Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im Büro Oberbürgermeister Rathaus Trammplatz 2 30159 Hannover AnsprechpartnerIn Alexis Demos Telefon 0511 168 46041 Fax 0511 168 45351 E-Mail [email protected] ............................................................................ Hannover 03.05.2016 Flüchtlingsunterbringung Stadt überarbeitet Standards für Flüchtlingsunterkünfte Aktuell sind knapp 4.500 Flüchtlinge in städtischen Unterkünften untergebracht. Bereits 2011 haben Verwaltung und Rat für die Flüchtlingsunterbringung Standards in einem "Drei-Säulen-Modell" auf den Weg gebracht. Der starke Zuzug von Flüchtlingen war jedoch nur mit zahlreichen Notunterkünften zu bewältigen. Zugleich hat die Stadt zur Betreuung ein zusätzliches Integrationsmanagement aufgebaut. Die überarbeiteten Standards für maximale Personenzahlen pro Unterkunft und Betreuung tragen dieser Entwicklung Rechnung. Für die Kosten einer Unterkunft (Kauf oder Anmietung) hat die Stadtverwaltung eine Grenze von jährlich 5.100 Euro pro Flüchtling festgelegt. Die Standards und die neue Verwaltungsvorschrift, über die der Rat beschließen muss, werden am Donnerstag (12. Mai) im Ausschuss für Angelegenheiten des Geschäftsbereichs Oberbürgermeister erstmals ausführlich öffentlich erläutert. Drei-Säulen-Modell bleibt bestehen Grundsätzlich hat sich das "Drei-Säulen-Modell" bewährt, auch wenn es in der Praxis um die Notunterkünfte erweitert werden musste. Im Regelfall werden Flüchtlinge zunächst in Wohnheimen untergebracht. Dort gibt es Hilfen zur ersten Orientierung und bei der Verarbeitung von traumatischen Erfahrungen während der Flucht. Für die Betreuung gelten hohe qualitative Standards. Sobald Flüchtlinge in der Lage sind, ihren Haushalt selbständig zu führen, sollen sie möglichst in Wohnprojekten PresseInformation Die Landeshauptstadt Hannover hat ihre Standards für die Unterbringung von Flüchtlingen überarbeitet und insbesondere für Notunterkünfte erweitert. Die Vorgaben für Größe und Ausstattung, Kosten, Betreuung sowie Rücksichtnahme auf besonders schutzbedürftige Menschen sind in einer neuen Verwaltungsvorschrift zusammengefasst. und Wohnungen untergebracht werden. Dies hängt ab von Sprachkenntnissen, Gesundheitszustand, Sozialkompetenz und der Perspektive, länger in Deutschland bleiben zu können. Entschieden wird immer im Einzelfall, da keine permanente Betreuung mehr gegeben ist. Ergänzende Standards für Unterkünfte Das Drei-Säulen-Modell hat sich bewährt und soll im Grundsatz bestehen bleiben. Allerdings sind die Vorgaben für die Belegung erweitert worden. In Wohnprojekten können maximal 100 Personen untergebracht werden, in Wohnheimen bis zu 150. Bisher galt hier eine Grenze von 50 Personen. In einer Notunterkunft (bisher ohne Festlegung) sollen maximal 800 Flüchtlinge untergebracht werden. Für alle Wohnformen wird grundsätzlich eine geringere Belegung angestrebt. Der Aufenthalt in Gemeinschaftsunterkünften wie Wohnheimen und Notunterkünften soll nach Möglichkeit nicht länger als zwölf Monate dauern. Die Stadtverwaltung achtet darauf, die Unterkünfte so im Stadtgebiet zu verteilen, dass die Voraussetzungen für eine gute Integration gegeben sind. Standortentscheidungen erfolgen in Abstimmung mit den Stadtbezirksräten. Pro Flüchtling sollen in Wohnheimen, Wohnprojekten und Wohnungen mindestens zehn Quadratmeter Wohnfläche bereitstehen, in Notunterkünften mindestens sechs Quadratmeter. Hannover verzichtet generell auf Gebäude, die keinen ausreichenden Schutz vor Witterungen bieten (Zelte) und die für andere öffentliche Zwecke benötigt werden (Turnhallen). Kostengrenze für Erwerb und