Berufsbildungswerke (BBW)

Arbeit und Bildung
Teilhabe am Arbeitsleben
Menschen mit Behinderungen haben einen Rechtsanspruch auf Teilhabe am
Arbeitsleben (§§ 33 Abs. 8, 102 Abs. 4 SGB IX). Dieser ermöglicht eine
regelmäßige personale Unterstützung am Arbeitsplatz. Das Deutsche Rote Kreuz
(DRK) hält durch seine ambulanten Dienste und Werkstätten für Menschen mit
Behinderungen regional unterschiedliche Angebote der Teilhabe am Arbeitsleben
vor.
Behinderten Angebote bei Ihrem Kreisverband vor Ort
PLZ / ORT
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Berufsbildungswerke (BBW)
Junge Menschen mit Behinderungen haben es oft besonders schwer, nach der
Schule einen Ausbildungsplatz zu finden. Berufsbildungswerke bilden Menschen
mit Behinderungen, die wegen Art und Schwere ihrer Behinderung einer
besonderen Förderung bedürfen (§ 35 SGB IX) aus und unterstützen sie beim
Übergang ins Berufsleben. Sie bieten den Auszubildenden die Möglichkeit, in
Internaten oder Außenwohngruppen zu leben und bereiten auf ein
selbstständiges Leben vor. Junge Menschen mit Behinderungen werden dort
ganzheitlich auf eine selbstständige Zukunft vorbereitet.
Integrationsfachdienste (IFD)
Integrationsfachdienste (IFD) sind ambulante professionelle Dienstleister, die
schwerbehinderte Menschen bei der Aufnahme, Ausübung und Sicherung einer
möglichst dauerhaften Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt
unterstützen. Zu den Aufgaben eines IFD zählt zudem Arbeitgeber, die Menschen
mit Behinderungen beschäftigen, zu informieren und Hilfestellung zu geben.
Hierzu arbeiten sie u.a. eng mit der Agentur für Arbeit, dem Integrationsamt,
dem Rehabilitationsträger, der Schwerbehindertenvertretung sowie schulischen
und beruflichen Einrichtungen zusammen.
Tages(förder)stätten
Die Tagesförderstätten sind teilstationäre Einrichtungen im Sinne des § 13 SGB
XII zum Erwerb praktischer Kenntnisse. Sie unterstützen Menschen mit
Behinderungen durch tagesstrukturierende Maßnahmen im körperlichen,
sprachlichen, lebenspraktischen und gestalterischen Bereich. Eine möglichst
autonome Lebensführung soll damit aufrechterhalten oder wiederhergestellt
werden. Darüber hinaus fördern sie die Weiterentwicklung der Persönlichkeit im
sozialen, musischen und kreativen Bereich.
Werkstatt für Menschen mit Behinderungen (WfbM)
Die Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM) sind Einrichtungen der
beruflichen Rehabilitation. Sie bieten Menschen einen Arbeitsplatz, die aufgrund
einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht, noch nicht oder
noch nicht wieder auf dem all-gemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können. Ziel ist
es, Menschen mit Behinderungen die Teil-habe am Arbeitsleben zu ermöglichen,
ihre Leistungsfähigkeit zu fördern und sie möglichst auf den allgemeinen
Arbeitsmarkt zu vermitteln. Für Menschen mit seelischer Behinderung oder
psychischer Erkrankung gibt es teilweise besondere Angebote.
Die WfbM gliedern sich in den Eingangs- und Berufsbildungsbereich, den
Arbeitsbereich und Fördergruppen.
Der Eingangs- und Berufsbildungsbereich bietet eine zeitlich begrenzte
berufliche Orientierung, Ausbildung und Vorbereitung auf die Tätigkeit im
Arbeitsbereich der WfbM.
Die Arbeitsbereiche einer Werkstatt können z. B. im Wäschereibetrieb, der
Holzverarbeitung, der Verpackungsindustrie oder dem Garten- und
Landschaftsbau liegen.
Über das angegliederte Integrationsmanagement erhalten Beschäftigte
zusätzliche Bil-dungsangebote und haben die Möglichkeit — etwa über
Außenarbeitsplätze der WfbM — den Übergang in ein
sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis zu erproben.
Wenn aufgrund der Behinderung der Einsatz im Arbeitsbereich der Werkstatt
ausgeschlossen ist, stehen — sofern ein Mindestmaß an wirtschaftlich
verwertbarer Arbeitsleistung nicht erbracht werden kann — Betreuungs- und
Fördergruppen zur Gestaltung der Tagesstruktur zur Verfügung. Hier gibt es
arbeitsähnliche Beschäftigungsmöglichkeiten sowie Kreativ-, Bewegungs- und
Wahrnehmungsübungen.