zum Herunterladen

Für Ihren Energieversorger
Übergabeprotokoll Zählerstände
Bitte schicken Sie einfach dieses Übergabeprotokoll an E.ON Energie Deutschland GmbH, Postfach 14 75,
84001 Landshut, E-Mail: [email protected], Fax: 08 71-95 38 62 20
1) Wer war der bisherige Nutzer der Wohnung/des Hauses?
Frau
Herr
Firma
E.ON Vertragskonto
Name, Vorname
Straße, Hausnr. PLZ, Ort
Telefon E-Mail
Neue Anschrift für Schlussrechnung
Frau
Herr
Firma
Name, Vorname
Straße, Hausnr. PLZ, Ort
Zählerstände beim Auszug
Übergabedatum (Auszug)/Tag der Schlüsselübergabe
Strom
Zählernummer Stand
Heizstrom
Zählernummer Stand
Erdgas
Zählernummer Stand
Sie ziehen um? E.ON zieht mit.
Denn E.ON ist überall in Deutschland als Strom- und Erdgasanbieter präsent. In allen Großstädten genauso wie auf dem Land.
Für jeden Bedarf bieten wir Ihnen den passenden Tarif an. Sie können uns Ihren Umzug ganz einfach melden: Entweder online unter
www.eon.de/umzug oder telefonisch unter 08 71-95 38 62 00.
2) Wer soll jetzt angemeldet werden?
Frau
Herr
Firma
Name, Vorname
Telefon E-Mail
Zählerstände beim Einzug
Übergabedatum (Einzug)/Tag der Schlüsselübergabe
Strom
Zählernummer Stand
Heizstrom
Zählernummer Stand
Erdgas
Zählernummer Stand
3) Wem gehört die Wohnung/das Haus?
Frau
Herr
Firma
Name, Vorname
Straße, Hausnr. PLZ, Ort
Telefon E-Mail
Datum Unterschrift Vormieter
Datum Unterschrift Nachmieter
Datum Unterschrift Eigentümer/Hausverwaltung
Bitte beachten Sie, dass für eventuelle Klärungsfälle mindestens zwei
Unterschriften nötig sind.
Für Ihre Unterlagen
Übergabeprotokoll Wohnung
1) Standort
Straße, Hausnr. PLZ, Ort
Adresszusatz
2) Alles in Ordnung?
Ohne Mängel
Diele/Flur
Ja
Küche
Ja
Bad/WC
Ja
Wohnzimmer
Ja
Balkon/Terrasse
Ja
Schlafzimmer
Ja
Kinderzimmer
Ja
Keller/Dachboden
Ja
weitere Räume
Ja
Garage/Carport
Ja
Festgestellte Mängel/Bemerkungen
3) Übernahme von Einrichtung/Ablösegegenständen
1. Summe
2. Summe
3. Summe
4. Summe
4) Zählerstände
Strom
Zählernummer Stand
Heizstrom
Zählernummer Stand
Erdgas
Zählernummer Stand
Wasser kalt
Zählernummer Stand
Wasser warm
Zählernummer Stand
5) Schlüsselrückgabe (Bitte die Anzahl der Schlüssel eintragen)
Hausschlüssel
Wohnungsschlüssel
Kellerschlüssel
Sonstige Schlüssel
Briefkasten
Es fehlen:
6) Bemerkungen/Sonstiges
Datum Unterschrift Vormieter
Datum Unterschrift Eigentümer/Hausverwaltung
Datum Unterschrift Nachmieter
Garagenschlüssel
Zur Vorlage bei der Meldebehörde
Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 Bundesmeldegesetz
1) Als Wohnungsgeber bestätige ich hiermit den
Einzug in
bzw.
