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Österreichische
ÖJZ
JURISTEN
ZEITUNG
Gerhard Hopf
Robert Fucik, Kurt Kirchbacher, Hans Peter Lehofer
Evidenzblatt Christoph Brenn, Helge Hoch, Eckart Ratz, Ronald Rohrer
Anmerkungen Andreas Konecny, Martin Spitzer
Chefredakteur
Redaktion
Mai 2016
385 – 432
Aktuelles
Neues im Nationalrat
£ 385
Verwaltungsverfahren praktisch
Die Zurechnung von Beschwerden juristischer Personen
Petra Koch und Draga Turić £ 390
Beiträge
Taxischreck Online-Fahrdienstvermittler Sebastian Mahr und Mathias Dechant £ 398
Verwaltung und Vertretung des ruhenden Nachlasses
bei Erbenmehrheit Christopher Engel £ 392
„Betrugsschaden“ ohne Bereicherungsvorsatz? Jutta Taferner
Evidenzblatt
Mobbingverbot im BDG ist ein Schutzgesetz
£ 410
Untervermieter haftet seinem Untermieter für Schäden
aus vorzeitiger Räumung Thomas Klicka £ 417
Verdeckte Gewinnausschüttung
£ 422
Sprache und Recht
Sprache und Recht Ludwig Nordmeyer
£ 432
ISSN 0029-9251 P.b.b. Verlag Manz 1230 Wien, Gutheil Schoder Gasse 17, 02Z032544 M
£ 404
09
ÖJZ
[I N H A L T ]
ÖJZ aktuell . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
385
Verwaltungsverfahren praktisch
Ü Die Zurechnung von Beschwerden juristischer Personen . . . . . . . . . . . . . . . . 390
Von Petra Koch und Draga Turić
Beiträge
Ü Verwaltung und Vertretung des ruhenden Nachlasses bei Erbenmehrheit . . . . 392
Rechtsstreitigkeiten unter Beteiligung eines ruhenden Nachlasses werfen bei Existenz mehrerer Erben die
Frage auf, wer für den Nachlass wirksame (Prozess-)Handlungen setzen kann. Die Frage ist insb im Anfangsstadium von Prozessen von Bedeutung, weil eine fehlerhafte Streiteinlassung Säumnisfolgen nach sich
ziehen kann.
Von Christopher Engel
Ü Taxischreck Online-Fahrdienstvermittler . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 398
Für Fahrdienstvermittler wie Uber ist die Dienstleistungserbringung ein rechtlicher Drahtseilakt, der unter
argwöhnischer Beobachtung durch Behörden und Konkurrenz steht. Während in einigen europäischen
Ländern Taxiverbände erfolgreich rechtliche Schritte gegen den unliebsamen Konkurrenten Uber gesetzt
haben, scheint sich der aus San Francisco stammende Fahrdienstvermittler in Österreich weitgehend auf
rechtlich sicherem Terrain zu bewegen.
Von Sebastian Mahr und Mathias Dechant
Ü „Betrugsschaden“ ohne Bereicherungsvorsatz? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 404
Kritische Anmerkung zu OGH 13 Os 63/14 k
Obwohl der Betrug eines der praxisrelevantesten Delikte des StGB darstellt, sind selbst grundlegende Anwendungsfragen noch nicht restlos geklärt. Schwierigkeiten bereiten insb jene Situationen, in denen Bereicherungs- und Schädigungsvorsatz einander nicht entsprechen, sowie die Frage, ob die Qualifikationen
gem § 147 Abs 2 und 3 StGB auch dann verwirklicht sind, wenn zwar der Schädigungsvorsatz diese betragsmäßig erreicht, der Bereicherungsvorsatz jedoch dahinter zurückbleibt. Bezugnehmend auf einen aktuellen Beschluss des OGH hat der Beitrag zum Ziel, die Problemstellung aufzuzeigen und näher zu untersuchen.
Von Jutta Taferner
Evidenzblatt
Ü Amtshaftungsrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 410
OGH 24. 11. 2015, 1 Ob 106/15 t
57: Mobbingverbot im BDG ist ein Schutzgesetz
Ü Außerstreitverfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 413
OGH 16. 10. 2015, 7 Ob 143/15 b
58: Ruhensanzeige durch Familiengerichtshilfe (FamGH) verfahrensrechtlich unwirksam
Mit Anmerkung von Susanne Beck
Ü Konsumentenschutzrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 415
OGH 25. 11. 2015, 8 Ob 70/15 z
59: Überrumpelung durch Erbensucher
Mit Anmerkung von Thomas Schoditsch
Ü Mietrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 417
OGH 17. 9. 2015, 3 Ob 163/15 i
60: Untervermieter haftet seinem Untermieter für Schäden aus vorzeitiger Räumung
Mit Anmerkung von Thomas Klicka
386
ÖJZ [2016] 09
[I N H A L T ]
Ü Unterbringungsrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 420
OGH 16. 12. 2015, 7 Ob 197/15 v
61: Unzulässige Unterbringung wegen verspäteter Verständigung des Gerichts
Ü Strafrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 422
OGH 18. 12. 2015, 13 Os 139/15 p
62: Verdeckte Gewinnausschüttung
OGH 17. 2. 2016, 15 Os 195/15 p
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 425
63: Gesetzesänderung
EvBl-Leitsätze
Ü Familienrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 427
OGH 16. 12. 2015, 7 Ob 189/15 t
65: Keine Obsorgeübertragung auf den Kinder- und Jugendhilfeträger durch Vereinbarung
Ü Nachbarrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 428
OGH 23. 2. 2016, 5 Ob 164/15 a
66: Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch ist Surrogat für Unterlassungsanspruch
Ü Sachenrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 428
OGH 21. 12. 2015, 6 Ob 114/15 f
67: Wegerecht für getrennt liegende Grundstücke
Ü Schadenersatzrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 429
OGH 19. 1. 2016, 2 Ob 227/15 v
68: Von einem ausländischen Kfz im Inland verursachter Unfall
Ü Schuldrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 429
OGH 15. 12. 2015, 8 Ob 97/15 w
69: Warnpflichtverletzung
Ü Zivilprozessrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 430
OGH 22. 12. 2015, 1 Ob 249/15 x
70: Gesonderte Entscheidung über Prozesseinreden ist selbständig anfechtbar
Ü Medienrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 430
OGH 11. 11. 2015, 15 Os 156/14 a
71: Einverständnis mit Veröff bedarf stets der Abwägung im Einzelfall
Ü Strafprozessrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 431
OGH 25. 11. 2015, 13 Os 142/14 b
72: § 47 Abs 1 Z 1 und 2 StPO meinen formale Stellung, nicht Tätigkeit
Sprache und Recht
Ü Sprache und Recht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 432
Von Ludwig Nordmeyer
Standards
Ü Impressum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 388
Ü Buchbesprechungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 431
ÖJZ [2016] 09
387