Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport VBS Schweizer Armee Führungsstab der Armee FST A Fachstelle Extremismus in der Armee 02.05.2016 Tätigkeitsbericht 2015 der Fachstelle Extremismus in der Armee Zusammenfassung Der vorliegende Bericht gibt einen Überblick über die Tätigkeiten der Fachstelle Extremismus in der Armee (FS EX A) im Jahr 2015. 2015 wurden 34 Meldungen und Anfragen eingereicht, was der Grössenordnung der letzten Jahren entspricht. Pro zehn Meldungen waren etwa sechs dem Rechtsextremismus, drei dem dschihadistisch motivierten Extremismus und eine dem Linksextremismus zuzuordnen. Als Spiegelbild der Gesellschaft ist auch die Schweizer Milizarmee mit Angehörigen mit auffallenden extremistischen Anzeichen unvermeidlich konfrontiert, so fallen gegenwärtig vermehrt Angehörige mit solchen dschihadistisch motivierten Prägungen auf. Nichtsdestotrotz war 2015 weiterhin festzustellen, dass die Anzahl gemeldeter Angehörige der Armee anzahlmässig äusserst gering blieb und keinerlei Gefährdung der Sicherheit zum Vorschein kam. Bei Hinweisen auf möglichem Gewaltpotenzial wurden vorsorgliche Massnahmen gemäss den geltenden gesetzlichen Vorgaben getroffen, dies unabhängig von der ideologischen Ausrichtung. Im Berichtsjahr, wie auch in den Vorjahren, wies die Art und Schwere der gemeldeten Fälle keine markante Abweichung auf: Die allermeisten Fälle beziehen sich auf Einzelfälle und kein Vorkommnis grösseren Ausmasses, von offensichtlicher Diskriminierung oder mit Hinweis auf organisierte Machenschaften musste erfasst werden. Im Einklang mit ihrer NullToleranz-Strategie setzt die Armee die gesetzlich vorgegebenen Präventivmassnahmen fort. Im Bereich der Ausbildung nahmen insgesamt mehr als tausend Angehörige des Armeekaders und Mitarbeitende der Militärverwaltung an einer der 18 ausgeführten Sensibilisierungsoder Schulungssequenzen teil. Beim militärischen Kader aller Truppengattungen nahmen sämtliche angehenden Berufs- und Milizoffiziere, Einheits- und Schulkommandanten, Adjutanten der Truppenkörper, Stabsadjutanten, sowie Anwärterinnen und Anwärter der Militärpolizei teil. 1/5 20160502_FGG1_RV_Tätigkeitsbericht_2015_FSEXA_d.docx Tätigkeitsbericht 2015 der Fachstelle für Extremismus in der Armee 1 Organisatorisches und Auftrag Die FS EX A ist zuständig für alle Aufgaben im Bereich "Extremismus und Armee". Aufgabenmässig ist sie gegenüber dem Chef Personelles der Armee im Führungsstab der Armee verantwortlich, administrativ jedoch bei der Fachstelle für Rassismusbekämpfung im Generalsekretariat des Departments des Innern angesiedelt. Diese Unterstellung hat sich bestens bewährt: Es können dadurch vorhandene fachliche Synergien, insbesondere in den Bereichen des islamistischen Fundamentalismus und des Rechtsextremismus, gewinnbringend genutzt werden. Die Aufgaben der FS EX A umfassen: 1. Anlauf- und Meldestelle in den Belangen des Extremismus innerhalb der Armee: Betreiben der Meldestelle, Beratungen, Abklärungen, Nachführen der Dossiers, Anstoss für das Einleiten von vorsorglichen Massnahmen; 2. Prävention: Konzipierung und Durchführung von Schulungen und Sensibilisierungssequenzen; 3. Interne und externe Kommunikation in den Belangen des Extremismus innerhalb der Armee, Information und Öffentlichkeitsarbeit in Zusammenarbeit mit den Kommunikationsstellen der Armee. Aufgrund des beachtlichen Zuwachses der Beratungs- und Sensibilisierungsarbeiten über die letzten Jahre stösst die FS EX A zunehmend an ihre Kapazitätsgrenzen. 2 Tätigkeiten 2015: das Wesentliche in Kürze 2.1 Melde- und Beratungsstelle Vorbemerkung: Nicht jeder geprüfte Hinweis, nicht jedes eröffnete Dossier führt zu einem erwiesenen Extremismusfall im Sinne des Gesetzes. Ebenso betrifft nicht jede Meldung eine in der Armee eingeteilte Person. Folglich sind die vorliegenden Zahlen mit entsprechender Differenzierung zu interpretieren. Anzahl Meldungen/Anfragen und behandelten Fälle: Mit 34 eingereichten Meldungen und Anfragen bewegt sich die Anzahl behandelter Dossiers im Rahmen der vorigen Jahre (vergleiche Tabelle 1). Bei 44 Personen wurden die persönlichen Verhältnisse1 überprüft und gegebenenfalls wurden entsprechende Massnahmen gemäss den geltenden rechtlichen Grundlagen eingeleitet. Zur Grössenordnung sei erwähnt, dass jährlich rund 5,8 Mio. Diensttage durch rund 129'000 aktive Angehörige der Armee geleistet werden. Jahr 2011 2012 2013 2014 2015 Anzahl behandelter Dossiers 27 32 30 41 34 Anzahl identifizierter Personen 22 54 22 60 44 Tabelle 1: Anzahl behandelter Anfragen/Meldungen und Anzahl Personen, deren persönliche Verhältnisse überprüft wurden, über die Zeitspanne 2011-2015. 