DF Deutsche Forfait AG: Änderung des Insolvenzplans

Ad hoc-Meldung nach § 15 WpHG
DF Deutsche Forfait AG: Änderung des Insolvenzplans
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Erörterungs- und Abstimmungstermin am 29. April 2016
Köln, 28. April 2016 – Der am 29. Februar 2016 eingereichte und mit Fassung vom 8. April 2016
abgeänderte Insolvenzplan im Insolvenzverfahren über das Vermögen der DF Deutsche
Forfait AG (Prime Standard ISIN: DE000A14KN88) (Az.: 72 IN 433/15) wurde nach weiteren
Verhandlungen mit verschiedenen Gläubigern nochmals geändert. Die Aktualisierung betrifft im
Wesentlichen eine Reduzierung der Verzichtsquote des teilweisen Forderungsverzichts der
Gläubiger, welche nunmehr 61,96 % statt 63,7 % betragen soll. Weitere Änderungen sind aus der
auf
der
Internetseite
unter
http://www.dfag.de/investor-relations/publikationen/
abrufbaren
Vergleichsversion zu der auf den 8. April 2016 datierenden Fassung ersichtlich.
Die Gesellschaft geht angesichts der Verbesserung der Insolvenzquote weiterhin davon aus, dass
der Insolvenzplan so attraktiv ist, dass die überwiegende Mehrheit der Gläubiger dem
Insolvenzplan in dem für den 29. April 2016 terminierten Erörterungs- und Abstimmungstermin
zustimmen wird.
DF Deutsche Forfait AG
Christoph Charpentier
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