An die Gemeinde Burbach FB 2/2 Gemeindewerke Eicher Weg 13 57299 Burbach Bearbeitungsvermerk der Gemeindewerke Entwässerungsantrag zum Bauvorhaben Bauherr/Antragsteller Name: Tel.-Nr. Anschrift: Entwurfsverfasser: Name: Tel.-Nr. Anschrift: Bauleitung: Name: Tel.-Nr. Anschrift: Lage des Grundstücks: Ortsteil: Flurstück: Straße: Haus-Nr.: und/oder Angaben zum Kanalanschluss Der Antrag wird gestellt für: einen Neuanschluss die Änderung- oder Erweiterung einer vorhandenen Abwasseranlage die Einleitung von häuslichem Abwasser die Einleitung von nicht häuslichem Abwasser Anzahl der geplanten Wohneinheiten Wohneinheiten Angabe zu den abflusswirksamen Flächen* Dachfläche: m² Hof- und Verkehrsfläche: m² Gesamtfläche: m² Die Flächen sind getrennt nach Dach-, Hof- u. Verkehrsflächen getrennt im Lageplan darzustellen. *nach der Fertigstellung der Anlage sind die tatsächlichen Flächen anzumelden. Zusätzliche Angaben bei nicht häuslichem Abwasser: Von Seiten des Antragstellers sind die Eigenschaften des zur Einleitung vorgesehenen Abwassers darzustellen. Das Abwasser muss den in der Abwasserbeseitigungssatzung angegebenen Grenzwerten entsprechen. Auf dem Grundstück sind folgende Vorbehandlungsanlagen geplant vorhanden Schlammfang Inhalt m³ Leichtflüssigkeitsabscheider Nenngröße l/s Fettabscheider Nenngröße l/s (Bemessung nach dem Volumenstrom) Sonstige Anlage Grundsätzliche Informationen zur Planung der Entwässerungsanlage: Die Einleitung von Grund-, Drainagewasser ist nicht zulässig! Aufgrund des § 55.2 des Wasserhaushaltsgesetzes (Verbot der Abwasservermischung) wird von den Gemeindewerken Burbach auch im bestehenden Mischsystem empfohlen, Regen- und Schmutzwasser auf dem Grundstück zu trennen. Durch diese Trennung kann der Anschlussnehmer eine spätere aufwendige Trennung – bedingt durch eine Systemumstellung im Sammlerbereich der Gemeindewerke – verhindern. Die von den Gemeindewerken hergestellten Schachtbauwerke sind i. d. R. für eine Trennung auf dem Grundstück vorgesehen. Der Übergabeschacht wird durch die Gemeindewerke errichtet und dem Grundstückseigentümer nach der Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse berechnet. Der Schacht geht nach der Kostenerstattung in das Eigentum des Grundstückseigentümers über. Die neu hergestellten schmutzwasserführenden Leitungen sind gemäß der Verordnung zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen NRW (SüwVO Abw) durch einen zugelassenen Sachkundigen auf ihren Zustand und die Funktion (Druckprüfung) zu überprüfen. Das Ergebnis der Zustands- und Funktionsprüfung ist den Gemeindewerken zu übergeben. Die Abwasseranlage ist gegen Rückstau aus den gemeindlichen Sammlern zu schützen. Anlagen zum Entwässerungsantrag: Alle Unterlagen sind vom Grundstückseigentümer (Bauherr) zu unterschreiben. Bei Verlauf von Anschlussleitungen über fremde Grundstücke muss ein Leitungsrecht per Eintrag in das Baulastenverzeichnis des Kreises Siegen-Wittgenstein gesichert werden. Der Eintragungsbescheid ist dem Antrag in Kopie beizufügen. Ein Lageplan im Maßstab 1:250 mit Einzeichnung sämtlicher auf dem Grundstück bestehender oder geplanter Gebäude sowie die geplante oder zu erweiternde Abwasseranlage einschl. der abflusswirksamen Hof- und Verkehrsflächen ist vorzulegen. Einen Grundriss des Untergeschosses der Gebäudes M 1:100, mit Einzeichnung der Entwässerungsgegenstände, der Leitungen, der Fallrohre, der Entlüftung und den Einbauten wie z. B. Rückstausicherung, Kontrollöffnung usw. mit der Materialund Dimensionsangabe. Einen Systemschnitt der zu entwässernden Gebäudeteile im Maßstab 1:100 in Richtung der Hauptleitung (mit Angabe der Hauptleitung und der Fallrohre, der Dimension, der Gefälleverhältnisse, der Entwässerungsgegenstände usw., bezogen auf mü NN). Die Unterlagen sind in dreifacher Ausfertigung mit dem Bauantrag einzureichen. Ort,Datum Planverfasser Bauleiter Bauherr
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