Vereinbarung eKV Kundennummer (wird durch Optica eingetragen) zur Abrechnung elektronischer Kostenvoranschläge zwischen und Optica Vertragspartner (Leistungserbringer) genaue Firmenbezeichnung/Firmenstempel Optica Abrechnungszentrum Dr. Güldener GmbH Postfach 10 36 61 · 70031 Stuttgart Telefon 0711 61947-222 · Telefax 0711 61947-43 Institutionskennzeichen: 1. Gegenstand der Vereinbarung a) Optica bietet dem Leistungserbringer online - über Internet - ein System zur Erstellung, Übertragung und Genehmigung elektronischer Kostenvoranschläge (eKV) gegenüber Krankenkassen und anderen Kostenträgern zur Nutzung an. b) Diese Dienstleistungsvereinbarung umfasst die Nutzung des Moduls eKV über die von unserem Kooperationspartner medicomp GmbH, Ludwigshafen, bereitgestellte Internet-Anwendung durch den Leistungserbringer sowie die Nutzung der Schnittstelle zum elektronischen Datenaustausch zwischen Optica und der beim Leistungserbringer derzeit eingesetzten Branchensoftware. c) Für diese Dienstleistungsvereinbarung zum eKV gelten die dem ursprünglichen Abrechnungsvertrag zugrunde liegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen der Optica. 2. Kosten a) Der Leistungserbringer zahlt an Optica eine Nutzungsgebühr pro genehmigten eKV oder von der Kasse erteilten Direkt-Auftrag, deren Höhe von den teilnehmenden Krankenkassen abhängig ist. Diese beträgt unabhängig von der gewählten Abrechnungsvariante bei den am Verfahren eKV bislang teilnehmenden Krankenkassen derzeit Euro 0,28 bei der TEK (zzgl. MwSt.) und Euro 0,50 bei allen anderen teilnehmenden Krankenkassen (zzgl. MwSt.). b) Die monatliche eKV-Grundgebühr beträgt Euro 5,00 (zzgl. MwSt.). Diese wird von Optica direkt an den Kooperationspartner medicomp GmbH für Hotline und Supportdienste weitergeleitet. c) Alle mit der Abwicklung von eKV entstehenden Zusatzkosten gem. Ziffer 2 a) und b) werden den Leistungserbringern im Rahmen der monatlichen Rezeptabrechnung von Optica in Rechnung gestellt. Diese sind auf dem Abrechnungsnachweis gesondert aufgeführt. 3. Datenschutz und Versicherung Mit der Unterzeichnung dieser Dienstleistungsvereinbarung erklärt sich der Leistungserbringer auch damit einverstanden, dass Optica die gelieferten Datensätze, nur zum Zwecke der Weiterleitung an die Krankenkassen oder andere Kostenträger, an den Kooperationspartner medicomp GmbH, Ludwigshafen, übertragen darf. 4. Kündigung Diese Dienstleistungsvereinbarung ist losgelöst vom ursprünglichen Abrechnungsvertrag für beide Seiten mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende kündbar. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. 05.16-eKV-1V./500 Ort Rechtsverbindliche Unterschrift Optica Datum Ansprechpartner Telefon Telefax Branchensoftware Mitgliedschaft in (Leistungserbringergemeinschaft o. Ä.) – bitte unbedingt angeben Derzeit nehmen über 100 Kostenträger am eKV teil. Für diese Kassen schalten wir Sie frei. · MIP-eKV Kostenträger · Kostenträger über egeko (opta data)* · Kostenträger über ZHP-Online (HMM Deutschland)* WICHTIG: Für die mit* gekennzeichneten Kostenträger müssen Sie mit opta data bzw. HMM Deutschland eine gesonderte eKV-Vereinbarung abschließen. Hierbei entstehende Kosten werden Ihnen von opta data bzw. HMM Deutschland separat in Rechnung gestellt. Bitte teilen Sie unserem Kooperationspartner medicomp (Fax: 0621-671782-95) Ihre Vertragsdaten von opta data bzw. HMM Deutschland mit, damit wir für alle Kostenträger Ihren eKV zentral über medicomp einreichen können. Für neu hinzu kommende Krankenkassen erfolgt für Sie automatisch die weitere Freischaltung. Unter www.mip-ekv.de erhalten die aktuelle Liste der eKV-Kassen. Folgende Variante zur Abrechnung elektronischer Kostenvoranschläge soll Anwendung finden: (Zutreffendes bitte ankreuzen.) Elektronisch mit eigener Branchensoftware Wir arbeiten bereits mit medicomp zusammen ja nein Elektronisch über webbasierte Plattform Wir arbeiten bereits mit medicomp zusammen ja nein Ort Unterschrift Leistungserbringer Datum
© Copyright 2024 ExpyDoc