Arbeit und Bildung Teilhabe am Arbeitsleben Menschen mit Behinderungen haben einen Rechtsanspruch auf Teilhabe am Arbeitsleben (§§ 33 Abs. 8, 102 Abs. 4 SGB IX). Dieser ermöglicht eine regelmäßige personale Unterstützung am Arbeitsplatz. Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) hält durch seine ambulanten Dienste und Werkstätten für Menschen mit Behinderungen regional unterschiedliche Angebote der Teilhabe am Arbeitsleben vor. Behinderten Angebote bei Ihrem Kreisverband vor Ort PLZ / ORT Finden Berufsbildungswerke (BBW) Junge Menschen mit Behinderungen haben es oft besonders schwer, nach der Schule einen Ausbildungsplatz zu finden. Berufsbildungswerke bilden Menschen mit Behinderungen, die wegen Art und Schwere ihrer Behinderung einer besonderen Förderung bedürfen (§ 35 SGB IX) aus und unterstützen sie beim Übergang ins Berufsleben. Sie bieten den Auszubildenden die Möglichkeit, in Internaten oder Außenwohngruppen zu leben und bereiten auf ein selbstständiges Leben vor. Junge Menschen mit Behinderungen werden dort ganzheitlich auf eine selbstständige Zukunft vorbereitet. Integrationsfachdienste (IFD) Integrationsfachdienste (IFD) sind ambulante professionelle Dienstleister, die schwerbehinderte Menschen bei der Aufnahme, Ausübung und Sicherung einer möglichst dauerhaften Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt unterstützen. Zu den Aufgaben eines IFD zählt zudem Arbeitgeber, die Menschen mit Behinderungen beschäftigen, zu informieren und Hilfestellung zu geben. Hierzu arbeiten sie u.a. eng mit der Agentur für Arbeit, dem Integrationsamt, dem Rehabilitationsträger, der Schwerbehindertenvertretung sowie schulischen und beruflichen Einrichtungen zusammen. Tages(förder)stätten Die Tagesförderstätten sind teilstationäre Einrichtungen im Sinne des § 13 SGB XII zum Erwerb praktischer Kenntnisse. Sie unterstützen Menschen mit Behinderungen durch tagesstrukturierende Maßnahmen im körperlichen, sprachlichen, lebenspraktischen und gestalterischen Bereich. Eine möglichst autonome Lebensführung soll damit aufrechterhalten oder wiederhergestellt werden. Darüber hinaus fördern sie die Weiterentwicklung der Persönlichkeit im sozialen, musischen und kreativen Bereich. Werkstatt für Menschen mit Behinderungen (WfbM) Die Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM) sind Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation. Sie bieten Menschen einen Arbeitsplatz, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem all-gemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können. Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen die Teil-habe am Arbeitsleben zu ermöglichen, ihre Leistungsfähigkeit zu fördern und sie möglichst auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu vermitteln. Für Menschen mit seelischer Behinderung oder psychischer Erkrankung gibt es teilweise besondere Angebote. Die WfbM gliedern sich in den Eingangs- und Berufsbildungsbereich, den Arbeitsbereich und Fördergruppen. Der Eingangs- und Berufsbildungsbereich bietet eine zeitlich begrenzte berufliche Orientierung, Ausbildung und Vorbereitung auf die Tätigkeit im Arbeitsbereich der WfbM. Die Arbeitsbereiche einer Werkstatt können z. B. im Wäschereibetrieb, der Holzverarbeitung, der Verpackungsindustrie oder dem Garten- und Landschaftsbau liegen. Über das angegliederte Integrationsmanagement erhalten Beschäftigte zusätzliche Bil-dungsangebote und haben die Möglichkeit — etwa über Außenarbeitsplätze der WfbM — den Übergang in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis zu erproben. Wenn aufgrund der Behinderung der Einsatz im Arbeitsbereich der Werkstatt ausgeschlossen ist, stehen — sofern ein Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung nicht erbracht werden kann — Betreuungs- und Fördergruppen zur Gestaltung der Tagesstruktur zur Verfügung. Hier gibt es arbeitsähnliche Beschäftigungsmöglichkeiten sowie Kreativ-, Bewegungs- und Wahrnehmungsübungen.
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