1 Gemäss Artikel 66 der Verordnung vom 19. November 2003 über die Militärdienstpflicht (MDV; SR 512.21) 2/5 20160502_FGG1_RV_Tätigkeitsbericht_2015_FSEXA_d.docx Aufteilung nach Meldungsurheber: 23.5% (8) Meldungen aus militärischen Dienstleistungen, 53% (18) Meldungen von Behörden, davon beinahe die Hälfte von der Militärischen Sicherheit, sowie 23.5% (8) Bürger- und Medienmeldungen. Aufteilung nach Art des Extremismus: Von den 34 Dossiers waren 6 offenbar ohne Zusammenhang mit gewalttägigem Extremismus, 2 davon betrafen Rassismus. Von den verbleibenden 28 Meldungen und Anfragen mit Bezug auf Extremismus waren 57% (16) dem Rechtsextremismus, 36% (10) dem dschihadistisch motivierten Extremismus2 und 7% (2) dem Linksextremismus zuzuordnen. Wie in den vorigen Jahren wurde kein Fall von ethno-nationalen Gewaltextremismus gemeldet. Diskriminierung: Die zwei Dossiers mit Bezug auf Rassismus entstammen aus einem Vorfall und einer Anfrage. Der Vorfall führte zu einer disziplinarrechtlichen Strafe. Bei der Anfrage erkundigte sich ein Kompaniekommandant über die Erfüllungsbedingungen des Straftatbestands der Rassendiskriminierung. Ein weiterer Angehörige der Armee beklagte sich aufgrund von persönlichen Erfahrungen wegen Diskriminierung gegenüber Menschen mit Behinderung. 2.2 Sensibilisierung und Schulung Folgende Sequenzen wurden durchgeführt: Daueraufträge • Schulung der angehenden Schulkommandanten (im Rahmen eines eintägigen Blockkurses, Militärakademie an der ETH Zürich, Birmensdorf, 1× jährlich); • Sensibilisierung der angehenden Einheitskommandanten und Stabsadjutanten aller Truppengattungen (Führungsschule Einheit, Bern, 3× jährlich); • Sensibilisierung der angehenden Adjutanten der Truppenkörper (Zentralschule, Luzern, 1× jährlich); • Sensibilisierung der angehenden Subalternoffiziere aller Truppengattungen (Führungsschule Einheit, Bern, 3× jährlich); • Vertiefte Schulung der angehenden Beamten der territorialen Militärpolizei (Militärpolizeischule, St-Maurice, 1× jährlich); • Vorstellung der rechtlichen Grundlage und der Dienstleistungen der FS EX A im Rahmen eines Rechtsgrundkurses, zu Gunsten eines breiten Spektrums von Mitarbeitenden der Armee und der kantonalen Militärämter (Personelles der Armee, Bern, 2× jährlich). Die Ausbildungsunterlagen, insbesondere die Illustrationen und Beispiele, werden laufend der Aktualität angepasst und sind somit immer auf dem neusten Stand. Einzelaufträge • Sensibilisierung der angehenden Berufsoffiziere (Militärakademie an der ETH Zürich, Birmensdorf, 2× jährlich); • Schulung der angehenden Beamten der mobilen Militärpolizei (Militärpolizeischule, St-Maurice, 1× jährlich); • Vorstellung der FS EX A und Sensibilisierung der Mitarbeitenden und Angehörigen des Sozialdienstes der Armee im Rahmen des Jahresrapports; • Schulung der Adjutanten der Truppenkörper einer Brigade; • Schulung der Berufskader einer Rekrutenschule; • Schulung der Berufskader eines Durchdienerbataillons; • Vorstellung der FS EX A und Sensibilisierung der Milizkader eines Bataillons. 2 Zur Terminologie siehe « Sicherheit Schweiz », den jährlichen Lagebericht des Nachrichtendienstes des Bundes. 3/5 20160502_FGG1_RV_Tätigkeitsbericht_2015_FSEXA_d.docx Öffentlichkeitsarbeit: Die Medienanfragen blieben 2015 auf tiefem Niveau. Zum ersten Mal wurde der Tätigkeitsbericht der FS EX A mit einer Medienmitteilung dreisprachig veröffentlicht: So erfolgte ein weiterer wichtiger Schritt in Richtung der 2012 eingeleiteten proaktiven Kommunikation in Sachen Extremismus in der Armee. 