Beitragsordnung des Sporttreff Karower Dachse Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen und Gebühren an den Verein. Der Mitgliedsbeitrag und die Aufnahmegebühren werden vom erweiterten Vorstand beschlossen. Die festgesetzten Beträge treten nach Beschluss des erweiterten Vorstands am 01.05.2016 in Kraft. Monatsbeiträge: Kinder / Jugendliche Erwachsene Erwachsene ermäßigt Familienbeitrag Hockey Spielbetrieb Kinder / Jugendliche Zusatzbeitrag Hockey Zusatzbeitrag Spielbetrieb Basketball Kinder / Jugendliche Zusatzbeitrag Spielbetrieb Basketball Erwachsene Zusatzbeitrag Musikgarten Zusatzbeitrag Instrumentenkarussell 9,00 € 12,00 € 9,00 € 20,00 € 10,00 € 2,00 € 11,00 € 13,00 € 7,00 € 16,00 € (ab 1.9.2016: 20,00 €) Gebühren: Aufnahmegebühr für Einzelmitgliedschaft einmalig je Anmeldung Aufnahmegebühr für Familienmitgliedschaft pro Familie 15,00 € 25,00 € Teilnehmerausweise/Spielerpässe gemäß Gebührenliste der Verbände Für zusätzliche Sportangebote (Sportkurse, Rehabilitationsprogramme usw.) können gesonderte Gebühren erhoben werden, die in Abstimmung mit dem Vorstand festzulegen sind. Kinder und Jugendliche: Als Kinder und Jugendliche gelten alle bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Erwachsene: Als Erwachsene Mitglieder gelten Personen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr. Familienbeitrag: Der Familienbeitrag gilt für maximal zwei sorgeberechtigte Erwachsene und ihre minderjährigen Kinder ohne Spielbetrieb. Familienbeitrag im Spielbetrieb ist nicht möglich. Ermäßigte Mitglieder: Als ermäßigte Mitglieder gelten Hilfeempfänger, Rentner und Pensionäre, Studenten, Auszubildende. Alle ermäßigten Beitragsformen müssen beantragt und der Anspruch mit entsprechenden Unterlagen nachgewiesen werden. Funktionäre: Funktionäre sind beitragsfrei
© Copyright 2024 ExpyDoc