Beitragsordnung des Sporttreff Karower Dachse

Beitragsordnung des Sporttreff Karower Dachse
Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von
Beiträgen und Gebühren an den Verein.
Der Mitgliedsbeitrag und die Aufnahmegebühren werden vom erweiterten Vorstand beschlossen.
Die festgesetzten Beträge treten nach Beschluss des erweiterten Vorstands am 01.05.2016 in Kraft.
Monatsbeiträge:
Kinder / Jugendliche
Erwachsene
Erwachsene ermäßigt
Familienbeitrag
Hockey Spielbetrieb Kinder / Jugendliche
Zusatzbeitrag Hockey
Zusatzbeitrag Spielbetrieb Basketball Kinder / Jugendliche
Zusatzbeitrag Spielbetrieb Basketball Erwachsene
Zusatzbeitrag Musikgarten
Zusatzbeitrag Instrumentenkarussell
9,00 €
12,00 €
9,00 €
20,00 €
10,00 €
2,00 €
11,00 €
13,00 €
7,00 €
16,00 € (ab 1.9.2016: 20,00 €)
Gebühren:
Aufnahmegebühr für Einzelmitgliedschaft einmalig je Anmeldung
Aufnahmegebühr für Familienmitgliedschaft pro Familie
15,00 €
25,00 €
Teilnehmerausweise/Spielerpässe gemäß Gebührenliste der Verbände
Für zusätzliche Sportangebote (Sportkurse, Rehabilitationsprogramme usw.) können gesonderte
Gebühren erhoben werden, die in Abstimmung mit dem Vorstand festzulegen sind.
Kinder und Jugendliche:
Als Kinder und Jugendliche gelten alle bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.
Erwachsene:
Als Erwachsene Mitglieder gelten Personen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr.
Familienbeitrag:
Der Familienbeitrag gilt für maximal zwei sorgeberechtigte Erwachsene und ihre minderjährigen
Kinder ohne Spielbetrieb. Familienbeitrag im Spielbetrieb ist nicht möglich.
Ermäßigte Mitglieder:
Als ermäßigte Mitglieder gelten Hilfeempfänger, Rentner und Pensionäre, Studenten, Auszubildende.
Alle ermäßigten Beitragsformen müssen beantragt und der Anspruch mit entsprechenden
Unterlagen nachgewiesen werden.
Funktionäre:
Funktionäre sind beitragsfrei