- Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

Öffentliche Bekanntmachung
des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge
zur Ausschreibung von Fördermitteln für „Modellprojekte zur Erstorientierung
und Wertevermittlung für Asylbewerber“
Allgemeines
Voraussetzung für das Zusammenleben in einer pluralen Gesellschaft ist eine
gemeinsame und verbindliche Wertegrundlage, in Deutschland ist dies das
Grundgesetz. Um Flüchtlingen das Orientieren zu erleichtern, ist die Vermittlung von
frühzeitigem, verbindlichem und nachhaltigem Wissen zum Wertesystem in
Deutschland notwendig. Künftig soll die Wertevermittlung deshalb zum integralen
Bestandteil im gesamten Integrationsprozess werden und bereits während des
Asylverfahrens beginnen. Auf diesem Weg können Konflikte vermieden und der
gesellschaftliche Zusammenhalt gesichert werden. Dementsprechend beabsichtigt das
Bundesamt, möglichst frühzeitig nach dem Ankommen für Asylbewerberinnen und bewerber in Deutschland eine Erstorientierung und Wertevermittlung sicherzustellen.
Projektkonzept
Angesichts der Notwendigkeit, Asylbewerberinnen und -bewerbern neben Kenntnissen
zur Bewältigung des Alltags auch so früh wie möglich die in unserem Land geltenden
Werte und Normen zu vermitteln, wurde das für Bayern entwickelte Konzept
„Erstorientierung und Deutschlernen für Asylbewerber" um das Modul „Werte und
Zusammenleben" erweitert. Damit besteht das Konzept nunmehr aus elf Modulen.
Im Rahmen eines Modelprojektes soll das erweiterte Konzept erprobt werden.
Gleichzeitig sollen durch das Projekt andere Bundesländer die Möglichkeit erhalten,
dieses Kurskonzept kennenzulernen, um es gegebenenfalls künftig selbst zu nutzen.
Zu diesem Zweck sucht das Bundesamt Träger, die in mehreren Bundesländern Kurse
auf der Grundlage des Konzepts anbieten können.
Geförderte Maßnahmen
Das Bundesamt fördert Projekte, in denen Kurse nach dem Konzept „Erstorientierung
und
Deutsch
lernen
für
Asylbewerber“
durchgeführt
werden.
Die gesuchten Träger müssen dabei in der Lage sein, Kurse in mindestens drei
Bundesländern mit jeweils mindestens zwei regionalen Standorten durchzuführen.
Bayern ist hiervon ausgenommen, da dort schon Kurse angeboten werden.
Für die Durchführung der Kurse gelten folgende weiteren Voraussetzungen:
 Die Inhalte und Organisation der Kurse richten sich nach dem jeweils aktuellen
Konzept „Erstorientierung und Deutschlernen für Asylbewerber“ des Bundesamtes
(veröffentlicht unter:
(http://www.bamf.de/DE/Willkommen/DeutschLernen/ErstorientierungAsyl/erstorienti
erungasyl.html)
 Die Kurse sollen in mindestens zwei verschiedenen Aufnahmeeinrichtungen
und/oder Sammelunterkünften je Bundesland durchgeführt werden.
 Die Teilnehmerzahl je Kurs muss zwischen 12 und 20 betragen. Die Zahl der
Unterrichtsstunden pro Woche soll 25 nicht überschreiten.
 Jeder Kurs besteht aus sechs Modulen und maximal 300 UE. Das Modul „Werte
und Zusammenleben“ ist verpflichtend durchzuführen und von jedem Teilnehmer zu
besuchen. Der Träger kann für jeden Kurs fünf weitere Module aus dem Konzept
auswählen.
 Der Kursbesuch ist statistisch zu erfassen und im Rahmen eines gesonderten
Berichtes, insbesondere im Hinblick auf die Erstorientierung und Wertevermittlung,
auszuwerten.
 Pro Standort im jeweiligen Bundesland sollen zwei Lehrkräfte eingesetzt werden.
