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Hannover
03.05.2016
Flüchtlingsunterbringung
Stadt überarbeitet Standards für Flüchtlingsunterkünfte
Aktuell sind knapp 4.500 Flüchtlinge in städtischen
Unterkünften untergebracht. Bereits 2011 haben Verwaltung und
Rat für die Flüchtlingsunterbringung Standards in einem
"Drei-Säulen-Modell" auf den Weg gebracht. Der starke Zuzug
von Flüchtlingen war jedoch nur mit zahlreichen
Notunterkünften zu bewältigen. Zugleich hat die Stadt zur
Betreuung ein zusätzliches Integrationsmanagement aufgebaut.
Die überarbeiteten Standards für maximale Personenzahlen pro
Unterkunft und Betreuung tragen dieser Entwicklung Rechnung.
Für die Kosten einer Unterkunft (Kauf oder Anmietung) hat die
Stadtverwaltung eine Grenze von jährlich 5.100 Euro pro
Flüchtling festgelegt.
Die Standards und die neue Verwaltungsvorschrift, über die
der Rat beschließen muss, werden am Donnerstag (12. Mai) im
Ausschuss für Angelegenheiten des Geschäftsbereichs
Oberbürgermeister erstmals ausführlich öffentlich erläutert.
Drei-Säulen-Modell bleibt bestehen
Grundsätzlich hat sich das "Drei-Säulen-Modell" bewährt, auch
wenn es in der Praxis um die Notunterkünfte erweitert werden
musste. Im Regelfall werden Flüchtlinge zunächst in
Wohnheimen untergebracht. Dort gibt es Hilfen zur ersten
Orientierung und bei der Verarbeitung von traumatischen
Erfahrungen während der Flucht. Für die Betreuung gelten hohe
qualitative Standards.
Sobald Flüchtlinge in der Lage sind, ihren Haushalt
selbständig zu führen, sollen sie möglichst in Wohnprojekten
PresseInformation
Die Landeshauptstadt Hannover hat ihre Standards für die
Unterbringung von Flüchtlingen überarbeitet und insbesondere
für Notunterkünfte erweitert. Die Vorgaben für Größe und
Ausstattung, Kosten, Betreuung sowie Rücksichtnahme auf
besonders schutzbedürftige Menschen sind in einer neuen
Verwaltungsvorschrift zusammengefasst.
und Wohnungen untergebracht werden. Dies hängt ab von
Sprachkenntnissen, Gesundheitszustand, Sozialkompetenz und
der Perspektive, länger in Deutschland bleiben zu können.
Entschieden wird immer im Einzelfall, da keine permanente
Betreuung mehr gegeben ist.
Ergänzende Standards für Unterkünfte
Das Drei-Säulen-Modell hat sich bewährt und soll im Grundsatz
bestehen bleiben. Allerdings sind die Vorgaben für die
Belegung erweitert worden.
In Wohnprojekten können maximal 100 Personen
untergebracht werden, in Wohnheimen bis zu 150. Bisher
galt hier eine Grenze von 50 Personen. In einer
Notunterkunft (bisher ohne Festlegung) sollen maximal 800
Flüchtlinge untergebracht werden. Für alle Wohnformen
wird grundsätzlich eine geringere Belegung angestrebt.
Der Aufenthalt in Gemeinschaftsunterkünften wie
Wohnheimen und Notunterkünften soll nach Möglichkeit
nicht länger als zwölf Monate dauern.
Die Stadtverwaltung achtet darauf, die Unterkünfte so im
Stadtgebiet zu verteilen, dass die Voraussetzungen für
eine gute Integration gegeben sind.
Standortentscheidungen erfolgen in Abstimmung mit den
Stadtbezirksräten.
Pro Flüchtling sollen in Wohnheimen, Wohnprojekten und
Wohnungen mindestens zehn Quadratmeter Wohnfläche
bereitstehen, in Notunterkünften mindestens sechs
Quadratmeter.
Hannover verzichtet generell auf Gebäude, die keinen
ausreichenden Schutz vor Witterungen bieten (Zelte) und
die für andere öffentliche Zwecke benötigt werden
(Turnhallen).
