Landesarbeitsgemeinschaft der Angehörigenvertretungen in Caritaseinrichtungen der Behindertenhilfe LACB Arbeitsschwerpunkte 2016 Der Sprecherkreis des LACB Niedersachsen setzt sich aus der Fülle der Themen folgende Schwerpunkte für das Jahr 2016: Bundesteilhabegesetz Das Gesetzesvorhaben zum Bundesteilhabegesetz tritt zum Jahreswechsel 2015 / 2016 in die entscheidende Phase. Wir setzen uns für eine Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe ein, die die Situation der von uns vertretenen Menschen mit Behinderungen verbessert. Wir lehnen finanzielle Mehrbelastungen für Eltern und Angehörige ab. Unser Fokus gilt der landespolitischen Umsetzung in Niedersachsen. Wir weisen die politischen Vertreter auf den Änderungsbedarf im Referentenentwurf hin und setzen uns für eine Einbindung im Umsetzungsprozess ein, um aus der persönlichen Betroffenheit heraus die Sorgen und Nöte der von uns vertretenen Menschen mit Behinderungen deutlich zu machen und Verbesserungen einzufordern. Beispielsweise fordern wir den Werkstattstatus für alle. Assistenz im Krankenhaus oder bei Facharztbesuchen Krankenhäuser sind nicht ausreichend auf die Bedürfnisse von Patienten mit Behinderungen eingestellt. Probleme sind u.a. zu niedrige Zeitbudgets, fehlende Möglichkeiten zur Mitaufnahme von Angehörigen oder persönlichen Assistenzen und die ungeklärte Kostenübernahme für diese Mehrbedarfe an Unterstützung. Facharztpraxen sind in der Regel nicht auf die Behandlung von Menschen mit Behinderungen eingestellt. Nachdem wir im Jahr 2015 Kontakte aufgebaut haben, geht es 2016 um erste Lösungsschritte (z.B. Überleitungsbögen), die Finanzierung von Assistenz und Einzelfallregelungen, die als Pilotlösung übernommen werden können. Dafür arbeiten wir u.a. im Projekt „Damit es gut wird – Menschen mit Behinderung im Krankenhaus“ aktiv mit. Freie Wahl der Wohnform Wir unterstützen Menschen mit Behinderungen in ihrem Recht, entsprechend ihren Bedürfnissen ihre Wohn- und Lebensart selbst zu wählen. Dabei können unterschiedliche Wohnformen (ambulant oder stationär) größtmögliche Teilhabe am Leben in der Gesellschaft bedeuten. Persönliches Budget Wir informieren Interessierte über das Persönliche Budget und setzten uns dafür ein, dass der Kostenvorbehalt oder die finanzielle Ausstattung eines Kostenträgers nicht das Wahlrecht und damit das Recht auf Teilhabe ausbremsen. Anerkennung der Tagesbildungsstätte als Möglichkeit der Teilhabe an Bildung Schüler anerkannter Tagesbildungsstätten erfüllen dort ihre Schulpflicht und werden gleichzeitig heilpädagogisch gefördert. Trotzdem wird diese Beschulungsform massiv benachteiligt. Wir treten im Sinne der UN-BRK für Chancengleichheit ein und suchen unter den politischen Vertretern Fürsprecher. Landesarbeitsgemeinschaft der Angehörigenvertretungen in Caritaseinrichtungen der Behindertenhilfe Niedersachsen Geschäftsstelle: Knappsbrink 58, 49080 Osnabrück, Telefon: 0541 34978-122 Sprecherin: Christine Tinnefeld, Oltmann-Strenge-Straße 4, 26676 Barßel, Telefon: 04499 937485
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