www.oejz.at Österreichische ÖJZ JURISTEN ZEITUNG Gerhard Hopf Robert Fucik, Kurt Kirchbacher, Hans Peter Lehofer Evidenzblatt Christoph Brenn, Helge Hoch, Eckart Ratz, Ronald Rohrer Anmerkungen Andreas Konecny, Martin Spitzer Chefredakteur Redaktion Mai 2016 385 – 432 Aktuelles Neues im Nationalrat £ 385 Verwaltungsverfahren praktisch Die Zurechnung von Beschwerden juristischer Personen Petra Koch und Draga Turić £ 390 Beiträge Taxischreck Online-Fahrdienstvermittler Sebastian Mahr und Mathias Dechant £ 398 Verwaltung und Vertretung des ruhenden Nachlasses bei Erbenmehrheit Christopher Engel £ 392 „Betrugsschaden“ ohne Bereicherungsvorsatz? Jutta Taferner Evidenzblatt Mobbingverbot im BDG ist ein Schutzgesetz £ 410 Untervermieter haftet seinem Untermieter für Schäden aus vorzeitiger Räumung Thomas Klicka £ 417 Verdeckte Gewinnausschüttung £ 422 Sprache und Recht Sprache und Recht Ludwig Nordmeyer £ 432 ISSN 0029-9251 P.b.b. Verlag Manz 1230 Wien, Gutheil Schoder Gasse 17, 02Z032544 M £ 404 09 ÖJZ [I N H A L T ] ÖJZ aktuell . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 385 Verwaltungsverfahren praktisch Ü Die Zurechnung von Beschwerden juristischer Personen . . . . . . . . . . . . . . . . 390 Von Petra Koch und Draga Turić Beiträge Ü Verwaltung und Vertretung des ruhenden Nachlasses bei Erbenmehrheit . . . . 392 Rechtsstreitigkeiten unter Beteiligung eines ruhenden Nachlasses werfen bei Existenz mehrerer Erben die Frage auf, wer für den Nachlass wirksame (Prozess-)Handlungen setzen kann. Die Frage ist insb im Anfangsstadium von Prozessen von Bedeutung, weil eine fehlerhafte Streiteinlassung Säumnisfolgen nach sich ziehen kann. Von Christopher Engel Ü Taxischreck Online-Fahrdienstvermittler . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 398 Für Fahrdienstvermittler wie Uber ist die Dienstleistungserbringung ein rechtlicher Drahtseilakt, der unter argwöhnischer Beobachtung durch Behörden und Konkurrenz steht. Während in einigen europäischen Ländern Taxiverbände erfolgreich rechtliche Schritte gegen den unliebsamen Konkurrenten Uber gesetzt haben, scheint sich der aus San Francisco stammende Fahrdienstvermittler in Österreich weitgehend auf rechtlich sicherem Terrain zu bewegen. Von Sebastian Mahr und Mathias Dechant Ü „Betrugsschaden“ ohne Bereicherungsvorsatz? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 404 Kritische Anmerkung zu OGH 13 Os 63/14 k Obwohl der Betrug eines der praxisrelevantesten Delikte des StGB darstellt, sind selbst grundlegende Anwendungsfragen noch nicht restlos geklärt. Schwierigkeiten bereiten insb jene Situationen, in denen Bereicherungs- und Schädigungsvorsatz einander nicht entsprechen, sowie die Frage, ob die Qualifikationen gem § 147 Abs 2 und 3 StGB auch dann verwirklicht sind, wenn zwar der Schädigungsvorsatz diese betragsmäßig erreicht, der Bereicherungsvorsatz jedoch dahinter zurückbleibt. Bezugnehmend auf einen aktuellen Beschluss des OGH hat der Beitrag zum Ziel, die Problemstellung aufzuzeigen und näher zu untersuchen. Von Jutta Taferner Evidenzblatt Ü Amtshaftungsrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 410 OGH 24. 11. 2015, 1 Ob 106/15 t 57: Mobbingverbot im BDG ist ein Schutzgesetz Ü Außerstreitverfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 413 OGH 16. 10. 2015, 7 Ob 143/15 b 58: Ruhensanzeige durch Familiengerichtshilfe (FamGH) verfahrensrechtlich unwirksam Mit Anmerkung von Susanne Beck Ü Konsumentenschutzrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 415 OGH 25. 11. 2015, 8 Ob 70/15 z 59: Überrumpelung durch Erbensucher Mit Anmerkung von Thomas Schoditsch Ü Mietrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 417 OGH 17. 9. 2015, 3 Ob 163/15 i 60: Untervermieter haftet seinem Untermieter für Schäden aus vorzeitiger Räumung Mit Anmerkung von Thomas Klicka 386 ÖJZ [2016] 09 [I N H A L T ] Ü Unterbringungsrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 420 OGH 16. 12. 2015, 7 Ob 197/15 v 61: Unzulässige Unterbringung wegen verspäteter Verständigung des Gerichts Ü Strafrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 422 OGH 18. 12. 2015, 13 Os 139/15 p 62: Verdeckte Gewinnausschüttung OGH 17. 2. 2016, 15 Os 195/15 p . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 425 63: Gesetzesänderung EvBl-Leitsätze Ü Familienrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 427 OGH 16. 12. 2015, 7 Ob 189/15 t 65: Keine Obsorgeübertragung auf den Kinder- und Jugendhilfeträger durch Vereinbarung Ü Nachbarrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 428 OGH 23. 2. 2016, 5 Ob 164/15 a 66: Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch ist Surrogat für Unterlassungsanspruch Ü Sachenrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 428 OGH 21. 12. 2015, 6 Ob 114/15 f 67: Wegerecht für getrennt liegende Grundstücke Ü Schadenersatzrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 429 OGH 19. 1. 2016, 2 Ob 227/15 v 68: Von einem ausländischen Kfz im Inland verursachter Unfall Ü Schuldrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 429 OGH 15. 12. 2015, 8 Ob 97/15 w 69: Warnpflichtverletzung Ü Zivilprozessrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 430 OGH 22. 12. 2015, 1 Ob 249/15 x 70: Gesonderte Entscheidung über Prozesseinreden ist selbständig anfechtbar Ü Medienrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 430 OGH 11. 11. 2015, 15 Os 156/14 a 71: Einverständnis mit Veröff bedarf stets der Abwägung im Einzelfall Ü Strafprozessrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 431 OGH 25. 11. 2015, 13 Os 142/14 b 72: § 47 Abs 1 Z 1 und 2 StPO meinen formale Stellung, nicht Tätigkeit Sprache und Recht Ü Sprache und Recht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 432 Von Ludwig Nordmeyer Standards Ü Impressum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 388 Ü Buchbesprechungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 431 ÖJZ [2016] 09 387
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