Kostengrenze für Erwerb und Anmietung von Immobilien
Aufgrund der hohen Flüchtlingszahlen musste die Stadt
kurzfristig Immobilien erwerben und anmieten. Dabei wurden
auch überzogene Forderungen gestellt. Die Stadt hat deshalb
einen Höchstbetrag für die jährlichen Unterbringungskosten
von 5.100 Euro pro Flüchtling festgelegt. Nicht enthalten
sind darin Betriebs- und Betreuungskosten. Der Betrag
orientiert sich an den Unterkunftskosten im Sinne von § 22
Abs. 1 SGB II (Grundsicherung). Angebote, die diesen
Höchstbetrag überschreiten, werden grundsätzlich abgelehnt.
Darunter liegende Angebote werden immer auf ihre
Angemessenheit hin geprüft.
Stadt schafft weitere Betreuungsangebote in Notunterkünften
Für Flüchtlingswohnheime hat Hannover bereits vor mehreren
Jahren einen Betreuungsschlüssel von drei BetreuerInnen für
100 Flüchtlinge festgelegt; bei Wohnprojekten, wo von
einer weitgehenden Selbständigkeit der Flüchtlinge
ausgegangen wird, liegt der Schlüssel bei 1:60. Insbesondere
für die Notunterkünfte ist Anfang 2015 neben dem
Betreuungsangebot der privaten Betreiber das ergänzende
städtische Integrationsmanagement geschaffen worden.
Folgende Themen und Aufgaben stehen im Mittelpunkt:
Arbeit – Beschäftigung - Bildung
Auszugsmanagement
Koordinierung (Zusammenarbeit mit Behörden,
Ehrenamtlichen, Vereinen und Verbänden)
Kompetenzteams für bestimmte Probleme wie Sucht, Gewalt
und traumatischen Erfahrungen
Einsatz als dauerhaft ansässiges oder mobiles Team
richtet sich nach den konkreten Anforderungen einer
Unterkunft.
Besonders schutzbedürftige Personen
Die Stadtverwaltung achtet bei der Unterbringung darauf, dass
besondere Lebens- und Schutzbedürfnisse der Flüchtlinge
berücksichtigt werden. Das gilt vor allem für Frauen,
Familien, Kinder und Menschen mit unterschiedlichen sexuellen
Orientierungen, die möglichst in separaten Gebäuden oder
getrennten Bereichen untergebracht werden. Außerdem gibt es
Rückzugsräume für Frauen und Familien mit Spielangeboten für
Kinder. In Gemeinschaftsunterkünften sind Sanitäranlagen
ausreichend beleuchtet, Toiletten abschließbar und Duschen
nach Geschlechtern getrennt.
Steuerung durch Land erforderlich
Die Landeshauptstadt hält es für erforderlich, dass die
Notunterbringung von Flüchtlingen in den niedersächsischen
Kommunen vom Land gesteuert wird und die Zuweisung von
Flüchtlingen sich an den realen Möglichkeiten der einzelnen
Kommunen orientiert. Ist eine Kommune nicht zur kurzfristigen
Herrichtung einer angemessenen Notunterkunft in der Lage,
sollte das Land prüfen, ob die Zuweisung aufgeschoben oder
zunächst von anderen Kommunen bewerkstelligt werden kann. Die
vom Land festgelegte Zuweisungsquote wird damit nicht infrage
gestellt. Erforderlich ist aber eine Koordinierung des
Zeitpunktes von Zuweisungen. Eine solche Steuerung erscheint
nach den Erfahrungen in den vergangenen Monaten auch möglich.
Entscheidungen in Ausnahmefällen
Sollte in Ausnahmefällen eine solche Steuerung nicht möglich
sein und die eigenen Standards einmal infrage
stehen, entscheidet der Rat der Stadt. Im Einzelfall ist eine
Eilentscheidung durch den Oberbürgermeister möglich, der dann
den Rat unverzüglich in Kenntnis setzt.
Hintergrundinformationen
Derzeit leben knapp 4.500 Flüchtlinge in den Unterkünften der
Stadt (Stand: 27. 4. 2016): 2.059 in Notunterkünften, 1.660
in Wohnheimen, 234 in Wohnprojekten und 525 in Wohnungen. Die
Stadt geht davon aus, dass die Flüchtlingszahlen auch 2016
wieder steigen werden. Verhandlungen über weitere Immobilien
laufen daher weiter, ebenso die Prüfung von städtischen
Flächen für neue Flüchtlingsunterkünfte.