www.oejz.at Österreichische ÖJZ JURISTEN ZEITUNG Gerhard Hopf Robert Fucik, Kurt Kirchbacher, Hans Peter Lehofer Evidenzblatt Christoph Brenn, Helge Hoch, Eckart Ratz, Ronald Rohrer Anmerkungen Andreas Konecny, Martin Spitzer Chefredakteur Redaktion März 2016 241 – 288 Aktuelles 100. Geburtstag von Christian Broda: Bundespräsident Heinz Fischer über den früheren Justizminister £ 241 Beiträge Die amtswegige Aufhebung und Abänderung von Bescheiden neben und nach dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren Christoph Altmann und Josef Müllner £ 249 Bedingungen über die Höhe des Arbeitsentgelts eines Scheinselbständigen Andrew Annerl £ 245 Bemerkungen zur SSt 2012 Robert Jerabek £ 256 Evidenzblatt Globalbemessung des Trauerschmerzengeldes Christian Huber Forderungen gegen ausländische Drittschuldner sind in die Zusammenrechnung einzubeziehen Franz Mohr £ 271 Echte Konkurrenz von Anbieten und Überlassen von Suchtgift Sprache und Recht Sprache und Recht Reinhard Hinger £ 287 Kosten Kostenseitig Josef Obermaier £ 288 ISSN 0029-9251 P.b.b. Verlag Manz 1230 Wien, Gutheil Schoder Gasse 17, 02Z032544 M £ 270 £ 277 06 ÖJZ [I N H A L T ] ÖJZ aktuell . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 241 Beiträge Ü Bedingungen über die Höhe des Arbeitsentgelts eines Scheinselbständigen . . 245 Wird ein zunächst als freies Dienstverhältnis oder als Werkvertrag bezeichnetes Vertragsverhältnis nachträglich als Arbeitsverhältnis erkannt, hat dies für den Arbeitgeber finanzielle Folgen, weil damit auch Leistungspflichten aufgedeckt werden, von denen die Vertragsparteien bei Vertragsschluss nicht ausgegangen sind. Später als Arbeitgeber erkannte Vertragspartner versuchen oft, dieser Belastung zu entgehen, indem sie diesem Fall mit einer gesonderten Entgeltvereinbarung begegnen. Ob dies zulässig ist, untersucht dieser Beitrag. Von Andrew Annerl Ü Die amtswegige Aufhebung und Abänderung von Bescheiden neben und nach dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 249 Bescheide unterliegen nicht nur der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle, sondern auch der Kontrolle durch die Verwaltungsbehörden. Der Beitrag beschäftigt sich mit den Grenzen dieser verwaltungsbehördlichen Kontrolle und dem Rechtsschutz dagegen. Von Christoph Altmann und Josef Müllner Ü Bemerkungen zur SSt 2012. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 256 Der Beitrag bringt einen Überblick über den Jahrgang 2012 der amtlichen Sammlung des Obersten Gerichtshofs in Strafsachen. Von Robert Jerabek Evidenzblatt Ü Arbeitsrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 262 OGH 27. 8. 2015, 9 ObA 92/15 t 36: Schutz des existenzsichernden Mindestentgelts Mit Anmerkung von Christoph Ludvik Ü Gesellschaftsrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 265 OGH 1. 9. 2015, 6 Ob 3/15 g 37: Straffällige Vorstandsmitglieder: Keine verkürzte Verjährung (Abgehen von 2 Ob 356/74) Ü Provisorialverfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 268 OGH 2. 9. 2015, 7 Ob 130/15 s 38: Stalking durch SMS: Breiter gefasstes Verbot zulässig Ü Schadenersatzrecht. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 270 OGH 9. 9. 2015, 2 Ob 143/15 s 39: Globalbemessung des Trauerschmerzengeldes Mit Anmerkung von Christian Huber Ü Verfahrensrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 271 OGH 19. 8. 2015, 3 Ob 79/15 m 40: Forderungen gegen ausländische Drittschuldner sind in die Zusammenrechnung einzubeziehen Mit Anmerkung von Franz Mohr Ü Strafprozessrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 275 OGH 17. 11. 2015, 14 Os 59/15 f 41: Gegenstand des Diebstahls Ü Strafrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 277 OGH 27. 10. 2015, 11 Os 109/15 m 42: Echte Konkurrenz von Anbieten und Überlassen von Suchtgift 242 ÖJZ [2016] 06 [I N H A L T ] EvBl-Leitsätze Ü Arbeitsrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 279 OGH 28. 10. 2015, 9 ObA 110/15 t 41: „WhatsApp“ und das Schriftlichkeitsgebot Ü Exekutionsrecht. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 279 OGH 16. 12. 2015, 3 Ob 206/15 p 42: Oppositionsklage: Einschränkung auf Kosten bei Einstellung der Ex Ü Familienrecht. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 280 OGH 16. 12. 2015, 3 Ob 188/15 s 43: Unterhaltsbemessungsgrundlage bestimmt sich nach den Privatentnahmen Ü Nachbarrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 280 OGH 16. 12. 2015, 3 Ob 201/15 b 44: Grenzmauer steht grundsätzlich im Miteigentum Ü Schadenersatzrecht. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 281 OGH 23. 10. 2015, 6 Ob 56/15 a 45: Keine Ad-hoc-Informationspflicht der Österreichischen Kontrollbank als Zertifikats-Emittentin Ü Versicherungsvertragsrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 281 OGH 2. 9. 2015, 7 Ob 132/15 k 46: Unfallversicherung: Deckungsausschluss infolge „Rennstreckenklausel“ Ü Strafprozessrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 282 OGH 22. 10. 2015, 12 Os 121/15 h 47: Besetzung des SchöffenG ist keine Frage der sachlichen Zuständigkeit Ü Strafrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 282 OGH 28. 10. 2015, 13 Os 93/15 y 48: Unbeherrschbarkeit des Feuers begründet noch keine Feuersbrunst EuGH-Entscheidungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 283 Sprache und Recht Ü Sprache und Recht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 287 Von Reinhard Hinger Kosten Ü Kostenseitig . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 288 Von Josef Obermaier Standards Ü Impressum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 244 Ü Buchbesprechungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 286 ÖJZ [2016] 06 243
© Copyright 2024 ExpyDoc