Folgen einer fehlerhaften Bekanntgabe

Folgen einer fehlerhaften Bekanntgabe
keine Bekanntgabe
im Rechtssinne
Bekanntgabe unter Verstoß gegen
Rechtsvorschriften, die speziell die
Bekanntgabe betreffen
Unwirksamkeit
(„Nicht-VA“)
Nichtigkeit nach
§ 44 I, II VwVfG
Unwirksamkeit
(§ 43 III VwVfG)
VA „nur“ rechtswidrig
VA wirksam, aber kein
Lauf von Rechtsbehelfsfristen