Anschreiben Änderung Dienstreisegenehmigung

Auskunft:
UNIVERSITÄT SIEGEN  Der Kanzler  57068 Siegen
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der Hochschule
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Thomas Wienkamp
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57076 Siegen
Telefon +49 271 740 - 4875
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www.zv.uni-siegen.de
Aktenzeichen: 1.2
Siegen, 27. April 2016
Änderung des Genehmigungsverfahrens bei der Beantragung von Dienstreisen /
überarbeitete Formulare im Reisekostenbereich
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Rahmen des ZEUS Teilprojektes Reisekosten wurden u.a. ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren für Dienstreisen erarbeitet und eingeführt sowie die Formulare und Arbeitshilfen überarbeitet.
Der neue Genehmigungsprozess sieht vor, dass Hochschullehrer/innen künftig keine Genehmigung mehr für Dienstreisen benötigen, ihre Dienstreisen müssen lediglich gegenüber der Dekanin / dem Dekan angezeigt werden.
Bei den Dienstreisen aller anderen Hochschulangehörigen wird der Prozess verschlankt, indem
für Dienstreisen aus Haushalts- und Sondermitteln die Befugnis zur Genehmigung von Dienstreisen auf die Hochschullehrer/innen, Dezernenten/Dezernentinnen der Universitätsverwaltung
bzw. die Leiter/innen der zentralen Einrichtungen/Betriebseinheiten für ihren Verantwortungsbereich verlagert werden, so dass keine Genehmigung mehr von der Verwaltung (im Auftrag des
Kanzlers bzw. des Rektors) notwendig ist. Kanzler und Rektor haben ihre diesbezüglichen Befugnisse mit Wirkung vom 01. Mai 2016 entsprechend delegiert.
Genehmigte Dienstreisen aus Drittmitteln und Dienstreisen, bei denen Abschläge beantragt
werden, müssen weiterhin vor der Dienstreise an Abt. 1.2 – Reisekosten gesandt werden. Bei
den Drittmittelreisen dient dies der Entlastung und dem Schutz der Projektleiter, da oftmals im
Einzelfall geprüft werden muss, ob und zu welchen Konditionen die Dienstreise zu Lasten eines
Projektes durchgeführt werden darf.
Die überarbeiteten Arbeitshilfen und Formulare, auch zum neuen Genehmigungsprozess, stehen Ihnen ab sofort im Formularcenter und auf unserer ebenfalls überarbeiteten Intranetpräsenz
der Finanzbuchhaltung - Reisekosten (www.uni-siegen.de/zuv/dezernat1/fiko/reisen)
zur Verfügung. Damit die Prozesse auch rasch und zu Gunsten aller greifen, möchten wir an
dieser Stelle auch um Verständnis dafür bitten, dass Anträge, die dem neuen Regelprozess
nicht entsprechen, nach Ablauf einer Übergangszeit von vier Wochen, an die beantragenden
Stellen zurückgegeben werden müssen. In diesen vier Wochen werden sowohl Anträge der alten wie auch der neuen Regelungen bearbeitet.
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Wir stellen wir Ihnen u.a. folgende Dokumente zur Verfügung:
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Dienstreisegenehmigung / -anzeige
Exkursionsrichtlinie
Exkursionsabrechnung
Reisekostenabrechnung Extern / Honorar/Gastvortrag
Sollten Sie Fragen oder Anregungen haben, wenden Sie sich bitte direkt an die Abteilung 1.2 –
Reisekosten.
Mit Ihrer Beteiligung und Ihren Anregungen tragen Sie auch weiterhin dazu bei, den Prozess für
die Abwicklung von Dienstreisen zu verbessern.
Mit freundlichen Grüßen
Ulf Richter