Schwerpunktthema Beförderung von Gefahrgütern und Abfall EDITORIAL Zum Titelbild: Abfalltransporte erkennt man an den A-Tafeln. Ob sie aber tatsächlich Abfälle befördern lässt sich aus der äußeren Kennzeichnung nicht ableiten. Anders als im Gefahrgutrecht muss diese A-Tafel nicht abgedeckt oder umgeklappt werden, wenn keine Abfälle befördert werden. Das ist nicht die einzige Abweichung gegenüber dem Gefahrgutrecht. AKTUELL 3Das Tagesgeschäft nicht vergessen Von Manfred Dämmer 4Nachrichten • Vorschriften • Termine ABFALL 6 Makeln und Sammeln von gefährlichen Abfällen Die neue Abfallanzeige- und Erlaubnisverordnung Von Beate Kummer 10 Klassifizierung ist nicht gleich Klassi- fizierung Besonderheiten beim Abfall Klassifizierung ist nicht gleich 10 Klassifizierung Besonderheiten beim Abfall Von Sabine Schultes NEUES AUS DEN GREMIEN 13Regelsetzung für die Zukunft Gemeinsame Tagung RID/ADR/ADN im Frühjahr 2016 Von Frank-Georg Stephan ABFALL 15 Gefährlicher Abfall und Gefahrgut So ähnlich und doch so verschieden Von Reinhard Pech BEFÖRDERUNG 19 Wie geht es weiter mit Code XL? Vereinfachte Ladungssicherung 19 Wie geht es weiter mit Code XL? Vereinfachte Ladungssicherung Von Wolfgang Neumann Impressum Gefahrgut Profi erscheint sechsmal jährlich Redaktion Angelika Heinze Tel.: 0221/806-3517, Fax: 0221/806-3510 E-Mail: [email protected] Manfred Dämmer (Dä) Jörg Roth (jr) Frank-Georg Stephan (fgs) Verlag TÜV Media GmbH, TÜV Rheinland Group Am Grauen Stein, 51105 Köln Postfach 90 30 60, 51123 Köln Tel.: 0221/806-3535, Fax: 0221/806-3510 E-Mail: [email protected], Internet: www.tuev-media.de Geschäftsführerin: Gabriele Landes Programmleitung Gefahrgut: Angelika Heinze Tel.: 0221/806-3517, E-Mail: [email protected] Anzeigenverwaltung: Gudrun Karafiol-Schober Tel.: 0221/806-3536, Fax: 0221/806-3510 E-Mail: [email protected] Satz: TÜV Media GmbH, Köln Druck: TÜV Media GmbH, Köln © 2016 TÜV Media GmbH, Köln Nachdruck und fotomechanische Wiedergabe nur mit Genehmigung des Verlages. Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben nicht in jedem Falle die Meinung der Redaktion wieder. Bezugspreise: Preis des Einzelheftes: EUR 9,80, Jahresbezugspreise: EUR 54,– jeweils zuzüglich Versandkosten, Inlandspreise einschließlich 7 % Mehrwertsteuer. Preisänderungen vorbehalten. Sonderausgaben werden zusätzlich berechnet. Bei Nichterscheinen des Gefahrgut Profi ohne Verschulden des Verlages oder infolge höherer Gewalt entfällt für den Verlag jegliche Lieferpflicht. Kündigung: 6 Wochen vor Ende eines Kalenderjahres schriftlich an den Verlag. ISSN 0941-6080 Manuskripte und Presseinformationen erbitten wir an die Redaktion. Für unverlangt eingereichte Manuskripte und Besprechungsexemplare wird keine Haftung übernommen. LAGERUNG 22 Die Wanne ist voll ... Lagerung wassergefährdender Flüssigkeiten Von Norbert Müller VERSAND 26 Einfach geschickt Gefahrgut im Paket Von Michael Miska KONTROLLEN 30 Tachomanipulation – Betrug am Gebrauchtwagenkäufer TÜV-Rheinland-Studie: Lösung ist in Sicht? Von Frank Schierge Tachomanipulation – Betrug am 30 Gebrauchtwagenkäufer TÜV-Rheinland-Studie: Lösung ist in Sicht? 