Auszug aus folgende/r Wohnung am
Straße, Hausnr. Adresszusatz (z. B. Wohnungsnummer)
PLZ, Ort
für folgende Person/en:
Name, Vorname
Name, Vorname
Name, Vorname
Name, Vorname
Name, Vorname
Weitere Personen siehe Rückseite
2) Der Wohnungsgeber ist
Eigentümer Untervermieter
beauftragte Person
beauftragte Firma
Name und Anschrift des Wohnungsgebers lauten:
Name, Vorname
Straße, Hausnr. Adresszusatz (z. B. Wohnungsnummer)
PLZ, Ort
Ggf. Angaben zum Eigentümer der Wohnung (falls nicht selbst Wohnungsgeber nach § 3 Abs. 2 Ziff. 10 BMG)
Name, Vorname
Straße, Hausnr. Adresszusatz (z. B. Wohnungsnummer)
PLZ, Ort Ich bestätige mit meiner Unterschrift, dass die oben gemachten Angaben den Tatsachen entsprechen. Mir ist bekannt, dass es
verboten ist, eine Wohnungsanschrift für eine Anmeldung einem Dritten anzubieten oder zur Verfügung zu stellen, obwohl ein
tatsächlicher Bezug der Wohnung durch diesen weder stattfindet noch beabsichtigt ist.
Ein Verstoß gegen das Verbot stellt ebenso eine Ordnungswidrigkeit dar wie die Ausstellung dieser Bestätigung, ohne dazu als
Wohnungsgeber oder dessen Beauftragter berechtigt zu sein.
Ort, Datum
Unterschrift des Wohnungsgebers oder der beauftragten Person
Für Ihre Unterlagen
§ 19 Bundesmeldegesetz
Mitwirkung des Wohnungsgebers
(1) D
er Wohnungsgeber ist verpflichtet, bei der An- oder Abmeldung mitzuwirken. Hierzu hat der Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person der meldepflichtigen Person den Einzug oder den Auszug
schriftlich oder elektronisch innerhalb der in § 17 Absatz 1 oder 2 genannten Fristen zu bestätigen. Er kann
sich durch Rückfrage bei der Meldebehörde davon überzeugen, dass sich die meldepflichtige Person anoder abgemeldet hat. Die meldepflichtige Person hat dem Wohnungsgeber die Auskünfte zu geben, die
für die Bestätigung des Einzugs oder des Auszugs erforderlich sind. Die Bestätigung nach Satz 2 darf nur
vom Wohnungsgeber oder einer von ihm beauftragten Person ausgestellt werden.
(2) V
erweigert der Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person die Bestätigung oder erhält die
meldepflichtige Person sie aus anderen Gründen nicht rechtzeitig, so hat die meldepflichtige Person dies
der Meldebehörde unverzüglich mitzuteilen.
(3) Die Bestätigung des Wohnungsgebers enthält folgende Daten:
1. Name und Anschrift des Wohnungsgebers,
2. Art des meldepflichtigen Vorgangs mit Einzugs- oder Auszugsdatum,
3. Anschrift der Wohnung sowie
4. Namen der nach § 17 Absatz 1 und 2 meldepflichtigen Personen.
(4) B
ei einer elektronischen Bestätigung gegenüber der Meldebehörde erhält der Wohnungsgeber ein Zuordnungsmerkmal, welches er der meldepflichtigen Person zur Nutzung bei der Anmeldung mitzuteilen hat.
§ 10 Absatz 2 und 3 gilt entsprechend. Die Meldebehörde kann weitere Formen der Authentifizierung des
Wohnungsgebers vorsehen, soweit diese dem jeweiligen Stand der Technik entsprechen.
(5) D
ie Meldebehörde kann von dem Eigentümer der Wohnung und, wenn er nicht selbst Wohnungsgeber ist,
auch vom Wohnungsgeber Auskunft verlangen über Personen, welche bei ihm wohnen oder gewohnt haben.
(6) E
s ist verboten, eine Wohnungsanschrift für eine Anmeldung nach § 17 Absatz 1 einem Dritten anzubieten
oder zur Verfügung zu stellen, obwohl ein tatsächlicher Bezug der Wohnung durch einen Dritten weder
stattfindet noch beabsichtigt ist.
 Noch mehr interessante Informationen rund um das Thema „Umzug“ finden Sie auf www.eon.de/umzug