Die eingesetzten Lehrkräfte sollen entweder über eine BAMF-Zulassung nach §15
Integrationskursverordnung (IntV) oder über einen neuphilologischen bzw.
pädagogischen
Hochschulabschluss
verbunden
mit
nachgewiesenen
Sprachlehrerfahrungen verfügen.
Mögliche Träger für die Projekte
Projektträger können nur eingetragene juristische Personen des privaten oder des
öffentlichen Rechts sein, die in Deutschland seit mehreren Jahren länderübergreifend
aktiv in der Flüchtlingshilfe vertreten sind und über einen entsprechenden Zugang zu
Aufnahmeeinrichtungen und Sammelunterkünften verfügen.
Höhe der Förderung
Gefördert werden:
 Personalkosten für den Einsatz von bis zu vier Lehrkräften (TVöD E9/10) je
Bundesland
 Personalkosten für die zentrale Projektverwaltung und -koordinierung (eine
Stelle E9/E10)
 einzeln begründete Nebenkosten in Höhe von insgesamt maximal 17.500 Euro
(insb. Miete, IT-Ausstattung, Verwaltungskosten)
 Materialien für den Unterricht in Höhe von insgesamt maximal 2.500 Euro.
Projektlaufzeit
Projektmaßnahmen sind förderfähig, wenn sie frühestens am 01.07.2016 beginnen und
spätestens zum 31.12.2016 enden.
Antragsverfahren
Ihren Antrag stellen Sie bitte über das Förderportal, easy-online unter der Website:
https://foerderportal.bund.de/easyonline/
Bitte wählen Sie:
1. Ministerium / Bundesbehörde:
BMI-BAMF
2. Fördermaßnahme:
Modellprojekt
Beachten Sie die dort genannten Bestimmungen zur Antragstellung. Senden Sie Ihren
Antrag sowohl online als auch in unterschriebener Papierform einschließlich einer
Projektskizze und einem Dokument zur gemeinnützigen Ausrichtung (s. ergänzende
Hinweise in easy-online) bis einschließlich 31.05.2016 (Ausschlussfrist: Poststempel
spätestens vom 30.05.2016) an folgende Adresse:
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Referat 311 – Antrag "Erstorientierung für Asylbewerber"
Frankenstraße 210
90461 Nürnberg
Die Anträge werden – ggf. unter Berücksichtigung der Stellungnahmen verschiedener
Abstimmungsebenen – bewertet. Auf Basis dieser Bewertung erfolgt eine
Auswahlentscheidung für eines oder mehrere Projekte im Rahmen der zur Verfügung
stehenden Finanzmittel.
Beim Vorliegen folgender Kriterien sind Projektanträge vom Auswahlverfahren
ausgeschlossen:
 Verspäteter Eingang des Projektantrages, ausschließliche Übersendung des
Projektantrages per Fax oder per E-Mail,
 Formlose Antragstellung,
 Fehlen einer rechtsverbindlichen Unterschrift auf dem Projektantrag,
 Unvollständigkeit der Antragsunterlagen in Papierform (insb. Fehlen der
Projektskizze)
 Projekt ist mit Gewinnstreben verbunden,
 Fehlende Sicherung der Finanzierung des Projektes,
 Hinweise auf Vermögensdelikte,
 Keine Einhaltung des Förderzeitraums gemäß dieser Aufforderung
Individuelle Fristverlängerungen
grundsätzlich nicht möglich.
oder
das
Nachreichen
von
Unterlagen
sind
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung von Zuwendungen.
Für Fragen zum Antragsverfahren steht Ihnen als Ansprechpartner Herr Marc Isenrath
([email protected]) per Mail zur Verfügung. Wir bitten, von
telefonischen Anfragen abzusehen. Bei Fragen zum easy-online-System steht eine
direkte Kontaktmöglichkeit zum technischen Support über den Button
„Kontakt/Support“ zur Verfügung.