Erläuterungen zum Antrag Stufe 2 Voraussetzung für die Erlangung der Spezial-Qualifizierung der Stufe 2 ist die Absolvierung von praktischen Erfahrungen in Interventioneller Radiologie bzw. Neuroradiologie in einem Zeitraum von mindestens 1 Jahr nach Facharztanerkennung. Die Stufe 2 wird in folgende thematischen Module unterteilt: - - Modul A: Gefäß eröffnende Verfahren inkl. Lyse, PTA, Stent, Endoprothesen, Thrombektomie etc. Modul B: Gefäß verschließende Verfahren inkl. Coils, Flüssigembolisate, Partikel, Plugs etc. Modul C: sonstige Interventionen wie diagnostische Punktionen, Drainagen, PTCD, Gallenwege, TIPPS, Gastrostomie, Port, Schmerztherapie etc. Modul D: onkologische Interventionen inkl. TACE oder andere Tumor spezifische Embolisationen, Ablationen, perkutane Tumortherapien Modul E: Gefäß eröffnende Neuro-Interventionen (PTA/Stent der extrakraniellen supraaortalen Arterien, PTA/Stent der intrakraniellen Arterien, mechanische Rekanalisation beim Schlaganfall, lokale Lyse beim Schlaganfall) Modul F: Neurovaskuläre Embolisationsbehandlungen (Embolisation und vergleichbare Verfahren bei intrakraniellen Aneurysmen, Embolisation intrakranieller und spinaler Gefäßfehlbildungen, sonstige intrakranielle Embolisationen) Voraussetzungen im Überblick - Module A-D: Mitgliedschaften in DRG und DeGIR - Module E und F: Mitgliedschaften in DRG, DeGIR und DGNR - Facharztanerkennung seit mind. 1 Jahr - Schwerpunktbezeichnung Neuroradiologie für das Modul F - Stufe 2 kann direkt beantragt werden (wenn sonstige Anforderungen erfüllt sind), also kein Umweg über eine zunächst zu beantragende Stufe 1 erforderlich Ausbildung in IR bzw. INR - Entweder Zeugnisse beilegen (die durchgeführte Interventionen u. Erwerb der geforderten Kenntnisse bestätigen) oder Anlage zum Antrag ausfüllen - EBIR-Zertifikat der CIRSE oder ESNR-Zertifikat: Kopie beifügen, (nicht mehr erforderlich ist dann in den Modulen A-E die DeGIR-Prüfung (bei EBIR-Inhabern) bzw. nach Ende der Übergangsfrist die Modul- E/F-Prüfung (bei ESNR-Inhabern) CME-Bescheinigungen und die geleisteten Interventionen (Zeugnis eines DeGIR-Ausbilders) sind aber erforderlich und aufzulisten (laut Antrag) Fortbildungen in IN bzw. INR. - Mind. 30 CME-Punkte pro Modul sind nachzuweisen, vorzugsweise aus DeGIR-zertifizierten Kursen Modulzuordnung ist zwingend erforderlich und muss durch die Antragssteller vorgenommen werden. Nachweise handschriftlich im Antrag notieren oder Kopien der Teilnahmebescheinigungen beifügen. (TN-Bescheinigungen werden nur bei Unklarheiten nachgefordert) Fachprüfung - in den Modulen A-D - E und F in der Übergangszeit ohne Prüfung Zertifizierungsgebühr -ab 2014 für die Stufe 2. Grundgebühr 100 Euro, zuzüglich je 25 Euro pro Modul. Für EBIRZertifikatsinhaber entfällt die Grundgebühr. Übergangsregelung Das Absolvieren der Fachprüfung wird erst nach Ende der Übergangsregelung (ab 2016) notwendig Ausführlichere Informationen finden Sie im Curriculum auf der DeGIR-Homepage.
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