3 Fazit Mit 34 eingereichten Meldungen und Anfragen sowie 44 betroffenen Personen bewegt sich die Anzahl behandelter Dossiers im Rahmen der vorigen Jahre. Im Vergleich zum Spitzenwert von 2014 ist somit ein leichter Rückgang zu verzeichnen. Die Aufteilung nach Meldungsurheber zeigte sich gegenüber dem Vorjahr grundsätzlich unverändert. Die Hälfte der Dossiers war auf Meldungen der Behörden, vorwiegend der Militärischen Sicherheit und der Kontrollprozessen der Militärverwaltung, zurückzuführen. Einem Fünftel der bearbeiteten Dossiers liegte eine Meldung oder eine Anfrage eines militärischen Vorgesetzten zugrunde, der sich bei Hinweisen auf Extremismus informieren und beraten liess. Rechnet man die über die Militärische Sicherheit eingereichten Meldungen auch hinzu, dann hatten etwa 35% der bearbeiteten Dossiers einen direkten Bezug mit einer militärischen Dienstleistung. Daraus ist klar ersichtlich, dass die systematische Sensibilisierung der Führungspersonen eine wesentliche Säule des präventiven Dispositiv darstellt. Weiter machten die aufgrund einer Bürgermeldung oder eines Presseberichts eröffneten Dossiers knapp ein Viertel der Meldungen aus. Auch wenn der Anteil an diesen Dossiers im Verhältnis der Gesamtanzahl über die Jahre eher stabil bleibt, sind diese von der Menge her seit 2013 tendenziell rückläufig. Die Meldungen und Anfragen waren weiterhin vorwiegend dem Rechtsextremismus zuzuordnen, wobei etwa ein Drittel der Fälle dem dschihadistisch motivierten Extremismus betrafen. 2015 war erneut kein Vorkommnis grösseren Ausmasses, offensichtlicher Diskriminierung oder mit Hinweis auf organisierte rechtswidrige Handlungen zu verzeichnen. Das Gros der gemeldeten Fälle bezog sich nach wie vor auf Einzelfälle. Dass Hinweise auf dschihadistisch motiviertem Extremismus über die Jahre schrittweise vermehrt gemeldet werden, widerspiegelt die gegenwärtig erhöhte Wahrnehmbarkeit des Phänomens und die damit einhergehende zunehmende Aufmerksamkeit der Bevölkerung und der Behörden. Die Milizarmee ist ein Spiegelbild der Gesellschaft und folglich auch mit solchen Fällen konfrontiert. Bei den gemeldeten Fällen handelte es sich weder um Gewalttaten noch um sicherheitsgefährdende Vorkommnisse, sondern hauptsächlich um Hinweise auf eine mögliche Radikalisierung, beispielsweise aufgrund von Einträgen in sozialen Medien. Relevante Fälle wurden unverzüglich den zivilen Polizeibehörden gemeldet. Bei Hinweisen auf Extremismus jeglicher Couleur werden die bestehenden rechtlichen Grundlagen von der Armee sowie der Militärverwaltung konsequent angewendet und gemäss den Vorgaben des Gesetzgebers umgesetzt. Bei Verdachtsfällen wird gemäss standardisierten Abläufen vorgegangen. Diese reichen von der Prüfung der militärischen Einteilung über die Kontrolle des Strafregisters, die Einleitung einer Personensicherheitsprüfung, bis hin zum Aufgebotsstopp oder der vorsorglichen Abnahme der Waffe3. Die Umsetzung der administrativen Massnahmen liegt jedoch nicht in der Zuständigkeit der FS EX A. 3 Zu den administrativen Massnahmen siehe insbesondere den Artikel 113 des Militärgesetzes (MG; SR 510.10), den Artikel 66 der Verordnung vom 19. November 2003 über die Militärdienstpflicht (MDV; SR 512.21) und den Artikel 7 der Verordnung vom 5. Dezember 2003 über die persönliche Ausrüstung der Armeeangehörigen (VPAA; SR 514.10). 4/5 20160502_FGG1_RV_Tätigkeitsbericht_2015_FSEXA_d.docx Im Bereich der Sensibilisierung wurden sämtliche angehenden Zugführer, Einheits- und Schulkommandanten, Adjutanten der Truppenkörper und Stabsadjutanten aller Truppengattungen funktions- und stufengerecht auf das Thema Extremismus in der Armee sensibilisiert. Neu wurden die Präventionsmassnahmen ausgebaut, indem auch die angehenden Berufsoffiziere der Bachelor- und Diplomlehrgänge an der Militärakademie mit den Besonderheiten ihrer künftigen Funktion in Bezug auf Extremismus vertraut gemacht wurden. Somit nahmen auch im Berichtsjahr insgesamt mehr als 1‘000 Angehörige des Armeekaders an Sensibilisierungssequenzen teil. Für weitere Auskünfte Fachstelle Extremismus in der Armee Inselgasse 1, CH-3003 Bern Tel. 058 463 55 98 (Mo, Mi, Fr) E-Mail [email protected] Weiterführende Informationen Links Extremismusbekämpfung in der Armee http://www.vtg.admin.ch/internet/vtg/de/home/themen/extremismus.html Fachstelle Extremismus in der Armee www.armee.ch/extremismus www.armee.ch/extremisme www.esercito.ch/estremismo 5/5 20160502_FGG1_RV_Tätigkeitsbericht_2015_FSEXA_d.docx
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