32 Das Thema in Heft 3/2016 GEFAHRGUT PROFI 2/2016 1 EDITORIAL Das Tagesgeschäft nicht vergessen D ie Nachrichtensendungen sind voll mit beunruhigenden Meldungen. Sei es der sich immer weiter ausdehnende Krieg in Nahost (Syrien/ Irak), der weltweit um sich greifende Terror und die damit verbundenen Flüchtlingsströme, die nur schwer zu bewältigen sind, oder Meldungen darüber, dass die Wirtschaft nicht mehr steil bergauf geht, sondern sich zurzeit eher in die entgegengesetzte Richtung bewegt. Sicher, diese Meldungen sind wegweisend und interessant, trotzdem dürfen wir darüber nicht das alltägliche Manfred Dämmer Geschäft mit den damit verbundenen Aufgaben aus den Augen verlieren. Dabei geht es zwar nicht um Weltpolitik, aber immerhin um das Wohl und die Zukunft von Unternehmen und die damit verbundenen Arbeitsplätze. Kein Unternehmen kann sich erlauben, mit negativen Meldungen in die Schlagzeilen zu geraten. Werden die rechtlichen Vorgaben und die damit verbundenen Vorsichtsmaßnahmen nicht eingehalten, können schwerwiegende Folgen für Mensch und Umwelt eintreten, z. B. wenn eine nicht ausreichend gesicherte Ladung auf der Ladefläche eines Lkw verrutscht und beschädigt wird oder gar auf die Fahrbahn fällt. Oder ein anderer Fall: Während eines Transports stellt sich unerwartet heraus, dass es sich bei der Sendung um Abfall handelt, und man wird mit dem Vorwurf der illegalen Abfallentsorgung konfrontiert. Eigentlich müsste so etwas doch spätestens bei der Beladung auffallen. Ja, sollte es, die Praxis sieht aber manchmal anders aus. Wie wichtig die Weitergabe korrekter Daten in der Transportkette ist, zeigt folgendes Beispiel: Eine Firma wollte eigene Gasflaschen nach Polen transportieren. Während die Versandabteilung von einem „normalen“ Gefahrguttransport ausging, hatte eine andere Abteilung festgelegt, dass die Gasflaschen dort geschreddert werden sollten. Unterwegs wurde der Transport von der Polizei kontrolliert und die Beamten stellten widersprüchliche Angaben in den Papieren fest. Eine Rückfrage bei dem Unternehmen brachte noch weitere Ungereimtheiten ans Tageslicht. Die Polizei untersagte die Weiterfahrt und stellte eine Anzeige aus. Zugegeben, solche Fälle kommen nicht allzu häufig vor. Sie zeigen aber, wie wichtig lückenlose Kommunikation verschiedener Abteilungen innerhalb einer Firma ist. Zum Schwerpunktthema Abfall können Sie im Beitrag von Beate Kummer nachlesen, wann Abfälle gemakelt oder gesammelt werden, was dabei zu beachten ist und wer am Abfallumgang beteiligt ist. Sabine Schultes beleuchtet anhand einiger Beispiele, was bei der korrekten Klassifizierung von Abfällen berücksichtigt werden muss. Reinhard Pech informiert über die Definition „gefährlicher Abfall bzw. Gefahrgut“. In einer übersichtlichen Tabelle fasst er die Gemeinsamkeiten und Unterschiede in ADR und GHS für ausgewählte Gefahrklassen (3, 6.1, 8 und 9) zusammen. Wolfgang Neumann berichtet über die Ladungssicherung in verstärkten Aufbauten, besser bekannt unter dem Kürzel „XL-Aufbau“ und führt vor Augen, wie wichtig stabile Ladungseinheiten sind. Ferner informiert er über die Weiterentwicklung der Normen. Michael Miska betrachtet kritisch die Problematik, die bei der Beförderung von meist freigestelltem Gefahrgut durch KEP-Logistiker (KEP = Kurier-, Eildienst- und Paketbeförderer) auftreten kann. Frank Schierge stellt eine neue TÜV-Rheinland-Studie über Tachomanipulationen vor. Es gibt immer wieder „schwarze Schafe“, die sich illegal mit geringem Aufwand bereichern. Zwar behandelt die Studie hauptsächlich Pkw, derartige Manipulationen sind aber ebenfalls an Lkw oder Arbeitsmaschinen möglich. Norbert Müllers Thema ist der Einsatz von Auffangwannen bei Lagerung wassergefährdender Flüssigkeiten. In diesem Zusammenhang verweist er auf die neue Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV), deren Verkündung und Inkraftsetzung nach langer Zeit nun unmittelbar bevorzustehen scheint. Frank-Georg Stephan fasst die Beschlüsse der Gemeinsamen Tagung, die im März in Genf getagt hat, zusammen. Eine interessante Lektüre wünscht Ihnen Ihr GEFAHRGUT PROFI 2/2016 3
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