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Anzeigen-Sonderveröffentlichung · 30. April 2016
Kreishandwerkerschaft Münster
Das Dienstrad für die Freizeit
Das Dienstrad
Gesetzgeber stellt Fahrräder und Pkw gleich / Beim Leasing können Beschäftigte und Arbeitgeber sparen
-bn- MÜNSTER. Der Dienstwagen wird schon lange als Statussymbol betrachtet. Gerade Deutschlands Nobelmarken profitieren von den
Sparmodellen, mit denen
sich Beschäftigte repräsentative Vehikel leisten können
und die Arbeitgeber dabei
insgesamt profitieren. Was
für das Auto gilt, geht seit
2012 auch für das Fahrrad.
Allerdings
dürfte
das
„Dienstrad“ vielen noch
nicht bekannt sein.
Dabei ist die Dienstrad-Regelung sogar komfortabel:
„Man darf zwei Diensträder
und einen Dienstwagen haben“, sagt Georg Weigang,
Obermeister der ZweiradMechaniker-Innung. Und –
zumindest für Nicht-Selbstständige gilt: Das Dienstrad
darf zu 100 Prozent privat
benutzt werden.
Wie beim teuren Pkw machen Steuer- und Sozialabgaben-Ersparnis den Kauf
eines gehobenen Fahrrads
zum Gewinnspiel.
In einem Rechenbeispiel
mit einem 2600 Euro teuren
Rad und einem Bruttogehalt
von 3000 Euro kommt Weigang auf einen um rund 500
Euro niedrigeren Gesamtpreis. „Soviel kann man
nicht heraushandeln“, sagt
er.
Mehrere Online-Plattformen bieten die Möglichkeit,
die Finanzierung von Fahrrädern durchzurechnen und
zu kalkulieren. Denn manche Arbeitgeber fürchteten
den bürokratischen Aufwand, der mit einer Dienstradregelung verbunden ist,
weiß Weigang aus Erfahrung.
ZweiradmechanikerInnung
Münster
Finanzierung per Leasing – die Beratung im Fahrradgeschäft ist wichtig. Die Dienstrad-Regelung setzt voraus, dass auch die Arbeitgeber sehr einfach mitmachen
können.
Foto: Günter Benning
Wichtig seien daher die
Zusatzleistungen, die Leasing-Anbieter im Paket haben.
So sind einerseits Versicherungen für das Fahrrad
obligatorisch. Einige Anbieter garantieren damit aber
auch Reparaturen oder sogar
den Rückholservice, sollte
ein Kunde mit einem defekten Fahrrad irgendwo liegenbleiben. Wichtig ist auch
die Vorsorge für die Wechselfälle des Berufslebens.
Denn wenn etwa ein Arbeitgeber innerhalb der dreijährigen Abschreibungsfrist für
das Dienstrad den Job wechselt, gehört das Rad theoretisch dem Arbeitgeber. Es
gibt Leasing-Anbieter, die
vereinbaren, dass dann der
Händler die Leeze zurücknimmt.
„Die Anbieter versuchen,
die Arbeitgeber zu entlas-
ten“, sagt Weigang. Wenn ein
Arbeitgeber bei der Dienstradregelung mitmacht, erhält er von einem LeasingAnbieter eine Betriebsnummer. Mit dieser kann der Beschäftigte dann im Fahrradgeschäft seine Leeze aussuchen. Die Formulararbeit für
den Arbeitgeber wird vom
Leasing-Anbieter
weitgehend vorbereitet.
In wenigen Jahren, ist sich
der Obermeister sicher, werden 30 Prozent der teuren
Fahrräder über Leasing als
Diensträder verkauft werden.
► Seit dem 23.11.2012
gelten für Diensträder die
gleichen Regeln wie für
Dienst-Pkw. Die Leasingrate kann steuerlich geltend gemacht werden.
Arbeitnehmer und
Arbeitgeber profitieren.
► Das Dienstfahrrad gilt
als geldwerter Vorteil und
fließt mit 1 Prozent seines Wertes in das Bruttogehalt ein.
► Die Kosten für Leasing
und Versicherungsrate
unterliegen der Gehaltsumwandlung und senken
das steuerliche Einkommen. Steuern und Sozialabgaben verringern sich.
► Wichtig: Was als tatsächliche Netto-Belastung
am Ende übrig bleibt, ist
günstiger als eine private
Finanzierung oder der
Kauf eines Bikes. Dadurch wird Geld gespart.
► Obligatorisch ist ein
Versicherungsschutz. Die
Leistungen der verschiedenen Leasinganbieter
unterscheiden sich im
Umfang dieses Schutzes
und der Rückkauf-Quote
am Ende des dreijährigen
Leasingvertrags.
► Eine gründliche Beratung über die kostengünstigste Lösung kann
der Fahrradhändler übernehmen.
► Die Leasinganbieter
übernehmen – wie dies
auch bei Pkw-LeasingAngeboten üblich ist –
die organisatorische Regelung für Arbeitgeber.
► Hinter der Förderung
des Dienstrads steckt
auch ein gesundheitspolitisches Motiv: Es stärkt
das Herz-Kreislaufsystem
und ist ein Beitrag zur
betrieblichen Gesundheitsvorsorge.
-bn-
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