gerichtlichen Verfahren

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Österreichische
ÖJZ
JURISTEN
ZEITUNG
Gerhard Hopf
Robert Fucik, Kurt Kirchbacher, Hans Peter Lehofer
Evidenzblatt Christoph Brenn, Helge Hoch, Eckart Ratz, Ronald Rohrer
Anmerkungen Andreas Konecny, Martin Spitzer
Chefredakteur
Redaktion
März 2016
241 – 288
Aktuelles
100. Geburtstag von Christian Broda: Bundespräsident Heinz Fischer
über den früheren Justizminister £ 241
Beiträge
Die amtswegige Aufhebung und
Abänderung von Bescheiden neben
und nach dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren
Christoph Altmann und Josef Müllner
£ 249
Bedingungen über die Höhe des Arbeitsentgelts
eines Scheinselbständigen Andrew Annerl £ 245
Bemerkungen zur SSt 2012 Robert Jerabek
£ 256
Evidenzblatt
Globalbemessung des Trauerschmerzengeldes Christian Huber
Forderungen gegen ausländische Drittschuldner sind
in die Zusammenrechnung einzubeziehen Franz Mohr
£ 271
Echte Konkurrenz von Anbieten und Überlassen von Suchtgift
Sprache und Recht
Sprache und Recht Reinhard Hinger
£ 287
Kosten
Kostenseitig Josef Obermaier
£ 288
ISSN 0029-9251 P.b.b. Verlag Manz 1230 Wien, Gutheil Schoder Gasse 17, 02Z032544 M
£ 270
£ 277
06
ÖJZ
[I N H A L T ]
ÖJZ aktuell . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
241
Beiträge
Ü Bedingungen über die Höhe des Arbeitsentgelts eines Scheinselbständigen . . 245
Wird ein zunächst als freies Dienstverhältnis oder als Werkvertrag bezeichnetes Vertragsverhältnis nachträglich als Arbeitsverhältnis erkannt, hat dies für den Arbeitgeber finanzielle Folgen, weil damit auch Leistungspflichten aufgedeckt werden, von denen die Vertragsparteien bei Vertragsschluss nicht ausgegangen
sind. Später als Arbeitgeber erkannte Vertragspartner versuchen oft, dieser Belastung zu entgehen, indem sie
diesem Fall mit einer gesonderten Entgeltvereinbarung begegnen. Ob dies zulässig ist, untersucht dieser
Beitrag.
Von Andrew Annerl
Ü Die amtswegige Aufhebung und Abänderung von Bescheiden neben
und nach dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 249
Bescheide unterliegen nicht nur der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle, sondern auch der Kontrolle durch
die Verwaltungsbehörden. Der Beitrag beschäftigt sich mit den Grenzen dieser verwaltungsbehördlichen
Kontrolle und dem Rechtsschutz dagegen.
Von Christoph Altmann und Josef Müllner
Ü Bemerkungen zur SSt 2012. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 256
Der Beitrag bringt einen Überblick über den Jahrgang 2012 der amtlichen Sammlung des Obersten
Gerichtshofs in Strafsachen.
Von Robert Jerabek
Evidenzblatt
Ü Arbeitsrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 262
OGH 27. 8. 2015, 9 ObA 92/15 t
36: Schutz des existenzsichernden Mindestentgelts
Mit Anmerkung von Christoph Ludvik
Ü Gesellschaftsrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 265
OGH 1. 9. 2015, 6 Ob 3/15 g
37: Straffällige Vorstandsmitglieder: Keine verkürzte Verjährung (Abgehen von 2 Ob 356/74)
Ü Provisorialverfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 268
OGH 2. 9. 2015, 7 Ob 130/15 s
38: Stalking durch SMS: Breiter gefasstes Verbot zulässig
Ü Schadenersatzrecht. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 270
OGH 9. 9. 2015, 2 Ob 143/15 s
39: Globalbemessung des Trauerschmerzengeldes
Mit Anmerkung von Christian Huber
Ü Verfahrensrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 271
OGH 19. 8. 2015, 3 Ob 79/15 m
40: Forderungen gegen ausländische Drittschuldner sind in die Zusammenrechnung einzubeziehen
Mit Anmerkung von Franz Mohr
Ü Strafprozessrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 275
OGH 17. 11. 2015, 14 Os 59/15 f
41: Gegenstand des Diebstahls
Ü Strafrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 277
OGH 27. 10. 2015, 11 Os 109/15 m
42: Echte Konkurrenz von Anbieten und Überlassen von Suchtgift
242
ÖJZ [2016] 06
[I N H A L T ]
EvBl-Leitsätze
Ü Arbeitsrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 279
OGH 28. 10. 2015, 9 ObA 110/15 t
41: „WhatsApp“ und das Schriftlichkeitsgebot
Ü Exekutionsrecht. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 279
OGH 16. 12. 2015, 3 Ob 206/15 p
42: Oppositionsklage: Einschränkung auf Kosten bei Einstellung der Ex
Ü Familienrecht. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 280
OGH 16. 12. 2015, 3 Ob 188/15 s
43: Unterhaltsbemessungsgrundlage bestimmt sich nach den Privatentnahmen
Ü Nachbarrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 280
OGH 16. 12. 2015, 3 Ob 201/15 b
44: Grenzmauer steht grundsätzlich im Miteigentum
Ü Schadenersatzrecht. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 281
OGH 23. 10. 2015, 6 Ob 56/15 a
45: Keine Ad-hoc-Informationspflicht der Österreichischen Kontrollbank als Zertifikats-Emittentin
Ü Versicherungsvertragsrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 281
OGH 2. 9. 2015, 7 Ob 132/15 k
46: Unfallversicherung: Deckungsausschluss infolge „Rennstreckenklausel“
Ü Strafprozessrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 282
OGH 22. 10. 2015, 12 Os 121/15 h
47: Besetzung des SchöffenG ist keine Frage der sachlichen Zuständigkeit
Ü Strafrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 282
OGH 28. 10. 2015, 13 Os 93/15 y
48: Unbeherrschbarkeit des Feuers begründet noch keine Feuersbrunst
EuGH-Entscheidungen
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 283
Sprache und Recht
Ü Sprache und Recht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 287
Von Reinhard Hinger
Kosten
Ü Kostenseitig . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 288
Von Josef Obermaier
Standards
Ü Impressum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 244
Ü Buchbesprechungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 286
ÖJZ [2016] 06
243