Trotz Verletzung Ihrer Obliegenheit zur Auskunft oder Aufklärung bleiben wir jedoch insoweit zur
Leistung verpflichtet, als Sie nachweisen, dass die vorsätzliche oder grob fahrlässige
Obliegenheitsverletzung weder für die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung
oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich war.
I. Allgemeine Erklärungen und Unterschriften
Mit unserer Unterschrift bestätigen wir ausdrücklich, dass wir für diesen Kunden in den letzten 12 Monaten vor
Lieferung / Leistung für die ausgefallenen Forderungen keine weiteren Lieferungen / Leistungen als die unter
Absatz B angegebenen erbracht haben.
Wir werden R+V unaufgefordert informieren, wenn wir Zahlungen oder Gutschriften erhalten oder sich die
Grundlage der Abrechnung in anderer Weise ändert. Die Information über erhaltene Zahlungen
und / oder erteilte Gutschriften entfällt, soweit diese 250 EUR nicht übersteigen.
Wir ermächtigen R+V den Vorgang nach einer Entschädigung dort bei einem bereits beauftragen
Inkassounternehmen fortzuführen und in jedem Verfahrensstadium Akteneinsicht zu nehmen.
Ort, Datum
Unterschriften und Firmenstempel
(Versicherungsnehmer)
R+V Allgemeine Versicherung AG, Vorsitzender des Aufsichtsrats: Generaldirektor Dr. Friedrich Caspers.
Vorstand: Dr. Norbert Rollinger, Vorsitzender; Frank-Henning Florian, Heinz-Jürgen Kallerhoff,
Julia Merkel, Marc René Michallet, Peter Weiler.
Sitz: Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden, Handelsregister Nr. HRB 2188, Amtsgericht Wiesbaden, USt-IdNr. DE 811198334
Stand 01/2016
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