Folgen einer fehlerhaften Bekanntgabe keine Bekanntgabe im Rechtssinne Bekanntgabe unter Verstoß gegen Rechtsvorschriften, die speziell die Bekanntgabe betreffen Unwirksamkeit („Nicht-VA“) Nichtigkeit nach § 44 I, II VwVfG Unwirksamkeit (§ 43 III VwVfG) VA „nur“ rechtswidrig VA wirksam, aber kein Lauf von Rechtsbehelfsfristen
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