Anmietung von Immobilien Aufgrund der hohen Flüchtlingszahlen musste die Stadt kurzfristig Immobilien erwerben und anmieten. Dabei wurden auch überzogene Forderungen gestellt. Die Stadt hat deshalb einen Höchstbetrag für die jährlichen Unterbringungskosten von 5.100 Euro pro Flüchtling festgelegt. Nicht enthalten sind darin Betriebs- und Betreuungskosten. Der Betrag orientiert sich an den Unterkunftskosten im Sinne von § 22 Abs. 1 SGB II (Grundsicherung). Angebote, die diesen Höchstbetrag überschreiten, werden grundsätzlich abgelehnt. Darunter liegende Angebote werden immer auf ihre Angemessenheit hin geprüft. Stadt schafft weitere Betreuungsangebote in Notunterkünften Für Flüchtlingswohnheime hat Hannover bereits vor mehreren Jahren einen Betreuungsschlüssel von drei BetreuerInnen für 100 Flüchtlinge festgelegt; bei Wohnprojekten, wo von einer weitgehenden Selbständigkeit der Flüchtlinge ausgegangen wird, liegt der Schlüssel bei 1:60. Insbesondere für die Notunterkünfte ist Anfang 2015 neben dem Betreuungsangebot der privaten Betreiber das ergänzende städtische Integrationsmanagement geschaffen worden. Folgende Themen und Aufgaben stehen im Mittelpunkt: Arbeit – Beschäftigung - Bildung Auszugsmanagement Koordinierung (Zusammenarbeit mit Behörden, Ehrenamtlichen, Vereinen und Verbänden) Kompetenzteams für bestimmte Probleme wie Sucht, Gewalt und traumatischen Erfahrungen Einsatz als dauerhaft ansässiges oder mobiles Team richtet sich nach den konkreten Anforderungen einer Unterkunft. Besonders schutzbedürftige Personen Die Stadtverwaltung achtet bei der Unterbringung darauf, dass besondere Lebens- und Schutzbedürfnisse der Flüchtlinge berücksichtigt werden. Das gilt vor allem für Frauen, Familien, Kinder und Menschen mit unterschiedlichen sexuellen Orientierungen, die möglichst in separaten Gebäuden oder getrennten Bereichen untergebracht werden. Außerdem gibt es Rückzugsräume für Frauen und Familien mit Spielangeboten für Kinder. In Gemeinschaftsunterkünften sind Sanitäranlagen ausreichend beleuchtet, Toiletten abschließbar und Duschen nach Geschlechtern getrennt. Steuerung durch Land erforderlich Die Landeshauptstadt hält es für erforderlich, dass die Notunterbringung von Flüchtlingen in den niedersächsischen Kommunen vom Land gesteuert wird und die Zuweisung von Flüchtlingen sich an den realen Möglichkeiten der einzelnen Kommunen orientiert. Ist eine Kommune nicht zur kurzfristigen Herrichtung einer angemessenen Notunterkunft in der Lage, sollte das Land prüfen, ob die Zuweisung aufgeschoben oder zunächst von anderen Kommunen bewerkstelligt werden kann. Die vom Land festgelegte Zuweisungsquote wird damit nicht infrage gestellt. Erforderlich ist aber eine Koordinierung des Zeitpunktes von Zuweisungen. Eine solche Steuerung erscheint nach den Erfahrungen in den vergangenen Monaten auch möglich. Entscheidungen in Ausnahmefällen Sollte in Ausnahmefällen eine solche Steuerung nicht möglich sein und die eigenen Standards einmal infrage stehen, entscheidet der Rat der Stadt. Im Einzelfall ist eine Eilentscheidung durch den Oberbürgermeister möglich, der dann den Rat unverzüglich in Kenntnis setzt. Hintergrundinformationen Derzeit leben knapp 4.500 Flüchtlinge in den Unterkünften der Stadt (Stand: 27. 4. 2016): 2.059 in Notunterkünften, 1.660 in Wohnheimen, 234 in Wohnprojekten und 525 in Wohnungen. Die Stadt geht davon aus, dass die Flüchtlingszahlen auch 2016 wieder steigen werden. Verhandlungen über weitere Immobilien laufen daher weiter, ebenso die Prüfung von städtischen Flächen für neue Flüchtlingsunterkünfte.
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