Öffentliche Bekanntmachung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge zur Ausschreibung von Fördermitteln für „Modellprojekte zur Erstorientierung und Wertevermittlung für Asylbewerber“ Allgemeines Voraussetzung für das Zusammenleben in einer pluralen Gesellschaft ist eine gemeinsame und verbindliche Wertegrundlage, in Deutschland ist dies das Grundgesetz. Um Flüchtlingen das Orientieren zu erleichtern, ist die Vermittlung von frühzeitigem, verbindlichem und nachhaltigem Wissen zum Wertesystem in Deutschland notwendig. Künftig soll die Wertevermittlung deshalb zum integralen Bestandteil im gesamten Integrationsprozess werden und bereits während des Asylverfahrens beginnen. Auf diesem Weg können Konflikte vermieden und der gesellschaftliche Zusammenhalt gesichert werden. Dementsprechend beabsichtigt das Bundesamt, möglichst frühzeitig nach dem Ankommen für Asylbewerberinnen und bewerber in Deutschland eine Erstorientierung und Wertevermittlung sicherzustellen. Projektkonzept Angesichts der Notwendigkeit, Asylbewerberinnen und -bewerbern neben Kenntnissen zur Bewältigung des Alltags auch so früh wie möglich die in unserem Land geltenden Werte und Normen zu vermitteln, wurde das für Bayern entwickelte Konzept „Erstorientierung und Deutschlernen für Asylbewerber" um das Modul „Werte und Zusammenleben" erweitert. Damit besteht das Konzept nunmehr aus elf Modulen. Im Rahmen eines Modelprojektes soll das erweiterte Konzept erprobt werden. Gleichzeitig sollen durch das Projekt andere Bundesländer die Möglichkeit erhalten, dieses Kurskonzept kennenzulernen, um es gegebenenfalls künftig selbst zu nutzen. Zu diesem Zweck sucht das Bundesamt Träger, die in mehreren Bundesländern Kurse auf der Grundlage des Konzepts anbieten können. Geförderte Maßnahmen Das Bundesamt fördert Projekte, in denen Kurse nach dem Konzept „Erstorientierung und Deutsch lernen für Asylbewerber“ durchgeführt werden. Die gesuchten Träger müssen dabei in der Lage sein, Kurse in mindestens drei Bundesländern mit jeweils mindestens zwei regionalen Standorten durchzuführen. Bayern ist hiervon ausgenommen, da dort schon Kurse angeboten werden. Für die Durchführung der Kurse gelten folgende weiteren Voraussetzungen: Die Inhalte und Organisation der Kurse richten sich nach dem jeweils aktuellen Konzept „Erstorientierung und Deutschlernen für Asylbewerber“ des Bundesamtes (veröffentlicht unter: (http://www.bamf.de/DE/Willkommen/DeutschLernen/ErstorientierungAsyl/erstorienti erungasyl.html) Die Kurse sollen in mindestens zwei verschiedenen Aufnahmeeinrichtungen und/oder Sammelunterkünften je Bundesland durchgeführt werden. Die Teilnehmerzahl je Kurs muss zwischen 12 und 20 betragen. Die Zahl der Unterrichtsstunden pro Woche soll 25 nicht überschreiten. Jeder Kurs besteht aus sechs Modulen und maximal 300 UE. Das Modul „Werte und Zusammenleben“ ist verpflichtend durchzuführen und von jedem Teilnehmer zu besuchen. Der Träger kann für jeden Kurs fünf weitere Module aus dem Konzept auswählen. Der Kursbesuch ist statistisch zu erfassen und im Rahmen eines gesonderten Berichtes, insbesondere im Hinblick auf die Erstorientierung und Wertevermittlung, auszuwerten. Pro Standort im jeweiligen Bundesland sollen zwei Lehrkräfte eingesetzt werden. Die eingesetzten Lehrkräfte sollen entweder über eine BAMF-Zulassung nach §15 Integrationskursverordnung (IntV) oder über einen neuphilologischen bzw. pädagogischen Hochschulabschluss verbunden mit nachgewiesenen Sprachlehrerfahrungen verfügen. Mögliche Träger für die Projekte Projektträger können nur eingetragene juristische Personen des privaten oder des öffentlichen Rechts sein, die in Deutschland seit mehreren Jahren länderübergreifend aktiv in der Flüchtlingshilfe vertreten sind und über einen entsprechenden Zugang zu Aufnahmeeinrichtungen und Sammelunterkünften verfügen. Höhe der Förderung Gefördert werden: Personalkosten für den Einsatz von bis zu vier Lehrkräften (TVöD E9/10) je Bundesland Personalkosten für die zentrale Projektverwaltung und -koordinierung (eine Stelle E9/E10) einzeln begründete Nebenkosten in Höhe von insgesamt maximal 17.500 Euro (insb. Miete, IT-Ausstattung, Verwaltungskosten) Materialien für den Unterricht in Höhe von insgesamt maximal 2.500 Euro. Projektlaufzeit Projektmaßnahmen sind förderfähig, wenn sie frühestens am 01.07.2016 beginnen und spätestens zum 31.12.2016 enden. Antragsverfahren Ihren Antrag stellen Sie bitte über das Förderportal, easy-online unter der Website: https://foerderportal.bund.de/easyonline/ Bitte wählen Sie: 1. Ministerium / Bundesbehörde: BMI-BAMF 2. Fördermaßnahme: Modellprojekt Beachten Sie die dort genannten Bestimmungen zur Antragstellung. Senden Sie Ihren Antrag sowohl online als auch in unterschriebener Papierform einschließlich einer Projektskizze und einem Dokument zur gemeinnützigen Ausrichtung (s. ergänzende Hinweise in easy-online) bis einschließlich 31.05.2016 (Ausschlussfrist: Poststempel spätestens vom 30.05.2016) an folgende Adresse: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Referat 311 – Antrag "Erstorientierung für Asylbewerber" Frankenstraße 210 90461 Nürnberg Die Anträge werden – ggf. unter Berücksichtigung der Stellungnahmen verschiedener Abstimmungsebenen – bewertet. Auf Basis dieser Bewertung erfolgt eine Auswahlentscheidung für eines oder mehrere Projekte im Rahmen der zur Verfügung stehenden Finanzmittel. Beim Vorliegen folgender Kriterien sind Projektanträge vom Auswahlverfahren ausgeschlossen: Verspäteter Eingang des Projektantrages, ausschließliche Übersendung des Projektantrages per Fax oder per E-Mail, Formlose Antragstellung, Fehlen einer rechtsverbindlichen Unterschrift auf dem Projektantrag, Unvollständigkeit der Antragsunterlagen in Papierform (insb. Fehlen der Projektskizze) Projekt ist mit Gewinnstreben verbunden, Fehlende Sicherung der Finanzierung des Projektes, Hinweise auf Vermögensdelikte, Keine Einhaltung des Förderzeitraums gemäß dieser Aufforderung Individuelle Fristverlängerungen grundsätzlich nicht möglich. oder das Nachreichen von Unterlagen sind Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung von Zuwendungen. Für Fragen zum Antragsverfahren steht Ihnen als Ansprechpartner Herr Marc Isenrath ([email protected]) per Mail zur Verfügung. Wir bitten, von telefonischen Anfragen abzusehen. Bei Fragen zum easy-online-System steht eine direkte Kontaktmöglichkeit zum technischen Support über den Button „Kontakt/Support“ zur Verfügung.
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