LACB Arbeitsschwerpunkte 2016 - Caritas im Bistum Osnabrück

Landesarbeitsgemeinschaft
der Angehörigenvertretungen
in Caritaseinrichtungen
der Behindertenhilfe
LACB Arbeitsschwerpunkte 2016
Der Sprecherkreis des LACB Niedersachsen setzt sich aus der Fülle der Themen folgende Schwerpunkte
für das Jahr 2016:
Bundesteilhabegesetz
Das Gesetzesvorhaben zum Bundesteilhabegesetz tritt zum Jahreswechsel 2015 / 2016 in die
entscheidende Phase. Wir setzen uns für eine Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe ein, die die
Situation der von uns vertretenen Menschen mit Behinderungen verbessert. Wir lehnen finanzielle
Mehrbelastungen für Eltern und Angehörige ab.
Unser Fokus gilt der landespolitischen Umsetzung in Niedersachsen. Wir weisen die politischen Vertreter
auf den Änderungsbedarf im Referentenentwurf hin und setzen uns für eine Einbindung im Umsetzungsprozess ein, um aus der persönlichen Betroffenheit heraus die Sorgen und Nöte der von uns vertretenen
Menschen mit Behinderungen deutlich zu machen und Verbesserungen einzufordern.
Beispielsweise fordern wir den Werkstattstatus für alle.
Assistenz im Krankenhaus oder bei Facharztbesuchen
Krankenhäuser sind nicht ausreichend auf die Bedürfnisse von Patienten mit Behinderungen eingestellt.
Probleme sind u.a. zu niedrige Zeitbudgets, fehlende Möglichkeiten zur Mitaufnahme von Angehörigen
oder persönlichen Assistenzen und die ungeklärte Kostenübernahme für diese Mehrbedarfe an Unterstützung. Facharztpraxen sind in der Regel nicht auf die Behandlung von Menschen mit Behinderungen
eingestellt.
Nachdem wir im Jahr 2015 Kontakte aufgebaut haben, geht es 2016 um erste Lösungsschritte (z.B.
Überleitungsbögen), die Finanzierung von Assistenz und Einzelfallregelungen, die als Pilotlösung
übernommen werden können. Dafür arbeiten wir u.a. im Projekt „Damit es gut wird – Menschen mit
Behinderung im Krankenhaus“ aktiv mit.
Freie Wahl der Wohnform
Wir unterstützen Menschen mit Behinderungen in ihrem Recht, entsprechend ihren Bedürfnissen ihre
Wohn- und Lebensart selbst zu wählen. Dabei können unterschiedliche Wohnformen (ambulant oder
stationär) größtmögliche Teilhabe am Leben in der Gesellschaft bedeuten.
Persönliches Budget
Wir informieren Interessierte über das Persönliche Budget und setzten uns dafür ein, dass der Kostenvorbehalt oder die finanzielle Ausstattung eines Kostenträgers nicht das Wahlrecht und damit das Recht
auf Teilhabe ausbremsen.
Anerkennung der Tagesbildungsstätte als Möglichkeit der Teilhabe an Bildung
Schüler anerkannter Tagesbildungsstätten erfüllen dort ihre Schulpflicht und werden gleichzeitig
heilpädagogisch gefördert. Trotzdem wird diese Beschulungsform massiv benachteiligt. Wir treten im
Sinne der UN-BRK für Chancengleichheit ein und suchen unter den politischen Vertretern Fürsprecher.
Landesarbeitsgemeinschaft der Angehörigenvertretungen in Caritaseinrichtungen der Behindertenhilfe Niedersachsen
Geschäftsstelle: Knappsbrink 58, 49080 Osnabrück, Telefon: 0541 34978-122
Sprecherin: Christine Tinnefeld, Oltmann-Strenge-Straße 4, 26676 Barßel, Telefon: 04499 937485